Widerspruchsbescheid Flashcards

1
Q

Wirkung des Widerspruchs

A

Suspensivwirkung = hemmt Eintritt der Unanfechtbarkeit und damit die Bestandskraft des angegriffenen VA

Devolutiveffekt = über den Widerspruch entscheidet grds. die nächsthöhere Behörde

Vollzugshemmung = i.d.R hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung und demnach ist es der Behörde untersagt den VA zu vollstrecken

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2
Q

Ausschluss durch § 80 NJG

A

ein Vorverfahren ist für niedersächsische Behörden grds nicht durchzuführen, egal ob die nds. Behörde Bundes- oder Landesrecht vollzieht.

§ 80 NJG gilt nicht für Bundesbehörden!

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3
Q

Maßgeblicher Zeitpunkt für Überprüfung der Sich- und Rechtslage

A

Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung
Ausnahme bei Nachbarwidersprüchen: Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen VAs

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4
Q

zweistufiger Behördenaufbau

A

Ausgangs- und Widerpsruchsbehörde ist die Selbe

z.B im Baurecht:
Kommunen übernehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsicht, 3 57 Abs.1 S. 1 NBauO. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Fachministerium, § 58 Abs. 1 S. 2 NBauO.

Wegen § 80 abs. 2 S. 1 Nr. 4a NJG ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, sodass wegen dem zweistufigen Aufbau § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO greift. Ausgangs- und Widerspruchsbehörde ist identisch. unterste Bauaufsichtsbehörde = zugleich Widerspruchsbehörde.

dreistufiger Behördenaufbau in Nes der Sonderfall!
Z.B in § 164Abs. 2 S. 1 NBauO für § 57 Abs. 1 S. 1 NBauO in Bezug auf die Region Hannover.

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5
Q

Erster Schritt in VR Klausur bei Widerspruch

A

Zwei- oder Dreistufiger Behördenaufbau?

Behördenidentität: das nach § 9 VwVfG beendete Verwaltungsverfahren wird als Widerspruchsverfahren weitergeführt, weil der gesetzt. Devolutiveffekt nach § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO entfällt.
–> Widerspruchsbescheid muss den Vorgaben des § 73 Abs. 3 vwGO genügen.

Punkt 1 = Widerspruchsentscheidung im Stil eines Geschäftsbriefs

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6
Q

Drittwiderspruch, was beachten

A

Nicht nur der Widerspruchsführer und die Behörde sind am Verfahren beteiligt, sondern auch der Adressat des durch den Dritten angefochtenen VAs.
Widerspruchsbescheid muss daher beiden zugestellt werden, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

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7
Q

Prüfungsumfang des Widerspruchs

A

wenn Widerspruch nicht beschränkt wurde auf den Hauptverwaltungsakt, dann sind auch die Nebenentscheidungen zu Überprüfen.
Es können auch erstmalig Nebenentscheidungen verfügt werden.

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8
Q

Anfechtungswiderspruch, Misserfolg, Formulierung Tenor

A

Im Misserfolgsfall wird der Widerspruch zurückgewiesen. Eine Unterscheidung zwischen Zulässigkeit und Begründetheit erfolgt nicht.

  1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen meinen Bescheid vom .. Aktenzeichen … , zurück.
  2. Ich weise den Widerspruch Ihres Mandanten gegen meinen Bescheid vom … Aktenzeichen … , zurück.
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9
Q

Anfechtungswiderspruch, Widerspruch hat Erfolg = Abhilfe, Tenor Formulierung

A

Widerspruch hat Erfolg –> VA analog § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO aufzuheben.

