Grundlagen + Erstbescheid Flashcards
Eingriffsverwaltung
- Maßnahme der Verwaltung nur rm, wenn diese auf einer wirksamen RGL basiert (Rechtsstaat- und Demokratieprinzip aus Art 20 I und 3 GG)
- wirksame RGL
- Eingriff formell rm
- materiell rm
RGL für behördliches Handeln
Verfassung, wirksame formelle Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen (Außenrecht)
Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse
Behördeninterne Regelungen =
keine Ermächtigung für behördliches Handeln
binden die Organisation der Behörden oder die Art und Weise des Verwaltungshandelns
–> Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungspraxis = keine Außenwirkung
Probleme beim VA:
Regelung Definition
eine Regelung liegt vor, wenn die Maßnahme ihrem Ausspruch nach unmittelbar auf die Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist.
(Klassiker Ge- oder Verbote = RF besteht in der Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindlichen Feststellung von Rechten und Pflichten)
Problem VA: Außenwirkung
Außenwirkung hat eine Regelung nur dann, wenn sie nicht lediglich eine verwaltungsintern wirkende Maßnahme darstellt, mithin wenn die Rechtsfolgen gegenüber einer außerhalb der Verwaltung stehenden natürlichen oder juristischen Person eintreten sollen.
formelle RMK
- Handeln der zuständigen Behörde
- Verwaltungsverfahren eingehalten
- erforderliche Form eingehalten
fehlt es einer Voraussetzung, dann VA formell rw
Zuständigkeit der Behörde
Zunächst unterscheiden, Landes- oder Bundesgesetz
Bundesgesetze durch Bundesbehörden wenn es sich um bundeseigene Verwaltung handelt ( Art 86 und 87 GG) z.B Bundesbeamtengesetz oder Bundespolizeigesetz
Bundesgesetz durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt (Art 83 und Art 84 I 1 GG
Dann Zuständigkeit aus ergänzenden Landesgesetzen
wenn kein ergänzendes Gesetz, dann Zuständigkeitsverordnungen
Zuständigkeitsvorschriften
z.B direkt aus dem Gesetz (§57 NBauO)
daraus ergibt sich die zuständige Gebietskörperschaft, es ist dann noch herauszuarbeiten wer Organkompetenz hat §§ 14 - 18 NKomVG
z.B Erlass eines VA einer Kommune erfolgt durch Hauptverwaltungsbeamten
materielle RMK
- Tatbestandsvoraussetzungen der RGL (+)
- auf der RGL basierende zulässige RF
Gebundene Entscheidung
Formulierungen im Gesetz wie “hat, muss, darf nicht, etc.”
Ermessensentscheidungen
billigen der Behörde einen Handlungsspielraum
am Gesetzeswortlaut zu erkennen, zB: “kann, darf, ist befugt, etc.”
ob des Handelns = Entschließungsermessen
wie des Handelns = Auswahlermessen = welches Mittel wurde gewählt
Ermessensfehler
Einschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz auf Ermessensfehler (§ 114 S. 1 VwGO)
Ermessensüberschreitung = die Behörde hat i.R. ihrer Entscheidung die gesetzl. Grenzen überschritten.
Ermessensausfall = Behörde hat das ihr zustehende Ermessen nicht erkannt oder ausgeübt, es somit unterschritten.
Ermessensfehlgebrauch = v.A Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt
Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Legitimer Zweck
= jedes öfftl. Interesse, das Verfassungsrecht. nicht ausgeschlossen ist - Geeignetheit
= Förderung des legitimen Zwecks - Erforderlichkeit
= kein wirksames gleich geeignetes Mittel - Angemessenheit
= Verhältnismäßigkeit zwischen dem erstrebten Erfolg und den mit der Maßnahme einhergehenden Nachteilen der Maßnahme
Prüfungsaufbau Eingriffsverwaltung
A. Ermächtigungsgrundlage
B. Formelles RMK
I. Zuständigkeit der Behörde
II. Einhaltung des Verwaltungsverfahrens
III. Einhaltung allgemeiner oder spezieller Formerfordernisse
C. Materielle RMK
I. TB der EGL
II. RF der EGL
entweder 1. gebundene Entscheidung
oder 2. Ermessensentscheidung (§40 VwVfG)
a) Legitimer Zweck
b) Geeignetheit
c) Erofrderlichtkeit
d)VHM/Angemessenheit
Aufbau Leistungsverwaltung
A. Anspruchsgrundlage
B. Formelle Anspruchsvoraussetzungen
I. Zuständigkeit der Behörde
II. Formgerechter Antrag
C. Materielle Anspruchsvoraussetzungen
I. TB der AGL
II. RF der AGL
entweder 1. Gebundener Anspruch auf Erlass des VA
oder 2. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag
Bekanntgabe eines VA
§ 43 I 1 VwVfG
die willentliche Eröffnung des VA durch die Behörde ggü dem Betroffenem.
