VL 3 Flashcards

1
Q

Wie soll die Verfassung ausgelegt werden ?

A

Einheit der
Verfassung

praktische
Konkordanz

völkerrechtsfreundliche
und unionsrechtskonforme
Auslegung

funktionelle
Richtigkeit

normative
Kraft der
Verfassung

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2
Q

Oberstes Verfassungsprinzip

art + Erklärung

A

Oberstes Verfassungsprinzip

Der Staat ist um des Menschen willen da,
nicht der Mensch um des Staates willen.“
(so Art. 1 I VerfEntw Herrenchiemsee, Aug. 1948)

-> Unabänderbarkeit, Art. 79 III GG
sog. Ewigkeitsgarantie

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3
Q

Homogenitätsgebot art

A

Art. 28 I 1 GG

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4
Q

Staatsgewalt def

A

ursprüngliche, grds. unbeschränkte
und unabgeleitete
Herrschaftsmacht

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5
Q

Legitimität def

A

Anerkennungswürdigkeit aus
der Sicht der Gewaltunterworfenen
(„Rechtfertigung“)

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6
Q

Legitimation def

A

erfolgreicher Prozess zur
Herstellung von Legitimität

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7
Q

Wie wird die Legitimität erreicht ?

A

durch Legitimation

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8
Q

Wie kann sich das Staatsgewalt auf Dauer behaupten ?

A

nur durch Legitimität

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9
Q

Legitimation

Erklärung

A

Nach dem Demokratieprinzip des Art. 20 II GG bedarf alles
amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter, gleich ob
unmittelbar außenwirksam oder nicht, der demokratischen
Legitimation. Es muss sich auf den Willen des Volkes als der
Gesamtheit der Bürger zurückführen lassen und ihm gegenüber
verantwortet werden

= Legitimationskette

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10
Q

Wie wird Der notwendige Zurechnungszusammenhang zwischen Volk
und staatlicher Herrschaft vor allem hergestellt ? (4)

A

durch die Wahl des Parlaments,

durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab der
vollziehenden Gewalt,

durch den parlamentarischen Einfluss auf die Politik der
Regierung sowie

durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der
Verwaltung ggü. der Regierung.

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11
Q

Volksherrschaft =
Volkssouveränität, art

A

Art. 20 II 1 GG

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12
Q

Formen der Legitimation

A

unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie

repräsentative
Demokratie

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13
Q

repräsentative
Demokratie

Eklärung

A

Wahl von Abgeordneten
(= Volksvertreter, Repräsentanten)

in Parlamente (= Volksvertretungen)

-> Personalentscheidungen
durch (Volks-)Wahlen

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14
Q

unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie

Erklärung

A

Sachentscheidungen
durch Volksabstimmungen
⟹Volksentscheide i.w.S.

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15
Q

unmittelbare
(= direkte,
plebiszitäre)
Demokratie

arten +erklärung

A

Einleitung „von oben“
⟹Referendum
(unverbindlich:
Volksbefragung)

„von unten“
= Volksbegehren
⟹Volksentscheid
i.e.S. (= Plebiszit)

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16
Q

Legitimation durch Repräsentation

Warum ?

A

Notwendigkeit im modernen Staat

→ Staatsvolk zu groß (Quantität)
→ Fragen zu zahlreich und unübersichtlich
(Qualität: Multiplität, Komplexität)

Gefahr der Beeinträchtigung der
demokratischen Gleichheit der Bürger
in tatsächlicher Hinsicht
durch „daueraktive“ Minderheiten
und deren Partikularinteressen

17
Q

Art und Weise von Repräsentation

A

Volkswahl von Abgeordneten mit
freiem Mandat

⟹ jeder Abgeordnete vertritt das ganze Volk
⟹kein imperatives Mandat
⟹keine Identität von Staats- und Volkswillen

18
Q

Volkswahl von Abgeordneten mit
freiem Mandat art

A

Art. 38 I 2, Art. 28 I 1, 2 GG

19
Q

Rückbindung der Repräsentation

A

wiederkehrende Wahlen, Art. 39 GG, LVerf;

Parteien, Art. 21 I GG;

öffentliche Meinung/Erörterung, Art. 5 I GG;

Versammlungen (Demonstrationen), Art. 8 GG;

Interessengruppen, Art. 9 GG