Vol 12.Menschenrechte Flashcards

1
Q

Humanitäres Völkerrecht

A
  • „Kriegsrecht“ (ius in bello)
  • Schützt Zivilisten und nicht (länger) an
    Kampfhandlungen Beteiligte
  • Kriegsgefangenschaft, medizinische
    Versorgung, Verhältnismäßigkeit etc.
    → Kooperationsanreiz mit „free-rider
    problem“ (Gefangenendilemma)
    → Institutionalisierung und Überwachung:
    Genfer Konventionen ab1864 & IKRK
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2
Q

Menschenrechte

A
  • Individuelle Freiheits- und
    Selbstbestimmungsrechte
  • Geltung jederzeit, Abweichung nur im
    Notstand/Krieg
  • Regulierung der Beziehung zwischen
    Staat und Menschen unter seiner Hoheit
    → Kein Kooperationsanreiz aus Perspektive
    des RI (rein nationales Problem)
    → Keine Kooperation bis 1945
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3
Q

Das menschenrechtliche Politikprogramm der Vereinten Nationen

A

UN Charta:
* Art. 1 (3): [Die UN setzt sich das Ziel…] die Achtung vor den Menschenrechten
und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der
Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen
* Art. 55 (c): […fördern die Vereinten Nationen…] die allgemeine Achtung und
Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne
Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.
→ Unspezifisch! ECOSOC → Menschenrechtskommission →
Ausarbeitung

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
* Resolution der UN-Generalversammlung 217A (III) 1948
* Rechtlich nicht bindend, aber Meilenstein → MR nicht länger rein „innere
Angelegenheit“
* 30 Artikel betreffend Rechte auf Leben und Freiheit, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Asyl u.v.m.
→ Deklaratorisch! ECOSOC, Menschenrechtskommission →
Ausarbeitung

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4
Q

Zivilpakt

A
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und
    politische Rechte (IPBPR/ICCPR) →
    völkerrechtlicher Vertrag
  • Verabschiedet 1966, in Kraft seit 1976
  • Ratifiziert von 170 Staaten (2018)
  • Rechte zum Schutz des Individuums vor
    willkürlicher oder exzessiver
    Herrschaftsausübung des Staates
  • Meinungs-, Versammlungs-, Bewegungs-,
    Konfessionsfreiheit; Schutz vor Folter;
    Recht auf rechtliches Gehör und faires
    Verfahren…
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5
Q

Sozialpakt

A
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
    soziale und kulturelle Rechte
    (IPWSKR/ICESCR)
  • Verabschiedet 1966, in Kraft seit 1976
  • Ratifiziert von 167 Staaten (2018)
  • Wirtschaftliche Rechte (Recht auf Arbeit,
    Gewerkschaftsfreiheit, Streikrecht etc.)
  • Soziale Rechte (Schutz der Familie,
    Mutterschutz, Recht auf Ernährung, Kleidung,
    Wohnung etc.)
  • Kulturelle Rechte (Recht auf Bildung,
    Teilnahme am kulturellen Leben, Schutz des
    geistigen Eigentums etc.)
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6
Q

IOs und IO-Organe im Bereich Menschenrechtsschutz

A

1.Der UN-Menschenrechtsrat
(HRC)
Rahmendaten:
* Seit 2006
Nachfolgeorganisation der
Menschenrechtskommission
* Nebenorgan der UNGeneralversammlung
* 47 Mitglieder gewählt von GV
für drei Jahre nach
Regionalgruppen
* Sitz: Genf