Die Bekanntgabe und die Wirksamkeit des VAs treten dann ein, wenn der Adressat die Möglichkeit hat, den VA zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist der Fall, wenn der Bescheid ihm bzw. seinem Vertreter zugegangen ist.
Anrede im Briefstil
natürliche Person: Sehr geehrte Frau
oder sehr geehrter Herr
juristische Personen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anrede von RA:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nikoff …
Bezugszeile
Ihr Zeichen: 177/23-MÜ
(z.B von Behörde, Gericht, RA)
Mein Zeichen 22.11-4711.20
(besteht aus Weiserzeichen des Sachbearbeiters und durch Trennstrich verbundenem Az)
Bearbeitet von: Frau Dr. Schlau
(Name des Sachbearbeiters)
Durchwahl N. 0134 5678
Hannover, 09.05.2024 (Bearbeitungszeitpunkt)
Betreff
z.B:
Betrieb Ihrer Gaststätte “Leberleiden”, Adresse
Ihr Antrag auf Sondernutzung vom 08.05.2024
wenn an RA, zB:
Antrag auf Sondernutzung vom 08.05.2024
Ihr Mandant: Mickie Krause, Adresse
Zustellungsvermerk
bei RA:
Gegen EB
Adresse
natürliche Person
Mit ZU
Adresse
Tenor, welche Entscheidungen?
- Hauptsache
- Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Androhung von Zwangsmitteln
- Kostenentscheidung
Inhalt muss vollstreckbar, hinreichend klar verständlich und widerspruchsfrei sein.
–> wenn der Tenor den Anforderungen nicht genügt ist er zu unbestimmt und materiell rw! u.U sogar nichtig nach § 44 VwVfG
Nicht in den Tenor gehören Sachverhaltserlemente, rechtliche Ausführungen und das Nennen der angewendeten Normen, das sind Bestandteile der Begründetheit!
Ebenso Verfahrensentscheidungen wie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand o. Wiederaufgriff des Verfahrens
Formulierung des Tenors
in Ich-Form
–> Behörde handelt nach außen nur durch ihren Behördenleiter
Wenn an RA adressiert:
Formulierung anpassen an Mdt und nicht auf Anwalt persönlich
Formulierungsbeispiel Eingriffsverwaltung Hauptsachetenor
- Ich untersage Ihnen den Betrieb ihrer Schank- und Speisewirtschaft “Schluckspecht”, Gildestr. 9, 30198 Hannover.
- Ich gebe Ihnen auf, die auf dem Grundstück Gemarkung Hannover Flur 27, Flurstück 9/1, errichtete Garage zu entfernen.
- Ihrem Mandanten untersage ich. den Betrieb des Sonnenstudios “Sunburn”, Sonnenallee 6 in 30176 Hannover
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung Vollständig stattgebend
- Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C.
- Ich genehmige ihrem Mandanten den Abriss des Stallgebäudes auf dem Grundstück Bauernstraße 6 in 30600 Wedemark
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung, teilweise stattgebend
- Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C1. Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab.
- Ihren Mandanten gewähre ich eine Subvention zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des sich auf dem Grundstück Bauernstr. 6 in 30600 Wedemark befindlichen Gebäudes in Höhe von 15.500 €. Im Übrigen lehne ich den Antrag ab.
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung, keine Stattgabe/Misserfolg
- Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C lehne ich ab.
- Den Antrag Ihres Mandanten auf Abriss des Stallgebäudes auf dem Grundstück Bauerstr. 6 in 30600 Wedemark lehne ich ab.
