Thema 2 Flashcards

1
Q

G-BA (GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS)

A
  • Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Psychotherapeuten, Zahnärzten, Krankenhäuser & Krankenkassen
  • unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Hauptaufgabe: Bestimmung des Leistungskatalogs der GKV in Form von Richtlinien
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2
Q

KBV

A
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzt/innen & Psychotherapeut/innen
  • alle Behandelnden mit Kassensitz
  • Über KBV werden ärztliche & therapeutische Leistungen abgerechnet
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3
Q

Legaldefinition der Psychotherapie

A
  • wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren
  • Feststellung, Heilung / Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist
  • somatische Abklärung ist herbeizuführen
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4
Q

Berufsrechtliche Anerkennung Psychotherapie

A
  • Psychotherapeutengesetz: in welchen Verfahren Therapeuten ausgebildet werden & praktizieren dürfen
  • WBP (wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie) beurteil was ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist
    • Beurteilt werden Psychotherapieverfahren (z.B. KVT), manchmal Methoden (z.B. EMDR) aber keine Techniken (z.B. Reizkonfrontation in vivo)
    • Erfolgt anhand eines Krisenkatalogs und aktueller Studienlage
    • Finale Entscheidung trifft jeweilige Landesbehörde
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5
Q

Sozialrechtliche Anerkennung von Psychotherapie

A
  1. Antrag geht an Beschlussgremium des G-BA
  2. GB-A prüft Antrag auf Nutzenbewertung
    - diagnostischer & therapeutischer Nutzen
    - medizinische Notwendigkeit
    - Wirtschaftlichkeit
  3. Nutzenbewertung & Antrag zurück an Beschlussgremium des G-BA
  4. Wird in die Richtlinien des G-BA aufgenommen, wenn Rechtsaufsicht des BMG (Bundesgesundheitsministerium) zugestimmt hat
  • nur dann Abrechnung mit den KVs möglich
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6
Q

Voraussetzungen für Richtlinien-Psychotherapie

A

Notwendigkeit der Behandlung:
- Schwere der krankheitswertigen Störung macht therapeutische
Maßnahmen notwendig -> F-Diagnose

Zweckmäßigkeit:
- Gewähltes therapeutisches Verfahren soll spezifische Störung beeinflussen können

Wirtschaftlichkeit:
- Behandlung soll aus wirksamsten Maßnahmen jeweils wirtschaftlichste auswählen

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7
Q

tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

A
  • ätiologisch orientierte Therapieformen
  • unbewusste Psychodynamik wird analysiert & behandelt
  • Behandlungsziel: Konflikte lösen & Einschränkungen regressiver Prozesse
  • längerfristige therapeutische Beziehung notwendig
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8
Q

analytische Psychotherapie

A
  • neurotische Symptomatik, Konfliktstoff und die zugrundeliegende Struktur des Patienten wird behandelt
  • mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- & Widerstandsanalyse unter Nutzung regressiver Prozesse
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9
Q

Verhaltenstherapie

A
  • Basis: Lern- und Sozialpsychologie
  • Verhalten = beobachtbare Verhaltensweisen & kognitive, emotionale, motivationale & physiologische Vorgänge
  • Analyse der ursächlichen & aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (Verhaltensanalyse)
  • Entwicklung Störungsmodell & übergeordnete Behandlungsstrategie
    • Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele
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10
Q

Systemische Therapie

A
  • fokussiert sozialen & interpersonellen Kontext
  • Symptome = kontraproduktiver Lösungsversuch
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11
Q

Systemische Therapie - Theoretische Grundlage

A
  • Kommunikations- & Systemtheorien
  • konstruktivistische & narrative Ansätze
  • biopsychosoziales Systemmodell
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12
Q

Systemische Therapie - Grundlage für Diagnostik und Therapie

A

Analyse der Elemente der relevanten Systeme und ihrer Beziehungen
- unter struktureller & generationaler Perspektive
- daraus wird Behandlungsstrategie abgeleitet

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13
Q

Systemische Therapie - Behandlungsziel

A

Ziel: funktionalere Selbst-Organisation
-> Eigenkompetenz der Betroffenen wird genutzt

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14
Q

Gruppentherapie - Vorteile

A
  • gut wenn Störung sich in interpersonellen Konflikten äußert
  • psychoedukative Elemente wie Rollenspiele
  • effizient & ökonomisch
  • Teilnehmer können gegenseitig Ressourcen aktivieren - Modellwirkung
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15
Q

Gruppentherapie - Nachteile

A
  • Räumliche & personale Bedingungen müssen gegeben sein
  • entsprechende Zulassung für Abrechnung mit Krankenkasse
  • Zusammenstellung der Gruppe benötigt je nach Patientenaufkommen besonderen Aufwand
  • Triggersituationen
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16
Q

Unterschiedliche Gruppentherapien

A
  • Störungshomogen: Patienten haben selbes Störungsbild
  • Methodenorientiert: erlernen einer psychotherapeutischen Methode
  • Einzelfallorientiert: bearbeiten des Problems eines Teilnehmers in der Gruppe
  • Schulspezifisch ausgerichtete Gruppentherapie: Psychodrama, VT, TFP
  • Offene, halboffene, geschlossene Gruppe
17
Q

