V02-Rechtliche Anreize und Energiesparen, Energiehandel Flashcards

1
Q

Wie wird Energieeffizienz definiert ?

A

Die Energieeffizienz ist ein Maß für den Aufwand (Verbrauch) von Energie zur Erreichung eines bestimmten Nutzens.

Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU der EU definiert sie als das
Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz.

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2
Q

Wozu dienen optimierte Prozesse?

A

Durch optimierte Prozesse sollen „die quantitativen und qualitativen Verluste, die im Einzelnen bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen, minimiert werden „um einen vorgegebenen (energetischen) Nutzen bei sinkendem Primär- bzw. Endenergieeinsatz zu erreichen

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3
Q

Wie wird die Energieeinsparung definiert?

A

Energieeinsparung ist der breitere Begriff. Er umfasst auch weitere
Maßnahmen die den Energieverbrauch reduzieren, wie etwa Änderungen des Verhaltens oder Änderungen im Verbrauch von Güter (geringere Produktion, weniger gefahrene km, etc.)

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4
Q

An welcher Stelle gibt es Einsparpotentiale in einem produzierendem Gewerbe?

A
70%  Beleuchtung 
50% Druckluft 
30% Pumpensysteme 
30% Kälte und Kühlwasseranlagen
30% wäremeversorgung 
25% Lüftungsanlagen
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5
Q

Welche staatlichen Vergünstigungen für Unternehmen

im Zusammenhang mit den Energiekosten kennen Sie ?

A

Stromsteurermäßigung: Überschreitung von
Mindestverbrauchsschwellen

Energiesteuer (über Spitzenausgleich oder Rentenversicherung ): Steuerliche Belastung ist höher als Entlastung durch Rentenversicherungsbeitrag, Erreichen der Effizienzziel des
Produzierenden Gewerbes

Ausgleichregelung EEG (Teilerstattung der EEG Umlage für Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes):
Mindestverbrauch von 1 GWh/a Strom. 
Stromkostenintensität > 16 %  (2015)
Stromkostenintensität >  17 % (ab 2016)
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6
Q

Was regelt das Energiedienstleistungsgesetz und welche Kernpunkte besitzt es?

A

Das Energiedienstleistungsgesetz ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU vom 25. Oktober 2012) in nationales Recht

Es regelt:
• Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Audits für große Unternehmen (nicht KMU)
• Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen
• Audit muss erstmalig bis zum 05.12.2015 erfolgen und alle 4 Jahre wiederholt werden
• Freistellung bei Vorliegen eines EnMS nach DIN ISO 50001 oder eine UMS nach EMAS
• Bei Verstoß Bußgelder bis zu 50.000 Euro

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7
Q

Welche Besonderheiten weisen kommunale Unternehmen auf?

A

Kommunale Unternehmen sind fast alle auditpflichtig.
Ausnahme: Die Beteiligung von mehr als 25 % spielt dann keine Rolle, wenn an einem Unternehmen eine Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als EUR 10 Mio. und weniger als 5.000 Einwohnern, eine Universität/ein Forschungszentrum oder ein institutioneller Investor (z. B. ein regionaler Entwicklungsfonds) beteiligt ist.

Andere siehe v2-15

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8
Q

Beschreiben sie das Marktgleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage

A
  • Der Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve bildet den Markt bzw. Gleichgewichtspreis
  • In diesem Zustand wird der Markt geräumt, d.h. Angebot und Nachfrage sind im Gleichgewicht (Maximierung der umgesetzten Menge)
  • In einem unvollständigen Markt können Anbieter ggf. eine Verschiebung der Angebotskurve durchsetzen (Marktmacht)
  • Preisbildung nach den variablen Grenzkosten
  • Schwankende Nachfrage => Preisvolatilität

Schaubild lerne v2-16

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9
Q

Beschreiben sie die Struktur des Stromverbauchs.

Was heißt Grundlast, Spitzenlast und Mittellast?

A

Es gibt Stoßzeiten => keine Linie sondern Kurve
Abhängig von Tages und Jahreszeit.

Morgens, mittags und abends => Spitzenwerte
Nach Mitternacht => sehr niedrig

• Leistung die rund um die Uhr nachgefragt
wird = Grundlast. Deckung typischerweise durch Braunkohle- und Kernkraftwerke und Laufwasserkraftwerke.
• Phasen besonders hoher Netzbelastung mit nur kurzer Dauer = Spitzenlast. Deckung typischerweise durch Pumpspeicherkraftwerke und Gasturbinenkraftwerke.
• Zwischen Spitzen- und Grundlast liegende Last = Mittellast. Deckung typischerweise durch Steinkohle-Kraftwerke.

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10
Q

Varianten der Strombeschaffung

A

V2-26

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