Verfügungsrechtliche Theorie der Unternehmung Flashcards
Ausgangssituation
Unternehmung als unvollständiger Vertrag, wobei eine Partei (Eigentümer) die Entscheidungsbefugnis hat
-> Allokation der Verfügungsrechte beeinflusst die Verhandlungsmacht, Investitionsanreize und die Aufteilung der Kooperationsüberschüsse
-> deswegen auch notwendig: Suche nach optimalen Kontrollstrukturen
Residuum an Verfügungsrechten
(Residual Rights of Control)
alle Verfügungsrechte, die nicht ausdrücklich durch Vertrag abgetreten sind (für alle Fälle, die nicht per Vertrag geregelt sind)
Integration vs Nichtintegration bei Grossman/Hart
Integration: ein Akteur besitzt Residuum
Nichtintegration: jeder der Akteure besitzt Verfügungsrechte oder einzelne Elemente/Dimensionen davon
-> Optimierungsaufgabe: Allokation der Verfügungsrechte, die die Erträge der spezifischen Investition am besten schützt
Hart/Moore 1990
- bei Kooperation erhöht die marginale Erhöhung der beziehungsspezifischen Investitionen eines Akteurs die Grenzproduktivität der anderen Akteure
- das first-best ist dann die Maximierung des gemeinsamen Überschusses (gesamter Kooperationsüberschuss - Investitionskosten der Akteure)
- Problem: beziehungsspezifische Investitionen sind von Akteuren beobachtbar, aber (gerichtlich) nicht nachweisbar -> es können keine Verträge zur Vereinbarung der Investitionen geschlossen werden
- deswegen wird es ex-post zu Verhandlungen über die Aufteilung des Überschusses kommen
- Unterinvestition: individuelles Optimum -> Grenzkosten der Investitionen für jeden Akteur = Grenzanteil an Koalitionsrente < Grenzertrag für Koalition
-> es gibt externe Effekte, die nicht berücksichtigt werden: individuelle Investition erhöht Grenzproduktivität der anderen Faktoren; jedoch wird ein Teil des eigenen Beitrages über die Verhandlungen in t1 umverteilt
First-best Lösung des Unterinvestitionsproblems
Akteur mit größter spezifischen Investition wird vollständige Verhandlungsmacht zugewiesen, indem er alle Eigentumsrechte erhält (= Unternehmensintegration)
-> kann sich gesamte Kooperationsrente aneignen und wird deshalb gesellschaftlich optimale Investition durchführen
-> Grenzanteil am Koalitionsüberschuss = Grenzertrag für Koalition = Grenzkosten spezifischer Akteure
Problem bei first-best Lösung
Es verbleibt immer ein Rest Unterinvestition derer ohne Eigentumsrechte -> Kosten der Integration
-> für jede Eigentümerstruktur liegt in einer Koalition eine Unterinvestition vor; steigt mit Anzahl der Akteure
-> Suche nach second-best Lösung: Allokation von Kontrollrechten (Verfügungsrechten)
-> Grenzen der Unternehmung werden bestimmt durch Abwägung, wer Assets besitzen soll
Fazit
- Frage nach Integration ist abhängig von der relativen Wichtigkeit der spezifischen Investitionen der Akteure
- erster formaler Ansatz zur TdU
- einheitliches Modell
- optimale Kontrollstrukturen werden definiert
Modellkritik von Williamson
Es kommt gerade auf ex-post Verhandlungsprozess an. Annahme, dass dieser kostenlos und nach der Allokation von Verfügungsrechten unproblematisch wäre, blendet wesentliche Aspekte der Governance (TAKs) aus.