Vernehmung Laufbahn Flashcards
Ziele - Durchführung - Vernehmung (10)
a. Erkenntnisgewinn - welches Delikt
b. RW / Schuld (Gründe)
c. bisherige Aussagen und Ermittlungsergebnisse überprüfen
d. neue Beweismittel gewinnen und dokumentieren
e. wahrheitsgemäße Infos erhalten
f. Tatbeteiligung feststellen
g. IDF, Personalien überprüfen
h. Verhalten in der Haupttatphase, Vor- und Nachtat erforschen
i. StPO - Normen einhalten
j. Täterpersönlichkeit beurteilen
Ziele BE- Vernehmung (11)
a. TV überprüfen
b. Sachbeweise Feststellen
c. Fahndungshinweise feststellen
d. TBM einer ST erkennen
e. subj. TBM darstellen
f. Tat rekonstruieren
g. Hintergründe und Motive
h. Rechtfertigungsgründe
i. Schuldfähigkeit / Persönlichkeit
j. Entwicklungsstand / Reife - Minderjährige
k. soziale und finanzielle Situation
Überleitung Zeugen- zu Beschuldigtenvernehmung (5)
- als Zeugen geladene Personen können sich in Widersprüche verstricken bzw. ein Geständnis ablegen wollen
- Zeugenvernehmung umgehend abbrechen,
- neuen Status erläutern und
- Uhrzeit dokumentieren,
- als BE belehren
Fragetechniken (4)
a. offene Fragen =
- allgemeines Thema ansprechen und Aussageperson entscheiden lassen was und wie viele Informationen sie angeben möchte
- was wurde wahrgenommen, offene Personenbeschreibung, was ist passiert
- was die Person nicht angibt, kann auch eine relevante Information sein
b. geschlossene Fragen =
- kurze Fragen stellen und die Antworten auf ein ja oder nein begrenzen,
- sollen auf Erinnerungen abzielen,
- auf bestimmte Bereiche hinleiten und gezielt befragen =
„Haben sie die Tat begangen, Waren sie am besagten Abend zuhause“
c. Auswahlfragen =
- besondere Form der geschlossenen Fragen
- Auskunftsperson hat eine Wortfindungsstörung
- mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben =
„bei dunklem Kleidungsstück, Farben vorgeben
Bei Fahrzeugtyp, Fahrzeuge vorgeben“
d. Lenkungsfragen =
- Auskunftsperson auf ein bestimmtes Thema wieder zurückführen,
- schweift zu sehr vom eigentlich Themenkomplex ab =
„auf Dinge aus seiner Erzählung konkret eingehen, Fahrzeug genau erläutern“
„Es ist doch richtig, dass Sie sich gestern um sieben nicht an der Gemeindeperipherie physisch echauffierten?” - Bewerten (5)
Suggestivfrage =
- unzulässige Beeinflussung der Glaubhaftigkeit
- in bestimmte Richtung lenken da die Aussage nicht der Erinnerung der Person entspricht
- Teile der Antwort werden einer Person in den Mund gelegt
- es entstehen Unwahrheiten
- nur zulässig wenn es der Wahrheitsfindung dient
Abwehrstrategien BE Vernehmung (6)
a. Dominanz - um den Vernehmer zu beeindrucken oder einzuschüchtern
c. Bilanzierung - taktisches Vorgehen um den Besten Nutzen zu erhalten,
e. Anwalt hinzuziehen
f. Rationalisierung - die Tat gegenüber sich selbst oder anderen begründen
h. Projektion - die Schuld wird anderen Personen oder der Situation zugeschrieben
j. Minimierung - das Geschehen oder der eigene Tatbeitrag wird verharmlost
Vernehmungsstrategien - bei Aussagewiederstand (5)
a. Überrumpelungsstrategie - dem BE bei der Festnahme die Aussichtslosigkeit seiner Lage verdeutlichen
b. Abtastende Vernehmungsstrategie - Schwachstellen zur Überwindung des Widerstandes beim BE finden (Mitleid, Ehrgefühl, Schuldgefühle)
c. Zermürbungsstrategie - Themen unerbittlich erörtern (Taktik der unerbittlichen Gründlichkeit)
d. Wechsel der Kommunikationsart
e. Verständnis
Vernehmung im Beisein eines anderen - Gründe (6)
a. bei Fluchtgefahr des BE,
b. Eigensicherung aufgrund erwarteter Widerstandshandlungen,
c. bei pol. Bekannten,
d. bei Frauen die häufig wegen sexueller Belästigung anzeigen,
g. bei Personen, die bereits wegen Anzeigen gegen Vollzugsbeamte aufgefallen sind
h. bei schwierigen Sachverhalten und besonders lange
andauernden Vernehmungen
Hinweise auf Lügen (5)
a. kein Detailreichtum in der Schilderung
b. keine logischen Aussagen
c. keine Konstanz in der Aussage
d. Mimik und Körpersprache
e. schwitzen, Schluckreiz, Trinkbedürfnis
- Symptome können auch ganz generell durch Stress in der Vernehmung hervorgerufen werden
Vernehmung von Kindern (5)
- PDV 382
- RistBV Nr. 19
a. sorgfältig vorbereiten,
b. nur einmal durchführen,
c. nicht mit BE zusammenbringen,
d. Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter hinzuziehen und Grund mitteilen,
e. Ton- und Bildaufzeichnungen mit Einwilligung
Minderjährige - Strafantrag (3)
a. Minderjährige nicht Antragsberechtigt,
b. über den gesetzlichen Vertreter,
c. bei Eltern gemeinsame Zustimmung - bei Uneinigkeit = über das Vormundschaftsgesetz