Tierschutzgesetz Flashcards

1
Q

§ 1

Tierschutzgesetz

A
  • Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen
  • niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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Q

§ 2

wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss…

(3 Antworten)

A
  • Muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
  • die Möglichkeit des Tieres zu artgemäße Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
  • über erforderliche Kenntnisse für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerecht der Unterbringung verfügen
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3
Q

§ 3

es ist verboten …

(3 Antworten)

A
  • einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen
  • an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen Maßnahmen vorzunehmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Verboten ist auch Doping
  • ein im Haus lebendes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen
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4
Q

§ 3

weitere Verbote …

A
  • Ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wild lebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht an den Lebensraum und die damit verbundene Nahrungsaufnahme vorbereitet wurde.
  • und/oder nicht an das Klima angepasst wurde.
  • ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
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5
Q

§ 3

und noch mal weitere Verbote …

(3 Antworten)

A
  • Ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen
  • ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern
  • Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten des Tieres … einschränkt, zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen Leiden oder Schäden zufügt
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6
Q

§ 4

Töten von Wirbeltieren

A
  • Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden
  • ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat
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7
Q
A

Brandente…

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