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Befristung
- Ich erteile Ihnen eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Baugerüsts vor dem Grundstück Schloss Straße 8, in 30169 Hannover für die Zeit vom 01.05.2024 bis 31.08.2024.
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Widerrufsvorbehalt
- Ich erteile Ihnen widerruflich die Genehmigung der Nebentätigkeit als Lehrkraft im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen beim Oberlandesgericht Celle.
Hauptsachetenor Leistungsverwaltung mit Nebenbestimmung, Bsp Auflage/Bedingung
- Ich erteile Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse C1 mit der Auflage, dass ..
- Ich erteile Ihnen eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Baugerüsts vor dem Grundstück Schlosser. 5, 30169 Hannover für die Zeit vom 01.05.2024 bis 31.08.2024 unter der Bedingung, dass ..
Anordnung der aufschiebenden Wirkung
nur bei Eingriffsverwaltung!
Kein eigener VA, sondern nur unselbstständiger Annex
- Aufschiebende Wirkung von Widerspruch u. Anfechtungsklage haben gesetzlich keine aufschiebende Wirkung in Fällen der § 80 II 1 Nr. 1 - 3a VwGO
§ 80 II 1 Nr. 4 VwGO: ausdrückliche Verfügung der Behörde über AOsV
nur möglich, wenn im überwiegenden Interesse eines Beteiligten oder dem öfftl. Interesse
Tenorierung sofortige Vollziehung
erkennbar worauf sich die sofortige Vollziehung bezieht.
- VA
- Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
- VA 1
- VA 2
- Die sofortige Vollziehung meiner Verfügung zu Ziffer 1 ordne ich an.
Beispiel Zwangsmittelandrohung Tenor
Bsp. 1:
1. VA
2. Für den Fall, dass sie meiner Verfügung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bestandskraft dieses Bescheides nachkommen, drohe ich Ihnen … an.
Bsp. 2:
Va wird am 14.04.2023 durch Bescheid bekannt gegeben.
- VA
- Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
- Für den Fall, dass Sie meiner Verfügung zu Ziffer 1. nicht. bis zum 02.05.2023 nachkommen, drohe ich Ihnen … an.
(VA zwar grds. noch anfechtbar, da Monatsfrist nicht abgelaufen, aber da sofortige Vollziehung angeordnet wurde, ist der VA zu dem Ztpkt bereits vollstreckbar nach § 64 I NPOG)
= sofortige Vollziehung muss angeordnet sein, wenn vor Monatsfrist Zwangsmittelandrohung)
Zwangsmittel vertretbare Handlung
Ersatzvornahme und Zwangsgeld
vertretbar ist eine Handlung, wenn die dem Bürger durch den VA auferlegte Verpflichtung auch von einem anderen durchgeführt werden kann.
Ersatzvornahme
§ 66 NPOG
bei vertretbaren Handlungen in erster Linie geeignetes Zwangsmittel vor Zwangsgeld.
Die für die Durchführung der Zwangsvornahme entstandenen Kosten fallen nach § 66 I 1 NPOG immer dem Verpflichteten zur Last.
Bei der Androhung der Ersatzvornahme sind die für die Durchführung voraussichtlich entstehenden Kosten anzugeben, § 70 IV NPOG.
Tenorierung Ersatzvornahme Bsp
- VA (auf vertretbare Handlung gerichtet)
- die sofortige Vollziehung ordne ich an.
- Sollten sie meiner Verfügung zu Ziffer 1. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe nachkommen, so drohe ich Ihnen die Ersatzvornahme mit voraussichtlichen Kosten von 2.500 € an.
Tenorierung Zwangsgeld Bsp
- VA (auf vertretbare oder unvertretbare Handlung gerichtet)
- Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
- Sollte Ihr Mandant meiner Verfügung zu Ziffer 1 nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe nachkommen, so drohe ich ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 300 € an.
Tenorierung unmittelbarer Zwang
- VA (auf unvertretbare Handlung gerichtet)
- Die sofortige Vollziehung ordne ich an.
- Sollten Sie entgegen meiner Verfügung zu Ziffer 1 Ihr Sonnenstudio “Sunburn” über den 31.05.2023 hinaus betreiben, so drohe ich Ihnen die zwangsweise Schließung des Sonnenstudios durch Versiegelung der Geschäftsräume an.
