Gründung, Kapitalerhöhung und Fusion Flashcards
Gründungsprüfung - Ziel und Arten
Ziel: Verhinderung von Gründungschwindel
Einfache Gründung: Bareinlage - keine Prüfungsbestätigung
Qualifizierte Gründung:
a) durch Sacheinlage (Aktivierbarkeit, Verfügbarkeit, Verwertbarkeit)
b) Liberierung durch Forderungsverrechnung
c) Gewährung von Vorteilen (Gründer/Dritten) zB. ewiger Gratiseintritt
=> braucht zugelassener Revisor + positive Prüfungsbestätigung
Prüfungsunterlagen für Gründungsprüfung
Prüfungsunterlagen und Prüfungsbestätigung
- Gründerbericht (Art. 635 OR, von der GL)
- Statutenentwurf mit Details
- Evtl. Sacheinlageverträge
- Evtl. Grundbuchauszüge, Gutachten, etc.
- Evtl. Jahresrechnungen, Übernahmebilanzen, etc. (bei Umwandlung)
- Erklärung betreffend Gründungsbericht des VR (Vollständigkeitserklärung)
=> Prüfbestätigung (Gründung formal, vollständig und richtig)
Kapitalerhöhungsarten
ordentliche Kap-Erhöhung
bedingte Kapitalerhöhung (zugelassener Revisionsexperte)
Kapitalband (max 5. Jahre & +/- 50% von AK, GV-Beschluss) OR 653s
Kapitalherhabsetzung - Ziel , Formen und Arten
Ziel: Gläubigerschutz
Prüfung durch zugelassener Revisionsexperten
Formen:
a) Herabsetzung des Nennwerts
b) Vernichtung der Anzahl Aktien
c) Kombinationsformen
Arten:
Konstitutiv (Freigabe von Mitteln durch Rückzahlung)
Deklarativ (Buchmässiger Vorgang , Beseitigung Unterbilanz)
Prüfung: Bewertung und Vorhandensein von Aktiven, Vollständigkeit der Verbindlichkeiten, Liquiditätslage.
Fusionsprüfung
Universalsukzession (alle Aktiven und Passiven)
Doppelmandat zulässig
1. Vertretbarkeit des Umtauschverhältnis
2. Angemessenheit der Bewertungsmethode (zB DCF)
Zugelassener Revisionsexperte nötig
Absorptionsfusion (A+B => A)
Kombinationsfusion (A+B => C)
Erleichterung (Mutter-Tochter-Fusion und Schwester-Fusion)
- Kein Fusionsbericht und kein Fusionsvertrag
KMU-Erleichterung (20/40/250)
- Zwischenbilanz notwendig nach 6 Monate nach Bilanzstichtag (Erleichterungen erlaubt)
Ist eine Zwischenbilanz für eine Fusion prüfpflichtig?
Die Frage, ob oder wie diese Zwischenbilanz geprüft werden muss, sofern eine Pflicht
zur Prüfung der Jahresrechnung besteht, wird im Gesetzestext nicht beantwortet, und
die Fachliteratur ist in dieser Frage uneinheitlich.
Opting-out => keine Prüfung
Handelsämter fordern mehrheitlich eine geprüfte Zwischenbilanz
Fusion von Gesellschaften mit Kapitalverlust und Überschuldung
Möglich, wenn diese über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang der Unterdeckung und ggf. der Überschuldung verfügt. Diese Voraussetzung entfällt, soweit Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten.
Es spielt keine Rolle, welche der beteiligten Gesellschaften einen Kapitalverlust oder
eine Überschuldung aufweist.
Gläubigerschutz / Schuldenruf
FusG Art. 25: Die an der Fusion beteiligten Gesellschaften müssen ihre Gläubigerinnen und Gläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt dreimal auf ihre Rechte hinweisen. Sie können von einer Publikation absehen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass keine Forderungen bekannt oder zu erwarten sind, zu deren Befriedigung das freie Vermögen der beteiligten Gesellschaften nicht ausreicht.
Haftung der Gesellschafter
Die Ansprüche aus persönlicher Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Fusion.
Ist eine Fusion einer Gesellschaft in Liquidation möglich?
Eine Gesellschaft in Liquidation kann sich als übertragende Gesellschaft an einer Fusion beteiligen, wenn mit der Vermögensverteilung noch nicht begonnen wurde. (FusG, Art 5.)
Einsichtsrecht bei einer Fusion
Jede der an der Fusion beteiligten Gesellschaften muss an ihrem Sitz den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern während der 30 Tage vor der Beschlussfassung Einsicht in folgende Unterlagen aller an der Fusion beteiligten Gesellschaften gewähren:
a. den Fusionsvertrag;
b. den Fusionsbericht;
c. den Prüfungsbericht;
d. die Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie gegebenenfalls den Zwischenabschluss.
Symmetrische vs asymmetrische Spaltung
Bei der symmetrischen Spaltung werden den Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft an allen übernehmenden Gesellschaften Anteils- und Mitgliedschaftsrechte im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der übertragenden Gesellschaft zugewiesen.
Bei der asymmetrischen Spaltung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in einem Verhältnis zugeteilt, das nicht ihrer bisherigen Beteiligungsquote entspricht (Art. 31 Abs. 2 lit.b FusG). Im Extremfall ist es möglich, dass gewisse Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten.
