Die berufliche Schweigepflicht Flashcards
Grundlagen der Schweigepflicht
-keine spezielle Regelung im Grundgesetz vorhanden
-ABER: nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts,
gibt es zwei grundrechtsgleiche Rechte
->ergeben sich aus dem GG
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Grundlagen der Schweigepflicht
-> 2 grundrechtliche Rechte aus dem GG
- allg. Persönlichkeitsrecht
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
eins von 2 grundrechtlichen Rechten aus dem GG
- Grundrecht, das dem
- > Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient
- schützt Private vor Eingriffen in Ihren Lebens-und Freiheitsbereich
-gewährleistet Freiheitsphäre
->in die darf nur unter bestimmten Vorraussetzungen eingegriffen werden:
-3 Stufen:
x Öffentlichkeitsphäre
x Privatsphäre
x Intimsphäre
3 Stufen des allg. Persönlichkeitsrechts
(Freiheitsphäre)
->Schutzbereich
x Öffentlichkeitsphäre
x Privatsphäre
x Intimsphäre
Öffentlichkeitsphäre
3 Stufen des allg. Persönlichkeitsrechts
jemand äußert sich bewusst öffentlich
->schwächster Schutz
Privatsphäre
3 Stufen des allg. Persönlichkeitsrechts
Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben
x starker Schutz
x Eingriffe regelmäßig unzulässig, wenn nicht besondere Rechtfertigung
->z.B. überwiegendes öffentliches Interesse
Intimsphäre
3 Stufen des allg. Persönlichkeitsrechts
- absolut geschützter Bereich
z. B. vertrauliches Gespräch mit dem Partner - Eingriffe stets unzulässig
- bei Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts
- > Anspruch auf Schadensersatz
z. B. von Prominenten an Zeitung/ Fernsehen
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
eins von 2 grundrechtlichen Rechten aus dem GG
-Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
->freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den
Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte
xErhebung,
xSpeicherung,
xVerwendung und
xWeitergabe
…seiner persönlichen Daten voraus
-Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
=Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
->jeder Eingriff in dieses Recht setzt eine hinreichend klare gesetzliche Grundlage voraus z.B. Datenschutzgesetze