Überwachungsmechanismen:
1. Universal Periodic Review (UPR): Untersuchung aller MS der
UN alle vier Jahre
* Selbstbericht von Staaten, Eingaben von IOs und NGOs
* Arbeitsgruppe des HRC verfasst Bewertung und
Empfehlungen
2. Spezialverfahren: HRC mandatiert Sonderberichterstatter für
spezifische Situationen in einzelnen Ländern oder bei
übergreifenden Themen
3. Beschwerdeverfahren: Einzelpersonen oder NGOs reichen
Beschwerden über massive und systematische MRVerletzungen ein
* Expertengremium prüft Beschwerde und leitet an HRCArbeitsgruppe weiter
* Ggf. Verurteilung des betr. Staates per Resolution

2.Vertragsorgane
Rahmendaten:
* Expertengremien mit 18
Mitgliedern
* Gewählt für 4 Jahre von
Staatenversammlung
* Handeln in eigener
Verantwortung (nicht
weisungsgebunden)
* Treffen drei Mal jährlich für
jeweils vier Wochen in Genf

Überwachungsmechanismen:
1. Staatenberichte: Alle Vertragsstaaten müssen regelmäßig
über Implementierung der Verträge berichten; Ausschüsse
prüfen und kommentieren öffentlich
2. Staatenbeschwerden: Ein Vertragsstaat macht ggü. einem
anderen geltend, dass die Regeln des Paktes nicht
eingehalten werden
* Voraussetzung: beiderseits explizite Anerkennung der
Zuständigkeit des Ausschusses
* Streitschlichtung und Abschluss ohne „Urteil“
3. Individualbeschwerden: Opfer von
Menschenrechtsverletzungen können den verantwortlichen
Staat beim Ausschuss „anzeigen“
* Voraussetzung: Staat hat Fakultativprotokoll
unterzeichnet und ratifiziert (IPBPR: 116; IPWSKR: 25)
* Ausschuss kann Verstoß feststellen und
Empfehlungen abgeben

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7
Q

Das Durchsetzungsproblem im internationalen Menschenrechtsschutz

A
  • Hauptmittel: „Naming & Shaming“
  • Staaten können nicht bzw. nur schwer zur Einhaltung von MR gezwungen werden
  • Staaten schrecken oft vor „Kreuzvergeltung“ zurück (z.B. Handelssanktionen bei MRVerletzungen), weil sie eigene Kosten fürchten
    ➔ „Internationale Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect [R2P]) als ultima ratio
  • Humanitäre Interventionen zur Verhinderung/Beendigung schwerster
    Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Koppelung der Bereiche „Menschenrechte“ und „Sicherheit“ im UN-System
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8
Q

Die Konstruktion moralischer Interdependenz

A

➢ Gräueltaten im Holocaust als „Urknall“
➢ Entwicklung eines Verständnisses von Universalität
von Menschenrechten → Rechte qua Menschsein,
unabhängig von Staatsbürgerschaft
➢ Zivilgesellschaftliche Akteure forcieren
Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen in
einzelnen Staaten als Problem aller Staaten
➢ Interdependenz ist nicht funktional, sondern
moralisch
➢ Bis heute anhaltender, umstrittener Prozess

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9
Q

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

A
  • Resolution der UN-Generalversammlung 217A (III) 1948
  • Rechtlich nicht bindend, aber Meilenstein → MR nicht länger rein „innere
    Angelegenheit“
  • 30 Artikel betreffend Rechte auf Leben und Freiheit, Meinungs- und
    Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Asyl u.v.m.
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10
Q

Woran besteht international Bill on Human Rights

A
  1. Universal Declaration of human rights
    2.International covenant on civil and political rights
    3.International covenant on economic, social and cultural rights
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11
Q

Probleme und Kritik

A
  • Umsetzungsproblematik: Menschrechtsschutz da am
    stärksten/schwächsten, wo er am wenigsten/meisten gebraucht wird
  • Bock zum Gärtner? Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat &
    Politisierung durch (regionale) Allianzen
  • IStGH zwischen All- und Ohnmacht: Kritik der USA, Kritik der AU
  • Internationaler Menschenrechtsschutz als Projekt westlicher
    Hegemonie? Universalität vs. Kulturrelativismus
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