Definition Gebühren
Gebühren sind ein öfftl.- rechtliches Entgelt für die Durchführung einer Amtshandlung durch die Behörde
Definition Auslagen
Auslagen beschreibt die Erstattung bestimmter Aufwendungen, d.h die Kosten, die der Verwaltung durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entstanden sind (z.B Porto, Zustellungskosten, etc.)
Verwaltungskosten RGL
Für Bundesbehörden ausschließlich das Bundesgebührengesetz, vgl. § 2 BGebG
Für Kommunen und unmittelbare Landesverwaltung NVwKostG
§§ 1,3,5,9,13 NVwKostG, § 1 AllGO i.V.m Ziffer .. des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Tenorierung Kostenetnscheidung
bei kostenpflichtigem VA:
2. Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen
/
2. Die Kosten des Verfahrens hat ihr Mandant zu tragen.
/
2. Die Kosten des Verfahrens hat Frau Klara Korn zu tragen. (Bei Vertetungsfall ohne Anwalt)
bei kostenfreiem VA:
2. Verwaltungskosten werden nicht erhoben
Allgemeines zur Begründung
linksbündig platziert unter dem Tenor: Begründung
bei Leistungssituation bedarf es keiner Begründung § 39 II Nr. 1 VwVfG
Besteht aus (I.) Sachbericht und (II.) rechtlicher Begründung. (können mit römischen Zahlen kenntlich gemacht werden, aber auf keinen Fall Überschriften!)
Es sind wesentliche tatsächliche und rechtliche Gründe mitzuteilen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben, § 39 I 2 VwVfG.
Ich-Form konsequent einzuhalten.
Inhalt des Sachberichts
wesentliche Tatsachen darzustellen
+ Kernargumente der Behörde, welcher der Adressat in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorgetragen hat
Keine Nennung von Normen, keine rechtliche Würdigung, Definitionen oder Subsumtionen!
Beispiel Sachbericht
Begründung:
I.
Sie sind Betreiber der Gaststätte “Leberleiden” in der Arnswaldtstr. 3 in 30159 Hannover. Ich habe Anfang April 2020 erfahren, dass Sie bereits 2017 wegen Handelns mit Betäubungsmitteln sowie gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden sind. Mit Schreiben vom 12.04.2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich beabsichtige, Ihnen die Schließung der Gaststätte aufzugeben und Ihnen Gelegenheit gegeben, sich hierzu bis zum 15.05.2023 zu äußern. Mit Schreiben vom28.04.2023 teilten Sie mit, dass … Sie sind der Ansicht , dass .. Ergänzend verweise ich auf den gewechselten Schriftverkehr.
rechtliche Begründung der Hauptentscheidung
RGL genau zu bezeichnen (Abkürzung Abs. und S.)
+ Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge
rechtliche Würdigung stets im Urteilsstil
rechtlich problematisches ohne Relevanz für die Entscheidung werden in einem anderen Verfügungspunkt des Entwurfs aktenkundig gemacht
Dem Bürger muss aufgezeigt werden, dass sich die Behörde vollständig mit seinen Argumenten auseinandergesetzt hat.
Für den Bürger unrelevantes wie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht auszubreiten.
Beispiel Begründung rechtliche Würdigung bei einer gebundenen Entscheidung
II.
Nach § 1 Abs. 2 nGastG i.V.m § 35 Abs. 1 S. 1 GewO ist die Ausübung des Gaststättengewerbes von mir als zuständige Behörde zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche Ihre Unzuverlässigkeit als Gewerbetreibender dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Ein solcher Fall liegt in Bezug auf Ihre Person vor. Sie sind Betreiber der Gaststätte “Leberleiden” in Hannover und damit Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Aufgrund der mir mitgeteilten strafrechtlichen Verurteilung sind sie als. unzuverlässig anzusehen. Unzuverlässig ist derjenige, der .. Soweit sie vortragen, dass ..
Auf Rechtsfolgenseite hat der Gesetzgeber eine gebundene Entscheidung vorgesehen, sodass ich zum Einschreiten und damit verpflichtet war, Ihre Gaststätte zu schließen. Ihre Argumente …. könnte ich nur bei einer zu treffenden Ermessensetnscheidung berücksichtigen, die mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt hat.