  1. Auf Ihren Widerspruch hebe ich meinen Bescheid vom …, Aktenzeichen … , auf.
  2. Auf den Widerspruch Ihres Mandanten hebe ich meinen Bescheid vom … Aktenzeichen .., auf.
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10
Q

Anfechtungswiderspruch, Teilerfolg, Tenor Formulierung

A
  1. auf Ihren Widerspruch hebe ich meinen Bescheid vom … Aktenzeichen .., insoweit auf, dass …
    Im Übrigen weise ich Ihren Widerspruch zurück.
  2. Auf den Widerspruch Ihres Mandanten hebe ich meinen Bescheid vom .. Aktenzeichen … insoweit auf, dass …
    Im Übrigen weise ich den Widerspruch Ihres Mandanten zurück.
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11
Q

Verpflichtungswiderspruch, Misserfolg, Tenor Formulierung

A
  1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen meinen Bescheid vom … Aktenzeichen … , zurück.
  2. Ich weise den Widerspruch Ihres Mandanten gegen meinen Bescheid vom … Aktenzeichen … , zurück.
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12
Q

Verpflichtungswiderspruch, Erfolg, Tenor Formulierung

A

Va analog §§ 113 Abs. 5 VwGO zu erteilen. Da zuvor ein Ablehnungsbescheid erlassen wurde, ist dieser im Interesse der Rechtsklarheit zusätzlich aufzuheben.

  1. auf Ihren Widerspruch hebe ich meinen Bescheid vom .. Az … , auf und erteile Ihnen …
  2. Auf den Widerspruch Ihres Mandanten hebe ich meinen Bescheid vom .. Az. .. , auf und erteile Ihrem Mandanten …
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13
Q

Verpflichtungswiderspruch, Teilerfolg, Tenor Formulierung

A
  1. Auf Ihren Widerspruch erteile ich Ihnen die Genehmigung, soweit sie sich auf … bezieht. Im Übrigen weise ich Ihren Widerspruch zurück.
  2. Auf den Widerspruch Ihres Mandanten bewillige ich diesem … Im Übrigen weise ich den Widerspruch Ihres Mandanten zurück.
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14
Q

Reformatio in peius, Tenor Formulierung

A
  1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen meinen Bescheid vom … , Az … , zurück und drohe Ihnen anstelle eines Zwangsgeldes von 100 € ein Zwangsgeld von 1.000 € an.
  2. Ich weise Ihren Widerspruch gegen meinen Bescheid vom .. Az … zurück und drohe Ihnen für den Fall der Nichtbefolgung anstelle eines Zwangsgeldes die Zwangsschließung Ihres … an.
  3. Auf den Widerspruch Ihrer Nachbarin Frau … , wird die Ihnen erteile Baugenehmigung um folgende Auflage ergänzt: … . Im Übrigen weise ich den Widerspruch zurück.

Vor einer Reformatio in Peius ist der Widerspruchsführer wegen § 71 VwGO anzuhören! Kann jedoch nach § 28 Abs. 2 VwVfG entbehrlich sein.

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15
Q

Kostenentscheidung

A

§ 73 Abs. 3 S. 3 vwGO von Amts wegen ist eine Kostengrundentscheidung zu treffen.

Exakte Kostenhöhe wird anschließend in gesondertem Kostenfestsetzungsbescheid festgesetzt.

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16
Q

Kostengrundentscheidung Tenor, Unterliegen des Widerspruchsführers

A
  1. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  2. Ihr Mandant hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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17
Q

Kosten beim Widerspruch, Widerspruchsführer unterliegt

A

Durch den Widerspruchsführer zu tragende Kosten sind Gebühren und Auslagen.
Gebühren = Entgelt für die Fertigung des Widerspruchsbescheides
Auslagen = z.B für gesetzlich vorgesehene Zustellung

RGL in NVwKostG i.V.m AllGO
ab Ziffer 1.9 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs.1 AllGO
angefochtene VA kostenpflichtig (1.9.1.1.) oder kostenfrei (1.9.1.2)

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18
Q

Widerspruch gegen eine kostenfreie Ausgangsentscheidung
Formulierung i.R.d Begründung

A

Sie haben nach § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO; §§ 1, 3, 5, 9, 13 NVwKostG; 1 AllGO i.V.m Ziffer 1.9.1.2 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Über die Höhe der Kosten werde ich mit gesondertem Bescheid entscheiden.

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19
Q

Ablehnungsentscheidung Kosten

A

negativer Ausgang eines Verpflichtungswiderspruchs dürfte stets nach Ziffer 1.9.1.2 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 AllGO einschlägig sein, weil eine Ablehnungsentscheidung grds. kostenfrei sein dürfte.

