VL 4 Flashcards
Wahlen durch das Volk
3grund Prinzipien
Aktives
Wahlrecht
Passives
Wahlrecht
Periodizität
der Wahlen
Aktives
Wahlrecht
Passives
Wahlrecht
art
Art. 38 II
Hs.1 GG:
Art. 38 II
Hs.2 GG: ab
Periodizität
der Wahlen
art
Art. 39 I GG:
4 Jahre
= Wahlperiode
(Legislatur)
Wahlrechtsgrundsätze
allgemein
frei
geheim
unmittelbar
gleich
öffentlich
Wahlrechtsgrundsätze
allgemein def
geheim def
alle Staatsangehörigen
zugelassen
aber:
Wahlmindestalter
Ausschluss: strafrechtl.
Nebenfolge
Ausl.-Deutsche
keine Möglichkeit
der Kenntnisnahme
durch
Dritte
Wahlrechtsgrundsätze
frei def
Auswahlmöglichkeit;
Ausschluss jeglichen
Zwangs oder Drucks
Wahlrechtsgrundsätze
def
unmittelbar
gleich
öffentlich
keine zwischengeschalteten
Instanzen
(wie z.B. „Wahlmänner“)
Zählwertgleichheit
Erfolgswertgleichheit
i.V.m. Art. 20 GG
Gleichheit der Wahl und Wahlsystem Erklärung
streng egalitär („one man one vote“)
Vorteil und Nachteil der Merheitswahl ?
Vorteil: persönl.
Bindung Abgeordneter—
Wahlkreis
Nachteil:
Stimmenverfall
Vorteil und Nachteil der Verhältniswahl ?
Vorteil: genaue Wiedergabe
des politischen
Kräfteverhältnisses
Nachteile: Anonymität;
Parteieneinfluss;
Zersplitterung
Arten von wahl
-> Gleichheit der Wahl und Wahlsystem
Verhältniswahl
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl def
Wahl in Wahlkreisen;
Stimmenmehrheit
entscheidet
Verhältniswahl
Wahl nach Listen;
maßgeblich: Verhältnis
der abgegebenen Stimmen
(Proporz)
politische Parteien art
Art. 21 GG
Was ist eine politische Partei
keine Organe des Staates
(Grundsatz der Staatsfreiheit)
Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit
keine Parteien:
– „Rathausparteien“ (str.);
– „Europaparteien“;
– „Ausländerparteien“
Rechtscharakter: grds. Vereine des bürgerl. Rechts
(i.d.R. nicht eingetragen)
Wahlsystem für BT-Wahlen ?
GG: keine Vorgaben, siehe Art. 38 III
⟹einfacher Gesetzgeber: §§ 1–6 BWG: Mischsystem
Verhältniswahl mit Elementen der Persönlichkeitswahl
Wahlsystem für BT-Wahlen ? wie ?
zwei Stimmen, § 1 II 2 BWG
Erststimme für je 1 Wahlkreisbew.,
insg. 299 Sitze
* vorrang. Berücksichtigg.,
* „Zweitstimmendeckung“,
§ 1 III BWG
Zweitstimme für Landesliste
einer Partei
⟹ maßgebl. für Proporz
(Sitzverhältnis, § 4 I 1, II 1 BWG)
Klausel Zweitstimme
5 %-Klausel, § 4 II 2 Nr. 2 BWG
mit Rückausn.
(Wahlkreisklausel»_space; Erfolg in 3 Wahlkr.)