Beispiel Begründung rechtliche Würdigung bei einer Ermessensentscheidung
II.
Nach § 15 Abs. 2 S. 1 GewO … Auf Rechtsfolgenseite hat mir der Gesetzgeber Ermessen eingeräumt. Die Schließung des Sonnenstuidos habe ich nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 40 VwVfG) angeordnet. Diesbezüglich habe ich mich von folgenden Erwägungen leiten lassen: Legitimer Zweck des § 15 Abs. 2 S. 1 GewO ist es, .. Die Schließung war geeignet, diesen Zweck zu erfüllen … Ein milderes, gleich Wirksamens Mittel kommt nicht in Betracht, da .. Auch ist die Schließungsverfügung verhältnismäßig. Hier habe ich Ihr Interesse an dem Weiterbetrieb des Sonnenstudios mit dem öffentlichen Interesse auf Schließung, das dem Schutz … dient, abgewogen. Diese Abwägung fällt zu Ihren Daten aus. Denn …
intendiertes Ermessen
Gesetzgeber hat bereits Richtung der Ermessensbetätigung in dem Sinne vorgenommen, dass ein bestimmtes Ergebnis der Ermessensbetätigung vom Gesetzgeber gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden soll.
Für Begründung der behördlichen Entscheidung bedeutet dies, dass es keiner besonderen Ermessensabwägung bedarf und die Begründungspflicht der Behörde in dem Punkt entfällt.
Nur Ermessensabwägung, wenn atypischer Fall vorliegt, vorliegen könnte oder Bürger diesen vorträgt.
wenn atypischer Fall (-), dann Bestellung, dass es sich um Regelfall handelt + Anhaltspunkte für atypischen Fall nicht vorliegen bzw nicht vorgetragen wurden.
RF ist dann zwingend
z.B § 79 Abs. 1 S. 1 NBauO
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
darf nicht Floskelhaft sein oder nur den Wortlaut des VA oder seiner Begründung wiederholen
Sondern muss ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA durch die Behörde darlegen.
Güterabwägung wieso private Interesse des Bürgers hinter dem öfftl. Interesse der sofortigen Vollziehung zurücktritt
Einzubeziehen: wie konkret die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung öffentlicher Interessen durch den Adressaten für die Dauer eines Rechtsbehelfsverfahrens ist.
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung, Beispielformulierung
Zu Ziffer 3:
nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage (eines Widerspruchs), wenn die sofortige Vollziehung eines VA, wie hier, wegen eines besonderen öffentlichen Interesses ausdrücklich angeordnet wird. Dieses begründe ich unter der Bezugnahme auf § 80 Abs. 3 VwGO wie folgt: Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung ist Ihr schützenswertes Interesse an einem Nichtvollzug des Verfügung bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Klage (einem möglichen Widerspruch) dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Verfügung gegenüber zu stellen. Diese Abwägung fällt zu Ihren Lasten aus. ….
Begründung der Zwangsmittelanordnung, Beispiel
Zu Ziffer 4:
Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf § 70 NVwVG; §§ 64 Abs. 1; 65 Abs.1 Nr. 1, 66, 70 NPOG. …
Begründung der Zwangsmittelanordnung
einschlägige Vorschriften zitieren genügt.
Begründungen erforderlich, wenn angedrohtes Zwangsmittel nur bei bestimmten rechtl. Vss. eingesetzt werden kann. z.B wenn Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung weniger eingriffsintensiv ist als eine Ersatzvornahme.
Auf Ermessensseite wieso im Einzelfall unmittelbarer Zwang angewendet wird und nicht weniger intensives Zwangsgeld.
Höhe des angedrohten Zwangsgeldes begründungsbedürftig
Begründung der Kostengrundentscheidung, Beispiel
Zu Ziffer 5:
Sie haben gemäß §§ 1, 3 , 5, 9 ,13 NVwKostG i.V.m § 1 BauGO i.V.m Ziffer 11.6 des Kostentarifs der Anlage 1 zu §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Über die Höhe der Kosten werde ich gesondert entscheiden.
