Examen Flashcards
§9 Beeindigung des Arbeitsverhältnisses
- Nach Ablauf der Probezeit. gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§622 BGB). Kündigungen bedürfen der Schriftform (§623 BGB)
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit den letzten Tag des Monats, an dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht.
- Im Fall einer Kündigung kann der Arbeitgeber für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen.
§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) 1Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 3Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
2 Kündigungsgründe nennen
- > Konkurrenztätigkeit
- > Arbeitsverweigerung
- > Beleidigung des Arbeitgebers
- > Private Telefonate
- > Löschung von Daten
- > private Internet. und Email Nutzung
- > Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers
sind die Verstöße des Arbeitnehmers nicht derart gravierend, ist der Arbeitgeber gehaltenm den Arbeitsnehmer zuvor abzumahnen, ohne Abmahnung wäre eine außerordentliche Kündigung unwirksam
Bsp:
Arbeitsverweigerung: Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer bloß eine Weisung seines Vorgesetzten unbeachtet lässt: Er muss die Arbeit beharrlich verweigern. Eine vorherige Abmahnung ist normalerweise nötig.
eigenmächtiger Urlaubsantritt: Arbeitnehmer, die ohne Urlaubsbewilligung furch den Arbeitgeber in den Urlaub reisen, können in der Regel fristlos gekündigt werden, da sic beharrlich die Arbeit verweigern
Ausnahme;:
Beendigung des Arbeitsverhätnisses
§4 Anrufung des Arbeitsgerichts
->Erhebung von Kündigungsschutzklage:
Frist von 3 Wochen, nach Erhalt der Kündigung
formale und inhaltlichen Inhalte einer Abmahnung
formal: Empfehlung einer schriftlichen Form
inhaltlich:
- Beschreibung des beanstandeten Verhaltens (Vorwurf)
- Hinweis auf die Verletzung der Pflichten.
- Aufforderung zur Verhaltensänderung.
- Warnung und Androhung von Konsequenzen (Kündigung)
Schüler (13) hat einen Laptop geklaut, Konsequenzen?
§19 Schuldunfähigkeit des Kindes
- > Tatbestand – liegt vor
- > Rechtswidrigkeit – liegt vor
- > Schuld – liegt nicht vor
- Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist
im Zivilrecht gilt: wann ist jmd. so alt um, seine Schuld einsehen zu können?
->
- zunächst kommt es auf die Eigenlast an
- Versicherung zahlt nicht: da es vorsätzlich war, selbst verursacht
beim Umlagern, lagert das Pflegepersonal zu weit nach rechts, der Patient fällt auf den Boden
->Tatbestand?
subjektiver Tatbestand:
- Vorsatz? nein, fahrlässige Körperverletzung
- > ausversehen
objektiver Tatbestand - Verletzung der objektiven Sorgfaltspflichten
-Regelverstoß? Ja, der Patient wurde zu weit am Rand gelagert -> nicht zu weit an der Bettkante lagern
->Folge einer Fraktur am Handgelenk:
fahrlässige Körperverletzung
wenn der Patient verstirbt:
Fahrlässige Tötung
Christina sieht wie ein Patient auf die Toilette geht und umfällt
- > führt keine Mund-zu-Mund Beatmung durch, da der P. Hepatitis hat und sein Gesicht bereits ganz blutig ist
- > strafbar?
-unterlassene Hilfeleistung §323c
wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nicht nötig.
- unterlassene Hl
- im Rahmen der u.H. soll man nur diejenigen Maßnahmen unternehmen, die einem zugemutet werden können
- > Hilfe holen
- > Stabilde Seitenlage - damit falls was die Atemwege blockiert, rausfließen kann
Rechtfertigkeit
-Rechtfertigender Notstand §34 St GB
1. Notlage:
gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut (Leib, Leben..) (es ist kein menschlicher Angriff nötig)
2.
Bsp: 95 J. Patient demenziell erkrankt, abends zeigt sie autoaggressives Verhalten ->sie schlägt mit dem Kopf gegen die Wand und zieht sich eine leichte Platzwunde zu.
Es gibt keinen richterlichen Beschluss für freiheitsentziehende Maßnahmen. Dennoch entscheidet sich die Nachtwache, die Frau in ihrem Bett zu fixieren, bis sie sich beruhigt.
12P
objektiver Tatbestand: ist vorhanden
->§239 Freiheitsberaubung
subjektiver Tatbestand: liegt vor - Vorsatz
hat sie auch rechtswidrig gehandelt?
-nein
§32 Notwehr?
nein, denn dazu wäre ein Angriff nötig gewesen
§34 rechtfertigender Notstand
ja, denn
Notstandslage? ja, sie hat sich bereits eine Platzwunde zugezogen
Notstandshandlung? Fixierung der P. am Bett mit dem Rettungswillen
-keine andere Optionen? ->Güterabwägung
welches Rechtsgut schütze ich? das Leben
welches Rechtsgut beeinträchtige ich? die Freiheitsrechte der alten Dame
->die Freiheitsberaubung ist nur temporär, das Leben und die Unversehrtheit ist wichtiger/ kostbarer
->Leben ist höher einzustufen, als die kurzzeitige Freiheitsberaubung
->Rechtfertigung nur gegeben, bis die Dame sich wieder beruhigt hat -> Maßnahme nur solange, wie die akute Phase der alten Frau
1.Tatbestand herausfiltern
- Rechtswidrigkeit
Rechtswidriger Notstand? - welches Rechtsgut wird geschützt, welches beeinträchtigt?
