IRK - wichtige Punkte Flashcards
Sicherungsangriff - Defi
(PDV 100 - Ziffer 2.2.3)
Beim Ersten Angriff sind neben MN der GA, der TO zu sichern und erste wesentliche Feststellungen über den Tathergang zu treffen (und der Tatbefund zu erheben).
Maßnahmen der GA =
Erste Hilfe und med. Versorgung,
Hilfsdienste verständigen,
Unterbindung der Fortsetzung oder Begehung weiterer ST
Tatortsicherung umfasst =
Überblick verschaffen durch Befragung und Inaugenscheinnahme Tatortgrnzen feststellen,
Schutz des obj. und subj. Tatbefundes
- Phase des Sicherungsangriffs (5)
- Eingang der Information =
a. wichtigste Informationen erfragen = wer - Mitteilender (Personalien und Telefonnummer), Tatzeuge oder GE, was - kurze Sachverhaltsschilderung, bisher veranlasste MN
wann - Tatzeitpunkt oder Beobachtung
wo - EO / TO
Notizen machen
b. Anrufer unterweisen =
am EO verbleiben, Tatgeschehen wenn möglich weiter beobachten, nicht in Gefahr bringen, nichts verändern oder berühren, EO sichern und auf die Polizei warten, weitere Erreichbarkeit gewährleisten
c. Kräfte entsenden um weitere Tatausführung zu unterbinden und Informationspotenzial am EO zu schützen
d. Sofortmaßnahmen veranlassen (6) =
Rettung - GA und med. Versorgung
Feuerwehr - Beseitigen von Störungen im Zusammenhang mit Ereignis
Fahndung - Täter ergreifen oder verfolgen und festnehmen (Ringalarm mit Tatortbereichsfahndung)
Kräfte - umliegende Dienstellen benachrichtigen, alle Kräfte im Bereich informieren, Fahndung einleiten und koordinieren, Hinweis auf Eigensicherung
Vorgesetzten - DGL informieren
weitere Kräfte - KT/KDD um unverzüglich alle notwendigen kriminalistischen Mittel und Methoden auszuschöpfen, SEK und Verhandlungstruppe erwägen
e. sachlich zuständige Dienstelle informieren (Ordnungsamt)
- Phase des Sicherungsangriffs (6)
- Fahrt zum EO =
a. Status 3 - Auftrag quittieren
b. wichtigste Informationen erfragen und Notizen machen
(1. a.)
c Absprache mit dem Partner (Gefahren- und Risikobeurteilung,
mentale Vorbereitung
Einstimmung psi/ksi,
Funktionsentscheidungen EB/SB)
e. auf tatrelevante Umstände achten (Personen,
Sachen,
Fahrzeuge)
f. gedeckte Annäherung
(Täter vor Ort)
g. Ausrüstung vollständig =
zur Eigensicherung (Bodycheck, Schutzweste, Funkgerät),
zur GA (Erste-Hilfe Kasten),
um Tatbefund zu erhalten (Absperrband, Kamera, SD-Karte, Einsatzordner, Formulare, Behältnisse)
- Phase des Sicherungsangriffs (6)
- Maßnahmen am EO =
a. Status 4 - am EO angekommen, Fahrzeug offen oder verdeckt
und außerhalb von Gefahren- und Spurenbereichen abstellen,
Überblick gewinnen und Lagemeldung
b. MN zur GA =
Erste Hilfe und med. Versorgung (beruhigend auf den GE einwirken),
Hilfsdienste verständigen (RTW, FW),
Unterbindung der Fortsetzung oder Begehung weiterer ST (prüfen Täter am EO, Personen warnen, Bereich räumen und absperren, Opferschutz prüfen)
b. Fahndung =
umgehend relevante Informationen erheben (Person/enbeschreibung, Fluchtweg, Zeit, Mittel = Kennzeichen und Fahrzeugtyp),
Fahndung einleiten und ergänzen (Ringalarmfahndung mit Tatortbereichsfahndung),
TV identifizieren ind festnehmen
c. Tatortsicherung =
Tatortgrenzen feststellen und absperren
(räumliche Gegebenheiten,
erste Version zum Täterhandeln, möglichst weiträumig,
