Verfahrensgrundsätze Flashcards

1
Q

In welche zwei großen Verfahrensabschnitte kann man das Strafverfahren untergliedern?

A
  1. Erkenntnisverfahren
  2. Vollstreckungsverfahren
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2
Q

Welche Verfahrensstadien gibt es im Erkenntnisverfahren?

A
  1. Vorprüfung
  2. Ermittlungsverfahren
  3. Zwischenverfahren
  4. Hauptverfahren (einschließlich Hauptverhandlung & Rechtsmittelverfahren)
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3
Q

Wann kommt es zu einem Vorprüfungsverfahren?

A

Wenn eine Strafanzeige oder ein Strafantrag direkt bei der StA gestellt wird.

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4
Q

Was wird im Vorprüfungsverfahren geprüft?

A

Eine Person wird einer Straftat beschuldigt, jedoch ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Der StA prüft und entscheidet, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, die die Aufnahme von Ermittlungen gebieten, §§ 152 II, 160 I StPO. Falls nicht, sieht der StA von der Aufnahme von Ermittlungen ab.

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5
Q

Womit endet das Ermittlungsverfahren?

A

Damit, dass der StA die Ermittlungen einstellt oder den Abschluss der Ermittlungen verfügt ( § 169a StPO) und die öffentliche Klage erhebt (§ 170 I StPO).

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6
Q

Was wird als Entschließung der StA bezeichnet?

A

Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die StA.

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7
Q

Was geschieht im Zwischenverfahren?

A

Das Gericht gibt rechtliches Gehör und beschließt, ob es nach Aktenlage den Antrag der StA auf Eröffnung des Hauptverfahrens für begründet hält, § 203 StPO. Falls ja, ergeht der sog. Eröffnungsbeschluss.

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8
Q

Womit beginnt das Hauptverfahren?

A

Mit dem Eröffnungsbeschluss.

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9
Q

Was ist der Hauptbestandteil des Hauptverfahrens?

A

Die Hauptverhandlung, §§ 226 ff. StPO

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10
Q

Wie lange dauert das Hauptverfahren?

A

Bis zur Rechtskraft des Urteils (es könnten ja Rechtsmittel eingelegt werden) oder es endet mit einer Einstellung.

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11
Q

Ist das Rechtsmittelverfahren noch Teil des Hauptverfahrens?

A

Ja
arg.: Das Hauptverfahren endet erst mit der Rechtskraft des Urteils

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12
Q

Wann gibt es ein Vollstreckungsverfahren?

A

Wenn ein Urteil ergeht, dieses rechtskräftig wird und es einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat.

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13
Q

Wo ist das Vollstreckungsverfahren geregelt?

A

§§ 449 ff. StPO

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14
Q

Von wem wird die Vollstreckung geleitet?

A

In Erwachsenensachen von der StA.
In Jugendsachen vom Jugendgericht.

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15
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, im Ermittlungsverfahren?

A

Beschuldigter

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16
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, im Zwischenverfahren?

A

Angeschuldigter

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17
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, in der Anklageschrift?

A

Angeschuldigter

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18
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, im Hauptverfahren?

A

Angeklagter

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19
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, in der Vollstreckung?

A

Verurteilter

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20
Q

Wie heißt die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, in der Vorprüfung?

A

Angezeigter oder Verdächtiger

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21
Q

Was gilt im Strafverfahren?

A

Es gelten verschiedene Verfahrens- und Beweisgrundsätze.

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22
Q

Was ist der Sinn der Verfahrens- und Beweisgrundsätze?

A

Sie sollen das Strafverfahren fair und transparent halten.

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23
Q

Welche Verfahrens- und Beweisgrundsätze gibt es?

A
  1. Akkusationsprinzip
  2. Offizialprinzip
  3. Legalitätsprinzip
  4. Opportunitätsprinzip
  5. Untersuchungsgrundsatz
  6. Ermittlungsgrundsatz
  7. Unmittelbarkeitsgrundsatz
  8. Grundsatz der freien Beweiswürdigung
  9. Mündlichkeitsgrundsatz
  10. Öffentlichkeitsgrundsatz
  11. Beschleunigungsgrundsatz
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24
Q

Was besagt das Akkusationsprinzip?

