Vorlesung 2 Flashcards

Rechtliche Rahmenbedingungen – Das Thüringer Schulgesetz als handlungsleitender Orientierungsrahmen

1
Q

Nenne die Daten des allgemein bildenden Schulsystems!

(von 2009)

A
  • Grundschulen: 467
  • Schularten mit mehreren Bildungsgängen (Regelschule,
    Gemeinschaftsschule, seit 2011): 246
  • Gymnasien: 98
  • Integrierte Gesamtschulen: 9
  • Freie Waldorfschulen: 5
  • Förderschulen: 90
  • Abendschulen: 2
  • Gesamt: 917
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2
Q

Nenne die Daten vom beruflichen Schulsystem!

(Stand 2009)

A
  • Berufsschulen: 69
  • Berufsfachschulen: 99
  • Fachoberschulen: 43
  • Fachgymnasien: 22
  • Fachschulen: 39
  • Gesamt: 272
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3
Q

Nenne die Daten von Lehrern/Schülern im allgemein bildenden Schulsystem!

(2009)

A
  • Grundschulen: 65.413/5.158
  • Schularten mit mehreren Bildungsgängen: 44.181/5.885
  • Gymnasien: 46.592/4.916
  • Integrierte Gesamtschulen: 3.333/374
  • Freie Waldorfschulen: 1.102/89
  • Förderschulen: 10.288/2.095
  • Abendschulen: 276/30
  • *- Gesamt: 171.185/18.487**
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4
Q

Nenne die Daten von Lehrern/Schülern im beruflichen Schulsystem!

(2009)

A
  • Berufsschulen: 44.246/1.612
  • Berufsvorbereitungsjahr: 333
  • Berufsfachschulen: 16.645/1.398
  • Fachoberschulen: 2.556/222
  • Fachgymnasien: 3.093/383
  • Fachschulen: 6.064/418
  • *- Gesamt: 72.604/4.366**
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5
Q

Wie hoch ist die Übergangsquote von 2008/2009?

A
  • Schulen mit mehreren Bildungsgängen – 53%
  • Gymnasien 45%
  • Integrierte Gesamtschulen 2%
  • Rechtliche Grundlage (§7, Abs. 2)
  • Übergangsregelung nur für Gymnasien
  • Empfehlung der Schule
  • Bei abweichenden Elternwille erfolgt Probeunterricht
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6
Q

Was sind die Grundsätze des Thüringer Schulgesetzes?

A
  • Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Förderung (§1, Abs.1)
  • Der Zugang darf weder von Herkunft, Geschlecht, wirtschaftlicher oder sozialer Stellung seiner Eltern noch der Weltanschauung oder Religion bestimmt sein (§1, Abs.2 vgl. auch Chancengleichheitsgrundsatz, Rawls, 1979)
  • Bildungs- und Erziehungsauftrag (abgeleitet vom Grundgesetz und der thüringischen Verfassung)
  • Achtung, Verantwortung, Offenheit und Toleranz
  • Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten
  • Die natürlichen Rechte der Eltern bleiben hiervon unberührt
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7
Q

Was sind die Handlungsgebote der Schule?

(Rechtlicher Rahmen)

A
  • Individuelle Förderung als durchgehendes verpflichtendes Prinzip des Lehrens und Lernens (§2, 2)
  • Kooperationsgebot mit allen Akteuren des Schulsystems (Eltern, anderen Lehrkräften, Bildungseinrichtungen, etc. (§2,3)
  • Kooperationsgebot an institutionellen Schnittstellen
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8
Q

Was beinhaltet die Organisation(Schulträgerschaft)?

A
  • Schulen sind staatliche Schulen oder in freier Schulträgerschaft
  • Die Schulträger haben das notwendige Schulangebot und die notwendigen Schulanlagen vorzuhalten
  • Schulträger können Schulverbände bilden
  • Land kann bei überregionaler Bedeutung Schulträgerschaft übernehmen
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9
Q

Was beinhaltet die Organisation (Schulaufsicht)?

A
  • Schulen stehen unter staatlicher Aufsicht des Landes (eigenes Gesetz zur Schulaufsicht)
    - Siehe auch Grundgesetz Artikel 7 !!
  • Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des
    Staates.
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10
Q

Was versteht man unter Schulinterner Organisation (Leitgedanke)?

A
  • Die Schulen gestalten den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich. Sie ist dabei zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichtet (§40, Abs.1).
  • Die Schule führt regelmäßig interne Evaluationen durch
  • Die Schule nimmt in angemessenen Abständen an externer Evaluation teil (Abs. 3, Schulinspektion Abs. 4)
  • Verpflichtung zur Teilnahme an internationalen und nationalen Vergleichsarbeiten.
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11
Q

Was sind die Aufgaben der Schulinternen Organisation des Schulleiters?

