Steuern für Anfänger Flashcards

1
Q

Bund erhebt MWST auf (3 Stück)

A

Inlandsteuer
Bezugsteuer
Einfuhrsteuer

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2
Q

Befreiung von der Steuerpflicht (MWST)

A

100k Umsatz im In- und Ausland

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3
Q

MWST Sätze ab 2024

A

8.1 Normalsatz
2.6 reduzierter Satz
3.8 Beherbergung

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4
Q

Präponderanzmethode

A

Bei Personengesellschaften muss das Vermögen in Privat- und Geschäftsvermögen geteilt werden. Die Präponderanzmethode (=Beherrschen) hat zur Folge, dass ein gemischt genutztes Aktivum vollständig derjenigen Vermögensmasse zugeteilt wird, der es überwiegend, d.h. zu mehr als 50% dient.

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5
Q

Teileinkünfteverfahren (Beteiligungsabzug bei jur. Personen)

A

mind 10% an AG beteiligt dann:
- 70% der Dividende wird besreuert
- 50% versteuert auf Stufe Kantone

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6
Q

Wann beginnt Steuerpflicht bei jur. Unternehmen?

A

Bei Eintrag in HR,
Jedoch auch langes Geschäftsjahr des Unternehmens möglich

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7
Q

Massgeblichkeitsprinzip

A

Handelskonformer Abschluss (OR) ist massgeblich für ESTV und binden.

Steuerbehörde kann von Ergebnis abweichen, + nicht geschäftsmössiger begründeter Aufwand. etc.

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8
Q

Bund - Steuersatz

A
  • 8.5% für Kaptialgesellschaft und Genossenschaft
  • 4.25% für Vereine Stiftungen
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9
Q

Dauer Verlustvortrag

A

7 Jahre mit Gewinn verrechnen

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10
Q

Beteiligungsabzug (DBG Art. 69)

A

Bruttoertrag
- Abzügliche Abschreibungen (nur wenn Substanzdividende)
- Abzüglich Verwaltungsaufwand (5%)
- Abzüglich Finanzierungsaufwand
= Nettoertrag der Beteiligungen

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11
Q

Transponierung

A

Systemwechsel, wenn Beteiligung von Privatvermögen in Geschäftsvermögen wechselt,
Einschränkung der Steuerfreiheit (Verhinderung das vorhandendes steuerbares Ausschüttungssibstrat in steuerfrei AK umgewandelt wird.)

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12
Q

Indirekte Teiliquidation (Beipiel)

A

Herr Müller besitzt Aktien an der Müller AG. Er verkauft nun mindestens 20 % der Anteile an die Meier GmbH oder an Herrn Meier privat, der die Aktien wiederum im Geschäftsvermögen seiner Einzelfirma führt. Finanziert Herr Meier den Kaufpreis innerhalb der nächsten fünf Jahre mit Substanzen, die in der Müller AG vorliegen, so ist es naheliegend, dass es sich dabei um eine indirekte Teilliquidation handelt.
=> ist verboten

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13
Q

Mantelhandel

A

Aktienverkauf von Aktionär A nach Aktionär B, liegt vor wenn Mehrheit veräussert wird, wirtschaflicht liquiditiert oder in liquide Form gebracht wird.
=> Mantelhandel wird wie Liquidation mit Neugründung behandelt. (keine Übernahme von Verlustverrechnung, möglich)

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14
Q

Verrechnungssteuer

A

Direkte Objektsteuer, Quellensteuer,
Erträge aus Kapital, Lottogewinn, Zinsen, Dividenden)
Rückerstattung bei Deklaration

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15
Q

Meldeverfahren (i.Z.m Verrechnungssteuer)

A

zb bei Naturaldividende, Verlegung des Sitzes ins Ausland,
35% wird nicht abgezogen, sondern ESTV nur mitgeteilt.

