Grundlagen + Erstbescheid Flashcards

1
Q

Eingriffsverwaltung

A
  • Maßnahme der Verwaltung nur rm, wenn diese auf einer wirksamen RGL basiert (Rechtsstaat- und Demokratieprinzip aus Art 20 I und 3 GG)
  • wirksame RGL
  • Eingriff formell rm
  • materiell rm
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2
Q

RGL für behördliches Handeln

A

Verfassung, wirksame formelle Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen (Außenrecht)

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3
Q

Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse

A

Behördeninterne Regelungen =
keine Ermächtigung für behördliches Handeln

binden die Organisation der Behörden oder die Art und Weise des Verwaltungshandelns
–> Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis = keine Außenwirkung

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4
Q

Probleme beim VA:
Regelung Definition

A

eine Regelung liegt vor, wenn die Maßnahme ihrem Ausspruch nach unmittelbar auf die Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist.

(Klassiker Ge- oder Verbote = RF besteht in der Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindlichen Feststellung von Rechten und Pflichten)

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5
Q

Problem VA: Außenwirkung

A

Außenwirkung hat eine Regelung nur dann, wenn sie nicht lediglich eine verwaltungsintern wirkende Maßnahme darstellt, mithin wenn die Rechtsfolgen gegenüber einer außerhalb der Verwaltung stehenden natürlichen oder juristischen Person eintreten sollen.

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6
Q

formelle RMK

A
  • Handeln der zuständigen Behörde
  • Verwaltungsverfahren eingehalten
  • erforderliche Form eingehalten

fehlt es einer Voraussetzung, dann VA formell rw

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7
Q

Zuständigkeit der Behörde

A

Zunächst unterscheiden, Landes- oder Bundesgesetz

Bundesgesetze durch Bundesbehörden wenn es sich um bundeseigene Verwaltung handelt ( Art 86 und 87 GG) z.B Bundesbeamtengesetz oder Bundespolizeigesetz

Bundesgesetz durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt (Art 83 und Art 84 I 1 GG
Dann Zuständigkeit aus ergänzenden Landesgesetzen
wenn kein ergänzendes Gesetz, dann Zuständigkeitsverordnungen

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8
Q

Zuständigkeitsvorschriften

A

z.B direkt aus dem Gesetz (§57 NBauO)

daraus ergibt sich die zuständige Gebietskörperschaft, es ist dann noch herauszuarbeiten wer Organkompetenz hat §§ 14 - 18 NKomVG

z.B Erlass eines VA einer Kommune erfolgt durch Hauptverwaltungsbeamten

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9
Q

materielle RMK

A
  1. Tatbestandsvoraussetzungen der RGL (+)
  2. auf der RGL basierende zulässige RF
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10
Q

Gebundene Entscheidung

A

Formulierungen im Gesetz wie “hat, muss, darf nicht, etc.”

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11
Q

Ermessensentscheidungen

A

billigen der Behörde einen Handlungsspielraum
am Gesetzeswortlaut zu erkennen, zB: “kann, darf, ist befugt, etc.”

ob des Handelns = Entschließungsermessen

wie des Handelns = Auswahlermessen = welches Mittel wurde gewählt

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12
Q

Ermessensfehler

A

Einschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz auf Ermessensfehler (§ 114 S. 1 VwGO)

Ermessensüberschreitung = die Behörde hat i.R. ihrer Entscheidung die gesetzl. Grenzen überschritten.

Ermessensausfall = Behörde hat das ihr zustehende Ermessen nicht erkannt oder ausgeübt, es somit unterschritten.

Ermessensfehlgebrauch = v.A Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt

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13
Q

Verhältnismäßigkeitsprüfung

A
  1. Legitimer Zweck
    = jedes öfftl. Interesse, das Verfassungsrecht. nicht ausgeschlossen ist
  2. Geeignetheit
    = Förderung des legitimen Zwecks
  3. Erforderlichkeit
    = kein wirksames gleich geeignetes Mittel
  4. Angemessenheit
    = Verhältnismäßigkeit zwischen dem erstrebten Erfolg und den mit der Maßnahme einhergehenden Nachteilen der Maßnahme
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14
Q

Prüfungsaufbau Eingriffsverwaltung

A

A. Ermächtigungsgrundlage
B. Formelles RMK
I. Zuständigkeit der Behörde
II. Einhaltung des Verwaltungsverfahrens
III. Einhaltung allgemeiner oder spezieller Formerfordernisse

