Thema 2 Flashcards
G-BA (GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS)
- Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Psychotherapeuten, Zahnärzten, Krankenhäuser & Krankenkassen
- unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit
- Hauptaufgabe: Bestimmung des Leistungskatalogs der GKV in Form von Richtlinien
KBV
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzt/innen & Psychotherapeut/innen
- alle Behandelnden mit Kassensitz
- Über KBV werden ärztliche & therapeutische Leistungen abgerechnet
Legaldefinition der Psychotherapie
- wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren
- Feststellung, Heilung / Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist
- somatische Abklärung ist herbeizuführen
Berufsrechtliche Anerkennung Psychotherapie
- Psychotherapeutengesetz: in welchen Verfahren Therapeuten ausgebildet werden & praktizieren dürfen
- WBP (wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie) beurteil was ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist
- Beurteilt werden Psychotherapieverfahren (z.B. KVT), manchmal Methoden (z.B. EMDR) aber keine Techniken (z.B. Reizkonfrontation in vivo)
- Erfolgt anhand eines Krisenkatalogs und aktueller Studienlage
- Finale Entscheidung trifft jeweilige Landesbehörde
Sozialrechtliche Anerkennung von Psychotherapie
- Antrag geht an Beschlussgremium des G-BA
- GB-A prüft Antrag auf Nutzenbewertung
- diagnostischer & therapeutischer Nutzen
- medizinische Notwendigkeit
- Wirtschaftlichkeit - Nutzenbewertung & Antrag zurück an Beschlussgremium des G-BA
- Wird in die Richtlinien des G-BA aufgenommen, wenn Rechtsaufsicht des BMG (Bundesgesundheitsministerium) zugestimmt hat
- nur dann Abrechnung mit den KVs möglich
Voraussetzungen für Richtlinien-Psychotherapie
Notwendigkeit der Behandlung:
- Schwere der krankheitswertigen Störung macht therapeutische
Maßnahmen notwendig -> F-Diagnose
Zweckmäßigkeit:
- Gewähltes therapeutisches Verfahren soll spezifische Störung beeinflussen können
Wirtschaftlichkeit:
- Behandlung soll aus wirksamsten Maßnahmen jeweils wirtschaftlichste auswählen
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- ätiologisch orientierte Therapieformen
- unbewusste Psychodynamik wird analysiert & behandelt
- Behandlungsziel: Konflikte lösen & Einschränkungen regressiver Prozesse
- längerfristige therapeutische Beziehung notwendig
analytische Psychotherapie
- neurotische Symptomatik, Konfliktstoff und die zugrundeliegende Struktur des Patienten wird behandelt
- mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- & Widerstandsanalyse unter Nutzung regressiver Prozesse
Verhaltenstherapie
- Basis: Lern- und Sozialpsychologie
- Verhalten = beobachtbare Verhaltensweisen & kognitive, emotionale, motivationale & physiologische Vorgänge
- Analyse der ursächlichen & aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (Verhaltensanalyse)
- Entwicklung Störungsmodell & übergeordnete Behandlungsstrategie
- Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele
Systemische Therapie
- fokussiert sozialen & interpersonellen Kontext
- Symptome = kontraproduktiver Lösungsversuch
Systemische Therapie - Theoretische Grundlage
- Kommunikations- & Systemtheorien
- konstruktivistische & narrative Ansätze
- biopsychosoziales Systemmodell
Systemische Therapie - Grundlage für Diagnostik und Therapie
Analyse der Elemente der relevanten Systeme und ihrer Beziehungen
- unter struktureller & generationaler Perspektive
- daraus wird Behandlungsstrategie abgeleitet
Systemische Therapie - Behandlungsziel
Ziel: funktionalere Selbst-Organisation
-> Eigenkompetenz der Betroffenen wird genutzt
Gruppentherapie - Vorteile
- gut wenn Störung sich in interpersonellen Konflikten äußert
- psychoedukative Elemente wie Rollenspiele
- effizient & ökonomisch
- Teilnehmer können gegenseitig Ressourcen aktivieren - Modellwirkung
Gruppentherapie - Nachteile
- Räumliche & personale Bedingungen müssen gegeben sein
- entsprechende Zulassung für Abrechnung mit Krankenkasse
- Zusammenstellung der Gruppe benötigt je nach Patientenaufkommen besonderen Aufwand
- Triggersituationen
Unterschiedliche Gruppentherapien
- Störungshomogen: Patienten haben selbes Störungsbild
- Methodenorientiert: erlernen einer psychotherapeutischen Methode
- Einzelfallorientiert: bearbeiten des Problems eines Teilnehmers in der Gruppe
- Schulspezifisch ausgerichtete Gruppentherapie: Psychodrama, VT, TFP
- Offene, halboffene, geschlossene Gruppe
Einzeltherapie - Voteile
- entspricht den Erwartungen des Patienten
- leichter verstellbar & kontrollierbar für Therapeuten
- mehr auf individuelle Gesamtstrategie fokussiert
- Beziehungsgestaltung leichter zu realisieren
- manche Interventionen besser umzusetzen (Bsp.: Konfrontationen)
Selbsthilfegruppen
freiwillige Zusammenschlüsse von erwachsenen Betroffenen mit ähnlichen Problemen, die selbstverwaltet und ohne professionelle Anleitung arbeiten
* Drei Typen:
1. Anonymus-Gruppen: offen, anonym, Ablauf nach festen Regeln
2. Selbsthilfeorganisationen: Bereitstellung von Informationen, politische Interessenvertretung
3. Gesprächsselbsthilfegruppen: Gruppenarbeit in Form von Dialogen und Gruppendiskussionen
- Wirkmechanismen:
- Aufhebung von Isolation, Entlastung durch die Problemberichte Anderer
- Modelllernen
- Verstärkung eigenen Bewältigungsverhaltens
- Integration in soziales Netzwerk
Bibliotherapie
- therapeutischen Einsatz von Literatur jeglicher Art
- umfasst Selbsthilfeliteratur & auch Verfassen eigener Gedanken
- Wirksamkeit scheint gegeben und vielversprechend
- Indikation und Kontraindikation muss abgewogen werden
- Material muss Qualitätskriterien entsprechen
E-Mental Health
- Online psychotherapeutische Interventionsangebote (zur Kommunikation mit Patienten & Information)
- Webpages, Smartphone Apps, E-Mail- & Chat-Formate, Videokonferenzen
- Ziel: Zugang zu Psychotherapie verbessern
- Systematische Reviews belegen Wirksamkeit mobiler Apps, die z. T. durch SMS ergänzt werden
- KVs bieten oft schon vergünstigten Zugang zu spezifischen Angeboten
Vier-Prinzipien-Modell
- Prinzip der Nichtschädigung
- Prinzip der Fürsorge
- Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung
- Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichheit
Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Nichtschädigung
Verbot von Schädigung von Leib, Leben oder Eigentum oder Patienten in diesen Hinsichten hohen Risiken auszusetzen
- im klinisch-psychologischen Bereich: Vermeidung seelischer Schädigungen
Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Fürsorge
Gebot der Verhinderung von Schäden, der Linderung eingetretener Schäden und der Verbesserung der Situation anderer, auch wenn kein Schaden vorliegt
Vier-Prinzipien-Modell - Prinzip der Achtung von Selbstbestimmung
Wünsche, Ziele und Lebenspläne anderer respektieren, auch wenn diese einem wenig nachvollziehbar oder abwegig erscheinen
- Rechtsanspruch der Patienten auf Selbstbestimmung, kann nur verloren gehen wenn Autonomie als Fähigkeit in einem sehr grundlegenden Sinn fehlt (z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung)