Waffenrecht Flashcards

1
Q

Aufbewahrung von Schusswaffen und/oder Munition

in nicht dauernd bewohnten Gebäuden

A
  • Verwahrt werden dürfen bis zu 3 Langwaffen mit Munition
  • in einem Sicherheitsbehälters Widerstandsgrad 1
    (2 Sicherheitsstufen höher, als sonst für Langwaffen vorgeschrieben)
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2
Q

„Zugriffsbereit“ bedeutet

A
  • Zugriffsbereit ist eine Schusswaffe wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. (Beispiele: nur mit einem Reißverschluss geschlossene Gewehrtasche, offenes Handschuhfach)
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3
Q

„Schussbereit“ Definition

A
  • Eine Waffe ist schussbereit, wenn sie geladen ist, d. h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen-oder Geschosslager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt ist
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4
Q

Führen und Transportieren

zu Hause darf man……?

A
  • Der Berechtigte in der eigenen Wohnung die Waffe im zugriffsbereitem und schussbereit Zustand am Körper tragen
  • Familienmitglieder oder sonstige nicht Berechtigte dürfen keine Möglichkeit des Zugriffs haben
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5
Q

Führen und Transportieren

In einer fremden Wohnung darf eine Waffe….

A
  • Nur mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts und im Rahmen des eigenen Bedürfnisses oder im Zusammenhang damit geführt und transportiert werden
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6
Q
A
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7
Q
A
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8
Q

Führen und Transportieren

Unterwegs: auf Fahrten direkt (kleine Umwege erlaubt) zur Jagd und von der Jagd darf eine Waffe….

A
  • In zugriffsbereitem aber nicht schussbereit Zustand geführt werden. Dies gilt auch für mitgeführte Kurzwaffen.
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9
Q

Führen und Transportieren

Unterwegs: auf längeren Fahrten (größere Umwege, nicht-Jagd-Fahrten) beispielsweise zum Schießstand, zum Büchsenmacher oder auf längere Anfahrt zum Revier) muss eine Waffe….

A
  • transportiert werden, d. h. nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit zum Beispiel im verschlossenen Futteral oder verschlossenen Waffenkoffer
  • Merke: im Zweifelsfall lieber transportieren!
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10
Q

Führen und Transportieren

im Revier

A
  • Zur befugten Jagdausübung, der Ausbildung eines Jagdhundes, zum Ein-und Anschiessen im Revier und zum Jagd-und Forstschutz ist das Führen der Waffe in Zugriffs-und schussbereit Zustand erlaubt. Dies gilt auch für eine Kurzwaffe.
  • Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) sind zu beachten: die Waffe ist vollständig zu entladen beim
    • Besteigen des Jägerstands
    • beim Über-oder Durchschreiten eines Bachlaufs
    • Waffen dürfen beim Transport im Fahrzeug nicht geladen sein
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11
Q

Schießen zu Hause

A
  • Grundsätzlich ist das Schießen zu Hause verboten
  • erlaubt bei Notwehr, Nothilfe, Notstand
  • erlaubt sind Schusswaffen mit einer Bewegungsenergie bis zu 7,5 Joule
  • so wie Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (Schreckschuss-oder Gasrevolver/Pistole)
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12
Q

Schießen unterwegs

A
  • Grundsätzlich ist das Schießen unterwegs verboten
  • Ausnahme ist die Situation der Notwehr, der Nothilfe
  • und des Notstands (Fangschuss auf überfahrenes Wild)
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13
Q

Schießen im Revier

A

Das Schießen ist im Revier erlaubt bei

  • der befugten Jagdausübung
  • im Rahmen des Jagd-und Forstschutzes
  • bei Notwehr, Nothilfe oder Notstand
  • An-und Einschießen
  • der Ausbildung von Jagdhunden
  • ein Übungsschießen ist genehmigungspflichtig
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14
Q

Jäger-Notweg

A
  • Kann ein Jagdausübungsberechtigten seinen Jagdbezirk nur auf einem nicht zumutbaren Umweg erreichen, so darf er einen fremden Jagdbezirk in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg (Jägernotweg) betreten.
  • Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen und in einem Überzug oder mit verbundenem Schloss transportiert
  • sowie Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
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15
Q

Anerkennung des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition für Inhaber eines gültigen Jagdscheins, wenn glaubhaft gemacht wird, dass

A
  • Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlichen Schießwettkämpfe benötigt werden
  • die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht verboten ist
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16
Q

Was ist beim Erwerb von Kurzwaffen wichtig?

A
  • Erlaubt ist der Erwerb von Langwaffen (in unbegrenzter Zahl) sowie von 2 Kurzwaffen.
  • Vor Erwerb von Kurzwaffen
    • Jahresjagdschein erforderlich
    • Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) mit Angabe des Kalibers und der Waffenart
  • nach dem Erwerb muss die Waffe innerhalb von 2 Wochen in die WBK eingetragen werden.
  • Ein Erwerb von Munition ist nur für die betreffende Kurzwaffe möglich
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17
Q

Was ist beim Erwerb von Langwaffen wichtig?

