Voraussetzungen Flashcards
§985 BGB
- Anspruchsteller ist Eigentümer
- –chronologisch zu prüfen: wer war ursprünglich Eig.? wer jetzt ? hat der ursprüngliche E sein Eigentum verloren? (§929 zu prüfen)
- Anspruchsgegner ist Besitzer
- Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz
§929 S.1
aa) dingliche Einigung
bb) Übergabe
cc) Einigsein bei Übergabe
dd) Berechtigung des Veräusserers
aa) dingliche Einigung
§929 S.1, 145, 147 BGB
(1) Angebot und Annahme
(2) keine Wirksamkeitshindernisse
- > Anfechtung? nicht bezüglich des Preises oder des KVs weil Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Trotz Anfechtung des KVs bleibt das Verfügungsgeschäft unberührt
(3) Inhalt der Einigung
bb) Übergabe
(1) Besitzerwerb beim Erwerber (durch §854 I oder §854 II?)
hat der Erwerber Besitz an der Sache erlangt?
(2)auf Veranlassung des Veräusserers zum Zwecke der Eigentumsübergang
(3) kein Besitz mehr bbeim Veräusserer
§812 I 1, 1.Alt BGB
- etwas erlangt
- durch Leistung
- ohne rechtlichen Grund
- etwas erlangt (§812)
“etwas” ist jedes vermögenswerte Recht bzw. jede vermögenswerte Rechtsposition
(dh. Eingetum und Besitz an der Sache)
- durch Leistung (§812)
Def: Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
durch seine Leistung müsste der V die Sache bewusst in Erfüllung des KVs übereignen und übergen
- ohne Rechtsgrund (§812)
Rechtsgrund liegt vor, wenn eine rechtliche Verpflichtung zw. dem K und dem V bestand
ein Kaufvertrag könnte diesen Rechtsgrund darstellen
dazu muss er wirksam zustande gekommen
-> Prüfung
Prüfung ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist
a) Einigung §433, 145, 147
müssen sich über den Abschluss des V geeinigt
b) keine Wirksamkheitsindernisse
- Anfechtung?
- Fehleridentität? (Geschäftsunfähigkeit)
Voraussetzungen der Anfechtung
- Anwendbarkeit
-> auf WE und geschäftsähnliche Handlungen - Anfechtungserklärung §143 BGB
- Anfechtungsgrund §§119,120,123 BGB
- Einhaltung der Anfechtungsfrist (§121,124 BGB)
- Kein Ausschluss (§144 BGB)
Rechtsfolge: Unwirksamkeit ex-tunc, §142 I BGB; ggfs. Schadensersatz, §122 BGB
Vertrag ist von einer VP angefochten. Was kann die andere VP tun?
Anspruch aus §122, da dazu aucb bereits erbrachte eigene Leistungen des Ersatzberechtigten an den anfechtenden zählen, also die gezahlte Summe (achtung §122 II)
Anspruch aus §985
Anspruch aus §812
Fehleridentität
Dieser besagt, dass sich der Mangel auf BEIDE Geschäfte auswirtk und somit Verpflichtung UND Verfügung nichtig sind
§119 I
Kaufvertrag anfechtbar
§119 II
Kaufvertrag anfechtbar
Dingliche Einigung anfechtbar aber streitig
Ist eine Eigenschaft für die dingliche Einigung verkehrswesentlich ?
dafür: die Vorstellungen der Parteien von bestimmten Eigenschaften der Sache sind auch bei der dinglichen Einigung vorhanden, da sie in der Regel eine Sache mit gerade dieser Eigenschaft übereignen wollen
dagegen: Vorstellung über bestimmte Eigenschaften der Sache ist für die Übereignung ohne Bedeutung. Denn die Übereignung grundsätzlich wertneutral