VL10 - PT bei KiJu - Kinderschutz Flashcards
Wie viel Prozent der Kinder in D leiden in etwa an einer behandlungsbedürftigen Störung?
4 - 6 %, ca 800.000
Nennen Sie 2 Störugen mit Beginn im KiJu-Alter inkl ICD Code
- Hyperkinetische Störungen F90
- Störungen des Sozialverhaltens F91
- Ticstörungen F95
Nennen Sie 3 Besonderheiten der PT mit KiJu
- Eltern und Umfeld
- multiaxiale Diagnostik
- Entwicklungsabhängigkeit der Symptomatik
Erklären Sie was mit multiaxialer Diagnostik bei KiJu gemeint ist und nenne 3 der Achsen
Multiaxionale Diagnostik:
Unterschied zu PT von Erwachsenen
KiJu müssen Diagnosen auf 6 Achsen stellen
- Umschriebene Entwicklungsrückstände
- Intelligenzniveau
- Körperliche Symptomatik
Nennen Sie die Achsen der multiaxionalen Klassifikation
- Psychische Störungen oder Syndrome
- Umschriebene Entwicklungsrückstände
- Intelligenzniveau
- Körperliche Symptomatik
- Aktuelle, abnorme assoziierte psychosoziale Umstände
- Globales Funktionsniveau der psychosozialen Anpassung
Nenn Sie 3 Beispiele für die Achse abnorme assoziierte psychosoziale Umstände
Achse 5
- abnorme intrafamiliäre Beziehungen
- Abnorme unmittelbare Umgebung
- abnorme Erziehungsmethoden
- Gesellschaftliche Belastungsmethoden
Erläutern Sie, wie eine PT mit einem KiJu an die Entwicklung angepasst werden kann
es geht nicht um was, sondern wie es gemacht wird
- Sprache
- Zugänge
- Aufmerksamkeitsspanne
- Ressourcenorientierung
–> viel über PE über Gefühle
Welche therapeutischen Verfahren werden bei KiJu von der KK bezahlt
- VT
- TP
- AP
Was versteht man unter Einsichts- und Urteilsfähigkeit und was bedeutet diese für PT mit KiJu
= Grund und Bedeutung der Behandlung einsehen und nach dieser Einsicht ihren Willen bestimmen können
-> ab 15. LJ einsichts- und urteilsfähig
Ohne Zustimmung der Eltern
-> ab 15 Jahren
Was muss bei der Entscheidung für die PT eines Kindes <14J bezüglich des Sorgerechts beachtet werden?
- Eltern haben Recht & Pflicht für persönliche Wohl des Kindes zu sorgen
Auch bei Trennung müssen Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung gemeinsam getroffen werden
–> Sorgerechtssituation früh erfragen!
-> Probatorik ohne 2. Zustimmung möglich
11.Stellen Sie sich vor, Sie sind Psychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche. Aus früheren Gesprächen mit Ihrer zwölfjährigen Patientin Mira wissen Sie, dass sie, seit sie neun Jahre alt war, jedes Jahr in den Sommerferien für eine Woche ein Jugendcamp besucht. In Ihrer letzten Sitzung erzählte Mira nun, dass sie in diesem Camp schon das ein oder andere Mal Alkohol, Tabak und auch andere Rauschmittel probiert und konsumiert habe, und dies auch in den kommenden Sommerferien dort wieder tun möchte.
Würden Sie Miras Sorgeberechtigten davon berichten? Begründen Sie Ihre Antwort.
Theoretischer Hintergrund:
nicht Berichten:
- therapeutische Gründe für Verschwiegenheit -> stellt Vertrauensbeziehung sicher
- generelle Verschwiegenheit nicht versprechen
- -> früh klären, PT ist nicht Informant der Eltern
- -> mit überspitzten Beispielen arbeiten “.. selbst dann würde ich nicht”
-> bei Grauzone mit dem Kind besprechen
Unter welchen Bedingungen sind PT befugt die Schweigepflicht zu brechen?
1) Schweigepflichtsentbindung - ab 14 Jahren berechtigt, sofern einsichts- und urteilsfähig
- > muss dokumentiert werden
2) Anzeige geplanter Straftaten
In welchen Fällen greift der rechtfertigende Notstand bzgl der Schweigepflicht?
- gegenwärtige, nicht anders abwehrbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder anderes Rechtsgut
- > Bruch muss angemessenes Mittel sein um Gefahr abzuwenden
Nennen Sie 2 Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung mimt jeweils einem konkretem Beispiel
- Körperliche und emotionale Gewalt -> sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung -> mangelnde Beaufsichtigung (alleine obwohl zu jung)
Welche Schritte müssen KiJu gehen, wenn Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mit gewichtigen Anhaltspunkten besteht?
- zunächst soll fachliche Gefährdungsabklärung durch Jugendamt erfolgen
- schrittweise Maßnahmen zur Abwendung unter Beteiligung der Betroffenen (oder Familiengericht)
- Akute Gefahr: unmittelbare Inobhutnahme des Kindes