Strafrecht Flashcards
Verbrechen
- Tat mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr;
- Gesetz lässt keine geringere Freiheitsstrafe zu
Vergehen
-Tat bedroht mit geringer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Unterscheidung Verbrechen/ Vergehen ist wichtig für..
- Strafbarkeit
- Anspruch auf Pflichtverteidiger
Schema -> ob sich der Täter strafbar gemacht hat
- Tatbestand
a) objektiv
b) subjektiv - Rechtswidrigkeit
- Schuld
- >erst wenn alle 3 Punkte vorliegen, kommt es auf die Straffolge an
Tatbestand
objektiv:
-Merkmale, die die äußeren Umstände der Tat beschreiben
subjektiv:
- Merkmale, die den inneren Willen/innere Haltung des Täters zur Tat beschreiben
- Vorsatz notwendig
- > eventuell Fahrlässigkeit ausreichend
fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn…
das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht
bei der Tatbestandsmäßigkeit ist immer(…) zu prüfen
der objektive und subjektive Tatbestand
Def. Vorsatz
- Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Erfüllung aller zum Tatbestand gehörenden objektiven und subjektiven Merkmale
- Wissen, dass man etwas falsches macht
- Willen vorhanden, man weiß dass man was falsches macht, und will es trotzdem machen
- > ohne Wissen also kein Wollen
subjektiver Tatbestand
-Absicht (direkter Vorsatz 1. Grades) -dem Täter kommt es eben genau auf die Verwirklichung der Straftat an Bsp.: ->A will Frau töten; ->A kippt Gift in den Tee ->Frau stirbt nachdem sie den Tee trinkt
-Direkter Vorsatz
(direkter Vorsatz 2. Grades)
->Täter weiß, dass er eine Straftet verwirklicht, obwohl er es primär nicht wollte
Bsp.:
->Nachbar kommt zufällig vorbei
->trinkt vom vergifteten Tee
->A verhindert es nicht, obwohl er es könnte
-Bedingter Vorsatz
-Täter hält die Verwirklichung einer Straftat für möglich, nimmt es aber billigend in Kauf
Bsp.:
->A lässt den Tee unbeaufsichtigt stehen
->A hält es für möglich, dass die Oma die Reste vom Tee trinkt, aber es ist ihm egal
->Oma trinkt tatsächlich vom Tee und stirbt
A zündet das Haus seines Nachbarn N an, der wie er weiß zuhause ist, um ihn zu „bestrafen“, weil N immer so laut Musik hört. A hält es für möglich, dass sich auch die Frau des Nachbarn F in dem Haus aufhält und zu Schaden kommen könnte. Dies ist A jedoch egal. Tatsächlich sterben N und F im Feuer.
->Hat A mit Blick auf die Tötung von N vorsätzlich gehandelt ?
ja, zumindest direkt vorsätzlich, da er bei einem brennenden Haus auch mit dem Tod der Bewohner rechnen muss
A zündet das Haus seines Nachbarn N an, der wie er weiß zuhause ist, um ihn zu „bestrafen“, weil N immer so laut Musik hört. A hält es für möglich, dass sich auch die Frau des Nachbarn F in dem Haus aufhält und zu Schaden kommen könnte. Dies ist A jedoch egal. Tatsächlich sterben N und F im Feuer.
->Hat A mit Blick auf die Tötung von F vorsätzlich gehandelt ?
ja, bedingter Vorsatz, da er es für möglich hält, dass NF sich im Haus aufhält und zu Schaden kommen könnte, es ihm aber egal ist
Strafrecht
-ist überwiegend im Strafgesetzbuch geregelt
-Teil des öffentlichen Rechts
x Staat vs. Bürger
x Bürger vs. Staat
(Gegensatz dazu Privatrecht:
Bürger vs. Bürger)
StGB regelt:
x bei welchem Verhalten eines Menschen eine Straftat vorliegt
x welche Strafe (genauer Strafrahmen) hierfür vorgesehen ist
StPO regelt das Verfahrensrecht wie es
x zur Anklage und zur Verurteilung eines Täters kommt
x welches Gericht zuständig ist
x welche Verfahrensgrundsätze beachtet werden müssen
das StGB regelt:
- bei welchem Verhalten eines Menschen eine Straftat vorliegt
- welche Strafe bzw. Strafrahmen hierfür vorgesehen ist
die StPO regelt
- das Verfahrensrecht
- > wie es zur Anklage und zur Verurteilung eines Täters kommt
- > welches Gericht zuständig ist
- > welche Verfahrensgesetze beachtet werden müssen
StPO steht für?