A
  • Jahresjagdschein, Tagesjagdschein oder Jugendjagdschein erforderlich
  • Eintragung innerhalb eines Monats in die WBK (Waffenbesitzkarte)
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18
Q

Was ist beim Verlust einer Waffe zu beachten?

A
  • Der Verlust einer Waffe ist binnen 1 Woche der zuständigen Behörde anzuzeigen
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19
Q

Waffenrechtliche Begriffe

es erwirbt eine Waffe oder Munition…..

A
  • …wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt
20
Q

Waffenrechtliche Begriffe

es besitzt jemand eine Waffe…

A
  • ….. der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt
21
Q

Waffenrechtliche Begriffe

es überlässt eine Waffe oder Munition….

A
  • wer die tatsächliche Gewalt darüber einem Anderen einräumt
22
Q

Waffenrechtliche Begriffe

es führt eine Waffe…..

A
  • … Wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
23
Q

Waffenrechtliche Begriffe

es verbringt eine Waffe oder Munition….

A
  • wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert
24
Q

Waffenrechtliche Begriffe

jemand nimmt eine Waffe oder Munition mit

A
  • wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt
25
Q

Ein Jäger darf

A
  • Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung
    • einschließlich des Ein-und Anschiessens im Revier
    • zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier
    • zum Jagdschutz oder zum Forstschutz

ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen!

  • Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten darf er die Jagdwaffen auch nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen
26
Q

Situationen, in denen vom Jagdausübungsberechtigten die Waffe schussbereit und zugriffsbereit geführt werden darf

A
  • In unmittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen Jagdausübung
  • der Jagd im Revier
  • dem Ein-und Anschiessen
  • der Ausbildung eines Jagdhundes
  • zum Jagd-und Forstschutz
27
Q

Laut Unfallverhütungsvorschrift Paragraf 3 Abs. 1 UVV Jagd müssen

A
  • beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt müssen alle Schusswaffen entladen sein.
  • Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein
28
Q

Eine Waffe ist schussbereit…….

A
  • wenn sie geladen ist, d. h. sich Munition oder Geschosse in der Trommel, im Magazin, oder im Patronen-oder Geschosslager befindet.
  • Sie ist schussbereit, auch wenn sie nicht gespannt ist!
29
Q

Eine Waffe ist zugriffsbereit

A
  • Wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (3 Sekunden)
  • sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird
30
Q

Eine Waffe wird transportiert

A
  • auf dem Weg zum Schießstand
  • auf dem Weg zum Büchsenmacher
  • die Waffe muss hierzu vollständig entladen in einem verschliessbaren Behältnis transportiert werden
  • transportieren ist als “nicht zugriffsbereites und nicht schussbereites Befördern” definiert
31
Q

Praktische Beispiele

Fahrt zur Jagd, wie geht man mit der Waffe um?

A

Auf Fahrten zur Jagd und zurück muss die Waffe stets nicht schussbereit, also vollständig entladen sein. Aber sie darf zugriffsbereit sein, zum Beispiel blank auf dem Rücksitz liegen. Unterladen, gesichert oder entspannt genügt nicht! Das gilt auch für die Kurzwaffe.

32
Q

Die Fahrt zum Büchsenmacher

A

Auf Nicht-Jagdfahrten, beispielsweise zum Büchsenmacher, Schießstand oder Jagdfreund, muss die Waffe vollständig entladen und nicht zugriffsbereit mitgeführt werden, zum Beispiel in einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer. Ebenso die Kurzwaffe.

33
Q

Wann kann man die Waffe auf dem Schießstand/beim Büchsenmacher herausnehmen?

A

Wichtig: Erst auf dem Gelände der Schießstätte/des Büchsenmachers/des Jagdfreundes darf das Schloss des Futterals/Behältnisses geöffnet werden, sonst liegt am Ende der Fahrt noch ein illegales Führen vor! Daher nicht im unverschlossenen Futteral im verschlossenen Kofferraum transportieren, wenn man im öffentlichen Raum parkt.

34
Q

Transport zu einem Freund, um die Waffe herzuzeigen?

A

Auf Fahrten, die vom „Bedürfnis Jagd“ nicht gedeckt sind, dürfen Waffen gar nicht mitgeführt werden, beispielsweise zu Nichtjägern, um sie ihnen zu zeigen. Das stellt ein unnötiges Risiko dar!

35
Q

Führen einer Schusswaffe im Fahrzeug

Der Jäger war bereits auf einer Straße, die zum Jagdbezirk gehörte, als er in eine Polizeikontrolle geriet. Die Beamten entdeckten auf dem Rücksitz seine unterladene Büchse und zeigten ihn an. Er wurde wegen illegalen Führens einer Waffe verurteilt und der Jagdschein wurde entzogen. Warum?

