Steuern für Anfänger Flashcards
Bund erhebt MWST auf (3 Stück)
Inlandsteuer
Bezugsteuer
Einfuhrsteuer
Befreiung von der Steuerpflicht (MWST)
100k Umsatz im In- und Ausland
MWST Sätze ab 2024
8.1 Normalsatz
2.6 reduzierter Satz
3.8 Beherbergung
Präponderanzmethode
Bei Personengesellschaften muss das Vermögen in Privat- und Geschäftsvermögen geteilt werden. Die Präponderanzmethode (=Beherrschen) hat zur Folge, dass ein gemischt genutztes Aktivum vollständig derjenigen Vermögensmasse zugeteilt wird, der es überwiegend, d.h. zu mehr als 50% dient.
Teileinkünfteverfahren (Beteiligungsabzug bei jur. Personen)
mind 10% an AG beteiligt dann:
- 70% der Dividende wird besreuert
- 50% versteuert auf Stufe Kantone
Wann beginnt Steuerpflicht bei jur. Unternehmen?
Bei Eintrag in HR,
Jedoch auch langes Geschäftsjahr des Unternehmens möglich
Massgeblichkeitsprinzip
Handelskonformer Abschluss (OR) ist massgeblich für ESTV und binden.
Steuerbehörde kann von Ergebnis abweichen, + nicht geschäftsmössiger begründeter Aufwand. etc.
Bund - Steuersatz
- 8.5% für Kaptialgesellschaft und Genossenschaft
- 4.25% für Vereine Stiftungen
Dauer Verlustvortrag
7 Jahre mit Gewinn verrechnen
Beteiligungsabzug (DBG Art. 69)
Bruttoertrag
- Abzügliche Abschreibungen (nur wenn Substanzdividende)
- Abzüglich Verwaltungsaufwand (5%)
- Abzüglich Finanzierungsaufwand
= Nettoertrag der Beteiligungen
Transponierung
Systemwechsel, wenn Beteiligung von Privatvermögen in Geschäftsvermögen wechselt,
Einschränkung der Steuerfreiheit (Verhinderung das vorhandendes steuerbares Ausschüttungssibstrat in steuerfrei AK umgewandelt wird.)
Indirekte Teiliquidation (Beipiel)
Herr Müller besitzt Aktien an der Müller AG. Er verkauft nun mindestens 20 % der Anteile an die Meier GmbH oder an Herrn Meier privat, der die Aktien wiederum im Geschäftsvermögen seiner Einzelfirma führt. Finanziert Herr Meier den Kaufpreis innerhalb der nächsten fünf Jahre mit Substanzen, die in der Müller AG vorliegen, so ist es naheliegend, dass es sich dabei um eine indirekte Teilliquidation handelt.
=> ist verboten
Mantelhandel
Aktienverkauf von Aktionär A nach Aktionär B, liegt vor wenn Mehrheit veräussert wird, wirtschaflicht liquiditiert oder in liquide Form gebracht wird.
=> Mantelhandel wird wie Liquidation mit Neugründung behandelt. (keine Übernahme von Verlustverrechnung, möglich)
Verrechnungssteuer
Direkte Objektsteuer, Quellensteuer,
Erträge aus Kapital, Lottogewinn, Zinsen, Dividenden)
Rückerstattung bei Deklaration
Meldeverfahren (i.Z.m Verrechnungssteuer)
zb bei Naturaldividende, Verlegung des Sitzes ins Ausland,
35% wird nicht abgezogen, sondern ESTV nur mitgeteilt.