A
  • …sorgt für einen geordneten Schulbetrieb,
  • ist weisungsbefugt, aber nicht Dienstvorgesetzter
  • berät Lehrkräfte und sonstiges päd. Personal und sorgt für deren Zusammenarbeit.
  • Trägt Sorge für die verpflichtende Fortbildung der LuL
  • Hospitiert im Unterricht und bespricht die Stunden
  • Schulleiter haben die Befähigung zum Unterrichten für die jeweilige Schulart (Ausnahmeregelung möglich)
  • Die Bestellung zum SL erfolgt durch das Ministerium in
    Rücksprache mit dem Schulträger und unter Einbeziehung der Stellungnahme der Schulkonferenz.
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12
Q

Was sind die Aufgaben der Schulinternen Organisation der Lehrkräfte?

A
  • Lehrkräfte sind Landesbedienstete
  • „der Lehrer unterrichtet und erzieht die ihm anvertrauten Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung. Dabei ist er an die für ihn geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Konferenzbeschlüsse und die Anordnung der Schulaufsicht gebunden“
  • Aufgaben werden in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern ausgeübt
  • Verpflichtet sich zu einer ausgewogenen Darstellung der Unterrichtsinhalte
  • LUL verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen
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13
Q

Was sind die Aufgaben der Konferenzen in der Schulinternen Organisation?

A
  • Lehrerkonferenz
  • Klassenkonferenz
  • Schulkonferenz (SL führt Vorsitz, aber ohne Stimmrecht, je zu gleichen Teilen Lehrkräfte, Schüler und Eltern)
  • Nimmt Stellung bei Besetzung der SL-Stelle
  • Entscheidet über Lehrbücher mit
  • Baumaßnahmen
  • Haushalt
  • Schulverpflegung
  • ….
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14
Q

Was sind die Leitgedanken zum Gymnasium laut Thüringer Lehrplänen?

A
  • Wer? „Für Schüler mit gleichermaßen überdurchschnittlichen kognitiven, personalen und sozialen Kompetenzen …
  • Was? … setzt das Gymnasium die kontinuierliche Bildung und Erziehung der vorangegangenen Bildungsabschnitte bis zum Abitur fort.
  • Ende Klasse 10 zentraler Leistungsnachweis, bestimmt die Versetzung in die Qualifikationsphase (11,12) wesentlich mit
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15
Q

Was beinhaltet die Lehrerprofession?

A

Für die Ausgestaltung von Lehr- und Lernprozessen tragen Lehrer die pädagogische Verantwortung. Ihr professionelles Lehrerhandeln erfordert:
- Aktivierende, herausfordernde und auf Partizipation der Schüler orientierende Lerngelegenheiten zu organisieren
- Lernprozesse anzuleiten und zu moderieren
- Schüler in ihrem Lernprozess zu beraten
- Die Fähigkeit der Selbsteinschätzung von Schülern zu stärken
- Ergebnisse und Prozesse des Lernens der Schüler zu
reflektieren und Konsequenzen für das eigene pädagogische Handeln abzuleiten.

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16
Q

Was sagt die “Klieme Expertise” bzw. Bildungsstandards und Kompetenzen aus?

A
  • „Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf. Sie legen fest, welche Kompetenzen die Kinder oder Jugendlichen bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe mindestens erworben haben sollen“. Sie werden in der Expertise als Mindeststandards, nicht als Regelstandard vorgeschlagen“.
  • „Kompetenzmodelle konkretisieren Inhalte und Stufen der allgemeinen Bildung. Sie formulieren damit eine pragmatische Antwort auf die Konstruktions- und Legitimationsprobleme traditioneller Bildungs- und Lehrplandebatten“.
  • „In Übereinstimmung mit Weinert (2001, S. 27f.) verstehen wir unter Kompetenzen die bei Individuen verfügbaren oder von ihnen erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“.
17
Q

Was sind laut Leitgedanken der Thüringer Lehrpläne die Bildungsziele?

A

Lernkompetenz: Sie umfasst Methoden, Selbst- und Sozialkompetenz. Sie werden fachspezifisch ausgeprägt und sind daher nicht von der Sachkompetenz zu unterscheiden

18
Q

Was versteht man unter Methodenkompentenz?

A
  • Methodenkompetenz, bedeutet effizient lernen und Aufgaben gezielt bewältigen können.
  • Sachgerecht analysieren und Lösungsstrategien entwickeln
  • Arbeitsschritte zielgerichtet planen
  • Informationen finden und nutzen (neue Medien)
  • Informationen aus Bildern, Texten, Graphiken, etc. entnehmen und
    zielgerichtet verarbeiten
  • Kontrollverfahren anwenden
  • Arbeitsergebnisse präsentieren
19
Q

Was versteht man unter Selbstkompetenz?

