Thema 2 Flashcards

1
Q

G-BA (GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS)

A
  • Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Psychotherapeuten, Zahnärzten, Krankenhäuser & Krankenkassen
  • unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Hauptaufgabe: Bestimmung des Leistungskatalogs der GKV in Form von Richtlinien
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2
Q

KBV

A
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzt/innen & Psychotherapeut/innen
  • alle Behandelnden mit Kassensitz
  • Über KBV werden ärztliche & therapeutische Leistungen abgerechnet
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3
Q

Legaldefinition der Psychotherapie

A
  • wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren
  • Feststellung, Heilung / Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist
  • somatische Abklärung ist herbeizuführen
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4
Q

Berufsrechtliche Anerkennung Psychotherapie

A
  • Psychotherapeutengesetz: in welchen Verfahren Therapeuten ausgebildet werden & praktizieren dürfen
  • WBP (wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie) beurteil was ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist
    • Beurteilt werden Psychotherapieverfahren (z.B. KVT), manchmal Methoden (z.B. EMDR) aber keine Techniken (z.B. Reizkonfrontation in vivo)
    • Erfolgt anhand eines Krisenkatalogs und aktueller Studienlage
    • Finale Entscheidung trifft jeweilige Landesbehörde
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5
Q

Sozialrechtliche Anerkennung von Psychotherapie

A
  1. Antrag geht an Beschlussgremium des G-BA
  2. GB-A prüft Antrag auf Nutzenbewertung
    - diagnostischer & therapeutischer Nutzen
    - medizinische Notwendigkeit
    - Wirtschaftlichkeit
  3. Nutzenbewertung & Antrag zurück an Beschlussgremium des G-BA
  4. Wird in die Richtlinien des G-BA aufgenommen, wenn Rechtsaufsicht des BMG (Bundesgesundheitsministerium) zugestimmt hat
  • nur dann Abrechnung mit den KVs möglich
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6
Q

Voraussetzungen für Richtlinien-Psychotherapie

A

Notwendigkeit der Behandlung:
- Schwere der krankheitswertigen Störung macht therapeutische
Maßnahmen notwendig -> F-Diagnose

Zweckmäßigkeit:
- Gewähltes therapeutisches Verfahren soll spezifische Störung beeinflussen können

Wirtschaftlichkeit:
- Behandlung soll aus wirksamsten Maßnahmen jeweils wirtschaftlichste auswählen

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7
Q

tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

A
  • ätiologisch orientierte Therapieformen
  • unbewusste Psychodynamik wird analysiert & behandelt
  • Behandlungsziel: Konflikte lösen & Einschränkungen regressiver Prozesse
  • längerfristige therapeutische Beziehung notwendig
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8
Q

analytische Psychotherapie

A
  • neurotische Symptomatik, Konfliktstoff und die zugrundeliegende Struktur des Patienten wird behandelt
  • mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- & Widerstandsanalyse unter Nutzung regressiver Prozesse
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9
Q

Verhaltenstherapie

A
  • Basis: Lern- und Sozialpsychologie
  • Verhalten = beobachtbare Verhaltensweisen & kognitive, emotionale, motivationale & physiologische Vorgänge
  • Analyse der ursächlichen & aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (Verhaltensanalyse)
  • Entwicklung Störungsmodell & übergeordnete Behandlungsstrategie
    • Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele
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10
Q

Systemische Therapie

A
  • fokussiert sozialen & interpersonellen Kontext
  • Symptome = kontraproduktiver Lösungsversuch
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11
Q

Systemische Therapie - Theoretische Grundlage

A
  • Kommunikations- & Systemtheorien
  • konstruktivistische & narrative Ansätze
  • biopsychosoziales Systemmodell
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12
Q

Systemische Therapie - Grundlage für Diagnostik und Therapie

A

Analyse der Elemente der relevanten Systeme und ihrer Beziehungen
- unter struktureller & generationaler Perspektive
- daraus wird Behandlungsstrategie abgeleitet

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13
Q

Systemische Therapie - Behandlungsziel

A

Ziel: funktionalere Selbst-Organisation
-> Eigenkompetenz der Betroffenen wird genutzt

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14
Q

Gruppentherapie - Vorteile

A
  • gut wenn Störung sich in interpersonellen Konflikten äußert
  • psychoedukative Elemente wie Rollenspiele
  • effizient & ökonomisch
  • Teilnehmer können gegenseitig Ressourcen aktivieren - Modellwirkung
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15
Q

Gruppentherapie - Nachteile

A
  • Räumliche & personale Bedingungen müssen gegeben sein
  • entsprechende Zulassung für Abrechnung mit Krankenkasse
  • Zusammenstellung der Gruppe benötigt je nach Patientenaufkommen besonderen Aufwand
  • Triggersituationen
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16
Q

Unterschiedliche Gruppentherapien

A
  • Störungshomogen: Patienten haben selbes Störungsbild
  • Methodenorientiert: erlernen einer psychotherapeutischen Methode
  • Einzelfallorientiert: bearbeiten des Problems eines Teilnehmers in der Gruppe
  • Schulspezifisch ausgerichtete Gruppentherapie: Psychodrama, VT, TFP
  • Offene, halboffene, geschlossene Gruppe
17
Q

