Einstellung Flashcards
Was muss eine Einstellungsverfügung enthalten?
- die Vorschrift, nach der eingestellt wird
- den Einstellungsgrund
- Reichweite der Einstellung (Kompletteinstellung? Teileinstellung?)
- Bekanntgabe ggü dem Antragsteller und dem Beschuldigten
- Nebenentscheidungen (z.B. über Asservate)
- Frist
Sind alle Antragsteller in der gleichen Weise zu bescheiden?
Nein.
Einige müssen über ihre Rechte belehrt werden, andere nicht.
Welche Antragsteller müssen belehrt werden?
Diejenigen, die das Recht des Klageerzwingungsverfahrens haben.
Was sind die ersten drei Prüfungsschritte?
- Nach welcher Vorschrift soll eingestellt werden?
- Reichweite: Kompletteinstellung oder Teileinstellung?
- Ist ein Strafantrag gestellt oder von Amts wegen ermittelt worden?
Wann ist der Antragsteller zu bescheiden?
Im Fall der Einstellung auf einen Strafantrag hin, § 171 StPO.
Ist dagegen kein Strafantrag gestellt worden, entfällt die Bescheidungspflicht. Die die Entscheidung tragenden Gründe sind in diesem Fall nicht im Bescheid mitzuteilen. Damit sie aber dennoch nachvollziehbar sind, sind sie in einem Vermerk aufzuführen.
Was ist ein Strafantrag?
Ein Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage.
Was versteht man unter Strafantrag im prozessualen Sinne?
Unter Strafantrag im prozessualen Sinne ist nicht nur der Strafantrag, die Ermächtigung zur Strafverfolgung oder das Strafverlangen iSd §§ 77 ff. StGB zu verstehen, sondern jede Strafanzeige gem. § 158 I StPO mit dem erkennbaren Willen, die Strafverfolgung zu veranlassen. Er kann in einem Strafantrag iSd StGB enthalten sein und setzt nicht voraus, dass der Antragsteller auch Verletzter ist.
Ist ein separater Vermerk im Fall eines Strafantrags nötig?
Nein, weil die die Einstellung tragenden Gründe aus dem Bescheid heraus ersichtlich sind.
Wonach ist zu fragen, wenn der Antragsteller zu bescheiden ist (Strafantrag (+)) und die Einstellung gem. § 170 II StPO erfolgt?
ob der Antragsteller zugleich Verletzter ist
Was ist zu tun, wenn der Antragsteller auch Verletzter ist?
Dem Antragsteller ist eine Rechtsbelehrung zu erteilen, § 171 S. 2 iVm § 172 II aE StPO.
arg.: das Klageerzwingungsverfahren ist prinzipiell zulässig
Wie sieht eine Rechtsbelehrung aus?
“Gegen diesen Bescheid steht Ihnen nach § 172 I StPO die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt zu. Die Beschwerde kann binnen 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Bescheides entweder bei der hiesigen Staatsanwaltschaft oder bei dem Generalstaatsanwalt in Schleswig eingelegt werden.”
Woran erkennt man, dass der Antragsteller nicht auch Verletzter ist?
Er wurde nicht belehrt
Wann bedarf es einer Belehrung nicht?
Bei der Einstellung aus Opportunitätsgründen oder bei Privatklagedelikten, weil hier ja das Klageerzwingungsverfahren nicht zulässig ist.
Ausnahme: Offizialdelikte und Privatklagedelikte treffen in einer prozessualen Tat zusammen. Im Falle einer Einstellung gem. § 170 II StPO muss eine Belehrung erfolgen.
Welche Frage ist im 4. Prüfungspunkt zu stellen?
- ob der Beschuldigte vernommen worden ist
- ob ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war
- ob er um einen Bescheid gebeten hat
- ob sonst ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist
Was passiert, wenn diese Fälle zu bejahen sind?
Die StA muss den Beschuldigten gem. § 170 II 1 StPO über die Einstellung in Kenntnis setzen.