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20
Q

Widerspruch gg. kostenpflichtige Ausgangsentscheidung,
Kostenentscheidung Formulierung

A

Sie haben nach § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO, §§ 1, 3, 5, 9, 12, 13 NVwKostG; 1 allGO i.V.m Ziffer 1.9.1.1. des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs.1 AllGO die Kosten des Verfahrens z tragen. Über die Höhe der Kosten werde ich mit gesondertem Bescheid entscheiden.

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21
Q

Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Widerspruchsführers

A

ausschließliche Anwendung der § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG und Abs. 2

Widerpsruchsverfahren ist für den obsiegenden Widerspruchsführer vollständig kostenfrei.

Auf Antrag (§80 Abs. 3 VwVfG) sind auch die zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigungskosten als notwendige Aufwendungen zu erstatten, soweit der Widerspruch erfolgreich ist.
Zuziehung des Rechtsanwalts muss dafür notwendig gewesen sein. (Ist der Regelfall)

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22
Q

Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Widerspruchsführers, Tenor Formulierung

A
  1. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Ich habe Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Sie es bei mir beantragen.

Begründung:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Abs. 3 VwGO; § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m § 80 Abs. 1 S. 1; Abs. 3 S. 1 VwVfG.

wenn anwaltlich vertreten:

  1. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Ich habe Ihrem Mandanten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Ihr Mandant es bei mir beantragt. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts war notwendig.

Begründung:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Abs. 3 VwGO; § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m § 80 Abs. 1 S. 1; Abs. 2; Abs. 3 S. 1 VwVfG.

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23
Q

Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Widerspruchsführers, erfolgreicher Verpflichtungswiderspruch,
Tenor Formulierung

A

3.) Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Ich habe Ihnen die zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Sie es bei mir beantragen. Die Kosten für den Bauvorbescheid haben Sie zu tragen.

24
Q

Widerspruch erfolglos wegen umbeachtlichen (§ 45 VwVfG) Verfahrens- oder Formfehlern, Kostenentscheidung

A

kostenrechtlich einem erfolgreichen Widerspruch gleichgestellt, auch wenn der Widerspruchsführer materiell-rechtlich das Verfahren verliert.

25
Q

Kostengrundentscheidung bei teilweisem Obsiegen

A

genaue Kostenquote zu ermitteln und zu tenorieren.

Rechtsgedanke des § 155 Abs. 1 S. 1, S. 3 VwGO –> Volle Kostentragung des Widerspruchsführers, wenn dieser nur bzgl der Zwangsmittelandrohung erfolgreich war, nicht jedoch bzgl des zu vollstreckenden VAs.

26
Q

Kostengrundentscheidung bei teilweisem Obsiegen,
Formulierung Tenor

A
  1. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu 1/8 zu tragen. Die Ihnen zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen werde ich zu 7/8 erstatten, sofern Sie es bei mir beantragen.

Begründung Bsp:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Abs. 3 S. 3 vwGO; §§ 1, 3, 5, 9, 13 NVwKostG i.V.m Ziffer 1.9.1.2 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO; § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m § 80 Abs. 1 S. 1; Abs. 3 S. 1 VwVfG.

Bei Vertretung des Widerspruchsführers sind Tenor u. Begründung noch um § 80 Abs. 2 VwVfG zu ergänzen.
“Die Zuziehung eines Rechtsanwalts war notwendig”

27
Q

Begründung des Widerspruchsbescheides

A

Nach § 73 Abs. 3 S. 1 VwGO zwingend zu begründen.
Orientierung an § 39 Abs. 1 VwVfG, keine Anwendung des Abs. 2 !
Es ist IMMER eine Begründung zu fertigen, auch wenn in einer Verpflichtungssituation der begehrte VA erlassen wird!
dann reicht allerdings knappe Begründung aus.

nicht nur Formel- und floskelhaft ausführen.

28
Q

Rechtsbehelfsbelehrung

A

Zwingend nach § 73 Abs. 3 S. 1 VwGO
auch wenn Widerspruchsführer gewinnt.
Ausgangs- und Widerspruchsbescheid zur Überprüfung beim Gericht.

29
Q

Rechtsbehelfsbelehrung bei Identität der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde Formulierung

A

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen meinen Bescheid vom … Az .. kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Adresse, erhoben werden.