Einzeltherapie - Voteile

A
  • entspricht den Erwartungen des Patienten
  • leichter verstellbar & kontrollierbar für Therapeuten
  • mehr auf individuelle Gesamtstrategie fokussiert
  • Beziehungsgestaltung leichter zu realisieren
  • manche Interventionen besser umzusetzen (Bsp.: Konfrontationen)
18
Q

Selbsthilfegruppen

A

freiwillige Zusammenschlüsse von erwachsenen Betroffenen mit ähnlichen Problemen, die selbstverwaltet und ohne professionelle Anleitung arbeiten
* Drei Typen:
1. Anonymus-Gruppen: offen, anonym, Ablauf nach festen Regeln
2. Selbsthilfeorganisationen: Bereitstellung von Informationen, politische Interessenvertretung
3. Gesprächsselbsthilfegruppen: Gruppenarbeit in Form von Dialogen und Gruppendiskussionen

  • Wirkmechanismen:
    • Aufhebung von Isolation, Entlastung durch die Problemberichte Anderer
    • Modelllernen
    • Verstärkung eigenen Bewältigungsverhaltens
    • Integration in soziales Netzwerk
19
Q

Bibliotherapie

A
  • therapeutischen Einsatz von Literatur jeglicher Art
  • umfasst Selbsthilfeliteratur & auch Verfassen eigener Gedanken
    • Wirksamkeit scheint gegeben und vielversprechend
    • Indikation und Kontraindikation muss abgewogen werden
    • Material muss Qualitätskriterien entsprechen
20
Q

E-Mental Health

A
  • Online psychotherapeutische Interventionsangebote (zur Kommunikation mit Patienten & Information)
  • Webpages, Smartphone Apps, E-Mail- & Chat-Formate, Videokonferenzen
  • Ziel: Zugang zu Psychotherapie verbessern
  • Systematische Reviews belegen Wirksamkeit mobiler Apps, die z. T. durch SMS ergänzt werden
  • KVs bieten oft schon vergünstigten Zugang zu spezifischen Angeboten
21
Q

Vier-Prinzipien-Modell

A
  • Prinzip der Nichtschädigung
  • Prinzip der Fürsorge
  • Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung
  • Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichheit
22
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Nichtschädigung

A

Verbot von Schädigung von Leib, Leben oder Eigentum oder Patienten in diesen Hinsichten hohen Risiken auszusetzen
- im klinisch-psychologischen Bereich: Vermeidung seelischer Schädigungen

23
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Fürsorge

A

Gebot der Verhinderung von Schäden, der Linderung eingetretener Schäden und der Verbesserung der Situation anderer, auch wenn kein Schaden vorliegt

24
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung

A

Wünsche, Ziele und Lebenspläne anderer respektieren, auch wenn diese einem wenig nachvollziehbar oder abwegig erscheinen
- Rechtsanspruch der Patienten auf Selbstbestimmung, kann nur verloren gehen wenn Autonomie als Fähigkeit in einem sehr grundlegenden Sinn fehlt (z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung)

25
Q

Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichheit

A

Verbot sachfremder Differenzierungen und Ungleichbehandlungen aufgrund persönlicher Präferenzen
- Psychotherapie soll allen Menschen unabhängig von Nationalität, kultureller Herkunft, politischer, religiöser, sexueller Orientierung oder finanziellen Möglichkeiten zukommen

26
Q

Qualitätssicherung

A

Qualität von gesundheitsbezogenen Dienstleistungen systematisch und kontinuierlich zu hinterfragen, zu bewerten, zu fördern und zu verbessern

27
Q

Grobe oder fahrlässige Behandlungsfehler

A
  • Liebesbeziehungen zu Patient:innen
  • Nicht-Fragen nach Suizidalität
  • Keine gewissenhafte oder lückenlose Dokumentation
  • Behandlung ohne zeitentsprechende Antragsgenehmigung
  • Fehlerhafte Abrechnung
28
Q

Einwilligung

A

Einwilligung des Patienten vor psychotherapeutischer Behandlung
- setzt mündliche Aufklärung durch den Psychotherapeuten vor Beginn der Behandlung voraus

29
Q

Dokumentationspflicht

A

Jeder Patient hat das Recht, dass der Diagnose- und Behandlungsverlauf, unerwünschte Wirkungen von Eingriffen oder Verfahren sowie alle sonstigen wichtigen Informationen dokumentiert werden
- zeitnah dokumentieren
- Änderungen kennzeichnen
- mind. 10 J bewahren

30
Q

Schweigepflicht

A
  • Verbot, über im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertrautes Geheimnis mit Dritten zu sprechen
  • auch über den Tod hinaus
  • Benötigt wird Schweigepflichtentbindung oder Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes
  • Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder in wissenschaftlicher Forschung und Lehre dürfen Informationen in anonymisierter Form verwendet werden
31
Q

Einsichtnahmerecht der Patienten in die Akte

A
  • Auf Anforderung müssen alle Inhalte den Patienten übergeben werden
  • Besonderheiten: Therapeut kann entscheiden, inwieweit dies medizinisch zu verantworten ist (aber keine pauschale Ablehnung des Wunsches)