C. Materielle RMK
I. TB der EGL
II. RF der EGL
entweder 1. gebundene Entscheidung
oder 2. Ermessensentscheidung (§40 VwVfG)
a) Legitimer Zweck
b) Geeignetheit
c) Erofrderlichtkeit
d)VHM/Angemessenheit

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15
Q

Aufbau Leistungsverwaltung

A

A. Anspruchsgrundlage

B. Formelle Anspruchsvoraussetzungen
I. Zuständigkeit der Behörde
II. Formgerechter Antrag

C. Materielle Anspruchsvoraussetzungen
I. TB der AGL
II. RF der AGL
entweder 1. Gebundener Anspruch auf Erlass des VA
oder 2. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag

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16
Q

Bekanntgabe eines VA

A

§ 43 I 1 VwVfG
die willentliche Eröffnung des VA durch die Behörde ggü dem Betroffenem.
Die Bekanntgabe und die Wirksamkeit des VAs treten dann ein, wenn der Adressat die Möglichkeit hat, den VA zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist der Fall, wenn der Bescheid ihm bzw. seinem Vertreter zugegangen ist.

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17
Q

Anrede im Briefstil

A

natürliche Person: Sehr geehrte Frau
oder sehr geehrter Herr

juristische Personen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Anrede von RA:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nikoff …

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18
Q

Bezugszeile

A

Ihr Zeichen: 177/23-MÜ
(z.B von Behörde, Gericht, RA)

Mein Zeichen 22.11-4711.20
(besteht aus Weiserzeichen des Sachbearbeiters und durch Trennstrich verbundenem Az)

Bearbeitet von: Frau Dr. Schlau
(Name des Sachbearbeiters)

Durchwahl N. 0134 5678

Hannover, 09.05.2024 (Bearbeitungszeitpunkt)

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19
Q

Betreff

A

z.B:
Betrieb Ihrer Gaststätte “Leberleiden”, Adresse
Ihr Antrag auf Sondernutzung vom 08.05.2024

wenn an RA, zB:
Antrag auf Sondernutzung vom 08.05.2024
Ihr Mandant: Mickie Krause, Adresse

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20
Q

Zustellungsvermerk

A

bei RA:

Gegen EB
Adresse

natürliche Person
Mit ZU
Adresse

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21
Q

Tenor, welche Entscheidungen?

A
  1. Hauptsache
  2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
  3. Androhung von Zwangsmitteln
  4. Kostenentscheidung

Inhalt muss vollstreckbar, hinreichend klar verständlich und widerspruchsfrei sein.
–> wenn der Tenor den Anforderungen nicht genügt ist er zu unbestimmt und materiell rw! u.U sogar nichtig nach § 44 VwVfG

Nicht in den Tenor gehören Sachverhaltserlemente, rechtliche Ausführungen und das Nennen der angewendeten Normen, das sind Bestandteile der Begründetheit!
Ebenso Verfahrensentscheidungen wie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand o. Wiederaufgriff des Verfahrens

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22
Q

Formulierung des Tenors

A

in Ich-Form
–> Behörde handelt nach außen nur durch ihren Behördenleiter

Wenn an RA adressiert:
Formulierung anpassen an Mdt und nicht auf Anwalt persönlich

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23
Q

Formulierungsbeispiel Eingriffsverwaltung Hauptsachetenor

A
  1. Ich untersage Ihnen den Betrieb ihrer Schank- und Speisewirtschaft “Schluckspecht”, Gildestr. 9, 30198 Hannover.
  2. Ich gebe Ihnen auf, die auf dem Grundstück Gemarkung Hannover Flur 27, Flurstück 9/1, errichtete Garage zu entfernen.
  3. Ihrem Mandanten untersage ich. den Betrieb des Sonnenstudios “Sunburn”, Sonnenallee 6 in 30176 Hannover
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24
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung Vollständig stattgebend

A
  1. Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C.
  2. Ich genehmige ihrem Mandanten den Abriss des Stallgebäudes auf dem Grundstück Bauernstraße 6 in 30600 Wedemark
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25
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung, teilweise stattgebend

A
  1. Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C1. Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab.
  2. Ihren Mandanten gewähre ich eine Subvention zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des sich auf dem Grundstück Bauernstr. 6 in 30600 Wedemark befindlichen Gebäudes in Höhe von 15.500 €. Im Übrigen lehne ich den Antrag ab.
26
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung, keine Stattgabe/Misserfolg