30
Q

Rechtsbehelfsbelehrung bei Abänderung des Ausgangsbescheides und Behördenidentität

A

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen meinen Bescheid vom .. .Az … in Gestalt dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage beim VG Osnabrück, Adresse, erhoben werden.

31
Q

Rechtsbehelfsbelehrung Fristbeginn Widerspruch

A

da beim Widerspruch nach § 73 Abs. 3 S. 1, S. 3 ein gesetzliches Zustellungserfordernis vorgesehen ist, ist der anzugebende Fristbeginn die Zustellung.

32
Q

Widerspruch bei dreistufigem Behördenaufbau, Widerspruch erfolgreich

A

wegen § 70 Abs. 1 S. 2 VwGO kann der Widerspruchsführer den Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde erheben und muss nicht zur Ausgangsbehörde.

Widerspruch erhoben bei der Ausgangsbehörde:
Widerspruch erfolgreich = Abhilfeverfahren durch Ausgangsbehörde nach § 72 VwGO.
§ 72 VwGO gibt es nur beim dreistufigem Aufbau, weil der Devolutiveffekt entfällt.

Bei “Widerspruchsbescheid” durch Ausgangsbehörde sollte auf die Bezeichnung “Widerspruchsbescheid” oben verzichtet werden.

zweckdienlich die Widerspruchsbehörde unter Verfügungspunkt 2.) des Entwurfs mit einem Schreiben über Widerspruchserhebung unter Beifügung der Abhilfeentscheidung zu informieren.

folglich erlässt Ausgangsbehörde begehrten VA, hebt den angefochtenen VA auf und entscheidet über die Kosten.

33
Q

dreistufiger Behördenaufbau erfolgloser Widerspruch

A

Ausgangsbehörde ist unzuständig, Widerspruchsbehörde erlässt den Widerspruchsbescheid nach § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO.

Widerspruch bei Ausgangsbehörde eingelegt, daher hat Widerspruchsbehörde noch keine Kenntnis von der negativen Abhilfeentscheidung.

Daher an die Widerspruchsbehörde:
Vorlagebericht als Verfügungspunkt 1.)
= Schreiben d. Ausgangsbehörde an Widerspruchsbehörde wo ausführlich votiert wird, wieso nach Überprüfung der Sich- und Rechtslage sie dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, sodass nach ihrer Auffassung der Widerspruch durch die W-Behörde zurückzuweisen ist.
Zweckdienlich: Vorlagebericht der Akte und Widerspruch beifügen

Widerspruchsführer in Kenntnis setze, dass zur weiteren Entscheidung an Widerspruchsbehörde abgegeben wurde.

34
Q

Dreistufiger Aufbau: Widerspruch bei Widerspruchsbehörde erhoben

A

Widerspruchsbehörde verpflichtet, der Ausgangsbehörde die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben, § 72 VwGO.
Verletzung dieser Pflicht wäre ein wesentlicher Mangel des Widerspruchsverfahrens.
–> Widerspruch an Ausgangsbehörde m.d.B zur Prüfung zu übersenden
- Widerspruch erfolgreich: Abhilfeentscheidung durch A-Behörde + W-Behörde in Kenntnis setzen.
- Widerspruch erfolglos, dann Vorlagebericht an W-Behörde m.d.B um Entscheidung

35
Q

Widerspruchsentscheidung der Widerspruchsbehörde

A

umfassende Überprüfung der sich- und Rechtslage einschließlich der Zweckmäßigkeit

Befugt die Begründung der angegriffenen Entscheidung auszutauschen u. Widerspruch aus anderen Gründen zurückzuweisen.

Befugnis AusgangsVA aufzuheben und neuen zu erlassen, soweit eine Zuständigkeit dafür besteht!

Entwurf entscheidet sich nicht groß von Behördenidentität, aber es gibt ein paar Besonderheiten

36
Q

Formalien Widerspruchsbescheid bei 3-Stufigem Aufbau und W durch Widerspruchsbehörde

A

Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde kurz einleitend darstellen

Betreff:
Widerspruch vom 19.10.2023

Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr Klein,

Ich bin für die Entscheidung über den o.g. Widerspruch, den Sie bei der Gebrüder-Grimm-Schule erhoben haben, zuständig.

