Jagdrecht Flashcards
Der Begriff der „Jagdausübung„ beinhaltet: (4 Antworten)
- Aufsuchen
- Nachstellen
- Erlegen
- Fangen
- wer die Jagd ausübt, ist verpflichtet sich fortzubilden (Hamburger Jagdgesetz Paragraf 16 a)
Paragraf 1 des Bundesjagdgesetzes, Abschnitt 1 sagt: (2 Antworten)
- Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Bild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
- Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(Abs. 2) Das Ziel der Hege (2 Antworten)
- ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
- Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Land-, Forst-und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden
Abs. 3 Ausübung der Jagd
Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.
Die Jagdausübung erstreckt sich auf
- das Aufsuchen
- Nachstellen
- Erlegen
- und Fangen von Wild
Was ist Waidgerechtigkeit?
Der waidgerechte Jäger soll:
- die Grundkenntnisse der Jagdkunde (Wildbiologie) und das jagdpraktische Handwerk beherrschen
- die Hege der Bejagung des Wildes voranstellen
- dem Wild bei der Bejagung Qualen ersparen
- die Tierschutzgesetze beachten
- die Jagdbeute sachgerecht behandeln und verwerten
- das jagdliche Kulturgut pflegen
- hilfsbereit und kameradschaftlich gegenüber den Mitjägern und Helfern auftreten
- seine jagdliche Tätigkeit an den zeitlichen Erfordernissen ausrichten
Wer gilt als Erleger? (2)
- Als Erleger bei Kugelschüssen gilt, wer die 1. Kugel so angebracht hat, dass das Stück im Feuer geblieben ist oder wenn es bei einer Nachsuche zur Strecke gekommen wäre
- Als Erleger bei Schrotschüssen gilt, wer den letzten Schuss angebracht hat, sofern er nicht als Fangschuss zu werten ist. In allen Zweifelsfällen entscheidet der Revierinhaber oder Jagdleiter
Was beinhaltet das Jägerrecht?
- Das Jägerrecht beinhaltet das Geräusch ( früher kleines Jägerrecht) bestehend aus Herz, Lunge, Leber, Nieren und ggf. Milz.
- beim männlichen Wild gehört auch das Hirn und die Zunge (Lecker) dazu
- früher gab es die Unterscheidung zwischen kleinem und großem Jägerrecht. Das große Jägerrecht beinhaltete den Träger ( Hals) bis zur 3. Rippe und war die Bezahlung der Berufsjäger
Welche Wildarten gibt es?
- Hochwild
- Niederwild
- Haarwild
- Federwild
Zum Hochwild zählen?
- Schalenwild mit Ausnahme Rehwild
- Auerwild
- Steinadler
- Seeadler
Wem steht das Jagdrecht zu?
- das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu
- das Jagdrecht steht den Ländern zu auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, zum Beispiel Parks, Friedhöfe, Bundeswehrgelände
Welche Arten von Jagdbezirken gibt es?
- Eigenjagdbezirk
- Gemeinschaftsjagdbezirk
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Jagdbezirke gibt es?
- Abtrennung
- Angliederung
- Austausch von Flächen zur Abrundung, wenn dies zur Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist. Entsprechende Vereinbarungen finden sich im Pachtvertrag.
Nennen Sie Beispiele für Flächen, die eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten, aber Teil eines Jagdbezirke sind
- Natürliche und künstliche Wasserläufe
- Wege
- Triften
- Eisenbahnkörper
Nennen Sie Beispiele für Flächen, auf denen die Jagd ruht:
- Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören
- befriedete Bezirke
Befriedete Bezirke sind
- Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Baulichkeiten, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, sowie die angrenzenden Flächen bis 20 m Breite
- Hofräume, Hausgärten und Parks, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch eine Umfrage unbegrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind
- Friedhöfe
- öffentliche Grün-und Erholungsanlagen
- sonstige Grundflächen wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie Anlagen, die durch die zuständige Behörde befriedet werden.
Was versteht man unter einer Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen?
- Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, sind auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären (Befriedung), wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt
Eine Befriedung aus ethischen Gründen ist abzulehnen
- Wenn eine Gefährdung
- der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen
- des Schutzes der Land-, Forst-und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des Schutzes vor Tierseuchen oder
- der Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht
- eine Befriedung aus ethischen Gründen ist insbesondere dann abzulehnen, wenn der Antragsteller
- selbst die Jagd ausübt oder die Jagdausübung durch Dritte duldet
- zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung einen Jagdschein gelöst oder beantragt hat
Die geforderte Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, von denen anzunehmen ist……..
- dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden
- mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren.
- Waffen oder Munition an Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind
Welche Arten von Jagdschein gibt es?
- Jugendjagdschein
- Jahresjagdschein, der von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde für maximal 3 Jahre ausgestellt wird
- Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Ausländerjagdschein
- Falknerjagdschein
Bei der Antragstellung auf Ausstellung eines Jagdscheins ist mitzubringen:
- Personalausweis
- Passbild
- Bescheinigung über den Abschluss einer Jagd-Haftpflichtversicherung (mindestens 500.000 € Personenschaden, 50.000 € Sachschaden)
- Bescheinigung über das Bestehen der Jagdprüfung (Prüfungszeugnis)
Kriterien des Nichtvorliegens der erforderlichen Zuverlässigkeit sind erfüllt bei Personen
- die wegen eines Verbrechens (wie folgt) zu einer Freiheitsstrafe (ohne Rücksicht auf die Höhe), Jugendstrafe von 6 Monaten, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sind.
- wenn die letzte Verurteilung noch keine 5 Jahre zurückliegt.
- die vorsätzlich ein Vergehen begangen haben, das Anlass gibt zu der Annahme, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden, weitergeben oder nicht sorgfältig verwahren werden
- nach einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen, Munition oder Sprengstoff
- nach einer Straftat gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz
Besonderheiten des Jugendjagdscheine sind
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss Jagd jagdlich ren sein
- der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsgarten als Schütze, als Treiber ja
Der Jagdschein ist zu versagen
- Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind
- Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen
- Personen, denen der Jagdschein entzogen wurde
- Personen die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (ausreichend ist minimal 500.000 € für Personenschäden und/oder 50.000 € Sachschäden)
Der Jagdschein kann versagt werden
- Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind
- Personen, die nicht-deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind
- Personen, die nicht mindestens 3 Jahre ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben
- Personen, die gegen die Grundsätze des Paragraf 1 Abs. 3 schwer oder wiederholt verstoßen haben (§1 Abs.3:bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten)
Welche Jagdsysteme kennen Sie?
- Reviersystem
- Lizenzsystem
Paragraf 7: Eigenjagdbezirke
- Zusammenhängende Grundflächen mit einer Land-, Forst-oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 ha, die sich im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft befinden, bilden einen Eigenjagdbezirk
- vollständige eingefriedete Flächen sowie an der Bundesgrenze liegende zusammenhängende Grundflächen von weniger als 75 ha können allgemein oder unter besonderen Voraussetzungen zu eigen Jagdbezirken erklärt werden
- Ländergrenzen unterbrechen nicht den Zusammenhang von Grundflächen. Ein Eigenjagdbezirk besteht hier, wenn nach den Vorschriften des Landes, in dem der überwiegende Teil der auf mehrere Länder sich erstreckenden Grundflächen liegt, die Kriterien für das Vorliegen eines Eigenjagdbezirkes erfüllt sind.