- >Abwägen
48 J. P. - schnell wachsender Tumor
- schon zu groß, nicht operabel
- Lebensqualität beeinträchtig sich immer weiter
- Freundin ist MFA und wird gebeten, Medikamente zu besorgen
- P. nimmt das Medikament selbst ein
- > stirbt
Patient strafbar?
Totschlag? §212
-Totschlag nur mgl. wenn man einen ANDEREN Menschen tötet
->siehe §223 Körperverletzung wer eine ANDERE…
->nein
MFA strafbar?
nein, denn wenn die Person es selbst vollzieht, hat man es selbst begannen
->Selbstmord
aber, wenn man Beihilfe leistet, indem man bei der Einnahme behilflich ist -> macht man sich strafbar ->§216 Tötung auf Verlangen
->es kommt auf die Tatherrschaft an
->Übernahme der Herrschaft über den Tatbestand
->straffrei: wenn der der sich umbringt, die Selbstherrschaft hat, wenn diese abgegeben wird, macht dich der, der die Herrschaft erlangt, strafbar
OTA L. soll bei P. ein Medikament intravenös injizieren
- > sie ist erschöpft, schaut nicht richtig, greift zur falschen Ampulle
- > Applikation des falschen Medikaments
- > Patient übergibt sich, es geht ihm 3 Tage schlecht
- > Fehlpunktion (Vene wird durchstochen), P. erleidet ein Hämatom, blutet einige Minuten stark (Kleidung wird verschmutzt)
Welche Haftungsbereiche sind betroffen?
1.Zivilrecht:
Schadensersatzanspruch? gegen Krankenhaus, OTA?
-Haftung wegen Verletzung des Behandlungsvertrags (§639, 280 BGB) oder Haftung aus unerlaubter Handlung
(§823, 831 BGB)
- Strafrecht: liegt eine Straftat vor?
- >Freiheitsstraft oder Geldstrafe wegen Körperverletzung (§223, 229 StGB)
3.Arbeitsrecht: Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten?
arbeitsvertragliche Verschuldung?
->6, 9-R-Regel : eine davon besagt, man solle überprüfen, dass man das richtige Medikament auswählt, man muss es überprüfen -> wurde nicht überprüft
—-Applikation des falschen Medikaments
hiergegen kann der Patient vorgehen
->Verstoß gegen den Behandlungsvertrag
->Standard wurde verlassen, denn es wurde nicht kontrolliert, welches M. man applizieren möchte
->Krankenhausträger haftet laut
§280,
§278 BGB - wenn jmd. im Krankenhaus was falsch macht, haftet er trotzdem
->wenn man Personal einsetzt, muss man mit dem Risiko klarkommen, dass man für Fehler der Mitarbeiter haftet
§823 ->deliktische Haftung: OTA selbst haftet
->wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zumm Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
—-Patient übergibt sich, es geht ihm 3 Tage schlecht
- —Fehlpunktion (Vene wird durchstochen), P. erleidet ein Hämatom, blutet einige Minuten stark (Kleidung wird verschmutzt)
- > Risiko besteht immer bei der Punktion
- > kein Fehler, verwirklicht sich, trotz großer Sorgfalt, Patient ist darüber aufgeklärt
welche Schadenspositionen kommen in Betracht? ---Haftung auf Schadensersatz: Ersatz von Heilbehandlungskosten Verdienstausfall Schmerzensgeld
weitere: Koste. für behindertengerechten Umbau Ersatz von Heil- und Hilfsmittel Ersatz von beschädigten Gegenständen Ersatz von Fahrkosten
Definieren Sie
Anordnungsverantwortung
Anordnungsverantwortung:
Der Arzt ist verpflichtet, die medizinisch richtige Maßnahme und die hierfür richtige bzw. geeignete Pflegekraft auszuwählen.
war die Maßnahme falsch und/ oder …..
Der Arzt trägt die Führungs-bzw. Anordnungsverantwortung.
Durchführungsverantwortung
Durchführungsverantwortung:
Die pflegekraft ist für die korrekte sach- und fachgerechte Ausführung der angeordneten Maßnahme…
wegen der stets latenten Gefahr einer Haftung gilt: Die Pflegekraft darf einer ärzlichen Anordnung nicht blind Folge zu leisten
->es besteht vielmehr die Pflicht, die Ausführung zu verweigern (sog. Remonstrationspflicht)
sie besteht (sonst: Übernahmeverschulden)
-wenn die notwendigen Kenntnisse fehlen
-aus persönlichen Gründen
wichtig:
es gibt keinen Befehlsnotstand
Befehlsnotstand
wer erkennt, dass eine Anordnung falsch ist, muss die Maßnahme unterlassen werden
-entsteht ein Schaden, kann man sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Anordnung fehlerhaft war