A

Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung der Anklage bedingt (kein Gerichtsprozess ohne Anklage).

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25
Q

Wo ist das Akkusationsprinzip normiert?

A

§ 151 StPO

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26
Q

Was ist das Gegenteil des Akkusationsprinzips?

A

Der Inquisitionsprozess, in dem der Richter zugleich Ankläger ist.

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27
Q

Was ist der Sinn des Akkusationsprinzips?

A

Durch die Anklageschrift wird der Prozessgegenstand bestimmt und begrenzt auf diejenigen prozessualen Taten iSd § 264 StPO, die in der Anklageschrift aufgeführt sind.

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28
Q

Wann kann die StA nur öffentliche Klage erheben?

A

Wenn kein Verfahrenshindernis besteht

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29
Q

Worin kann ein Verfahrenshindernis bestehen?

A

Im Verbot der Doppelverfolgung (ne bis in idem), Art. 103 III GG

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30
Q

Was besagt das Verbot der Doppelbestrafung?

A

Die gerichtliche Verfolgung einer Straftat ist dann ausgeschlossen, wenn die zur Anklage zu bringende (prozessuale) Tat bereits Gegenstand eines anderen Strafverfahrens gewesen ist. Der Strafklageverbrauch reicht so weit wie die Aburteilungsbefugnis des ersterkennenden Gerichts.

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31
Q

Wo ist der prozessuale Tatbegriff geregelt?

A

§ 264 StPO

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32
Q

Was ist die Tat im prozessualen Sinne?

A

Ein konkretes Vorkommnis, ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleich gelagerten unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat oder haben soll. In den Tatbegriff ist nicht nur der Taterfolg einzubeziehen, sondern auch die Zeit, der Ort und die Art der Ausführung.

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33
Q

Was kann nicht Grundlage für einen Schuldspruch sein?

A

Eine nach Ort und Zeit völlig unbestimmte und auch im Übrigen nicht ausreichend konkretisierte Handlung.

34
Q

Was gehört zur Tat?

A

Das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt.

35
Q

Was ist besonders entscheidend?

A

ob ein enger sachlicher Zusammenhang besteht

36
Q

In welchem Verhältnis stehen der prozessuale und der materiell-rechtliche Tatbegriff zueinander?

A

Der prozessuale Tatbegriff ist weiter als der materiell-rechtliche.

37
Q

Wie begründet der BGH, dass mehrere Handlungen, die materiell-rechtlich in Tatmehrheit zueinander stehen, einen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang haben und daher als eine einzige prozessualen Tat iSd § 264 StPO anzusehen sind?

A

In prozessualer Hinsicht bildet das das gesamte Geschehen jedoch einen Zusammenhang, da die einzelnen Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Tathandlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs erscheinen würde. Somit liegt nur eine einzige prozessuale Tat vor.

38
Q

Was gilt für Taten, die materiell-rechtlich in Tateinheit stehen?

A

Sie bilden immer nur eine einzige prozessuale Tat, da die materielle Handlungseinheit die kleinste unteilbare Einheit darstellt.

39
Q

Was besagt das Offizialprinzip?

A

Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die StA berufen.

40
Q

Was bedeutet dies in kurz?

A

Nur der Staat und dieser nur durch die StA kann anklagen.

41
Q

Wo ist das Offizialprinzip geregelt?

A

§ 152 I StPO

42
Q

Wie wird das Offizialprinzip durchbrochen?

A

Mit der Möglichkeit des Privatklageverfahrens gem. §§ 374 ff. StPO

43
Q

Wann verfolgt die StA Privatklagedelikte?

A

Wenn eine prozessuale Tat ausschließlich die in § 374 StPO genannten Delikte betrifft, verfolgt die StA diese nur dann, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (vgl. § 376 StPO).