37
Q

Anfechtungswiderspruch Tenor Formulierung, Erfolglos, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az … zurück.
  2. Ich weise den Widerspruch Ihres Mandanten gegen den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom … Az. .. zurück.
38
Q

Anfechtungswiderspruch Tenor Formulierung, Erfolgreich, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Auf Ihren Widerspruch hebe ich den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az .. auf.
  2. Auf den Widerspruch Ihres Mandanten hebe ich den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az .. auf.
39
Q

Anfechtungswiderspruch Tenor Formulierung, Teilerfolg, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Auf Ihren Widerspruch hebe ich den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az … insoweit auf, dass .. . Im Übrigen weise ich Ihren Widerspruch zurück.
40
Q

Verpflichtungswiderspruch Tenor Formulierung, Erfolglos, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen der Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az … zurück.

bei anwaltlicher Vertretung “ich weise den Widerspruch Ihres Mandanten ..”

41
Q

Verplichtungswiderspruch Tenor Formulierung, Erfolgreich, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Auf Ihren Widerspruch hebe ich den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. .Az .. auf. Die (Ausgangsbehörde) wird verpflichtet, über Ihren Antrag unter Beachtung meiner Rechtsauffassung neu zu entscheiden.
42
Q

Verpflichtungswiderspruch Tenor Formulierung, Teilerfolg, Entscheidung durch W-Behörde bei 3-Stufigem-Aufbau

A
  1. Auf Ihren Widerspruch genehme ich Ihnen … Den bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az. .. , hebe ich insoweit auf. Im Übrigen weise ich Ihren Widerspruch zurück.
43
Q

Reformatio in peius, Widerspruchsbehörde und Ausgangsbehörde fallen auseinander

A

Nach § 70 NVwVG i.V.m § 64 Abs. 3 S. 1 NPOG ist nur die Ausgangsbehörde für die Androhung eines Zwangsmittels zuständig.

Die Widerspruchsbehörde darf demnach nicht erstmals ein Zwangsmittel im Widerspruch androhen, wenn dies unterblieben ist.
Sie darf allerdings das Zwangsmittel, welches bereits angedroht wurde verschärfen. Denn durch den Devolutiveffekt ist für die Überprüfung zuständig.

Formulierung:
1. Ich weise Ihren Widerspruch gegen den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az .. zurück und drohe Ihnen für den Fall der Nichtbefolgung anstelle eines Zwangsgeldes von 100 € ein Zwangsgeld von 1.000 € an.

44
Q

sofortige Vollziehung, 3-Stufiger Behördenaufbau

A

Sowohl die Ausgangs- als auch die Widerspruchsbehörde können die Vollziehung aussetzen, § 80 Abs. 4 S. 1 VwGO.

nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ist die Widerspruchsbehörde neben der Ausgangsbehörde auch zur erstmaligen Anordnung der sofortigen Vollziehung zuständig, insofern dies durch die A-Behörde unterbleiben ist.

AodsV durch A-Behörde war fehlerhaft –> W-Behörde kann dann die AOdsV aufheben, oder eine rm begründete AO nach § 80 abs. 3 VwGO aussprechen.

45
Q

sofortige Vollziehung, 3-Stufiger Behördenaufbau,
Formulierung der Anordnung und Aufhebung

A

Anordnung:
2. Ich ordne die sofortige Vollziehung des Bescheides der (Ausgangsbehörde) vom .. Az .. an.

  1. Ich ordne die sofortige Vollziehung von Ziffer 2.) des Bescheides der (Ausgangsbehörde) vom .. Az .. an.

Aufhebung:
2. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer .. des Bescheides der (Ausgangsbehörde) vom … Az .., hebe ich auf.

46
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Lasten des Widerspruchsführers

A

nach § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO ist über die Kosten von Amts wegen zu entscheiden.

Beim Auseinanderfallen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde Besonderheit: Widerspruchsführer hat zusätzlich zu den Kosten für den Widerspruchsbescheid der A-Behörde Aufwendungsersatz zu leisten. = Kosten für die Fertigung des Vorlageberichts + Absendung des Vorgangs an W-Behörde, § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG
Die A-Behörde muss dies bei W-Behörde beantragen, § 80 Abs. 3 S. 1 VwVfG.

