Belehrung - Beschuldigter in wörtlicher Rede Flashcards
Ablauf (7 + 2) - BE-Belehrung
Tatvorwurf, Aussageverweigerungsrecht, Rechtsbeistand,
Beweisanträge,
schriftliche Äußerung,
verstanden,
Äußerungswille
- persönlicher und wirtschaftliche Verhältnisse feststellen
- Erscheinungspflicht - bei Polizei nicht, bei StA und Gericht schon
Tatvorwurf - 163a StPO
sie stehen im Verdacht eine
Straftat aufgrund der vorliegenden Tatsachen begangen zu haben und somit sind sie Beschuldigter in einem Strafverfahren
Aussageverweigerungsrecht (3) - 136 StPO
es steht ihnen frei sich zu dem Tatvorwurf zu äußern, sie müssen sich insbesondere nicht selbst belasten,
können aber entlaste Umstände geltend machen
eine Verpflichtung zur Vorlage eines BPA zur zweifelsfreien IDF
oder der mündlichen Personalien gem. §111 OwiG besteht trotzdem
Spontanaussagen nach erfolgter Belehrung sind verwertbar
Rechtsbeistand (2)
darüber hinaus haben sie die Möglichkeit einen Strafverteidiger zu befragen
Haben sie selbst einen, ansonsten händigen wir ihnen eine Notfall Liste mit Anwälten aus, die sie in deinem Fall kontaktieren können.
Beweisanträge
und Beweisanträge zu ihrer Entlastung zu beantragen
schriftliche Äußerung
weiterhin besteht die Möglichkeit sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zu äußern
verstanden
haben sie die Belehrung soweit verstanden
Äußerungswille
wollen sie sich zu dem Tatvorwurf äußern