Zeitlicher Ablauf der Fusion
Zeitlicher Ablauf der Fusion / rechtliche Schritte:
* Erstellen (ev. Prüfung) und genehmigen der (Zwischen-)Abschlüsse Art. 11
* Prüfung ob erleichterte Fusion Art. 23
* Erstellen Fusionsvertrag Art. 12 und –bericht Art. 14
* Beschlussfassung bzw. Unterzeichnung durch oberstes Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan
* Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten
* 30-tägige Wartefrist (Information Gesellschafter / Information Mitarbeiter) Art. 16 FusG
* Einladung zu den Gesellschafterversammlungen
* Durchführung der Gesellschafterversammlungen (Anwesenheit Notar)
* Anmeldung beim Handelsregisteramt der übernehmenden Gesellschaft
* Schuldenruf und Sicherstellung bzw. Bestätigung gem. Art. 25 Abs. 2 FusG
der Fusion ca. 2-3 Monate
Dauer der Fusion
ca. 2-3 Monate
Welcher PH ist für die Fusionsprüfung relevant?
PH30
Dreiecksfusion / Triangular Merger
Als Abfindung kommen Bargeld, aber auch andere Vermögenswerte (z.B. Aktien, Obligationen, Optionen) in Frage, namentlich Anteile an einer dritten Gesellschaft. Damit wird die so
genannte Dreiecksfusion oder „Triangular Merger“ möglich, bei welcher bsp. die
Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft nicht Anteile der übernehmenden Gesellschaft, sondern von deren Muttergesellschaft erhalten. Neben dem Unternehmenswert der übertragenden Gesellschaft ist folglich der Sachwert der als Abfindung angebotenen Vermögenswerte massgeblich.
Umwandlung von überschuldeter Gesellschaft , möglich?
Die Umwandlung von überschuldeten Gesellschaften ist ohne vorgängige Sanierung nicht möglich.
Umwandlung von Gesellschaften mit Unterbilanz allenfalls möglich je nach Meinung (aber neues Kapital max. Nettoaktiven)
Fusion von Stiftungen
- Umwandlung in andere Rechtsform ausgeschlossen
- Bei Fusion ist dies von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen, falls unterstellt.
- Von der Prüfungspflicht gibt es keine Ausnahmen.
- Die Stiftungen sind in der Wahl des Prüfers frei. Die Fusionsprüfung von Stiftungen ist, im Gegensatz zur Fusion unter Gesellschaften, gemäss Art. 81 Abs. 1 FusG grundsätzlich durch einen zugelassenen Revisor
durchzuführen. - Zweck der Prüfung bei Fusionen unter Stiftungen ist der Schutz der betroffenen Destinatäre sowie der Gläubiger.
Umwandlung von Vorsorgeeinrichtungen
- Nur eine Umwandlung einer Vorsorgegenossenschaft in eine Vorsorgestiftung vorgesehen.
- Die Umwandlung ist nur erlaubt, wenn der Vorsorgezweck und die Rechte und Ansprüche der Versicherten gewahrt bleiben.
Fusion von Vorsorgeeinrichtungen
- Vorsorgeeinrichtungen können ausschliesslich mit Vorsorgeeinrichtungen fusionieren.
- Wesentlicher Unterschied im Vergleich zu Transaktionen unter Gesellschaften ist, dass Fusionen und Umwandlungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind.
- Im Einzelfall ist abzuklären, welche Unterlagen und Bestätigungen von der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde verlangt werden.
- Die Transaktionsunterlagen sind nicht nur durch die Revisionsstelle, sondern für die versicherungstechnischen Belange zusätzlich durch einen anerkannten Experten für die berufliche Vorsorge prüfen zu lassen.
- Schutz der Versicherter relevant, Gläubigerschutz ist nicht im Sinn der Prüfung.
Kapitalband
OR Art. 653s
max. 5 Jahre
Statuten ermächtigen VR / Statuten müssen angepasst werden
GV-Beschluss erforderlich
+/- 50% von Aktienkapital
Bei Herabsetzung (Kapitalbank nach unten) ist ein opting out nicht möglich.
Im Anhang sind die in den Statuten festgelegte
Bandbreite, deren Laufzeit sowie die erfolgten Erhöhungen und Herabsetzungen auszuweisen.
Unterschied von Umwandlung zu Fusion/Spaltung
Anders als bei der Fusion und Spaltung sind an der Umwandlung
nicht mehrere Parteien beteiligt, sondern nur die sich umwandelnde Gesellschaft.
Im Gegensatz zu Fusion und Spaltung findet auch kein Schuldenruf oder Sicherstellung von
Gläubigerforderungen und keine Konsultation der Arbeitnehmer statt.
Inhalt und Anforderung einer Umwandlungsprüfung
Umwandlungsbilanz, Umwandlungsplan und Umwandlungsbericht sind von einem zugelassenen Revisionsexperten prüfen zu lassen (Art.62 FusG).
Umwandlungsprüfer hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt sind, insbes. ob die Rechtsstellung der Gesellschafter nach der Umwandlung gewahrt bleiben.
Wann ist eine Zwischenabschluss zu erstellen?
Wenn der Bilanzstichtag zum Zeitpunkt der Erstattung mehr als 6 Monate zurückliegt.
Eine Zwischenbilanz ist auch zu erstellen,
wenn seit dem Abschluss der letzten Bilanz wichtige Änderungen in der Vermögenslage
der Gesellschaft eingetreten sind.