Waffenrecht Flashcards
Aufbewahrung von Schusswaffen und/oder Munition
in nicht dauernd bewohnten Gebäuden
- Verwahrt werden dürfen bis zu 3 Langwaffen mit Munition
- in einem Sicherheitsbehälters Widerstandsgrad 1
(2 Sicherheitsstufen höher, als sonst für Langwaffen vorgeschrieben)
„Zugriffsbereit“ bedeutet
- Zugriffsbereit ist eine Schusswaffe wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. (Beispiele: nur mit einem Reißverschluss geschlossene Gewehrtasche, offenes Handschuhfach)
„Schussbereit“ Definition
- Eine Waffe ist schussbereit, wenn sie geladen ist, d. h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen-oder Geschosslager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt ist
Führen und Transportieren
zu Hause darf man……?
- Der Berechtigte in der eigenen Wohnung die Waffe im zugriffsbereitem und schussbereit Zustand am Körper tragen
- Familienmitglieder oder sonstige nicht Berechtigte dürfen keine Möglichkeit des Zugriffs haben
Führen und Transportieren
In einer fremden Wohnung darf eine Waffe….
- Nur mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts und im Rahmen des eigenen Bedürfnisses oder im Zusammenhang damit geführt und transportiert werden
Führen und Transportieren
Unterwegs: auf Fahrten direkt (kleine Umwege erlaubt) zur Jagd und von der Jagd darf eine Waffe….
- In zugriffsbereitem aber nicht schussbereit Zustand geführt werden. Dies gilt auch für mitgeführte Kurzwaffen.
Führen und Transportieren
Unterwegs: auf längeren Fahrten (größere Umwege, nicht-Jagd-Fahrten) beispielsweise zum Schießstand, zum Büchsenmacher oder auf längere Anfahrt zum Revier) muss eine Waffe….
- transportiert werden, d. h. nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit zum Beispiel im verschlossenen Futteral oder verschlossenen Waffenkoffer
- Merke: im Zweifelsfall lieber transportieren!
Führen und Transportieren
im Revier
- Zur befugten Jagdausübung, der Ausbildung eines Jagdhundes, zum Ein-und Anschiessen im Revier und zum Jagd-und Forstschutz ist das Führen der Waffe in Zugriffs-und schussbereit Zustand erlaubt. Dies gilt auch für eine Kurzwaffe.
- Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) sind zu beachten: die Waffe ist vollständig zu entladen beim
- Besteigen des Jägerstands
- beim Über-oder Durchschreiten eines Bachlaufs
- Waffen dürfen beim Transport im Fahrzeug nicht geladen sein
Schießen zu Hause
- Grundsätzlich ist das Schießen zu Hause verboten
- erlaubt bei Notwehr, Nothilfe, Notstand
- erlaubt sind Schusswaffen mit einer Bewegungsenergie bis zu 7,5 Joule
- so wie Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (Schreckschuss-oder Gasrevolver/Pistole)
Schießen unterwegs
- Grundsätzlich ist das Schießen unterwegs verboten
- Ausnahme ist die Situation der Notwehr, der Nothilfe
- und des Notstands (Fangschuss auf überfahrenes Wild)
Schießen im Revier
Das Schießen ist im Revier erlaubt bei
- der befugten Jagdausübung
- im Rahmen des Jagd-und Forstschutzes
- bei Notwehr, Nothilfe oder Notstand
- An-und Einschießen
- der Ausbildung von Jagdhunden
- ein Übungsschießen ist genehmigungspflichtig
Jäger-Notweg
- Kann ein Jagdausübungsberechtigten seinen Jagdbezirk nur auf einem nicht zumutbaren Umweg erreichen, so darf er einen fremden Jagdbezirk in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg (Jägernotweg) betreten.
- Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen und in einem Überzug oder mit verbundenem Schloss transportiert
- sowie Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
Anerkennung des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition für Inhaber eines gültigen Jagdscheins, wenn glaubhaft gemacht wird, dass
- Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlichen Schießwettkämpfe benötigt werden
- die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht verboten ist
Was ist beim Erwerb von Kurzwaffen wichtig?
- Erlaubt ist der Erwerb von Langwaffen (in unbegrenzter Zahl) sowie von 2 Kurzwaffen.
- Vor Erwerb von Kurzwaffen
- Jahresjagdschein erforderlich
- Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) mit Angabe des Kalibers und der Waffenart
- nach dem Erwerb muss die Waffe innerhalb von 2 Wochen in die WBK eingetragen werden.
- Ein Erwerb von Munition ist nur für die betreffende Kurzwaffe möglich
Was ist beim Erwerb von Langwaffen wichtig?
- Jahresjagdschein, Tagesjagdschein oder Jugendjagdschein erforderlich
- Eintragung innerhalb eines Monats in die WBK (Waffenbesitzkarte)
Was ist beim Verlust einer Waffe zu beachten?
- Der Verlust einer Waffe ist binnen 1 Woche der zuständigen Behörde anzuzeigen