VL 3 Flashcards
Wie soll die Verfassung ausgelegt werden ?
Einheit der
Verfassung
praktische
Konkordanz
völkerrechtsfreundliche
und unionsrechtskonforme
Auslegung
funktionelle
Richtigkeit
normative
Kraft der
Verfassung
Oberstes Verfassungsprinzip
art + Erklärung
Oberstes Verfassungsprinzip
Der Staat ist um des Menschen willen da,
nicht der Mensch um des Staates willen.“
(so Art. 1 I VerfEntw Herrenchiemsee, Aug. 1948)
-> Unabänderbarkeit, Art. 79 III GG
sog. Ewigkeitsgarantie
Homogenitätsgebot art
Art. 28 I 1 GG
Staatsgewalt def
ursprüngliche, grds. unbeschränkte
und unabgeleitete
Herrschaftsmacht
Legitimität def
Anerkennungswürdigkeit aus
der Sicht der Gewaltunterworfenen
(„Rechtfertigung“)
Legitimation def
erfolgreicher Prozess zur
Herstellung von Legitimität
Wie wird die Legitimität erreicht ?
durch Legitimation
Wie kann sich das Staatsgewalt auf Dauer behaupten ?
nur durch Legitimität
Legitimation
Erklärung
Nach dem Demokratieprinzip des Art. 20 II GG bedarf alles
amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter, gleich ob
unmittelbar außenwirksam oder nicht, der demokratischen
Legitimation. Es muss sich auf den Willen des Volkes als der
Gesamtheit der Bürger zurückführen lassen und ihm gegenüber
verantwortet werden
= Legitimationskette
Wie wird Der notwendige Zurechnungszusammenhang zwischen Volk
und staatlicher Herrschaft vor allem hergestellt ? (4)
durch die Wahl des Parlaments,
durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab der
vollziehenden Gewalt,
durch den parlamentarischen Einfluss auf die Politik der
Regierung sowie
durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der
Verwaltung ggü. der Regierung.
Volksherrschaft =
Volkssouveränität, art
Art. 20 II 1 GG
Formen der Legitimation
unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie
repräsentative
Demokratie
repräsentative
Demokratie
Eklärung
Wahl von Abgeordneten
(= Volksvertreter, Repräsentanten)
in Parlamente (= Volksvertretungen)
-> Personalentscheidungen
durch (Volks-)Wahlen
unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie
Erklärung
Sachentscheidungen
durch Volksabstimmungen
⟹Volksentscheide i.w.S.
unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie
arten +erklärung
Einleitung „von oben“
⟹Referendum
(unverbindlich:
Volksbefragung)
„von unten“
= Volksbegehren
⟹Volksentscheid
i.e.S. (= Plebiszit)
Legitimation durch Repräsentation
Warum ?
Notwendigkeit im modernen Staat
→ Staatsvolk zu groß (Quantität)
→ Fragen zu zahlreich und unübersichtlich
(Qualität: Multiplität, Komplexität)
Gefahr der Beeinträchtigung der
demokratischen Gleichheit der Bürger
in tatsächlicher Hinsicht
durch „daueraktive“ Minderheiten
und deren Partikularinteressen
Art und Weise von Repräsentation
Volkswahl von Abgeordneten mit
freiem Mandat
⟹ jeder Abgeordnete vertritt das ganze Volk
⟹kein imperatives Mandat
⟹keine Identität von Staats- und Volkswillen
Volkswahl von Abgeordneten mit
freiem Mandat art
Art. 38 I 2, Art. 28 I 1, 2 GG
Rückbindung der Repräsentation
wiederkehrende Wahlen, Art. 39 GG, LVerf;
Parteien, Art. 21 I GG;
öffentliche Meinung/Erörterung, Art. 5 I GG;
Versammlungen (Demonstrationen), Art. 8 GG;
Interessengruppen, Art. 9 GG