Prüfungsfragen mündlich Flashcards
Aus welchen grundrechtsgleichen Rechten, leitet sich das Recht auf Datenschutz und Schweigepflicht ab?
Es gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht:
Es gibt 3 Sphären die geschützt werden
—>Öffentlichkeitsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre
->wird in unterschiedlicher Ausprägung geschützt
Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung:
Jeder ist Herr seiner Daten - jeder Eingriff in diese Daten (Speichern, Erheben, Löschen, Weitergabe, Verwerten) - setzt eine hinreichend klare gesetzliche Grundlage voraus
Welche Daten des Patienten im Krankenhaus unterliegen der Schweigepflicht?
- allein der Umstand, dass der Patient im Krankenhaus liegt
- > keinen Namen nennen, keinen Bezug auf den Patienten
- > es muss anonym erfolgen, es dürfen keine Informationen vermittelt werden, die einen Rückschluss auf die Identität des Patienten geben würden
- > erst recht: Diagnose, Therapie und Zustand des Patienten
- > aber auch: persönliche/ wirtschaftliche Verhältnisse (sex. Neigung, Schwächen, Schulden)
Was ist unbefugtes Offenbaren?
jedes bekannt werden lassen des Patientengeheimnisses (erzählen, Krankenakte offen liegen lassen, Datenversand, Faxe an Gerät mit Fremdzugriff)
-man kennt den Empfänger nicht (Mail, Fax)
->aber: Vorsatz ist erforderlich
das bedeutet: man hat das mit Absicht gemacht (Handeln mit Wissen und Wollen der Verletzung der Tatbestandsmerkmale)
->jedoch: billiges in Kauf nehmen reicht aus
Was passiert wenn man ein Geheimnis unbefugt offenbart?
-dienstrechtlicher Verstoß
Strafrecht: Verletzung von Privatgeheimnissen
Tatbestand: unbefugt ein fremdes Geheimnis aus den persönlichen Lebensbereich z.B durch ein Arzt
-strafrechtlich relevant
Was passiert mit der Schweigepflicht wenn der Patient stirbt?
- er nimmt seine Daten mit ins grab
Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus
Auch nach dem Tod existiert die Schweigepflicht weiter
§ 630g Abs.3 Einsichtnahme in die Patientenakte (BGB) (Frage mündl.Prüfung)
Ausnahme: Todesursache rausfinden
Erbe?
Immaterielle Interessen (z.B. bei plötzlichem Tod eines Familienmitgliedes „um besser abschließen zu können“
Recht sind ausgeschlossen, soweit der Pat dies verneint
Geht das Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen nach dem Tod auf den Erben über?
Nein, so einfach nicht, der Patient nimmt seine Daten mit ins Grab, Schweigepflicht geht über den Tod hinaus
Ausnahmen:
Erben – Einsichtnahme bei vermögenswirksame Interessen
-nächste Angehörige – Einsichtnahme bei immateriellen Interessen
->Grund für den Tod
->wenn der mutmaßliche Wille des Patienten dagegen steht, gelten die Ausnahmen nicht
Durchbrechung der Schweigepflicht
-wenn ich mich vor Gericht verteidigen muss
- allg. Gefährdung Dritter
- > Flugzeugabsturz
- Kindermisshandlung
- HIV-Infektion des Patienten
Ein Patient zahlt die Behandlungsrechnungen nicht und darf der Arzt es vor dem Gericht zeigen ?
Ja, berechtigtes Eigeninteresse vertreten vor Gericht (Abrechnung)
kann sich das KH aussuchen, ob es sich solche behandlungen notiert?
der behandelnde (wer am Pat. was macht) ist verpflichtet, eine doku durchzuführen Gesetzliche Verpflichtung Der Behandelnde: Arzt, Pflege, OTA…
welche unterschiedliche Doku werden am Pat. im KH durchgeführt?
Pflegedokumentation
Ärzliche Dokumentation
allg. Dokumentation ->Aufnahmebogen, Behandlungsvertrag und Patientenverfügung
Was kann man tun wenn man feststellt, dass man am Vortag irgendetwas falsch dokumentiert hat?
man kann das nachträglich verändern
aber es muss ersichtlich sein, was vorher drin stand, von wem es geändert wurde und wann
->auch bei elektronische geführter Patientenakte
Was ist in groben Zügen zu dokumentieren? Was ist dokumentationspflichtig?
alle Informationen, die aus fachlicher Sicht für die jetzige oder zukünftige Behandlung von Bedeutung sind
- alle Maßnahmen, die vom Standard abweichen
- Selbstverstädlichkeiten sind nicht zu dokumentieren
Was passiert im Haftungsprozess (Pat. gg KH) wenn was nicht dokumentiert worden ist, was eigentlich hätte dokumentiert werden müssen?
dann gilt die Vermutung:
was nicht dokumentiert wurde, hat auch nicht stattgefunden
- > jedoch kann die Vermutung erschüttert werden,
- > Arzt kann sich Beweismittel holen, um Mängel zu überwinden
- > Zeugen bennen (Fachkräfte, die bspw. Maßnahme bestätigen)
Hat der patient recht drauf seine Behandlungsakte einzusehen? Gründe? Zusendung seiner Akte?
Ja, das hat er, und dafür muss er keinen Grund nennen
es sei denn es liegen erhebliche therapeutische Gründe vor (psychologische Gründe)
->kann elektronsche Abschriften verlangen, muss dem Behandelnden die zustande gekommenden Kosten erstatten ab dem 2. mal
das erste mal bekommt der P. das kostenlos
Waffengleichheit - Dokumentation
Patient ist während der Narkose nicht ansprechbar und somit schutzlos ausgeliefert
->damit er nachvollziehen kann was mit ihm gemacht wurde ist eine Dokumentation deshalb notwendig
Patient ist Laie und kann die Dokumentation einer Fachkraft vorzeigen, die prüft, ob alles korrekt angegangen wurde