A
  1. Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C lehne ich ab.
  2. Den Antrag Ihres Mandanten auf Abriss des Stallgebäudes auf dem Grundstück Bauerstr. 6 in 30600 Wedemark lehne ich ab.
27
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Befristung

A
  1. Ich erteile Ihnen eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Baugerüsts vor dem Grundstück Schloss Straße 8, in 30169 Hannover für die Zeit vom 01.05.2024 bis 31.08.2024.
28
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Widerrufsvorbehalt

A
  1. Ich erteile Ihnen widerruflich die Genehmigung der Nebentätigkeit als Lehrkraft im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen beim Oberlandesgericht Celle.
29
Q

Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Auflage/Bedingung

A
  1. Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C1 mit der Auflage, dass ..
  2. Ich erteile Ihnen eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Baugerüsts vor dem Grundstück Schlosser. 5, 30169 Hannover für die Zeit vom 01.05.2024 bis 31.08.2024 unter der Bedingung, dass ..
30
Q

Anordnung der aufschiebenden Wirkung

A

nur bei Eingriffsverwaltung!
Kein eigener VA, sondern nur unselbstständiger Annex

  • Aufschiebende Wirkung von Widerspruch u. Anfechtungsklage haben gesetzlich keine aufschiebende Wirkung in Fällen der § 80 II 1 Nr. 1 - 3a VwGO

§ 80 II 1 Nr. 4 VwGO: ausdrückliche Verfügung der Behörde über AOsV
nur möglich, wenn im überwiegenden Interesse eines Beteiligten oder dem öfftl. Interesse

31
Q

Tenorierung sofortige Vollziehung

A

erkennbar worauf sich die sofortige Vollziehung bezieht.

  1. VA
  2. Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
  3. VA 1
  4. VA 2
  5. Die sofortige Vollziehung meiner Verfügung zu Ziffer 1 ordne ich an.
32
Q

Beispiel Zwangsmittelandrohung Tenor

A

Bsp. 1:
1. VA
2. Für den Fall, dass sie meiner Verfügung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bestandskraft dieses Bescheides nachkommen, drohe ich Ihnen … an.

Bsp. 2:
Va wird am 14.04.2023 durch Bescheid bekannt gegeben.

  1. VA
  2. Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
  3. Für den Fall, dass Sie meiner Verfügung zu Ziffer 1. nicht. bis zum 02.05.2023 nachkommen, drohe ich Ihnen … an.

(VA zwar grds. noch anfechtbar, da Monatsfrist nicht abgelaufen, aber da sofortige Vollziehung angeordnet wurde, ist der VA zu dem Ztpkt bereits vollstreckbar nach § 64 I NPOG)
= sofortige Vollziehung muss angeordnet sein, wenn vor Monatsfrist Zwangsmittelandrohung)

33
Q

Zwangsmittel vertretbare Handlung

A

Ersatzvornahme und Zwangsgeld

vertretbar ist eine Handlung, wenn die dem Bürger durch den VA auferlegte Verpflichtung auch von einem anderen durchgeführt werden kann.

34
Q

Ersatzvornahme

A

§ 66 NPOG
bei vertretbaren Handlungen in erster Linie geeignetes Zwangsmittel vor Zwangsgeld.

Die für die Durchführung der Zwangsvornahme entstandenen Kosten fallen nach § 66 I 1 NPOG immer dem Verpflichteten zur Last.
Bei der Androhung der Ersatzvornahme sind die für die Durchführung voraussichtlich entstehenden Kosten anzugeben, § 70 IV NPOG.

35
Q

Tenorierung Ersatzvornahme Bsp

A
  1. VA (auf vertretbare Handlung gerichtet)
  2. die sofortige Vollziehung ordne ich an.
  3. Sollten sie meiner Verfügung zu Ziffer 1. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe nachkommen, so drohe ich Ihnen die Ersatzvornahme mit voraussichtlichen Kosten von 2.500 € an.
36
Q

Tenorierung Zwangsgeld Bsp

A
  1. VA (auf vertretbare oder unvertretbare Handlung gerichtet)
  2. Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
  3. Sollte Ihr Mandant meiner Verfügung zu Ziffer 1 nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe nachkommen, so drohe ich ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 300 € an.
37
Q

Tenorierung unmittelbarer Zwang

A
  1. VA (auf unvertretbare Handlung gerichtet)
  2. Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
  3. Sollten Sie entgegen meiner Verfügung zu Ziffer 1 Ihr Sonnenstudio “Sunburn” über den 31.05.2023 hinaus betreiben, so drohe ich Ihnen die zwangsweise Schließung des Sonnenstudios durch Versiegelung der Geschäftsräume an.
38
Q

Definition Gebühren

A

Gebühren sind ein öfftl.- rechtliches Entgelt für die Durchführung einer Amtshandlung durch die Behörde

39
Q

Definition Auslagen

A

Auslagen beschreibt die Erstattung bestimmter Aufwendungen, d.h die Kosten, die der Verwaltung durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entstanden sind (z.B Porto, Zustellungskosten, etc.)

