Strafanzeige Flashcards
Chronologie der Anzeigenaufnahme (7)
a. Begrüßung
b. kurze SV-Schilderung = speziellere Dienstellen hinzuziehen?
c. IDF = BPA überprüfen (Gültigkeit, Fälschungsmerkmale), Personalien vollständig aufnehmen, aktuelle Anschrift und Rufnummer erfragen, unauffällige Datenabfrage
d. Belehren und Strafantrag einholen
e. vollständigen SV-Schilderung = Erzählphase ohne Fragen, Notizen machen, Sofortmaßnahmen prüfen,
W-Fragen (Wer, was, wann, wo, wie, womit, warum) abarbeiten = Tatablauf, Vorgeschichte, TBM herausarbeiten, weitere Personen und Personalien, Motive, Beweismittel, Tatbeute und Tatmittel
f. Niederschrift = Protokollform bei Anwesenheit des AE in der PI (Ich), Ausdrucksweise des AE verwenden
g. Schlussgespräch = Opferhilfe, Fragen beantworten, weiteren Verfahrensweg erläutern, Entbindung ärztliche Schweigepflicht bei Verletzungen aushändigen
Strafanzeige defi
die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten SV, die Mitteilung des Verdachts eines solchen, die Beschuldigung einer bestimmten Person an die in der StPO genannten Strafverfolgungsbehörden (StA, Polizei, Amtsgericht)
Sonderfälle einer Anzeige
a. Vermisstenanzeige = kein konkreter Straftatverdacht (bei Kindern immer)
b. nichtnatürlicher Tot = Unbekannter Toter ohne Straftatverdacht
Wer hat das Recht Anzeige zu erstatten
Gem. 158 StPO - Jeder Bürger =
Alter und Anzeigetüchtigkeit unerheblich
AE muss nicht unmittelbar betroffen sein
Muss der Bürger Anzeige erstatten
(Anzeigepflicht)
Keine generelle Anzeigepflicht
Ausnahme = 138 StGB (geplante ST), 323c StGB (unterlassene Hilfe)
Verpflichtung des Polizeibeamten Anzeige zu erstatten
außerdienstliche Kenntnisnahme (privat) = Verbrechen - immer, Vergehen - Einzelfallprüfung (gesundes Bauchgefühl, im Zweifel immer)
innerdienstliche Kenntnisnahme = Legalitätsprinzip nach 152 II StPO und bei vorliegen vager Verdachtsgründe besteht rechtliche Aufklärungspflicht zur Begründung oder Ablehnung eines AV einer ST
Folge bei Unterlassen = Strafvereitelung im Amt 258a StPO und Verfolgungsvereitelung (14 Tage)
Bei welchen Behörden kann man Strafanzeige erstatten
Gem. 158 Abs. 1 StPO bei der StA, der Polizei und den Amtsgerichten
Motive des AE eine Anzeige zu erstatten (6)
(häufig mehrere zugleich)
a. Genugtuung = Verfolgung und Bestrafung des Täters
b. Versicherungsansprüche geltend machen = vertragliche Anzeigepflicht
c. Schadenersatzansprüche durchsetzen
d. niedere Beweggründe = Reue, Neid, Eifersucht
e. Wiedergutmachung
f. Selbstanzeige eines geringeren Deliktes = um Ermittlungen in andere Sache zu verhindern
Grundsätze bei der Anzeigenaufnahme (8)
a. hilfsbereites und bürgernahes Verhalten
b. höfliche und respektvolle Behandlung
c. ruhig und sicher auftreten = beruhigend einwirken und nicht provozieren
d. Bürger erwartet Hilfe und Verständnis
e. kein herablassender Umgang aufgrund von Stress im Dienst oder schlechten Erfahrungen
f. Schamgefühl berücksichtigen
g. Gleichheitsgrundsatz beachten
h. Rechte des Betroffenen wahren
Formen der Strafanzeige (4)
a. mündlich durch direktes Gespräch = - Informationen aufnehmen
- Sofortlage im Sinne der GA prüfen
- protokollieren und beurkunden durch Unterschrift des aufnehmenden Beamten und des AE
b. fernmündlich durch Telefonat =
- häufig Sofortlage
- Personalien und Rufnummer des Anrufers
- kurze SV-Schilderung
- AV einer ST Begründung
- nach bereits eingeleiteten MN nachfragen
- Tatzeit
- genauer Standort
- dokumentieren
- weitere Maßnahmen prüfen und einleiten
c. schriftlich über Internetwache, Post oder E-Mail =
- Authentizität prüfen
- Absender prüfen (vom AE oder Pseudonym)
- keine Formvorgaben
- keine Unterschrift benötigt
- Anzeigeinhalt ausreichend oder Vorladen zur Vernehmung
d. förmliche Niederschrift bei der StA oder bei den Amtsgerichten
Arten der Strafanzeige (7)
a. Strafanzeige = durch GE oder einen Dritten
b. fingierte Anzeige = ST vortäuschen
c. pseudonyme Anzeige = Anzeige unter erfundenen Personalien
d. anonyme Anzeige = AE namentlich nicht bekannt
e. Anzeige mit frisiertem SV = wahrer Kern aber vom GE zu seinem Vorteil modifiziert = häufig bei Versicherungsbetrug oder Einbrüche um höhere Schadensumme einzufordern
f. vertrauliche Anzeige = Personalien nur dem ermittelnden Beamten bekannt, nicht dem Gericht
g. Selbstanzeige (Oberbegriff) = der wirkliche Täter oder die Behauptung der wirkliche Täter zu sein
Gruppen von Selbstanzeigern (5)
a. Psychopath =
Geltungsbedürfnis befriedigen, wird häufig zurückgezogen
b. Reue und Gewissenskonflikte = unmittelbar nach der ST, Aufstauung von Affekten durch Alkohol oder Drogen
c. nach längerer Auseinandersetzung mit sich selbst = nach mehreren Jahren möglich
d. Nötigungs- und Erpressungsopfer = gem. 154c StPO kann StA von der Strafverfolgung absehen wenn wenn die Nötigung schwere wiegt als die gestandene ST
e. ST steht unmittelbar vor der Entdeckung = bessere strafprozessuale Voraussetzungen
Dokumentationsformen der Strafanzeige
a. Protokollform = Ich-Form = Anwesenheit des AE in der PI = Ausdrucksweise aufnehmen = ggf. wörtliche Wiedergabe
b. Berichtsform = Er-Form = alle anderen Formen der mündlichen Anzeige = eigene Feststellungen
Strafantrag defi
Antragsdelikte
Formvorschriften (3)
= das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Straftat strafrechtlich verfolgt wird und zugleich Voraussetzung für dessen Verfolgung
a. a. AD = Tat wird nur auf Antrag verfolgt
b. r. AD = StA begründet das öffentliche Interesse aufgrund von fehlendem Strafantrag
förmlich - gem. 158 Abs. 2 StPO bei der Polizei
Frist - liegt bei 3 Monaten gem. 77b StGB
Berechtigt - sind Verletzte gem. 77-77e StGB und Nr. 6 & 7 RistBV und einmalige Rücknahme durch Antragsteller möglich