Anwendung des § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG nur bei dreistufigem Aufbau!
Wenn Behördenidentität entstehen der Behörde keine Aufwendungen, da Verwaltungsverfahren als W-Verfahren weitergeführt wird.

47
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Lasten des Widerspruchsführers, Tenor Formulierung

A
  1. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auch haben Sie der (Ausgangsbehörde) die ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, sofern sie es bei mir beantragt.

Begründung bei einer kostenfreien Ausgangsentscheidung:

Die Kostenentscheidung beruht § 73 Abs. 3 VwGO; §§ 1, 3, 5, 9, 13 NVwKostG i.V.m Ziffer 1.9.1.2 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO; § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m § 80 Abs. 1 S. 3; Abs. 3 S. 1 VwVfG

48
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Gunsten des Widerspruchsführers

A

Anwendung des § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG und ggf. zusätzlich § 80 Abs. 2; Abs. 3 S. 2 VwVfG ( bei Beauftragung eines Bevollmächtigten)

Die Ausgangsbehörde ist zur Kostentragung verpflichtet, da sie den rw VA erlassen oder den VA rw unterlassen hat.
Die Erstattung für den Widerspruchsführer erfolgt nach § 80 Abs. 3 S. 1 VwVfG auf Antrag bei der W-Behörde, weil sie die Kostenentscheidung getroffen hat.

49
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Gunsten des Widerspruchsführers, Tenorierung

A
  1. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Das Land Niedersachsen hat Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Sie es bei mir beantragen.

bei Hinzuziehung eines Bevollmächtigten:

  1. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Die Stadt Wolfenbüttel hat Ihrem Mandanten die ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Ihr Mandant es bei mir beantragt. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten war notwendig.
50
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Gunsten des Widerspruchsführers, Begründung

A

Die Kostenentscheidung beruht auf § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m § 80 Abs. 1 S. 1; Abs. 3 S. 1,

(bzw. bei Zuziehung eines Bevollmächtigtem zusätzlich)
Abs. 3 S. 1 VwVfG

51
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Zu Gunsten des Widerspruchsführers
; Tenor bei Verpflichtungswiderspruch, wenn VA gebührenpflichtig

A
  1. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Die Stadt Wolfenbüttel hat Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn Sie es bei mir beantragen. Die Kosten für den Bauvorbescheid haben Sie zu tragen.
52
Q

Kostengrundentscheidung im 3-Stufigen-Behördenaufbau; Teilerfolg des Widerspruchsführers; Tenor

A
  1. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu 7/8 zu tragen. ferner haben Sie die der Brüder-Grimm-Grundschule zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu 7/8 zu erstatten, sofern diese es bei mir beantragt. Das Land Niedersachsen hat Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen zu 1/8 zu erstatten, wenn Sie es bei mir beantragen.

(bei Zuziehung eines Bevollmächtigten Adressat im Tenor umschreiben in “Ihr Mandant” + den Satz “Die Zuziehung eines Bevollmächtigten war notwendig”)

53
Q

3-Stufiger-Behördenaufbau; Rechtsbehelfsbelehrung

A

Gegen den Bescheid der (Ausgangsbehörde) vom .. Az. .. kann innerhalb eines Monat nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adresse, erhoben werden. Die Klage wäre gegen die (Ausgangsbehörde) zu richten.

54
Q

3-Stufiger-Behördenaufbau, Aufbau Entwurf

A

E.

Adresse W-Behörde

1.) mit ZU
Bürger,
Adresse

Ihr Zeichen Mein Zeichen Bearbeitet von Ort, Datum

Anschluss vom Unterricht …
Widerspruch vom 19.10.2023

Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr …

ich bin für die Entscheidung über den o.g. bei der Gebrüder-Grimm-Schule erhobenen Widerspruch zuständig. …

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrage

Unterschrift

2.) Gebrüder Grimm Schule,
Adresse

Ihr Zeichen Mein Zeichen Bearbeitet von Ort, Datum

Ausschluss vom Unterricht …
Ihr Bericht vom 21.10.2023

In o.g. Angelegenheit danke ich für Ihren Bericht und informiere Sie, dass ich den Widerspruch des o.g Schülers mit dem in Kopie beigefügten Widerspruchsbescheid, der am heutigen Tage zur Zustellung gegeben wurde, kostenpflichtig zurückgewiesen habe.