Einzeltherapie - Voteile

A
  • entspricht den Erwartungen des Patienten
  • leichter verstellbar & kontrollierbar für Therapeuten
  • mehr auf individuelle Gesamtstrategie fokussiert
  • Beziehungsgestaltung leichter zu realisieren
  • manche Interventionen besser umzusetzen (Bsp.: Konfrontationen)
18
Q

Selbsthilfegruppen

A

freiwillige Zusammenschlüsse von erwachsenen Betroffenen mit ähnlichen Problemen, die selbstverwaltet und ohne professionelle Anleitung arbeiten
* Drei Typen:
1. Anonymus-Gruppen: offen, anonym, Ablauf nach festen Regeln
2. Selbsthilfeorganisationen: Bereitstellung von Informationen, politische Interessenvertretung
3. Gesprächsselbsthilfegruppen: Gruppenarbeit in Form von Dialogen und Gruppendiskussionen

  • Wirkmechanismen:
    • Aufhebung von Isolation, Entlastung durch die Problemberichte Anderer
    • Modelllernen
    • Verstärkung eigenen Bewältigungsverhaltens
    • Integration in soziales Netzwerk
19
Q

Bibliotherapie

A
  • therapeutischen Einsatz von Literatur jeglicher Art
  • umfasst Selbsthilfeliteratur & auch Verfassen eigener Gedanken
    • Wirksamkeit scheint gegeben und vielversprechend
    • Indikation und Kontraindikation muss abgewogen werden
    • Material muss Qualitätskriterien entsprechen
20
Q

E-Mental Health

A
  • Online psychotherapeutische Interventionsangebote (zur Kommunikation mit Patienten & Information)
  • Webpages, Smartphone Apps, E-Mail- & Chat-Formate, Videokonferenzen
  • Ziel: Zugang zu Psychotherapie verbessern
  • Systematische Reviews belegen Wirksamkeit mobiler Apps, die z. T. durch SMS ergänzt werden
  • KVs bieten oft schon vergünstigten Zugang zu spezifischen Angeboten
21
Q

Vier-Prinzipien-Modell

A
  • Prinzip der Nichtschädigung
  • Prinzip der Fürsorge
  • Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung
  • Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichheit
22
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Nichtschädigung

A

Verbot von Schädigung von Leib, Leben oder Eigentum oder Patienten in diesen Hinsichten hohen Risiken auszusetzen
- im klinisch-psychologischen Bereich: Vermeidung seelischer Schädigungen

23
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Fürsorge

A

Gebot der Verhinderung von Schäden, der Linderung eingetretener Schäden und der Verbesserung der Situation anderer, auch wenn kein Schaden vorliegt

24
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung

A

Wünsche, Ziele und Lebenspläne anderer respektieren, auch wenn diese einem wenig nachvollziehbar oder abwegig erscheinen
- Rechtsanspruch der Patienten auf Selbstbestimmung, kann nur verloren gehen wenn Autonomie als Fähigkeit in einem sehr grundlegenden Sinn fehlt (z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung)

25
Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichheit
Verbot sachfremder Differenzierungen und Ungleichbehandlungen aufgrund persönlicher Präferenzen - Psychotherapie soll allen Menschen unabhängig von Nationalität, kultureller Herkunft, politischer, religiöser, sexueller Orientierung oder finanziellen Möglichkeiten zukommen
26
Qualitätssicherung
Qualität von gesundheitsbezogenen Dienstleistungen systematisch und kontinuierlich zu hinterfragen, zu bewerten, zu fördern und zu verbessern
27
Grobe oder fahrlässige Behandlungsfehler
- Liebesbeziehungen zu Patient:innen - Nicht-Fragen nach Suizidalität - Keine gewissenhafte oder lückenlose Dokumentation - Behandlung ohne zeitentsprechende Antragsgenehmigung - Fehlerhafte Abrechnung
28
Einwilligung
Einwilligung des Patienten vor psychotherapeutischer Behandlung - setzt mündliche Aufklärung durch den Psychotherapeuten vor Beginn der Behandlung voraus
29
Dokumentationspflicht
Jeder Patient hat das Recht, dass der Diagnose- und Behandlungsverlauf, unerwünschte Wirkungen von Eingriffen oder Verfahren sowie alle sonstigen wichtigen Informationen dokumentiert werden - zeitnah dokumentieren - Änderungen kennzeichnen - mind. 10 J bewahren
30
Schweigepflicht
* Verbot, über im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertrautes Geheimnis mit Dritten zu sprechen * auch über den Tod hinaus * Benötigt wird Schweigepflichtentbindung oder Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes * Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder in wissenschaftlicher Forschung und Lehre dürfen Informationen in anonymisierter Form verwendet werden
31
Einsichtnahmerecht der Patienten in die Akte
- Auf Anforderung müssen alle Inhalte den Patienten übergeben werden - Besonderheiten: Therapeut kann entscheiden, inwieweit dies medizinisch zu verantworten ist (aber keine pauschale Ablehnung des Wunsches)