Rechtsbehelfsbelehrung
schließt sich der Begründung direkt an und ist linksbündig überschrieben und unterstrichen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
gesetzt. Mindestes nach § 58 Abs. 1 VwGO:
- Art des Rechtsbehlelfs
- Behörde oder Gericht nebst jeweiligem Sitz bei dem Rechtsbhelf anzubringen ist
- Rechtsbehelfsfrist
fehlt eines der Merkmale oder ist fehlerhaft löst dies die Jahresfrist aus.
Fristbeginn weglassen! ist nur eine Fehlerquelle und nach dem BVerwG auch nicht erforderlich
Rechtsbehelfsbelehrung, Formulierungsbeispiele
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4, 21682 Stade, erhoben werden.
/
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monat Widerspruch beim Landkreis Wolfenbüttel , Bahnhofstraße. 11, 38300 Wolfenbüttel, erhoben werden.
Fristberechnung
im Verwaltungsverfahren: § 31 VwVfG i.V.m § 222 ZPO; 187 Abs. 1; 188 Abs. 2 BGB
Klagefrist: § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m § 222 ZPO; 187 Abs. 1; 188 Abs. 2 BGB
Fristbeginn gesetzlichr Feiertag, Samstag oder Sonntag, ist unschädlich. Nur bei Fristende nächster Werktag § 222 Abs. 2 ZPO
Nach Rechtsbehelfsbelehrung
Grußformel im Anschluss
(Nicht zwischen Behörden oder Gericht)
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage (bei Sachbearbeiter)
in Vertretung (Erster Stadtrat)
(folgend) Unterschrift Schlau
oder ohne Zusatz nur Unterschrift bei Bürgermeister
wenn Referendar, dann Unterschrift vom Aufgabengeber
Vermerk
Im Urteilsstil!
wenn noch problematische Punkte offen sind:
z.B Probleme des Verwaltungsverfahrens, wie z.B Wiedereinsetzung i den vorherigen Stand oder auch Absehen von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 VwVfG
nach Vermerk
3.) Herrn Amtsleiter Schmidt m.d.Bu. Schlusszeichnung (oder m.d.B.u Genehmigung)
oder wenn über direkten Vorgesetzten hinaus
3.) Herrn Oberbürgermeister a.d.D. m.d.B.u. Schlusszeichnung
4.) Bauordnungsamt, Frau Specht, z.K.
oder
4.) Frau Specht, Bauordnungsamt
a) z.K
b) Der Vorgang gibt Anlass, auf die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vom 15.05.2023 hinzuweisen. Dort heißt es … Richtigerweise muss es heißen …
ich bitte um zukünftige Beachtung, da ansonsten die Klagefrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr beträgt.
5.) Kfb / AAO
= Kostenfestsetzungsbescheid und Annahmeanordnung
6.) Wv
Kfb / AAO
die Höhe der Kosten wird gegen den Bürger durch einen Kostenfestsetzungsbescheid (Kfb) festgesetzt
Annahmeanordnung (AAO) = Behörde darf Zahlungen grds. nur vereinnahmen, wenn sie dazu vorher ermächtigt wurde.
Ermächtigt Behörde zur Entgegennahme + zur Buchung der durch den Bürger gezahlten Verwaltungskosten
Begutachtungsaufträge in der Behördenklausur, Aufbau
E.
Behörde
Handelndes Organ, Adresse
Az. 30.12424.3 Bearbeiter: Herr … , Ort, Datum
1.) Vermerk
Die Prüfung des Verwaltungsvorgangs zum Az … hat ergeben, dass..
a) Formelle RMK der ..
Ich bin zuständig nach §§ ..
b) Materielle RMK der ..
Die Vss der RGL liegen vor. Nach … denn ..
c) Nebenentscheidungen
AOdsV, Zwangsmittel, Kosten
d) Vorschlag
Daher ist vorzuschlagen, den … gegen .. mit Bescheid vom obigen Inhalt zu verfügen.
2.) Mit ZU
herr .. Adresse
(Geschäftszeile) Mein Zeichen, Ihr Zeichen, Bearbeitet von, Ort Datum
Betreff
Anrede,
Tenor
Begründung:
I.
II.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Unterschrift Sachbearbeiter
3.) Herrn … z.K
4.) Absenden
5.) Wv (Grund)
I.A
Paraphe Sachbearbeiter, Datum