44
Q

Wann besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?

A

Wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt.

45
Q

Was passiert, wenn die StA das öffentliche Interesse verneint?

A

Sie stellt das Verfahren ein und verweist den Antragsteller auf den Privatklageweg. Hierdurch wird er berechtigt, selbst gem. §§ 377 ff. StPO die öffentliche Klage zu betreiben.

46
Q

Was besagt das Legalitätsprinzip?

A

Die StA ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.

47
Q

Was bedeutet das in kurz?

A

Das Legalitätsprinzip verpflichtet den Staatsanwalt zum Tätigwerden.

48
Q

Wo ist das Legalitätsprinzip geregelt?

A

§ 152 II StPO

49
Q

Wodurch wird das Legalitätsprinzip durchbrochen?

A

Durch das Opportunitätsprinzip

50
Q

Was gestattet das Opportunitätsprinzip?

A

Verschiedene Vorschriften gestatten der StA und dem Gericht, von der Verfolgung an sich strafbarer Sachverhalte abzusehen.

51
Q

Was sind die wichtigsten gesetzlichen Ausprägungen des Opportunitätsprinzips?

A
  • §§ 153 ff. StPO
  • JGG
  • BtMG
52
Q

Was ist den Vorschriften gemein?

A

Dass unter bestimmten Voraussetzungen von der Verfolgung der Straftaten abgesehen werden kann.
Credo: Die Strafjustiz soll sich auf die Verfolgung wesentlicher Straftaten beschränken.

53
Q

Was sind Beispiele dafür, warum von der Strafverfolgung abgesehen werden kann?

A
  • Schaden und Schuld sind gering
  • Auflagen und Weisungen vermögen ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu kompensieren
54
Q

Was besagt der Untersuchungsgrundsatz?

A

Dass StA und Gericht von Amts wegen die Wahrheit erforschen sollen.

55
Q

Welche Norm enthält eine Ausprägung des Untersuchungsgrundsatzes?

A

§ 160 StPO

56
Q

Was besagt der Untersuchungsgrundsatz weiterhin?

A

Dass es dem Geschädigten oder Opfer einer Straftat nicht aufgebürdet werden kann, die Beweise hierfür selbst zu sammeln und vor Gericht vorzutragen (Ausnahme: Privatklageverfahren).

57
Q

Was ist der Gegenbegriff zum Untersuchungsgrundsatz?

A

Parteiverfahren der ZPO

58
Q

Wie läuft ein Parteiverfahren ab?

A

Die Prozessgegner bestimmen den Prozessstoff und bringen die Beweise selbst vor.

59
Q

Welche Norm enthält eine dritte Ausprägung des Untersuchungsgrundsatzes?

A

§ 244 II StPO

60
Q

Was bestimmt § 244 II StPO?

A

Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweise zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

61
Q

Was besagt der Beschleunigungsgrundsatz?

A

Dass sich Gericht und StA bei der Verfolgung von Straftaten und der Behandlung von Strafverfahren beeilen sollen.

62
Q

Bei was ist der Beschleunigungsgrundsatz besonders bedeutsam?

A

in Haftsachen

63
Q

Was sind Haftsachen?

A

Noch nicht abgeschlossene Strafsachen, bei denen die Be- oder Angeschuldigten sich noch ohne rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aufgrund eines Haftbefehls in U-Haft befinden.

64
Q

Was besagt der Öffentlichkeitsgrundsatz?

A

Die Verhandlung ist vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse öffentlich.

65
Q

Wo ist dieser geregelt?

A

§ 169 GVG

66
Q

Was sind Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz?

A

Die Öffentlichkeit kann ganz oder für einen Teil der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden in
- Unterbringungssachen, § 171a GVG
- Jugendstrafsachen, § 48 I JGG

67
Q

Was besagt der Mündlichkeitsgrundsatz?

A

Dass die zu einem Urteil führenden Untersuchungen des Gerichts müssen mündlich erfolgen. Dies erhöht die Transparenz für etwaige Zuschauer und beugt dem Eindruck der “Mauschelei” vor, der entstehen könnte, wenn nicht über alles im Gerichtssaal mündlich verhandelt worden ist.

68
Q

Woraus folgt der Mündlichkeitsgrundsatz?

A

Aus den Vorschriften über die Hauptverhandlung, §§ 226 ff. StPO.

69
Q

Was ist ein weitere Grund für den Grundsatz der Mündlichkeit?

A

Im Schöffen- oder Strafkammerprozess wird das erkennende Gericht nicht nur von Berufs-, sondern auch von zwei Laienrichtern gebildet. Diesen ist der Akteninhalt nicht bekannt. Sie sind darauf angewiesen, alle relevanten Tatsachen zu hören. Auch die Anklageschrift liegt ihnen nicht vor.

70
Q

Was ist das Selbstleseverfahren und wo ist es geregelt?

A

Umfangreiche Verlesungen werden dadurch ersetzt, dass den Schöffen eine Ablichtung zur Lektüre übergeben wird. Es ist geregelt in § 249 II StPO.

71
Q

Wo wird der Mündlichkeitsgrundsatz durchbrochen?

A

Im Strafbefehlsverfahren gem. §§ 407 ff. StPO.

72
Q

Welche Beweisgrundsätze gibt es?

A
  • Ermittlungsgrundsatz
  • Unmittelbarkeitsgrundsatz
  • Grundsatz der freien Beweiswürdigung
73
Q

Was besagt der Ermittlungsgrundsatz?

A

Er ist deckungsgleich mit dem Untersuchungsgrundsatz, wird aber als Beweisgrundsatz und nicht als Verfahrensgrundsatz angesehen.

74
Q

Was besagt der Unmittelbarkeitsgrundsatz?

A

Dass sich das Gericht bei der Wahrheitsfindung möglichst des sachnächsten Beweises bedienen soll.

75
Q

Was ist ein Beispiel für den Unmittelbarkeitsgrundsatz?

A

§ 250 StPO: Eine Person ist in der Hauptverhandlung zu vernehmen, wenn der Beweis einer Tatsache auf ihrer Wahrnehmung beruht. Die Vernehmung darf grds. nicht durch die Verlesung eines Protokolls über eine frühere Vernehmung oder eine schriftliche Erklärung ersetzt werden.

76
Q

Was bedeutet dies?

A

Geht es um das, was ein Zeuge gesehen hat, soll er persönlich hierüber vernommen werden. Niederschriften über frühere Vernehmungen oder sonstige schriftliche Erklärungen sind zwar als Beweismittel geeignet, aber nicht authentisch genug.

77
Q

Was sind Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz?

A
  • § 251 StPO: Niederschriften über frühere richterliche und sonstige Vernehmungen dürfen verlesen werden
  • § 253 StPO (h.M.): Möglichkeit, Zeugenaussagen im Urkundsbeweis einzuführen
  • § 256 StPO: Ausnahme bzgl. Behörden- und Ärzteerklärungen, Gutachten etc.
78
Q

Was besagt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung?

A

Das Gericht entscheidet über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

79
Q

Wo ist dieser geregelt?

A

§ 261 StPO

80
Q

Was bedeutet der Grundsatz der freien Beweiswürdigung konkret?

A

Die den Schuld- oder Freispruch tragenden Gründe müssen im Urteil in nachvollziehbarer Weise erläutert werden. Auch existieren keine gesetzlichen Beweisregeln.

81
Q

Was ist ein Beispiel dafür, dass keine gesetzlichen Beweisregeln existieren?

A
  • Der Richter ist nicht an ein Geständnis gebunden
  • “Aussage gegen Aussage” bedeutet nicht, dass nicht dem einen oder dem anderen Zeugen mehr Glauben geschenkt werden kann
82
Q

Wo ist die Grenze der freien Beweiswürdigung zu ziehen?

A

Dort wo Rechtsfehler auftreten oder gar die Willkür beginnt. Ferner ist der Zweifelssatz “in dubio pro reo” zu beachten.