Vernehmung Flashcards

1
Q

Befragung und Vernehmung am TO

A

Sondierung des Beschuldigten- und Zeugenstatus durch Fragestellungen direkt am TO, danach erfolgt die Belehrung und die Personalienerhebung

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2
Q

§11 Abs. 1 PolG - Befragung

A

bei vorliegen bestimmter Tatsachen, kann die Polizei zur Erfüllung bestimmter polizeilicher Aufgaben jede Person befragen

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3
Q

Spontanaussagen (ohne Belehrung)

A

Ungefragte Angaben gegenüber der Polizei sind gerichtsverwertbar (Wegfall bei zielgerichteten Fragen)

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4
Q

Vorbereitung einer Vernehmung

A

Informationen zum SV sammeln, strukturieren und bewerten

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5
Q

10 Bausteine der Vorbereitung

A

Personenkenntnis, Rechtskenntnis, Ortskenntnis, Sachkenntnis, Technik, Planung, Ladung, Ort, Teilnehmer, Zeitpunkt

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6
Q

Zeugenvernehmung Defi

A

der Zeuge ist ein persönliches Beweismittel und soll bei der Vernehmung in einem nicht gegen ihn gerichteten Strafverfahren seine Wahrnehmungen und Kenntnisse über das kriminalistisch relevante Ereignis bekunden

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7
Q

wichtige Rechtsgrundlagen - Zeugenvernehmung

  • § 163 III StPO, § 55 StPO, § 57 Satz 1 StPO, §§ 68 StPO, 68a StPO, 68b StPO, 69 StPO
A

Vernehmung von Zeugen im Ermittlungsverfahren
(Erscheinens- und Aussagepflicht), Auskunftsverweigerungsrecht, Ermahnung zur Wahrheit, Vernehmung zur Person, Persönlichkeitsschutz, anwaltlicher Beistand, Vernehmung zur Sache

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8
Q

Zeugnisverweigerungsrecht gem. §§52, 53, 53a StPO

-Angehörigenverhältnis

A

bei Angehörigenverhältnis oder aus privaten Gründen, aus beruflichen Gründen oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Arzt, Arzthelferin usw.)

mit dem Beschuldigten verlobt, verheiratet, verwandt oder verschwägert oder durch Adoption
verbunden

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9
Q

Auskunftsverweigerungsrecht gem. §55 StPO

A

Aussage kann Zeugen, Angehörigen belasten oder berufliches Verweigerungsrecht

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10
Q

Ermahnung zur Wahrheit gem. §57 Satz 1 StPO

A

durch wahrheitswidrige Angaben kann Zeuge sich selbst strafbar machen (Strafvereitelung, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung, falsche uneidliche Aussage oder Meineid vor Gericht)

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11
Q

Grundsätze Zeugenvernehmung

A

vor Beginn der Vernehmung eröffnen um was es geht und Hinweis auf Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht

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12
Q

Grundsätze Zeugenbelehrung

A

vor Vernehmung Anlass mitteilen, verständlich über seine Rechte belehren und aktenkundig machen (ComVor), Aussagebereitschaft vermerken, zur Wahrheit ermahnen, Opferschutz Merkblatt aushändigen und vermerken

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13
Q

Beschuldigtenvernehmung

A

der Beschuldigte ist ein persönliches Beweismittel und soll als mutmaßlicher Täter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren unter Wahrung seiner Rechte Aussagen zu entlastenden Umständen oder über die von ihm begangene Straftat machen

Ermittlungsverfahren wird eingeleitet und TV wird zum BE

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14
Q

wichtige Rechtsgrundlagen - Beschuldigtenvernehmung

§163a StPO, §§133-136a StPO, RistBV Nr. 45, 13, 14

A

Vernehmung bei Polizei und StA, Vernehmung bei Gericht, Belehrung vor erster Vernehmung aktenkundig machen, persönlicher und wirtschaftliche Verhältnisse feststellen

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15
Q

Erscheinungspflicht

A

Bei Polizei nicht, bei StA und Gericht schon

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16
Q

Rechte des Beschuldigten gem. § 136 StPO

A

Aussageverweigerungsrecht, Verteidiger, Beweiserhebungen zur Entlastung, schriftliche Äußerung, belastende Verdachtsgründe durch entlastende Tatschen geltend machen

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17
Q

Pflichten des Beschuldigten gem. § 111 OwiG

A

verpflichtet zu Angaben zum Vor-, Familien- und Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit

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18
Q

Grundsätze Beschuldigtenvernehmung

A

vor der Vernehmung eröffnen was zu zur Last gelegt wird (Tatvorwurf verdeutlichen, Raub zu Diebstahl), auf Aussageverweigerungsrecht hinweisen und die Möglichkeit eines Strafverteidigers erwägen, spontane Äußerungen sind verwertbar, Beweiserhebungen beantragen

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19
Q

Verweigerung der Aussage durch BE

A

rechtliches Gehör erst in der Hauptverhandlung möglich, die Anklage kann auch ohne Vernehmung erhoben werden, besteht die Bereitschaft zur Aussage vor dem Richter oder der StA, wiederholte Vernehmungsversuche sind erlaubt und oft sinnvoll