40
Q

Verwaltungskosten RGL

A

Für Bundesbehörden ausschließlich das Bundesgebührengesetz, vgl. § 2 BGebG

Für Kommunen und unmittelbare Landesverwaltung NVwKostG
§§ 1,3,5,9,13 NVwKostG, § 1 AllGO i.V.m Ziffer .. des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO

41
Q

Tenorierung Kostenetnscheidung

A

bei kostenpflichtigem VA:
2. Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen
/
2. Die Kosten des Verfahrens hat ihr Mandant zu tragen.
/
2. Die Kosten des Verfahrens hat Frau Klara Korn zu tragen. (Bei Vertetungsfall ohne Anwalt)

bei kostenfreiem VA:
2. Verwaltungskosten werden nicht erhoben

42
Q

Allgemeines zur Begründung

A

linksbündig platziert unter dem Tenor: Begründung

bei Leistungssituation bedarf es keiner Begründung § 39 II Nr. 1 VwVfG

Besteht aus (I.) Sachbericht und (II.) rechtlicher Begründung. (können mit römischen Zahlen kenntlich gemacht werden, aber auf keinen Fall Überschriften!)
Es sind wesentliche tatsächliche und rechtliche Gründe mitzuteilen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben, § 39 I 2 VwVfG.

Ich-Form konsequent einzuhalten.

43
Q

Inhalt des Sachberichts

A

wesentliche Tatsachen darzustellen
+ Kernargumente der Behörde, welcher der Adressat in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorgetragen hat

Keine Nennung von Normen, keine rechtliche Würdigung, Definitionen oder Subsumtionen!

44
Q

Beispiel Sachbericht

A

Begründung:

I.

Sie sind Betreiber der Gaststätte “Leberleiden” in der Arnswaldtstr. 3 in 30159 Hannover. Ich habe Anfang April 2020 erfahren, dass Sie bereits 2017 wegen Handelns mit Betäubungsmitteln sowie gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden sind. Mit Schreiben vom 12.04.2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich beabsichtige, Ihnen die Schließung der Gaststätte aufzugeben und Ihnen Gelegenheit gegeben, sich hierzu bis zum 15.05.2023 zu äußern. Mit Schreiben vom28.04.2023 teilten Sie mit, dass … Sie sind der Ansicht , dass .. Ergänzend verweise ich auf den gewechselten Schriftverkehr.

45
Q

rechtliche Begründung der Hauptentscheidung

A

RGL genau zu bezeichnen (Abkürzung Abs. und S.)
+ Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge

rechtliche Würdigung stets im Urteilsstil

rechtlich problematisches ohne Relevanz für die Entscheidung werden in einem anderen Verfügungspunkt des Entwurfs aktenkundig gemacht

Dem Bürger muss aufgezeigt werden, dass sich die Behörde vollständig mit seinen Argumenten auseinandergesetzt hat.

Für den Bürger unrelevantes wie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht auszubreiten.

46
Q

Beispiel Begründung rechtliche Würdigung bei einer gebundenen Entscheidung

A

II.

Nach § 1 Abs. 2 nGastG i.V.m § 35 Abs. 1 S. 1 GewO ist die Ausübung des Gaststättengewerbes von mir als zuständige Behörde zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche Ihre Unzuverlässigkeit als Gewerbetreibender dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Ein solcher Fall liegt in Bezug auf Ihre Person vor. Sie sind Betreiber der Gaststätte “Leberleiden” in Hannover und damit Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Aufgrund der mir mitgeteilten strafrechtlichen Verurteilung sind sie als. unzuverlässig anzusehen. Unzuverlässig ist derjenige, der .. Soweit sie vortragen, dass ..
Auf Rechtsfolgenseite hat der Gesetzgeber eine gebundene Entscheidung vorgesehen, sodass ich zum Einschreiten und damit verpflichtet war, Ihre Gaststätte zu schließen. Ihre Argumente …. könnte ich nur bei einer zu treffenden Ermessensetnscheidung berücksichtigen, die mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt hat.

