(KLAUSUR) Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz Flashcards

1
Q

“Bindung der vollziehenden Gewalt Recht und Gesetz”

A
  • handelt sich um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • abgeleitet aus Art. 20 III GG die “Gesetzbindung”

> Gesetzesvorrang - kein Handeln gegen das Gesetz

> Gesetzesvorbehalt - kein Handeln ohne Gesetz

(In Klausur erklären damit Grundrechte nicht verletzt werden, Beamte sich nicht strafbar machen wegen rechtswidriges Handeln, Willkürverbot etc.)

(Rechtsstaatsprinzip)

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