II. Zweck und Aufgaben des Staates Flashcards
Die absoluten Staatszwecklehren
a) Die ethische Theorie
b) Die religiöse Lehre
a) Staat hat Aufgabe vorgegebene moralische Ideen bzw. Ziele zu verwirklichen
b) Stammt aus dem Mittelalter und besagt, dass Staat den Willen Gottes auf der Erde durchzusetzen hat (Durchsetzung der 10 Gebote)
C) Die Wohlfahrtstheorie
Staat sorgt für großtmöglichen Wohlstand in der Bevölkerung (sittliche, religiöse und materielle Wohl)
D) Theorie des liberalen Rechtsstaates
Staatsaufgaben wurden auf Einhaltung der Rechtsordnung beschränkt (Schutz von Freiheit, Eigentum der Bürger hat Priorität)
> quasi als Reaktion auf damaligen polizeilichen Absolutismus
Relative Staatslehren
a) Friedens- und Sicherungsfunktion nach innen und außen
Im Mittelpunkt der relativen Lehren steht die Förderung des Gemeinwohls
a) Es geht um Schutz von Gefahren
B) Gewährleistung individueller und kooperativer Freiheit einschließlich der Menschenrechte
C) Sozialstaatsfunktion
B) Staat unterwirft sich rechtsstaatlichen Prinzipien, Recht übernimmt eine ordnende Funktion, vorhandene Konflikte solleb friedlich gelöst werden
C) Aufgabe des Staates: Sorge tragen, den bestehenden geistigen, kulturellen, ökonomischen u. technischen Bedarf der Gesellschaft zu befriedigen sowie Interessen der Allgemeinheit zu fördern