47
Q

Beispiel Begründung rechtliche Würdigung bei einer Ermessensentscheidung

A

II.

Nach § 15 Abs. 2 S. 1 GewO … Auf Rechtsfolgenseite hat mir der Gesetzgeber Ermessen eingeräumt. Die Schließung des Sonnenstuidos habe ich nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 40 VwVfG) angeordnet. Diesbezüglich habe ich mich von folgenden Erwägungen leiten lassen: Legitimer Zweck des § 15 Abs. 2 S. 1 GewO ist es, .. Die Schließung war geeignet, diesen Zweck zu erfüllen … Ein milderes, gleich Wirksamens Mittel kommt nicht in Betracht, da .. Auch ist die Schließungsverfügung verhältnismäßig. Hier habe ich Ihr Interesse an dem Weiterbetrieb des Sonnenstudios mit dem öffentlichen Interesse auf Schließung, das dem Schutz … dient, abgewogen. Diese Abwägung fällt zu Ihren Daten aus. Denn …

48
Q

intendiertes Ermessen

A

Gesetzgeber hat bereits Richtung der Ermessensbetätigung in dem Sinne vorgenommen, dass ein bestimmtes Ergebnis der Ermessensbetätigung vom Gesetzgeber gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden soll.

Für Begründung der behördlichen Entscheidung bedeutet dies, dass es keiner besonderen Ermessensabwägung bedarf und die Begründungspflicht der Behörde in dem Punkt entfällt.

Nur Ermessensabwägung, wenn atypischer Fall vorliegt, vorliegen könnte oder Bürger diesen vorträgt.

wenn atypischer Fall (-), dann Bestellung, dass es sich um Regelfall handelt + Anhaltspunkte für atypischen Fall nicht vorliegen bzw nicht vorgetragen wurden.
RF ist dann zwingend

z.B § 79 Abs. 1 S. 1 NBauO

49
Q

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

A

darf nicht Floskelhaft sein oder nur den Wortlaut des VA oder seiner Begründung wiederholen

Sondern muss ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA durch die Behörde darlegen.
Güterabwägung wieso private Interesse des Bürgers hinter dem öfftl. Interesse der sofortigen Vollziehung zurücktritt

Einzubeziehen: wie konkret die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung öffentlicher Interessen durch den Adressaten für die Dauer eines Rechtsbehelfsverfahrens ist.

50
Q

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung, Beispielformulierung

A

Zu Ziffer 3:

nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage (eines Widerspruchs), wenn die sofortige Vollziehung eines VA, wie hier, wegen eines besonderen öffentlichen Interesses ausdrücklich angeordnet wird. Dieses begründe ich unter der Bezugnahme auf § 80 Abs. 3 VwGO wie folgt: Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung ist Ihr schützenswertes Interesse an einem Nichtvollzug des Verfügung bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Klage (einem möglichen Widerspruch) dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Verfügung gegenüber zu stellen. Diese Abwägung fällt zu Ihren Lasten aus. ….

51
Q

Begründung der Zwangsmittelanordnung, Beispiel

A

Zu Ziffer 4:

Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf § 70 NVwVG; §§ 64 Abs. 1; 65 Abs.1 Nr. 1, 66, 70 NPOG. …

52
Q

Begründung der Zwangsmittelanordnung

A

einschlägige Vorschriften zitieren genügt.

Begründungen erforderlich, wenn angedrohtes Zwangsmittel nur bei bestimmten rechtl. Vss. eingesetzt werden kann. z.B wenn Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung weniger eingriffsintensiv ist als eine Ersatzvornahme.

Auf Ermessensseite wieso im Einzelfall unmittelbarer Zwang angewendet wird und nicht weniger intensives Zwangsgeld.

Höhe des angedrohten Zwangsgeldes begründungsbedürftig

53
Q

Begründung der Kostengrundentscheidung, Beispiel

A

Zu Ziffer 5:

Sie haben gemäß §§ 1, 3 , 5, 9 ,13 NVwKostG i.V.m § 1 BauGO i.V.m Ziffer 11.6 des Kostentarifs der Anlage 1 zu §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Über die Höhe der Kosten werde ich gesondert entscheiden.

