Erkennungsdienst Flashcards
Ziele (3) (in Satzform)
a. Strafverfolgung (repressiv) =
- Personen be- oder entlasten,
- Unbekannte Täter identifizieren,
- Spurenverursacher mit dem vorliegendem Vergleichsmaterial identifizieren
b. Gefahrenabwehr (präventiv) =
- vorbeugende Wirkung ST zu wiederholen,
- Maßnahmen zur Täterermittlung einleiten
c. IDF unterstützen =
- unbekannte Tote, Hilope, Ausländer, vermisste
Standartumfang der ED-Behandlung (4)
a. Zehnfinger und Handflächenabdrücke
b. Lichtbilder = Profil, Halbprofil, Porträt, Detailaufnahmen (Tattoos)
c. Personenbeschreibung =
Geschlecht,
scheinbares Alter,
Größe, Gestalt, Körperhaltung
scheinbare Herkunft,
von oben nach unten (Kopf, Gesicht, Haare, besondere Merkmale), Bekleidung
=Signalelementslehre
d. Pass und Ausweisdaten eintragen und aktualisieren
RG und 2 Alt. der ED-Behandlung
a. 81b 1. Alt.(noch nicht ED behandelt) = Strafverfahren durchführen
- Person oder Spur identifizieren
- Schuld oder Unschuld nachweisen
b. 81b 2. Alt. (schon ED behandelt)
= sonstige Zwecke
- Daten des BE werden erhoben und für künftige Ermittlungsverfahren aufbewahrt
- Wiederholungsprognose durch Motive, Persönlichkeit, Häufigkeit bisheriger Taten, Art und Schwere der Taten (zumeist durch KDD geschrieben)
- Auffangtatbestand =
präventiv nach 13 Abs. 2 PolG (häufig bei Kindern - 14 StGB)
Wiedererkennungsverfahren
- Ziele (2)
- Verfahren (3) (Vor- und Nachteile)
Ziele
a. Identifizierungsgegenüberstellung
- Identität des Täters und einem Gegenüber durch den Zeugen feststellen zu lassen
- Zweck = Täter durch optische und akustische Wahrnehmung wiederzukennen
b. Vernehmungsgegenüberstellung
- Wiedersprüche zwischen Zeugen und BE im Rahmen einer Vernehmung klären
- Zweck = Widersprüche klären durch Fragen, Rede und Gegenrede
Verfahren
(Wahl und Einzel bei allen möglich, sequentiell vor simultan ebenfalls)
a. Lichtbildvorlage
- mind. 8 Bilder (gerade Anzahl)
- auf nur einem ist der BE,
- andere Personen sehen dem BE ähnlich oder haben die gleichen Merkmale
Vorteil =
- ohne Konfrontation,
- große Anzahl an Vergleichsbildern,
- mehrfach verwendbar
Nachteil =
- fehlende akustische und optische Reize,
- zweidimensional
- häufig schwarz weiß
b. persönliche Gegenüberstellung
- Wahlgegenüberstellung =
Zeuge sieht den BE und weitere Personen live und real
Vorteil =
- ausreichende Anzahl an Vergleichspersonen (7 + 1),
- Wahrnehmung als Ganzes in Farbe und aus mehreren Perspektiven (Mimik, Gestik, Körper)
- höhere Beweiswert als Einzelgegenüberstellung
- sequentiell vor simultan = einzeln und nacheinander für Absoluturteil
Nachteil =
- enormer personeller und zeitlicher Aufwand,
- Probanden müssen dem BE ähnlich sehen durch gleiche Merkmale, - nervliche Anspannung kann zu Suggestion führen,
- boykottieren durch Grimassen möglich
- Einzelgegenüberstellung =
Zeuge sieht nur den BE und muss sich entscheiden
Nachteil =
- hohe suggestivwirkung,
- keine geeigneten Vergleichspersonen, - man kann nur bejahen oder verneinen,
- Geringerer Beweiswert
Gedeckt =
- Zeuge wird geschützt
- Zeuge und BE wissen um die Gegenüberstellung,
- Zeuge steht hinter venezianischem Spiegel
Verdeckt =
- BE weiß nichts von der Gegenüberstellung und verhält sich somit natürlich,
- Zeuge sitzt auf der Rücksitzbank eines Zivilfahrzeuges
Offen =
- Konfrontation zwischen BE und Zeuge
c. Videogegenüberstellung =
BE wird videografiert und anschließend dem Zeugen vorgespielt
- Vorteil =
kann nicht vor Gericht boykottiert werden
höchster Beweiswert
persönliche sequentielle Wahlgegenüberstellung