Ihren Vorgang erhalten Sie zurück. Sollte der WF gegen meine Entscheidung Klage erheben, bitte ich Sie, mich hierüber in Kenntnis zu setzen.

Im Auftrage

Unterschrift

3.) Vermerk

4.) Absenden

5.) Kfz / AAO (bei kostenpflichtiger Zurückweisung)

6.) Wv (4 Wochen / Klageerhebung?)

i.A
Paraphe Sachbearbeiter / Datum der Entscheidung

55
Q

Widerspruch im eigenen Wirkungskreis der Kommune

A

wegen § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VwGO W-Behörde u. A-Behörde identisch.

Nach § 76 Abs. 4 S. 1 NKomVG Entscheidungskompetenz beim Hauptausschuss; Ausführung durch den Hauotverwaltungsbeamten nach § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG

Hauptausschuss als politisches Gremium über Widerspruch zu entscheiden, § 7 Abs. 1 NKomVG
Zur Vorbereitung der Entscheidung ist eine “Beschlussvorlage” vorzulegen.

56
Q

Widerspruch im eigenen Wirkungskreis der Kommune, Beschlussvorlage Inhalt

A

Inhalt der Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag
Sachbericht
Begründung des Beschlussvorschlages

Ausführungen sollten kurz gehalten werden und als Anlage der vollständig verfasste Widerspruchsbescheid beigefügt werden.

Es wird immer der Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamte die Beschlussvorlage unterzeichnen!

Also Verfügungspunkt:
- a.d.D m.d.B um Schlusszeichnung

Wv nach Sitzung des Verwaltungsausschusses

57
Q

Entwurf Beschlussvorlage im Widerspruchsverfahren

A

E.
Stadt Lehrte
der Bürgermeister
Adresse

1.) An die Mitglieder des
Verwaltungsausschusses
- Im Hause -

Geschäftszeile

Sitzung des Verwaltungsausschusses am ..
- Entscheidung über den Widerspruch des Herrn Lori

Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: Der Widerspruch des Herrn Lori vom 11.02.2023 wird zurückgewiesen.

Mit Schreiben vom15.01.2023 beantragte der WF bei mir eine Genehmigung zum .. Diesen Antrag habe ich mit Bescheid vom … abgelehnt. Gg diesen bescheid hat der WF mit Datum vom .. Widerspruch erhoben, über den nunmehr zu entscheiden ist.

Es handelt sich um einen Widerspruch im eigenen Wirkungskreis, sodass über diesen Widerspruch gem. § 76 Abs. 4 NKomVG der Hauptausschuss entscheidet.

RGL für die Genehmigung ist… Der W-Bescheid ist als Anlage mit Sachverhalt und Begründung beigefügt.

Unterschrift Bürgermeister

  • Anlage -
    Stadt Lehrte, Der Bürgermeister, Adresse

Mit ZU
Herrn Lori, Adresse

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Ihr Antrag vom ..
Ihr Widerspruch vom ..

Widerspruchsbescheid

Sehr geruhter Herr Lori,

  1. Ihren Widersprich weise ich zurück.
  2. Die Kosten des Verfahren haben Sie zu tragen.

Begründung:

I.

Mit Schreiben vom .. beantragten Sie bei mir … sie sind der Ansicht, dass ..

II.

Der Widerspruch ist unbegründet. Meine Ablehnungsentscheidung vom .. ist rm und verletzt Sie nicht in Ihren Rechten, weil Sie keinen Anspruch auf … haben. AGL ist … Danach …

Die Kostenentscheidung beruht auf …

Rechtsbehelfsbelehrung:

GG meinen Bescheid vom .. können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover, Adresse, erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Unterschrift

2.) Herrn Bürgermeister a.d.D m.d.B um Schlusszeichnung

3.) Wv (Sofort nach Verwaltungsausschusssitzung)

i.A
Paraphe