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20
Q

Überleitung Zeugen- zu Beschuldigtenvernehmung

A

als Zeugen geladene Personen können sich in Widersprüche verstricken bzw. ein Geständnis ablegen wollen, Zeugenvernehmung umgehend abbrechen, neuen Status erläutern und Uhrzeit dokumentieren, als BE belehren

21
Q

Ablauf einer Vernehmung

A

Kontakt- und Orientierungsphase, Erzählphase, Befragungsphase/Protokollierung, Abschlussgespräch, Auswertung

22
Q
  1. Kontakt- und Orientierungsphase
A

gute Gesprächsbasis finden, mit Namen vorstellen, Höflichkeiten austauschen, Gegenstand der Vernehmung mitteilen, Belehren, Bedeutung der Aussage verdeutlichen, zeitliche Abfolge und Struktur erläutern = zunächst nur Zuhören, Vernommener hat ausreichend Zeit zum Nachdenken und Antworten, Pausen und Schweigen während der Schilderung sind konstruktiv, man kann sich nicht an alles erinnern, protokollieren

23
Q
  1. Erzählphase
A

nicht durch Nachfragen unterbrechen, Redefluss durch kommunikative Mittel fördern, logische und sachliche Widersprüche unkommentiert hinnehmen, bei Unklarheit Skizzen fertigen, schwierige Handlungsabläufe können vorgeführt und dokumentiert werden

24
Q
  1. Fragephase

- Protokollierung

A

Tatablauf, TBM, Tatmotiv, Personenbeschreibung offen erfragen, Äußerungen und Wiedersprüche klären, Beweismittel vorlegen

nach §168b StPO

25
Q

Grundsätze Fragephase

A

einfache verständliche Fragen formulieren, am Niveau des Vernehmenden orientieren, offene Fragen statt ausgewählte, keine Suggestivfragen, keinen Druck und keine Entwürdigung

26
Q

Fragetechnicken

A

offene Fragen, geschlossene Fragen, Auswahlfragen, Suggestivfragen, Lenkungsfragen, Anstoßfragen, Testfragen, Fangfragen,

27
Q

offene Fragen

  • Vorteil
  • Beispiele
A

allgemeines Thema ansprechen und Aussageperson entscheiden lassen, was und wie viele Informationen sie angeben möchte

auch was die Person nicht angibt, kann eine relevante
Information sein

was wurde wahrgenommen, offene Personenbeschreibung, was ist passiert

28
Q

geschlossene Fragen

-Beispiele

A

kurze Fragen stellen und die Antworten auf ein ja oder nein begrenzen, sollen auf Erinnerungen abzielen, auf bestimmte Bereiche hinleiten und gezielt befragen

Haben sie die Tat begangen, Waren sie am besagten Abend zuhause

29
Q

Auswahlfragen

-Beispiele

A

besondere Form der geschlossenen Fragen, bei der mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben werden, da die Auskunftsperson eine Wortfindungsstörung hat

bei dunklem Kleidungsstück, Farben vorgeben
Bei Fahrzeugtyp, Fahrzeuge vorgeben

30
Q

Suggestivfragen

-Beispiele

A

in bestimmte Richtung lenken durch unzulässige Beeinflussung, Teile der Antwort werden einer Person in den Mund gelegt, Glaubhaftigkeit wird beeinflusst da die Aussage nicht der Erinnerung der Person entspricht, es entstehen Unwahrheiten, nur zulässig wenn es der Wahrheitsfindung dient

Tatfahrzeug konkret benennen, hat das Opfer sicher um Hilfe gerufen, hat der Täter wirklich so die Verletzungen verursacht

31
Q

Lenkungsfragen

-Beispiele

A

Auskunftsperson auf ein bestimmtes Thema wieder zurückführen, schweift zu sehr vom eigentlich Themenkomplex ab

auf Dinge aus seiner Erzählung konkret eingehen, Fahrzeug genau erläutern

32
Q

Anstoßfragen

-Beispiele

A

Auskunftsperson auf ein noch nicht besprochenes Thema hinführen, sachdienliche Angaben die von Bedeutung sein kann

mehrere Täter sind aus einem Fahrzeug gestiegen welcher war der Fahrer, erst den TO erläutern lassen dann zum Täter schweifen

33
Q

Testfragen

-Beispiele

(mit Bedacht verwenden, da oft Suggestivfragen = nur von erfahrenen Vernehmern anzuwenden)

A

Glaubhaftigkeit der Aussage oder der Person überprüfen

Einschätzung von Entfernungen, Körpergrößen anhand eines Beispiels

34
Q

Fangfragen

-Beispiel

A

Beamter kennt die Antwort und will die Auskunftsperson zu Aussage provozieren um Glaubhaftigkeit der Person feststellen und den Täter anhand einer Falschaussage zu überführen

Falschangaben zu tatrelevanten Zeiten und das Wissen des Beamten, dass die Auskunftsperson sich dort nicht aufgehalten hat