A
  • Selbstkompetenz, bedeutet selbstregulierend lernen zu
    können. Der Schüler kann
  • Sich selbst Arbeits- und Verhaltensziele setzen
  • Zielstrebig und ausdauernd lernen
  • Sorgfältig arbeiten und Lernzeiten planen
  • Eigene Lernergebnisse reflektieren und Lernwege bewerten
  • Eigene Lernfortschritte und das eigene Sozial- und Arbeitsverhalten bewerten
  • Sachverhalte, Personen, Vorgänge und Handlungen aus der Perspektive von Anderen betrachten
20
Q

Was versteht man unter Sozialkompetenz?

A
  • Sozialkompetenz, bedeutet mit Anderen gemeinsam lernen und kommunizieren können. Der Schüler kann
  • In kooperativen Arbeitsformen lernen
  • Verantwortung für den gemeinsamen Lernprozess übernehmen
  • Andere motivieren
  • Hilfe geben und annehmen
  • Regeln und Vereinbarungen einhalten
  • Adressaten- und situationsgerecht kommunizieren
  • Mit persönlichen Wertungen angemessen umgehen
  • Ergebnisse und Wege gemeinsamer Arbeitsprozesse und die Leistung des Einzelnen in der Gruppe ein- und wertschätzen
21
Q

Was (kann) leistet Unterricht?

A
  • Unterricht leistet,
  • Offenheit für neue Erfahrungen der Schüler
  • Ein Angebot von Aufgaben mit mehreren Vorgehensweisen und unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten in immer wieder anderen
    Kontexten
  • Die Entwicklung der Bereitschaft zur Überprüfung der eigenen Orientierungen
  • Sensibilisierung für die Interaktion mit Anderen und Andersdenkenden
  • Die Vermittlung von Toleranz, Respekt und Kommunikationsfähigkeit
  • Reflexion und Analyse von Gruppenprozessen
  • Entwicklung der Bereitschaft zur aktiven Gestaltung sozialer und gesellschaftlicher Aufgaben
  • Didaktische, diagnostische und organisatorische Formen der Differenzierung und individuellen Förderung liegen bei den Lehrkräften =
    pädagogische Verantwortung
22
Q

Was beinhaltet die Lehr- und Lernplanung?

A

- Lehrpläne als Orientierung- schulinterne Lehrplanung als Brücke zum individuell verantworteten Unterricht
- Lehrplanung muss daher folgenden Anforderungen
genügen. Dazu gehören:

- Der Konsens zu fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Ansprüchen an den Unterricht
- Die Formulierung gemeinsam abgestimmter inhaltlicher Schwerpunkte
- Vereinbarungen zur Einschätzung der Kompetenzentwicklung im Fach in
fächerübergreifenden und überfachlichen Zusammenhängen
- Maßnahmen zur Evaluation des Unterrichts
- Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte
- Ihre kontinuierliche Fortschreibung

23
Q

Was sind die wichtigen Punkte der Leistungsbeurteilung?

A

- Leistungseinschätzung sollen dem ganzheitlichen
Kompetenzansatz Rechnung tragen und zielt auf:

  • Die individuelle Eigenverantwortung, die Leistungsbereitschaft und Motivation
  • Produkte und Prozesse
  • Lernprozesse in Gruppen
  • Eigene und fremde Lernprozesse zu reflektieren und zu beurteilen
  • Bedingungen erfolgreichen Lernens zu berücksichtigen

- Bezugsnormen der Beurteilung sind:

  • Die kriteriale Bezugsnorm
  • und die individuelle Bezugsnorm
  • Damit ist eine Normalverteilung bei Leistungsbeurteilungen (populationssoziale Bezugsnorm keine zulässige Orientierung)
24
Q

Was sind die wichtigen Punkte der Leistungsbewertung durch Noten?

A

- Produktbezogene Kriterien

  • Aufgabenadäquatheit
  • Korrektheit,
  • Vollständigkeit,
  • Formale Gestaltung, - Originalität.

**- Prozessbezogene Kriterien **

  • Qualität der Planung
  • Effizienz des methodischen Vorgehens
  • Reflexion und Dokumentation des meth. Vorgehens - Leistung des Einzelnen in der Gruppe
  • Vortragsweise
  • Angemessenheit der Darstellung
  • Komplexitätsbezogene Kriterien (Standards und EPAs)
  • Anforderungsbereich I: Reproduktion
  • Anforderungsbereich II: analoge Rekonstruktion - Anforderungsbereich III: Konstruktion
25
Q

Nenne Beispiele für Bildungspolitische Rahmenbedingungen in Form von Unterstützungsleistungen zur Schulentwicklung!

