Verfassungsrechtliche Grundprinzipien (Grundentscheidungen des Grundgesetze) Flashcards

1
Q

Verfassungsrechtliche Grundprinzipien (Staatszielbestimmungen)

A

Fünf anerkannte Grundprinzipien:

  • das Demokratieprinzip
  • das Rechtsstaatsprinzip
  • das Sozialstaatsprinzip
  • das Bundesstaatsprinzip
  • die republikanische Staatsform

> Die “Leitgrundsätze” der BRD sind zugleich unmittelbar geltende Normen. Sie haben inhaltlich-strukturellen Charakter und besitzen zudem eine richtungsbestimmende Dynamik

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2
Q

Demokratieprinzip (KLAUSUR!)

A
  • In Demokratie ist Volk Träger der Staatsgewalt
    > in Art. 20 I GG manifestiert
    “BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”
  • Nachdrückliches Bekenntnis zur Volksherrschaft befindet sich in Art. 20 II, S. 1 GG
    “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”

Wichtig: Staatsgewalt liegt nicht beim Volke, vielmehr geht sie vom Volke aus! (Ausgangspunkt der staatlichen Herrschaft)

> tatsächliche Ausübung der Staatsgewalt obliegt den Organen der Legislative, Exekutive und Judikative (vom Volk nur durch Wahlen)

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3
Q

Demokratieprinzip - Repräsentative Volksherrschaft (KLAUSUR!)

A
  • In BRD gibt es eine repräsentative Volksherrschaft
    > Diese Demokratieform kommt auch in Art. 38 I S. 2 GG zum Ausdruck
    > heißt Abgeordneten des deutschen Bundestages sind ausschließlich “ihrem Gewissen unterworfen”. Der wählende Bürger kann den Abgeordneten keine direkten Weisungen erteilen, die Abgeordneten haben folglich kein imperatives, sondern ein freies Mandat.
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4
Q

Demokratieprinzip - Ausübung Staatsgewalt durch das Volk und Parteien (KLAUSUR!)

A
  • Volk übt in 2 Fällen - Vorgabe des Art. 20 II S. 2 GG unmittelbar Staatsgewalt aus
    > dabei handelt es sich um Wahlen und um (Volks-) Abstimmungen (begründen keine direkte Demokratie)

> Art. 21 I GG= Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit
die staatsorganisationsrechtliche Aufgabe leisten die Parteien indem sie Organisationen anbieten. Diese sammeln, formulieren und publizieren die politische Meinung.

> > rechtlicher Rahmen Parteientätigkeit ergibt sich= Art. 21 GG + Parteiengesetz u. Vereinsrecht BGB

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5
Q

Rechtsstaatsprinzip (KLAUSUR!)

A
  • anders als die anderen verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, NICHT ausdrücklich in Art. 20 GG benannt

> > Rechtsstaatsprinzip aud Art. 20 III GG, Art. 1 III, Art. 19 IV, Art. 28 I S. 1 GG sowie aus der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes abgeleitet.

> Eine Defi gibts nicht, aber es lassen sich 3 Grundgedanken herausstellen, sie erleichtern das Verständnis des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit

In der Klausur konkrete Beispiele bringen!!!

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6
Q

(Rechtsstaatsprinzip) (KLAUSUR!)

  1. Staatsorganisation
A
  • Bindung der staatlichen Gewalten an die Verfassung
  • Gewaltsenteilung (die dazu dient Staatsgewalt zu begrenzen, zu verschränken und zu konteollieren)
  • Gerichtsschutz gegen öff. Gewalt (Art. 19 IV GG)
  • Gebot der Rechtmäßigkeitsrestitution (handelt öff. Gewalt rechtswidrig, so ist sie verpflichtet den Zustand der Rechtmäßigkeit wiederherzustellen oder Schaden zu ersetzen)
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7
Q

(Rechtsstaatsprinzip) (KLAUSUR!)

  1. Aspekt der allgemeinen und formellen Rechtmäßigkeit
A

Prinzip Rechtsstaatlichkeit= Gesetze u. nicht Menschen sollen herrschen, Gesetz trennt quasi Ausübung staatlicher Gewalt von den beteiligten Personen

  • Formelle Gerechtigkeit= gilt für jedermann auf den seine Tatbestandsmerkmale zutreffen, Gesetz ist nach seiner generellen Art aber auch abstrakt, dies ermöglicht eine entsprechende Zukunftsfähigkeit
    ————————-‐———————————————-
    Unter Aspekt “Gesetzesherrschaft” (Nomokratie) sind folgende Elemente der Rechtsstaatlichkeitsbegriff bedeutend:
  • Gesetzesbindung (Gesetzesvorrang, Gesetzesvorbehalt)
  • Willkürverbot
  • Rechtssicherheit
  • Garantie des Rechtsfriedens (S.15 Skript nachlesen)
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8
Q

(Rechtsstaatsprinzip) Aspekt der materiellen Einzelfallgerechtigkeit (KLAUSUR!)

A
  • hier geht es um die Verhältnisgerechtigkeit

> der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit enthält 3 Elemente:

  • Geeignetheit
  • Erforderlichkeit
  • Angemessenheit
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9
Q

Sozialstaatsprinzip (KLAUSUR!)

A

Grundgesetz bekennt sich an mehreren stellen zum Gebot der Sozialstaatlichkeit (Art. 20 I, Art. 28 I S. 1, Art. 23 I GG)

  • Verfassung erhebt eine rechtsverbindliche Forderung nach sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit
  • Sozialstaatsprinzip enthält für alle 3 Staatsgewalten (Legislative, Judikative, Exekutive) Aufträge!

Legislative (Gesetzgebung) = Pflicht zur Gewährleistung eines bestimmten sozialen Mindeststandard u. Vorsorge zur Existenzsicherung

Judikative (Rechtssprechung) = muss Sozialstaatsprinzip besonders bei Auslegung der Gesetze berücksichtigen

Exekutive (Vollziehende Gewalt) = Prinzip der Sozialstaatlichkeit insbesondere bei Ermessensentscheidungen zu beachten

Pol. Bremen:&raquo_space; “Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft”.

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10
Q

Bundesstaatsprinzip (KLAUSUR!)

A

“Ein Bundesstaat ist eine staatsrechtliche Vereinigung von Gliedstaaten zu einem Gesamtstaat (in Art. 20 I GG verankert u. gem. 79 III gegen Änderung geschützt)

  • Aus Art. 30 GG geht hervor, dass Länder grundsätzlich für Ausübung der staatlichen Befugnisse u. Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind.
  • Aus Prinzip der Bundesstaatlichkeit leitet man den Gedanken der “Bundestreue” ab, der als Rechtspflicht das gesamte verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen Bund u. Ländern leiten soll.
    > bei “unlösbaren” Konflikt steht Bund als äußerstes Mittel “Bundeszwang zu (Art. 37 GG)
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11
Q

Republikprinzip (KLAUSUR!)

A
  • durch Benennung als BRD in der Überschrift, in der Präambel sowie in Art. 20 I GG u. Art. 21 II GG zur Republik erklärt!

> > somit Ablehnung u. Abkehr der Monarchie!
Öff. Macht ist an Ämter gebunden u. zeitlich verliehen (begrenzt)

> Begriff “Republik” stammt aus dem römischen Reich “Res publica” - übersetzt = Sache des Volkes, Sache aller, Gemeinwesen.

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