Vol 8.UN Flashcards
nennen Sie Etapen der Bildung von Internationalen Femeinschaft
- Westfalisches Frieden(1648)
2.Das Europäische Konzert der Mächte (1815-1914)
* Konsultationsmechanismus der Großmächte
(Großbritannien, Frankreich, Preußen, Österreich,
Russland)
* Verteidigung der bestehenden Ordnung durch
Verhinderung von Eroberungskriegen und
Revolutionen
* Regeln für diplomatische Beziehungen, aber keine
formale Institutionalisierung
3.Der Völkerbund (1919-1946)
* Erste formale IO zur internationalen
Friedenssicherung
* Problemwahrnehmung + Unterstützung des
Hegemons (USA unter Wilson)
* Hauptversammlung und Exekutivrat → Versuch
eines Systems kollektiver Sicherheit
Aber:
* Einstimmigkeitsprinzip bei fast allen
Entscheidungen (Souveränität unangetastet)
* Nicht-universelle Mitgliedschaft (USA treten nie bei)
4.Die Vereinten Nationen (1945-heute)
* Erkenntnis: Kosten des Krieges enorm,
Kooperationsgewinne potentiell riesig
* USA treiben Vorhaben und werden führendes
Mitglied
* Erstmals allgemeines Gewaltverbot für Staaten
* Sicherheitsrat mit weitreichenden Kompetenzen
zur Durchsetzung
Ziel der UN
(Art. 1(1) UN-Charta)
„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem
Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des
Friedens zu verhüten und zu beseitigen…“
Grundsätze der UN
➢ Souveräne Gleichheit der Mitglieder (Abs. 1)
➢ Allgemeines Gewaltverbot gegenüber allen Staaten (Abs. 4)
o Außer: „naturgegebenes Recht zur Selbstverteidigung“ (Art. 51)
➢ Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten (Abs. 7)
o Außer: Sicherheitsrat unter Kap VII
Aufgaben und Kompetenzen des Sicherheitsrates
Allgemein (Kap. V):
* Art. 24 (1) UN-Charta:
„…übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit…“
* Art. 25 UN-Charta:
„Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des
Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen.“
→ Entscheidungen des Rates sind verbindlich (i.V.m. Art. 103 UN-Charta)
Befassung des Sicherheitsrates
a) Auf Vorlage der Streitparteien
b) Durch Vorlage eines Mitgliedstaates oder nicht-Mitgliedstaates
c) Durch Überweisung der UN-Generalversammlung
d) Eigeninitiative des Rates
Zwangsmaßnahmen (Kap. VII):
- Art. 39 UN-Charta
„Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine
Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund
der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu
wahren oder wiederherzustellen.“ - Art. 41 UN-Charta
„Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt –
zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen…“ - Art. 42 UN-Charta
„… so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.“
Peacekeeping
- Praxis unter „Kap. VI ½“ (Hammarskjöld)
- Entsendung von Blauhelmsoldaten
− Nationale Kontingente unter UN-Kommando
− UNSC → DPO → SRSG →
Missionskommando - Ziel: Friedenssicherung (Voraussetzung:
kein aktiver Konflikt)
− Zustimmung aller Parteien
− Unparteilichkeit der Mission
− Gewalt nur zur Selbstverteidigung (klassisch) - Klassisch: Überwachung von
Waffenstillstandsabkommen (z.B. UNIIMOG, IrakIran) - Multidimensional: Verschränkung mit
Peacebuilding (Menschenrechte, good
governance, humanitäre Hilfe) (z.B. MONUC, DR
Kongo) - Robust: Gewaltanwendung autorisiert, um
Mandatsziel zu erreichen (z.B. MINUSMA, Mali)
Peace enforcement
- Entscheidungen des SR gem. Kap VII
- Militärische und nicht-militärische
Durchsetzung - 1990-2010 = „Sanktionsdekaden“ (v.a. bei
Konflikten im Nahen Osten und in Afrika) - Autorisierung von militärischen
Interventionen durch Mitgliedstaaten oder
regionale IOs (z.B. NATO)
− Irak (1991), Somalia (1992), Bosnien (1992-93),
Haiti (1994), Afghanistan (2001), Libyen (2011)
Ruanda 1993-1994
United Nations Assistance Mission for Ruanda
Ziel: Absicherung des ArushaAbkommens zwischen Rwandan Patriotic
Front (RPF) und ruandischer Regierung
* Zustimmung aller Parteien
* Unparteilichkeit
* Waffengewalt nur zur Selbstverteidigung
* Kommandant: Roméo Dallaire (CAN)
Warnungen und Aufrufe Dallaires
verpuffen
* DPKO ist gefangen in Peacekeeping-Kultur
(Überrationalisierung, kognitive Isolation)
* Traumatischer Misserfolg: Somalia
* UN und USA wollen sich nicht selbst in den
Konflikt verstricken
* Kein politischer Wille im SR, den Genozid
anzuerkennen, da dies zum Eingreifen
verpflichtet hätte
Problem: Peacekeeping-
„Kultur“ und Mangel an politischen Willen
Syrien-Konflikt 2011
- Über 500.000 Tote
- Einsatz von Chemie-Waffen
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Humanitäre Katastrophe
- Millionen Vertriebene und Geflüchtete
Rolle Vereinte Nationen: - Versuch der friedlichen Streitbeilegung
(Vermittlung, „Good Offices“) →
gescheitert - SR: randständig
Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrates
* RUS unterstützt Assad-Regierung
(geopolitische und wirtschaftliche
Interessen)
* USA unterstützt Rebellen und wollen
Regimewechsel
* Libyen-Erfahrung schreckt andere
Mitglieder ab (z.B. China)
Problem:
Großmächtekonfrontation,
Veto-Blockade
Terrorismusbekämpfung seit 2001
- SR erlässt umfassende, allgemeine,
permanente Regeln zur Unterbindung der
Terrorfinanzierung unter Kap. VII - Alle Staaten müssen nationale
Sicherheitsgesetze verschärfen
„Terrorlisten“ - Schwarze Listen des SR für Terrorverdächtige
weltweit - Individualsanktionen: Einfrieren von
Bankkonten - Kein Rechtsweg für Betroffene
Hegemonie/Willkürherrschaft des UNSR
* Selbstermächtigung/
Autoritätsanmaßung
* SR als Vehikel der Repression
* Menschenrechtsverletzungen
Problem: Unkontrollierte
Macht des Sicherheitsrates