Teil 2 Flashcards

1
Q

Verantwortlichkeiten während der Ausführung § 4 VOB/B - Rechte des AG

A
  • Überwachung/Zutritt, Abs. 1 Nr. 2
  • Einsicht/Auskünfte, Abs. 1 Nr. 2
  • Anordnungen, Abs. 1 Nr. 3
  • Entfernung vertragswidriger Stoffe, Abs. 6
  • Auskunft über Nachunternehmer, Abs. 8
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2
Q

Verantwortlichkeiten während der Ausführung § 4 VOB/B - Rechte des AN

A
  • Mehrkosten bei Erschwerung, Abs. 1 Nr. 4
  • Leitung der Ausführung, Abs. 2 Nr. 1
  • Mehrkosten bei Funden, Abs. 9
  • Zustandsfeststellung, Abs. 10
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3
Q

Verantwortlichkeiten während der Ausführung § 4 VOB/B - Pflichten des AG

A
  • Allgemeine Ordnung, Abs. 1 Nr. 1
  • Genehmigungen, Abs. 1 Nr. 1
  • Vertraulichkeit, Abs. 1 Nr. 2
  • Verantwortung für Anordnungen, Abs. 3
  • Überlassung Teile der BE, Abs. 4
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4
Q

Verantwortlichkeiten während der Ausführung § 4 VOB/B - Pflichten des AN

A
  • Mitteilung Vertreter, Abs. 1 Nr. 3
  • Bedenkenanmeldung, Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3
  • Eigene Verantwortung, Abs. 2 Nr. 1
  • Führung Arbeitnehmer, Abs. 2 Nr. 2
  • Schutz der Leistung, Abs. 5
  • Mängelbeseitigung, Abs. 7
  • Eigenausführung, Abs. 8
  • Anzeige von Funden, Abs. 9
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5
Q

Vertragsfristen

A

sind Ausführungsfristen, die im Vertrag als verbindliche Fristen bestimmt sind

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6
Q

Nichtvertragsfristen

A

sind z.B. Zwischentermine, die nicht als verbindliche Fristen bestimmt sind. Fristen im Bauzeitenplan sind ohne besondere vertragliche Regelung nicht Vertragsfristen

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7
Q

Beginn- und Fertigstellungsfrist

A

sind Fristen für den Baubeginn oder das Bauende; sofern sie im Vertrag genannt sind, sind sie in der Regel als Vertragsfristen auszulegen

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8
Q

Kalenderfrist

A

ist eine Frist, die ausschließlich nach dem Kalender bestimmt werden kann

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9
Q

Ereignisfrist

A

ist eine Frist, die an ein Ereignis anknüpft und danach nach dem Kalender bestimmt werden kann

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10
Q

Sonstige Fristen

A

sind nicht allein nach dem Kalender bestimmbar. Der Verzug setzt daher eine Mahnung voraus

Kalender- und Ereignisfristen können durch Behinderungen/Verschiebungen ihre Bestimmbarkeit nach dem Kalender verlieren (werden zu sonstigen Fristen)!

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11
Q

Verzug des AN - Voraussetzungen:

A

(1) Fällige Leistung, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB (i.d.R. Vertragsfrist)
(2) Mahnung oder Ablauf einer Kalenderfrist oder Ereignisfrist (oder Mahnung sonst ausnahmsweise entbehrlich), § 286 Abs. 2 BGB
(3) Verschulden des AN, § 286 Abs. 4 BGB (mindestens Fahrlässigkeit, insb. keine Behinderung)

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12
Q

Verzug des AN - Rechtsfolgen

A
  • Keine Fälligkeit von anknüpfenden Zahlungen
  • Schadensersatz (§ 5 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 VOB/B; § 280 Abs. 1 und 2 BGB)
  • Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
  • Recht zur Kündigung (§ 5 Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B)
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13
Q

Fälligkeit

A

bestimmt den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger (Auftraggeber) die Leistung fordern kann

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14
Q

Mahnung

A

muss nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgen, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sie kann entbehrlich sein (insb. bei Kalenderfrist, Ereignisfrist). Eine vor Fälligkeit ausgesprochene Mahnung ist unwirksam

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15
Q

Verzug

A
  • begründet Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung
  • Vertragsfristen können sowohl Fälligkeit als auch Verzug auslösen
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16
Q

Abhilfeaufforderung - Voraussetzungen

A
  • Verzögerung des Beginns der Ausführung
    oder
  • Verzug mit der Vollendung
    oder
  • Aufforderung bzgl. Nichtvertragsfrist gemäß § 5 Abs. 3 VOB/B bleibt unbeachtet
17
Q

Abhilfeaufforderung - Rechtsfolgen

A
  • Schadensersatz nach § 5 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 VOB/B
  • Kündigung nach Nachfristsetzung, § 8 Abs. 3 VOB/
18
Q

Behinderung - Voraussetzungen

A

1.Behinderung
2.unverzügliche schriftliche Anzeige, § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
oder
dem AG offenkundig bekannt, § 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B
3.Verursachung durch, § 6 Abs. 2 VOB/B…
- Umstand aus dem Risikobereich des AG, Nr. 1 lit. a)
- Streik oder Aussperrung, Nr. 1 lit. b)
- höhere Gewalt oder unabwendbare Umstände, Nr. 1 lit. c)
- jedoch nicht bei zu erwartenden Witterungseinflüssen, Nr. 2
- und nicht bei fehlender Leistungsbereitschaft des AN

19
Q

Pflichten des AN bei Behinderungen

A
  • Unverzügliche schriftliche Anzeige beim AG, § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
  • Weiterführung der Arbeiten so weit wie möglich (insbesondere Teilleistungen), § 6 Abs. 3 Satz 1 VOB/B
  • Unverzügliche Wiederaufnahme der Arbeiten (keine Aufforderung durch AG erforderlich), § 6 Abs. 3 Satz 2 VOB/B
  • Schadensersatz, falls Behinderung vom AN zu vertreten, § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B
20
Q
A