Erkennungsdienst Flashcards

1
Q

Ziele (3) (in Satzform)

A

a. Strafverfolgung (repressiv) =
- Personen be- oder entlasten,
- Unbekannte Täter identifizieren,
- Spurenverursacher mit dem vorliegendem Vergleichsmaterial identifizieren

b. Gefahrenabwehr (präventiv) =
- vorbeugende Wirkung ST zu wiederholen,
- Maßnahmen zur Täterermittlung einleiten

c. IDF unterstützen =
- unbekannte Tote, Hilope, Ausländer, vermisste

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2
Q

Standartumfang der ED-Behandlung (4)

A

a. Zehnfinger und Handflächenabdrücke

b. Lichtbilder = Profil, Halbprofil, Porträt, Detailaufnahmen (Tattoos)

c. Personenbeschreibung =
Geschlecht,
scheinbares Alter,
Größe, Gestalt, Körperhaltung
scheinbare Herkunft,
von oben nach unten (Kopf, Gesicht, Haare, besondere Merkmale), Bekleidung
=Signalelementslehre

d. Pass und Ausweisdaten eintragen und aktualisieren

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3
Q

RG und 2 Alt. der ED-Behandlung

A

a. 81b 1. Alt.(noch nicht ED behandelt) = Strafverfahren durchführen
- Person oder Spur identifizieren
- Schuld oder Unschuld nachweisen

b. 81b 2. Alt. (schon ED behandelt)
= sonstige Zwecke
- Daten des BE werden erhoben und für künftige Ermittlungsverfahren aufbewahrt
- Wiederholungsprognose durch Motive, Persönlichkeit, Häufigkeit bisheriger Taten, Art und Schwere der Taten (zumeist durch KDD geschrieben)

  • Auffangtatbestand =
    präventiv nach 13 Abs. 2 PolG (häufig bei Kindern - 14 StGB)
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4
Q

Wiedererkennungsverfahren

  • Ziele (2)
  • Verfahren (3) (Vor- und Nachteile)
A

Ziele

a. Identifizierungsgegenüberstellung
- Identität des Täters und einem Gegenüber durch den Zeugen feststellen zu lassen
- Zweck = Täter durch optische und akustische Wahrnehmung wiederzukennen

b. Vernehmungsgegenüberstellung
- Wiedersprüche zwischen Zeugen und BE im Rahmen einer Vernehmung klären
- Zweck = Widersprüche klären durch Fragen, Rede und Gegenrede

Verfahren

(Wahl und Einzel bei allen möglich, sequentiell vor simultan ebenfalls)

a. Lichtbildvorlage
- mind. 8 Bilder (gerade Anzahl)
- auf nur einem ist der BE,
- andere Personen sehen dem BE ähnlich oder haben die gleichen Merkmale

Vorteil =
- ohne Konfrontation,
- große Anzahl an Vergleichsbildern,
- mehrfach verwendbar

Nachteil =
- fehlende akustische und optische Reize,
- zweidimensional
- häufig schwarz weiß

b. persönliche Gegenüberstellung
- Wahlgegenüberstellung =
Zeuge sieht den BE und weitere Personen live und real

Vorteil =
- ausreichende Anzahl an Vergleichspersonen (7 + 1),
- Wahrnehmung als Ganzes in Farbe und aus mehreren Perspektiven (Mimik, Gestik, Körper)
- höhere Beweiswert als Einzelgegenüberstellung
- sequentiell vor simultan = einzeln und nacheinander für Absoluturteil

Nachteil =
- enormer personeller und zeitlicher Aufwand,
- Probanden müssen dem BE ähnlich sehen durch gleiche Merkmale, - nervliche Anspannung kann zu Suggestion führen,
- boykottieren durch Grimassen möglich

  • Einzelgegenüberstellung =
    Zeuge sieht nur den BE und muss sich entscheiden

Nachteil =
- hohe suggestivwirkung,
- keine geeigneten Vergleichspersonen, - man kann nur bejahen oder verneinen,
- Geringerer Beweiswert

Gedeckt =
- Zeuge wird geschützt
- Zeuge und BE wissen um die Gegenüberstellung,
- Zeuge steht hinter venezianischem Spiegel

Verdeckt =
- BE weiß nichts von der Gegenüberstellung und verhält sich somit natürlich,
- Zeuge sitzt auf der Rücksitzbank eines Zivilfahrzeuges

Offen =
- Konfrontation zwischen BE und Zeuge

c. Videogegenüberstellung =
BE wird videografiert und anschließend dem Zeugen vorgespielt

  • Vorteil =
    kann nicht vor Gericht boykottiert werden
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5
Q

höchster Beweiswert

A

persönliche sequentielle Wahlgegenüberstellung

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