Verfügungen (Praxis) Flashcards
Worum geht es bei der praktischen Umsetzung von Ermittlungen?
Wie die beabsichtigten Ermittlungsschritte im Verfügungswege initiiert werden.
Woran orientiert sich die Rechtsanwendung immer?
Am Gesetzeswortlaut.
Zuerst sollte daher die gesetzliche Vorschrift, auf der die beabsichtigte Maßnahme beruht, betrachtet werden.
Idealerweise sollte die zu verfassende Verfügung alle in der Norm genannten VSSen begründen.
Was ist die betreffende Vorschrift, wenn der StA die Wohnung und sonstige Sachen durch die Polizei durchsuchen lassen will?
§ 102 StPO
Was kann der StA gemäß § 102 StPO veranlassen?
Er kann bei demjenigen, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig ist, eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch zur Auffindung von Beweismitteln vornehmen lassen.
Wer ist zuständig für die Anordnung einer Durchsuchung beim Beschuldigten?
§ 105 StPO: Grds. der Ermittlungsrichter.
Ausnahmsweise (Gefahr im Verzug) der Staatsanwalt und seine Ermittlungspersonen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 162 I StPO.
Was folgt aus der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Verfügung?
Die Verfügung des StA muss einen Antrag an den Ermittlungsrichter enthalten, die Durchsuchung anzuordnen.
Was ist bei der Verfügung eines Durchsuchungsbeschlusses zu beachten?
Die Akten müssen zum zuständigen Ermittlungsrichter (externe Verfügung), ggü dem wiederum ein Antrag gestellt werden muss. Dieser Antrag sollte sämtliche VSSen des § 102 StPO begründen (Tatverdacht, Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen, Vermutung der Auffindung von Beweismitteln).
Ist es rechtlich möglich in der Verfügung eines Durchsuchungsbeschlusses gleich die Beschlagnahme der Beweismittel gem. § 98 StPO mit zu beantragen?
Nein.
Begründung:
1. Der in Beschlag zu nehmende Gegenstand kann noch gar nicht eindeutig bezeichnet werden.
2. Eine Beschlagnahme ist nur dann nötig, wenn der Betroffene mit der Wegnahme der Sache durch die Polizei nicht einverstanden ist. Ist er es doch, ist eine Sicherstellung gem. § 94 I StPO gegeben und die Beschlagnahmeanordnung überflüssig.
Wie ist ein Durchsuchungsbeschluss zu verfügen?
Az
Vfg.
- 2 Wochen GENAU
- U. m. A.
dem Amtsgericht
- Ermittlungsrichter -
in Kiel
mit dem Antrag übersandt, gem. § 102 StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- einschließlich aller Nebenräume nebst Kfz des Beschuldigten
Michael Mustermann, geb. 13.01.1969 in Hamburg,
Musterstraße 14, 24109 Kiel
anzuordnen.
Der Beschuldigte ist verdächtig, am 01.06.2023 in der Parkstraße 14 in Kiel einen Wohnungseinbruchdiebstahl begangen und dabei ein iPad entwendet zu haben.
Die Durchsuchung dient der Auffindung von Beweismitteln, insbesondere des entwendeten Blu-Ray-Players.
Im Hinblick auf die Strafandrohung des § 244 StGB erscheint diese Maßnahme auch nicht als unverhältnismäßig.
Kiel, 01.07.2023
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht
G
Staatsanwältin
Wozu dient die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls?
dazu den einer Straftat Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen, um sich seiner Person bis zur Rechtskraft eines diesbezüglichen Urteils zu versichern (Fluchtgefahr), um den Untersuchungserfolg durch Einwirkung des Beschuldigten nicht zu gefährden (Verdunklungsgefahr) oder um die Allgemeinheit vor neuen Straftaten des Beschuldigten zu schützen (WH-Gefahr).
Wo sind die VSSen des Untersuchungshaftbefehls geregelt?
§ 112 I StPO
Was sind die 3 VSSen eines U-Haftbefehls?
- dringender Tatverdacht
- Haftgrund
- Keine UnVHMK
Wann besteht dringender Tatverdacht?
Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
Welche Haftgründe kommen infrage?
- § 112 II
- § 112 III
- § 112a I
- § 127b
Wo ist der Grundsatz der VHMK geregelt?
§ 113 und § 116 StPO