54
Q

Rechtsbehelfsbelehrung

A

schließt sich der Begründung direkt an und ist linksbündig überschrieben und unterstrichen:

Rechtsbehelfsbelehrung:

gesetzt. Mindestes nach § 58 Abs. 1 VwGO:
- Art des Rechtsbehlelfs
- Behörde oder Gericht nebst jeweiligem Sitz bei dem Rechtsbhelf anzubringen ist
- Rechtsbehelfsfrist

fehlt eines der Merkmale oder ist fehlerhaft löst dies die Jahresfrist aus.

Fristbeginn weglassen! ist nur eine Fehlerquelle und nach dem BVerwG auch nicht erforderlich

55
Q

Rechtsbehelfsbelehrung, Formulierungsbeispiele

A

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4, 21682 Stade, erhoben werden.

/

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monat Widerspruch beim Landkreis Wolfenbüttel , Bahnhofstraße. 11, 38300 Wolfenbüttel, erhoben werden.

56
Q

Fristberechnung

A

im Verwaltungsverfahren: § 31 VwVfG i.V.m § 222 ZPO; 187 Abs. 1; 188 Abs. 2 BGB

Klagefrist: § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m § 222 ZPO; 187 Abs. 1; 188 Abs. 2 BGB

Fristbeginn gesetzlichr Feiertag, Samstag oder Sonntag, ist unschädlich. Nur bei Fristende nächster Werktag § 222 Abs. 2 ZPO

57
Q

Nach Rechtsbehelfsbelehrung

A

Grußformel im Anschluss
(Nicht zwischen Behörden oder Gericht)

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage (bei Sachbearbeiter)
in Vertretung (Erster Stadtrat)
(folgend) Unterschrift Schlau
oder ohne Zusatz nur Unterschrift bei Bürgermeister
wenn Referendar, dann Unterschrift vom Aufgabengeber

58
Q

Vermerk

A

Im Urteilsstil!

wenn noch problematische Punkte offen sind:
z.B Probleme des Verwaltungsverfahrens, wie z.B Wiedereinsetzung i den vorherigen Stand oder auch Absehen von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 VwVfG

59
Q

nach Vermerk

A

3.) Herrn Amtsleiter Schmidt m.d.Bu. Schlusszeichnung (oder m.d.B.u Genehmigung)

oder wenn über direkten Vorgesetzten hinaus

3.) Herrn Oberbürgermeister a.d.D. m.d.B.u. Schlusszeichnung

4.) Bauordnungsamt, Frau Specht, z.K.

oder
4.) Frau Specht, Bauordnungsamt
a) z.K
b) Der Vorgang gibt Anlass, auf die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vom 15.05.2023 hinzuweisen. Dort heißt es … Richtigerweise muss es heißen …
ich bitte um zukünftige Beachtung, da ansonsten die Klagefrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr beträgt.

5.) Kfb / AAO
= Kostenfestsetzungsbescheid und Annahmeanordnung

6.) Wv

60
Q

Kfb / AAO

A

die Höhe der Kosten wird gegen den Bürger durch einen Kostenfestsetzungsbescheid (Kfb) festgesetzt

Annahmeanordnung (AAO) = Behörde darf Zahlungen grds. nur vereinnahmen, wenn sie dazu vorher ermächtigt wurde.
Ermächtigt Behörde zur Entgegennahme + zur Buchung der durch den Bürger gezahlten Verwaltungskosten

61
Q

Begutachtungsaufträge in der Behördenklausur, Aufbau

A

E.
Behörde
Handelndes Organ, Adresse

Az. 30.12424.3 Bearbeiter: Herr … , Ort, Datum

1.) Vermerk
Die Prüfung des Verwaltungsvorgangs zum Az … hat ergeben, dass..

a) Formelle RMK der ..
Ich bin zuständig nach §§ ..

b) Materielle RMK der ..
Die Vss der RGL liegen vor. Nach … denn ..

c) Nebenentscheidungen
AOdsV, Zwangsmittel, Kosten

d) Vorschlag
Daher ist vorzuschlagen, den … gegen .. mit Bescheid vom obigen Inhalt zu verfügen.

2.) Mit ZU
herr .. Adresse

(Geschäftszeile) Mein Zeichen, Ihr Zeichen, Bearbeitet von, Ort Datum

Betreff

Anrede,

Tenor

Begründung:
I.
II.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Unterschrift Sachbearbeiter

3.) Herrn … z.K

4.) Absenden

5.) Wv (Grund)

I.A
Paraphe Sachbearbeiter, Datum