A
  • Entwicklungsvorhaben
  • nelecom - “Thüringer Bildungsmodell - Neue Lernkultur in Kommunen
  • Vorhaben zur schulischen Qualitätsentwicklung
  • Qualitätsrahmen
  • E.U.L.E. (Prof. Fauser, FSU Jena)
  • Materialien zur Schul- und Qualitätsentwicklung
  • Formulare zur Eigenverantworlichen Schule (EVAS) und Unterrichtsentwicklung aller Schularten
26
Q

Was sind die Ziele des Gymnasiums?

(sächsischer Lehrplan)

A
  • Wissen
  • Methodenbewusstsein
  • Informationsbeschaffung und –verarbeitung • Medienkompetenz
  • Lernkompetenz
  • Problemlösestrategien
  • Reflexions- und Diskursfähigkeit
  • Arbeitsorganisation
  • Interdisziplinarität und Mehrperspektivität
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Empathie und Perspektivwechsel
  • Umweltbewusstsein
  • Wertorientierung
  • Verantwortungsbereitschaft
27
Q

Was fordert der Philologenverband?

A

Leitantrag zur Schulstruktur

Kinder nicht zu Versuchskaninchen von verfehlten Strukturreformen machen!

Deutscher Philologenverband gegen ideologisch motivierte Bildungspolitik und ein Einheitsschulsystem!

28
Q

Womit begründet der Philologenverband seine Meinung zur Schulstruktur?

A
  • *1. Der DPhV lehnt alle Bestrebungen ab, die Grundschule zu verlängern und die weiterführenden Schularten, insbesondere das Gymnasium, weiter zu verkürzen, weil**
  • sich in keiner Untersuchung nachweisen ließ, dass damit Leistungssteigerungen für alle Schüler verbunden wären,
  • eine verlängerte Grundschule tendenziell leistungsstärkere Schüler benachteiligt
  • längeres gemeinsames Lernen nicht zu weniger, sondern eher zu mehr Bildungsungerechtigkeit führt,
  • damit das Wahlrecht der Eltern nach der vierten Klasse massiv eingeschränkt wird - die Prognosesicherheit nach der sechsten Klasse wegen der Verlagerung des Übertrittszeitpunkts in die Pubertät nicht höher ist als nach der vierten Jahrgangsstufe,
  • dadurch auch kein Schulfrieden hergestellt wird, da das Fernziel aller Befürworter des “längeren gemeinsamen Lernens” nicht die sechsjährige Grundschule, sondern die Einheitsschule ist,
  • es für eine längere gemeinsame Schulzeit nach seriösen Umfragen (vgl. Forsa- Umfrage vom November 2007) keine Mehrheit in der Bevölkerung gibt.
  • *2. Der DPhV lehnt ebenso alle wie auch immer benannten Versuche ab, das differenzierte Schulwesen in Deutschland zu schwächen und langfristig abzuschaffen, weil**
  • sich das gegliederte Schulwesen in Deutschland bewährt hat: kein anderes Land hat von PISA 2000 bis PISA 2006 solche signifikanten Fortschritte erzielt wie Deutschland,
  • Bundesländer mit deutlicher Differenzierung nicht nur innerhalb Deutschlands die Spitze bilden, sondern auch international in der absoluten Spitzengruppe mithalten können,
  • eine große Bevölkerungsmehrheit in den alten und neuen Bundesländern hinter dem gegliederten Schulwesen steht (vgl. Forsa-Umfrage vom September 2009),
  • die klar ausgeprägten unterschiedlichen Schulprofile im allgemein bildenden und beruflichen Bereich die besten Voraussetzungen für begabungsgerechte und abschlussbezogene Förderung unserer Jugendlichen bilden,
  • die Gesamtschule in Deutschland von ihren Ansprüchen her, bessere Leistungen und mehr Bildungsgerechtigkeit zu erzielen, klar gescheitert ist.

Schlussfolgerung:

Wir setzen auf behutsame und nachhaltige Reformen im System und nicht auf die unkalkulierbaren und gegenüber der nachkommenden Generation unverantwortbaren Risiken eines totalen Systembruchs.

Wir setzen auf die Zukunftsfähigkeit der “Leitinstitution Gymnasium”, die sich gerade durch ihre klare Leistungsorientierung, ihr nicht auf bloße wirtschaftliche Verwertbarkeit ausgerichtetes Fächerprofil und ihre Offenheit für alle sozialen Schichten als soziale und humane Leistungsschule bewährt hat.