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16
Q

Stempelabgabe (3 Stück)

A

Emissionsabgabe
Umsatzabgabe
Versicherungsstempel

17
Q

Emissionsabgabe

A

Freigrenze 1 Mio
Erhöhung des Nennwertes bei AG
Bei Sanierung, Freigrenze 10 Mio CHF

18
Q

Saldosteuermethode (MWST)

A

Erleichterung der administrativen Arbeiten
Vorteil, dass keine Vorsteuern erfasst werden müssen
Voraussetzung: max 5.024 Mio CHF Umsatz und Steuerlast max. 108k CHF

19
Q

Pauschalsteuersatzmethode

A

Für Gemeinwesen, Spitäler, Schulen
keine Beschränkung wie viele Pauschalsteuersätze angewendet werden dürfen

20
Q

Bezugssteuer

A

Die Bezugsteuer ist eine Steuer im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und betrifft alle Empfänger von Dienstleistungen in der Schweiz, welche durch ausländische Unternehmen geleistet werden. Mit dieser Steuer sollen schweizerische und ausländische Unternehmen in Bezug auf die Mehrwertsteuer gleichgestellt werden.

21
Q

Vorsteuerabzug-Methode (2 Stück)

A

3-Topf Methode (vollerabzug, kein abzug gemischt)
Pauschale Korrekturmethode (vereinfachung für Industrien)

22
Q

Gruppenbesteuerung (MWST)

A

keine MWST auf konzerninterne Leistungen
1x Mehrwertsteuerabrechnung
Freie Wahl der Gruppenmitglieder

23
Q

Saldosteuermethode (MWST)

A

Voraussetzung Umsatz 5..024 Mio max + 108k steuerlast.
kein Vorzugsteuerabzug
Keine Gruppenbesteuerung möglich

24
Q

Pauschalsteuersatzmethode (MWST)

A

nur für Spitäler, Gemeinwesen,
Keine Grenzen von Saldosteuersätzen

25
Q

Eigenverbrauch (MWST)

A

Rückzahlung der Vorsteuern

Abschreibung: 5 jähre beweglich,
20 jahr unbewegliche,

26
Q

Einlageentsteuerung

A

nachträgliche möglicher Vorsteuerabzug
(braucht noch Belege)

Bsp: FZ zwei Jahre PV und dann einbringung in GV => 60% der Vorsteuer kann geltend gemacht werden.

27
Q

Margenbesteuerung

A

auf Antiquitäten,
Berechnung der MWST: Veraufspreis - Ankaufspreis

=> MWST nur auf den Mehrwert

28
Q

optieren

A

Freiwillige Anwendung der MWST => somit kann Vorsteuerabzug gelten gemacht werden.
zb bei Start-ups oder bei Immobilien, welche keinen reinen Wohnzweck haben.

29
Q

Reduzierter MWST-Satz (wie hoch und welche Leistungen)

A

2.6%
- Essen und Trinken im Supermarkt,
- SPort, Theater, Biblithek
- Medikamente
- Zeitungen, Bücher
und mehr…

30
Q

Beherbergungssatz MWST (höhen und Leisungen)

A

3.8%, Beherberung inkl. Frühstück und Abendessen

31
Q

Meldeverfahren (MWST)

A

Voraussetzung:
- Käufer übernimmt allfällige Fehler des Verkäufers
- beide Steuerpflichtig
- inkl. MWST darf man nicht brauchen/anschreiben
- muss eine CGU sein
- Leistung muss steuerbar sein

32
Q

In welchem System fallen Grundstückgewinnsteuern an (bei AG’s)?

A

Monistisches System (zb Zürich)

33
Q

Wie erfolgt Besteuerung in einem dualistischen System (bei AG’s)?

A

Unterliegt der regulären Gewinnsteuer

34
Q

Verlustverrechnung bei Sanierungen

A

Gemäss Art. 67 Abs. 2 DBG ist bei Sanierung die Verrechnung mit Verlusten über die 7-Jahresfrist von Art. 67 Abs. 1 DBG hinaus möglich.