(KLAUSUR) Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz Flashcards
1
Q
“Bindung der vollziehenden Gewalt Recht und Gesetz”
A
- handelt sich um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- abgeleitet aus Art. 20 III GG die “Gesetzbindung”
> Gesetzesvorrang - kein Handeln gegen das Gesetz
> Gesetzesvorbehalt - kein Handeln ohne Gesetz
(In Klausur erklären damit Grundrechte nicht verletzt werden, Beamte sich nicht strafbar machen wegen rechtswidriges Handeln, Willkürverbot etc.)
(Rechtsstaatsprinzip)