Vol 8.UN Flashcards

1
Q

nennen Sie Etapen der Bildung von Internationalen Femeinschaft

A
  1. Westfalisches Frieden(1648)

2.Das Europäische Konzert der Mächte (1815-1914)
* Konsultationsmechanismus der Großmächte
(Großbritannien, Frankreich, Preußen, Österreich,
Russland)
* Verteidigung der bestehenden Ordnung durch
Verhinderung von Eroberungskriegen und
Revolutionen
* Regeln für diplomatische Beziehungen, aber keine
formale Institutionalisierung

3.Der Völkerbund (1919-1946)
* Erste formale IO zur internationalen
Friedenssicherung
* Problemwahrnehmung + Unterstützung des
Hegemons (USA unter Wilson)
* Hauptversammlung und Exekutivrat → Versuch
eines Systems kollektiver Sicherheit
Aber:
* Einstimmigkeitsprinzip bei fast allen
Entscheidungen (Souveränität unangetastet)
* Nicht-universelle Mitgliedschaft (USA treten nie bei)

4.Die Vereinten Nationen (1945-heute)
* Erkenntnis: Kosten des Krieges enorm,
Kooperationsgewinne potentiell riesig
* USA treiben Vorhaben und werden führendes
Mitglied
* Erstmals allgemeines Gewaltverbot für Staaten
* Sicherheitsrat mit weitreichenden Kompetenzen
zur Durchsetzung

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2
Q

Ziel der UN

A

(Art. 1(1) UN-Charta)
„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem
Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des
Friedens zu verhüten und zu beseitigen…“

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3
Q

Grundsätze der UN

A

➢ Souveräne Gleichheit der Mitglieder (Abs. 1)
➢ Allgemeines Gewaltverbot gegenüber allen Staaten (Abs. 4)
o Außer: „naturgegebenes Recht zur Selbstverteidigung“ (Art. 51)
➢ Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten (Abs. 7)
o Außer: Sicherheitsrat unter Kap VII

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4
Q

Aufgaben und Kompetenzen des Sicherheitsrates

A

Allgemein (Kap. V):
* Art. 24 (1) UN-Charta:
„…übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit…“
* Art. 25 UN-Charta:
„Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des
Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen.“
→ Entscheidungen des Rates sind verbindlich (i.V.m. Art. 103 UN-Charta)

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5
Q

Befassung des Sicherheitsrates

A

a) Auf Vorlage der Streitparteien
b) Durch Vorlage eines Mitgliedstaates oder nicht-Mitgliedstaates
c) Durch Überweisung der UN-Generalversammlung
d) Eigeninitiative des Rates

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6
Q

Zwangsmaßnahmen (Kap. VII):

A
  • Art. 39 UN-Charta
    „Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine
    Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund
    der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu
    wahren oder wiederherzustellen.“
  • Art. 41 UN-Charta
    „Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt –
    zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen…“
  • Art. 42 UN-Charta
    „… so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des
    Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.“
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7
Q

Peacekeeping

A
  • Praxis unter „Kap. VI ½“ (Hammarskjöld)
  • Entsendung von Blauhelmsoldaten
    − Nationale Kontingente unter UN-Kommando
    − UNSC → DPO → SRSG →
    Missionskommando
  • Ziel: Friedenssicherung (Voraussetzung:
    kein aktiver Konflikt)
    − Zustimmung aller Parteien
    − Unparteilichkeit der Mission
    − Gewalt nur zur Selbstverteidigung (klassisch)
  • Klassisch: Überwachung von
    Waffenstillstandsabkommen (z.B. UNIIMOG, IrakIran)
  • Multidimensional: Verschränkung mit
    Peacebuilding (Menschenrechte, good
    governance, humanitäre Hilfe) (z.B. MONUC, DR
    Kongo)
  • Robust: Gewaltanwendung autorisiert, um
    Mandatsziel zu erreichen (z.B. MINUSMA, Mali)
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8
Q

Peace enforcement

A
  • Entscheidungen des SR gem. Kap VII
  • Militärische und nicht-militärische
    Durchsetzung
  • 1990-2010 = „Sanktionsdekaden“ (v.a. bei
    Konflikten im Nahen Osten und in Afrika)
  • Autorisierung von militärischen
    Interventionen durch Mitgliedstaaten oder
    regionale IOs (z.B. NATO)
    − Irak (1991), Somalia (1992), Bosnien (1992-93),
    Haiti (1994), Afghanistan (2001), Libyen (2011)
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9
Q

Ruanda 1993-1994

A

United Nations Assistance Mission for Ruanda

Ziel: Absicherung des ArushaAbkommens zwischen Rwandan Patriotic
Front (RPF) und ruandischer Regierung
* Zustimmung aller Parteien
* Unparteilichkeit
* Waffengewalt nur zur Selbstverteidigung
* Kommandant: Roméo Dallaire (CAN)

Warnungen und Aufrufe Dallaires
verpuffen
* DPKO ist gefangen in Peacekeeping-Kultur
(Überrationalisierung, kognitive Isolation)
* Traumatischer Misserfolg: Somalia
* UN und USA wollen sich nicht selbst in den
Konflikt verstricken
* Kein politischer Wille im SR, den Genozid
anzuerkennen, da dies zum Eingreifen
verpflichtet hätte
Problem: Peacekeeping-
„Kultur“ und Mangel an politischen Willen

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10
Q

Syrien-Konflikt 2011

A
  • Über 500.000 Tote
  • Einsatz von Chemie-Waffen
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Humanitäre Katastrophe
  • Millionen Vertriebene und Geflüchtete
    Rolle Vereinte Nationen:
  • Versuch der friedlichen Streitbeilegung
    (Vermittlung, „Good Offices“) →
    gescheitert
  • SR: randständig

Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates
* RUS unterstützt Assad-Regierung
(geopolitische und wirtschaftliche
Interessen)
* USA unterstützt Rebellen und wollen
Regimewechsel
* Libyen-Erfahrung schreckt andere
Mitglieder ab (z.B. China)

Problem:
Großmächtekonfrontation,
Veto-Blockade

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11
Q

Terrorismusbekämpfung seit 2001

A
  • SR erlässt umfassende, allgemeine,
    permanente Regeln zur Unterbindung der
    Terrorfinanzierung unter Kap. VII
  • Alle Staaten müssen nationale
    Sicherheitsgesetze verschärfen
    „Terrorlisten“
  • Schwarze Listen des SR für Terrorverdächtige
    weltweit
  • Individualsanktionen: Einfrieren von
    Bankkonten
  • Kein Rechtsweg für Betroffene

Hegemonie/Willkürherrschaft des UNSR
* Selbstermächtigung/
Autoritätsanmaßung
* SR als Vehikel der Repression
* Menschenrechtsverletzungen

Problem: Unkontrollierte
Macht des Sicherheitsrates

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