A
  • Deshalb: Geladen werden darf eine Schusswaffe erst unmittelbar vor Beginn der Jagdausübung, also nach dem Verlassen des Autos und dem tatsächlichen Beginn des Pirschens (§ 13 Abs. 6 WaffG, § 3 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschriften – UVV -). Wer fährt, jagt (noch) nicht!
  • Unfallverhütungsvorschriften (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 UVV), nach denen Waffen vor dem Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt vollständig zu entladen sind und nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein dürfen.
  • „Es gehört zu den elementaren und selbstverständlichen Obliegenheiten eines Jägers, die Jagdwaffe erst zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung unmittelbar zu rechnen ist. Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Jagdwaffe noch in einem Fahrzeug befindet.“ Deshalb gilt: Egal wo, im Fahrzeug immer vollständig entladen, als Fahrer und Beifahrer, sowohl die Lang- als auch die Kurzwaffe!
36
Q

“Führen” einer Waffe zuhause?

A

Das Umhergehen mit der Waffe in der Wohnung und im befriedeten Bezirk ist kein Führen, weil es nicht außerhalb von zu Hause geschieht. Nach der gesetzlichen Definition führt eine Waffe, „wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung und seines befriedeten Besitztums ausübt“

37
Q

Ist der Bau eines Jägersitzes Jagdausübung?

A

Hieraus folgt: Wer fährt oder mitfährt, jagt noch nicht unmittelbar, also muss die Waffe entladen sein. Das gilt dann aber auch beim Bau eines Hochsitzes, beim Bestellen eines Wildackers und beim Grillen vor der Jagdhütte. Denn wer baut, pflügt oder grillt, jagt ebenfalls noch nicht unmittelbar.

38
Q

Definition

Umgang mit Waffen

A
  • erwerben
  • besitzen
  • überlassen
  • verbringen (auf Dauer im, durch oder außerhalb des Landes)
  • mitnehmen
  • schießen
  • herstellen
  • bearbeiten
  • instandsetzen
  • und handeln mit Waffen
39
Q

Was ist tatsächliche Gewalt?

A

= die Möglichkeit nach eigenem Willen auf eine Waffe oder Munition zugreifen zu können, mit ihr umzugehen oder sie benutzen zu können

40
Q

Erwerb = Rechtsgeschäft?

A
  • Es erwirbt jemand eine Waffe, der sie kauft, aber auch derjenige der sie findet, stiehlt oder erbt
41
Q

Tatsächliche Gewalt ist …

A
  • Die Möglichkeit des einzelnen über Waffen und Munition zu verfügen oder sie zu benutzen
  • die tatsächliche Gewalt über Waffen und Munition übt aus, wer sie berechtigt oder unberechtigt entgegengenommen, geliehen, gefunden oder gestohlen hat oder sie in seiner Wohnung usw. aufbewahrt
  • ein zum Beispiel offenstehender unbeaufsichtigter Waffenschrank räumt anderen in der Wohnung befindlichen Personen die tatsächliche Gewalt ein
42
Q

Wer eine Waffe erwerben oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben will ….

A
  • Bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
  • die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte WBK erteilt
43
Q

Eine Erlaubnis zum Erwerb oder dem Besitz einer Waffe setzt voraus …

A
  • Die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • die erforderliche Zuverlässigkeit
  • die persönliche Eignung
  • und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • ein Bedürfnis nach genießen wurde
  • und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million € pauschal für Personen und Sachschäden nachweist
  • (Jagdschein 500.000 € für Personenschäden 50.000 € für Sachschäden)
44
Q

Welche Formulierungen und Kriterien zum Begriff der Zuverlässigkeit gibt es?

A
  • Als absolut unzuverlässig gilt (kein Ermessensspielraum der Behörde)
    • Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
    • innerhalb der letzten 10 Jahre
    • die Annahme oder Tatsachen, die dafür sprechen, dass der betreffende Munition und/oder Waffen leichtfertig oder missbräuchlich verwendet
  • die Zuverlässigkeit besitzt in der Regel (individuelle Prüfung durch die Behörde erforderlich) nicht, wer
    • eine vorsätzliche Straftat
    • eine fahrlässige Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen und Munition oder gemeingefährlich begangen hat
    • gegen das Waffengesetz, dass Jagdgesetz oder Kriegswaffen und Sprengstoffgesetz verstoßen hat
    • und zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe
    • und die Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt ist
    • weitere Kriterien: Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung oder Partei, Gewalttätigkeit
45
Q

Die persönliche Eignung liegt bei Personen nicht vor, die

A
  • geschäftsunfähig sind,
  • bei denen eine Alkohol- oder andere Suchterkrankung vorliegt
  • die konkrete Gefahr einer F besteht remd-oder Selbstgefährdung
  • bei diesen Punkten besteht eine absolute persönliche Ungeeignetheit, sodass die Behörde keinen Ermessensspielraum hat
46
Q

Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte gilt für?

A
  • Jagdscheininhaber, die beabsichtigen eine Kurzwaffe zu erwerben
  • für die Dauer von einem Jahr
47
Q

Bei Verlust einer Waffe ist dies

A
  • sofort bei der örtlichen Polizeibehörde anzuzeigen
  • und innerhalb von 14 Tagen der örtlichen Behörde (Landratsamt, untere Jagdbehörde) zu melden