35
Q

Aussagewiderstand des Vernommenen

-Motive-

A

Sanktionsangst (Ersttäter, Mittäter), Rollenkonzept wahren (Sozialstatus in der Familie, Arbeitsstelle, Nachbarschaft verlieren), positive/negative Selbstkonzepts wahren (ich bin der Gute), Schamgefühl (Sexualdelikte)

36
Q

Abwehrstrategien des Vernommenen

A

Dominanz, um den Vernehmer zu beeindrucken oder einzuschüchtern
Bilanzierung, taktisches Vorgehen um den Besten Nutzen zu erhalten, Anwalt hinzuziehen
Rationalisierung, die Tat gegenüber sich selbst oder anderen begründen
Projektion, die Schuld wird anderen Personen oder der Situation zugeschrieben
Minimierung, das Geschehen oder der eigene Tatbeitrag wird verharmlost

37
Q

Vernehmungsstrategien Grundsätze

A

erfordert Kenntnisse über Motive und Abwehrstrategien des Gesprächspartners

je mehr der Beschuldigte sagt, desto mehr kann ihm vorhalten bzw. widerlegen, um ihn so zu verunsichern

38
Q

Vernehmungsstrategien

A

Überrumpelungsstrategie, dem BE bei der Festnahme die Aussichtslosigkeit seiner Lage verdeutlichen
Abtastende Vernehmungsstrategie, Schwachstellen zur Überwindung des Widerstandes beim
BE finden (Mitleid, Ehrgefühl, Schuldgefühle)
Zermürbungsstrategie, Themen unerbittlich erörtern (Taktik der unerbittlichen Gründlichkeit) oder Wechsel der Kommunikationsart

39
Q

Vernehmung im Beisein eines anderen Beamten (nicht alleine)

A

bei Fluchtgefahr des BE, Eigensicherung aufgrund erwarteter Widerstandshandlungen, bei pol. Bekannten, bei Frauen die häufig wegen sexueller Belästigung anzeigen, bei schwierigen SV
 zur Eigensicherung aufgrund zu erwartender
Widerstandshandlungen
 bei Personen, die bereits wegen Anzeigen gegen
Vollzugsbeamte aufgefallen sind
 bei Frauen, die häufig Anzeigen wegen sexueller Belästigung
erstatten
 bei schwierigen Sachverhalten und besonders lange
andauernden Vernehmungen

40
Q

Anwesenheit Dritter

A

Polizei ist nicht verpflichtete einen Verteidiger oder andere Personen zu gestatten, Leiter der Vernehmung entscheidet und macht es aktenkundig, Dritte Person kann nach Ermahnung verwiesen werden mit anschließender Dokumentation, bei Kindern erforderlich

41
Q

Hinweise auf Lügen des Vernommenen

-Achtung

A

kein Detailreichtum in der Schilderung, keine logischen Aussagen, keine Konstanz in der Aussage, Mimik und Körpersprache

Symptome können auch ganz generell durch Stress in der Vernehmung hervorgerufen werden

42
Q

verbotene Vernehmungsmethoden

A

gem. §136a StPO

43
Q

Vernehmung von Minderjährigen

  • PDV 382 Ziffer 3.6-
  • Abschnitt 19 RiStBV-
A

sorgfältig vorbereiten, nur einmal durchführen, nicht mit BE zusammenbringen, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter hinzuziehen und Grund mitteilen, Ton- und Bildaufzeichnungen mit Einwilligung, auch andere Personen wie Geschwister möglich solange ein Vertrauensverhältnis besteht

44
Q

Vernehmung von Minderjährigen

-Anwesenheit von Erziehungsberechtigen oder
gesetzlichen Vertretern nicht zweckmäßig

A

wenn diese selbst als TV oder Zeuge in Betracht kommen oder durch die Anwesenheit der Minderjährige beeinflusst wird

45
Q

Vernehmung von Minderjährigen Grundsätze

A

mit Fragen zur Person beginnen, vertrauensvolle Atmosphäre schaffen, angemessen Pausen schaffen und dokumentieren, wortgetreu Protokollieren und kindliche Worte klären, formlose Niederschrift also keine Unterschrift nötig, kein Urteil aber persönlichen Eindruck dokumentieren, richterliche Vernehmung bei Zeugnisverweigerungsberechtigten,

46
Q

Strafantrag Minderjährige

A

Minderjährige nicht Antragsberechtigt, über den gesetzlichen Vertreter, bei Eltern gemeinsame Zustimmung,

47
Q

Vernehmungen unter Einfluss von Rauschmitteln

A

nicht grundsätzlich ausgeschlossen, Verhalten ausführlich dokumentieren wie zeitliche und örtliche Orientierung, bei zu hoher Beeinträchtigung erneut vorladen,

48
Q

Vernehmung von psychisch Kranken

A

aktenkundig machen und ggf. abbrechen

49
Q

Vernehmung von Kranken

A

an ihrem Aufenthaltsort vernehmen, möglichst mit 2 Beamten um falsche Anschuldigen vorzubeugen