TO räumen und freihalten)
Objektiven Tatbefund sichern
(nur Tatortsicherung - keine Spuren sichern,
nichts verändern,
gefährdete Spuren schützen oder abdecken,
keine eigenen Spuren setzen, Spurensicherungsgasse,
fotografisch dokumentieren, Situationspuren beschreiben)
d. Subjektiven Tatbefund sichern - Zeugensicherung =
Auffordern am TO zu verbleiben, Personen trennen, OrIentierungsfragen und Statusfeststellung,
Belehrung,
IDF,
Vernehmung vor Ort,
Notizen machen,
nach weiteren Zeugen fragen, Anzeigebestätigung und Strafantrag (VG Nummer über EB)
- Phase des Sicherungsangriffs (5)
- Übergabe des EO =
persönliche Übergabe und Lagebericht an den Leiter AA (Kripo)
TO gemeinsam begehen,
absprechen wer was schreibt,
Täter nicht unbewacht lassen,
keine Fallbeurteilung in Hörweite Dritter abgeben
- Phase des Sicherungsangriffs (4)
- Dokumentation =
Strafanzeige
(delitktspezifischen Vordruck in ComVor auswählen und ausfüllen oder über EB überstellen lassen,
Vorgang ausdrucken und elektronisch an KKI weiterleiten)
Lichtbildanlage
(objektiven Tatbefund durch fotografische Sicherung wiedergeben)
Einsatzbericht
(Vermerk zum SA, alle wichtigen Informationen und getroffene MN wiedergeben)
Lagebericht
TO im kriminalistischen Sinne - Defi.
Abgrenzung :
- im engeren Sinne
- im weiteren Sinne
ist jeder Ort, an dem sich ein kriminalistisch und strafrechtlich bedeutsames Geschehen ereignet hat
der Ort an dem sich die Tat unmittelbar ereignet hat und Veränderungen in der Außenwelt hinterlassen hat (strafbar und Erfüllung TBM)
alle übrigen Handlungsorte des Täters in der Vor- und Nachtatphase die Daten zur Lösung des Falles beinhalten
(Zu- und Abgangswege, Vorbereitungsort, Fluchtweg, Fluchtfahrzeug, Versteck, keine Strafbarkeit)
Spurengruppen (5)
a. Formspuren =
dreidimensionale Abbildungen eines Spurenverursachers oder seiner Merkmale, auf oder in einem Spurenträger =
trassologische Spuren (Abdrücke, Eindrücke, Werkzeugspur - technische Formspur - auch zerbrochenes Glas)
b. Materialspur =
Substanzen deren stoffliche Eigenschaften kriminalistische Schlüsse zulassen =
Haare, Kippen, blutähnliche Substanzen, Fasern, Schussspuren
c. Situationsspur =
Schlüsse auf Art der Spurenentstehung und Rekonstruktion des Tatherganges=
TO genau so wiedergeben wie aufgefunden (auch Videoaufzeichnungen)
d. Gegenstandsspuren = beweiserhebliche Gegenstände = Waffe, Messer, Sturmhaube
e. Daktyloskopische Spuren = Papillarlinien der Haut und Hautausscheidungssubstanzen wie Schweiß oder Talg bei berühren von Oberflächen =
Fingerabdrücke, Handflächen
Zeugenarten (5)
a. Tatzeuge = Wahrnehmungen direkt zum Tathergang
b. Ergänzungszeuge = Angaben zu Umständen außerhalb des eigentlichen Tatherganges (Flucht)
c. GE/Verletzte = klassische Zeugen, nehmen aber Sonderstellung ein
d. Sachverständiger Zeuge (85 StPO) = Zeuge besitzt zufällig auf einem Sachgebiet besondere Sachkunde und kann somit gewisse Tatsachen bekunden
Abgrenzung zum Sachverständigen = wird von Gericht dazu bestellt gewisse Tatsachen zu bekunden, Experte auf seinem Gebiet und erstellt Gutachten
e. Leumundszeuge = Angaben zum Leumund einer Person (Ruf, Ansehen)
Aussagewiderstand des BE - Motive (4)
Sanktionsangst (Ersttäter, Mittäter),