Strafprozessordnung
Ermittlungsverfahren
- > wer ist zuständig?
- > Aufgaben?
zuständig: Staatsanwaltschaft (=Anklagebehörde)
Aufgaben:
- > Ergeben die Ermittlungen, dass es wahrscheinlicher ist, dass der Täter in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht überführt wird und es nicht zu einem Freispruch kommt
- > klagt die Staatsanwaltschaft den Täter an
- > hierzu verfasst der Strafanwalt eine Anklageschrift
- > reichen die Beweise und Ermittlungen nicht aus, um den Täter in der Hauptverhandlung zu überführen
- > stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein
Staatsanwaltschaft (exekutiv)
Aufgaben?
-zuständig für das Ermittlungsverfahren
- > Ergeben die Ermittlungen, dass eine Überführung des Täters vor dem Strafgericht in der Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als eine Freisprechung
- > verfasst die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift
- > Reichen die Ermittlungen und Beweise für eine Überführung des Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht aus
- > wird das Verfahren eingestellt
Aufbau der Anklageschrift
x Absender
x Empfänger
x Überschrift: Anklageschrift
x Beruf und Name des Täters
x Geburtsdatum, Geburtsort
x Staatsangehörigkeit, Beziehungsstatus
wird angeklagt,
x Datum, Ort
x Auflistung der Tatbestandsmerkmale gegen die verstoßen worden ist
x wörliche Wiedergabe des Tatbestands
x detailliertere Erläuterung des Sachverhalts
x konkrete Paragraphen gegen die verstoßen wurde
x Anklagepunkte
- Beweismittel
- Antrag auf Hauptverfahren vor dem Amtsgericht
Beweismittel
I. Einlassung des Angeschuldigten
II. Zeugen
III. Urkunden
x ärztliches Attest
x wesentliche Ermittlungsergebnisse
(bereits verübte Verbrechen, auch verbüßte)
Aufbau der Anklageschrift (kurz)
- detaillierte Wiedergabe welcher Täter, welche Tat verübt hat und gegen welche Gesetze verstoßen hat
- Beweismittel
- Antrag auf Hauptverordnung vor dem Amtsgericht
wichtige Grundsätze
(Art. 103 GG):
- > vor Gericht hat jedermann einen Anspruch..
- > eine Tat kann nur bestraft werden, wenn…
- > Niemand darf wegen derselben Tat..
- > vor Gericht hat jedermann einen Anspruch auf rechtliches Gehör
- > eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begannen wurde
- > Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden
wichtige Grundsätze
->außer die aus Art. 103 GG
-Täter muss eine natürliche Person sein
-im Zweifel -> für den Angeklagte
,denn nur derjenige darf bestraft werden, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht
Gesetzlicher Tatbestand
- Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung
- > nach außen wahrnehmbar (objektiver Tatbestand)
- > innere Vorstellung des Täters (subjektiver Tatbestand)
Tatbestandsmerkmale
-sind die einzelnen Bestandteile des Tatbestands
Tatbestandsmäßiges Handeln
- liegt vor wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind
- >objektiver und subjektiver Tatbestand ist immer zu prüfen
Ist fahrlässiges Verhalten strafbar?
-Fahrlässigkeit ist strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht
Abgrenzung Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz
Fahrlässigkeit:
- man lässt die erforderliche Sorgfalt außer Acht
- geht davon aus, dass nichts passieren wird
- doch tatsächlich läuft etwas schief
bedingter Vorsatz:
- man weiß, dass man falsch handelt und
- geht davon aus, dass etwas schief laufen könnte, aber
- nimmt es billigend in Kauf
- und dann läuft wirklich was schief