Rollenkonzept wahren
(Sozialstatus in der Familie, Arbeitsstelle, Nachbarschaft verlieren),
positive/negative Selbstkonzepts wahren (ich bin der Gute),
Schamgefühl (Sexualdelikte)
Grundregeln für das Verhalten der Polizeibeamten am EO im 1. Angriff (10)
a. TO zuerst mit den Augen, dann mit den Füßen betreten
b. Spurensicherungsgasse bilden = zuerst nach Spuren mit Schräglicht absuchen, Version bilden = wie hat sich der Täter bewegt
c. je unklarer die Lage, desto weiträumiger die Sicherung
d. Einsatzfahrzeuge nicht in den unmittelbarer TO Bringen
e. kein Essen, trinken oder rauchen
f. Keine Einrichtungen nutzen (WC, Mülleimer, Spüle)
g. Nichts liegen lassen
h. Nur Ausrüstung an den TO Bringen, die benötigt wird
i. Keine Fallbeurteilung in Hörweite Dritter
k. ruhig und überlegt vorgehen
Beschuldigtenvernehmung - Ablauf (7)
(Kurz fassen)
a. Tatvorwurf bei BE =
- vor der Vernehmung eröffnen was zu zur Last gelegt wird (Tatvorwurf verdeutlichen, Raub zu Diebstahl),
- Belehren = Aussageverweigerungsrecht,
Strafverteidigers,
Beweiserhebungen
b. Kontakt- und Orientierungsphase =
- mit Namen vorstellen,
- gute Gesprächsbasis finden,
- Höflichkeiten austauschen,
- Bedeutung der Aussage verdeutlichen,
zeitliche Abfolge und Struktur =
- zunächst nur Zuhören,
- Vernommener hat ausreichend Zeit zum Nachdenken und Antworten,
- Pausen und Schweigen während der Schilderung sind konstruktiv,
- man kann sich nicht an alles erinnern, - protokollieren
c. Erzählphase =
- keine Nachfragen,
- Mitschriften - BE soll sich nicht wundern
- Redefluss durch kommunikative Mittel fördern,
- logische und sachliche Widersprüche unkommentiert hinnehmen,
- bei Unklarheit Skizzen fertigen,
- schwierige Handlungsabläufe können vorgeführt und dokumentiert werden
d. Befragungsphase/Protokollierung =
- Tatablauf,
- TBM,
- Tatmotiv,
- Wiedersprüche klären,
- Beweismittel vorlegen
- Protokollierung nach §168b StPO
e. Abschlussgespräch =
- Unterschrift einholen
f. Auswertung =
- Protokoll zusammen auswerten,
- Ermittlungsverfahren abschließen
Grundsätze Fragephase in Vernehmungen (5)
a. einfache und verständliche Fragen formulieren,
b. am Niveau des Vernehmenden orientieren,
c. offene Fragen statt ausgewählte,
d. keine Suggestivfragen,
e. keinen Druck schaffen und nicht Entwürdigung
strafprozessuale Beweiserhebungsverbote (im Ermittlungsverfahren)
a. Beweisthemenverbote =
untersagt bestimmte Themen zu behandeln (Vorstrafen löschen)
b. Beweismittelverbote =
bestimmte Beweismittel sind unzulässig (Aussagen von Aussageverweigerungsberechtigten Personen, die davon Gebrauch gemacht haben)
c. Beweismethodenverbote =
größte Gruppe der Erhebungsverbote, Beweise dürfen nicht mit bestimmten Methoden gewonnen werden
136a StPO =
Täuschung = List ist erlaubt aber keine flachen Tatsachen (muss aussagen, Schweigen ist Schuldbeweis)
Misshandlung = Defi StR (verletzen)
Ermüdung = max. 30h
Vorteile versprechen
Mittel verabreichen Erinnerungsvermögen beeinflussen
Spur defi
sichtbare oder latente materielle Veränderung,
die im Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis entstanden ist und zu dessen Aufklärung beitragen kann
Sie geben Hinweise zu modalen, lokalen und temporalen Elementen