Gründung, Kapitalerhöhung und Fusion Flashcards
Gründungsprüfung - Ziel und Arten
Ziel: Verhinderung von Gründungschwindel
Einfache Gründung: Bareinlage - keine Prüfungsbestätigung
Qualifizierte Gründung:
a) durch Sacheinlage (Aktivierbarkeit, Verfügbarkeit, Verwertbarkeit)
b) Liberierung durch Forderungsverrechnung
c) Gewährung von Vorteilen (Gründer/Dritten) zB. ewiger Gratiseintritt
=> braucht zugelassener Revisor + positive Prüfungsbestätigung
Prüfungsunterlagen für Gründungsprüfung
Prüfungsunterlagen und Prüfungsbestätigung
- Gründerbericht (Art. 635 OR, von der GL)
- Statutenentwurf mit Details
- Evtl. Sacheinlageverträge
- Evtl. Grundbuchauszüge, Gutachten, etc.
- Evtl. Jahresrechnungen, Übernahmebilanzen, etc. (bei Umwandlung)
- Erklärung betreffend Gründungsbericht des VR (Vollständigkeitserklärung)
=> Prüfbestätigung (Gründung formal, vollständig und richtig)
Kapitalerhöhungsarten
ordentliche Kap-Erhöhung
bedingte Kapitalerhöhung (zugelassener Revisionsexperte)
Kapitalband (max 5. Jahre & +/- 50% von AK, GV-Beschluss) OR 653s
Kapitalherhabsetzung - Ziel , Formen und Arten
Ziel: Gläubigerschutz
Prüfung durch zugelassener Revisionsexperten
Formen:
a) Herabsetzung des Nennwerts
b) Vernichtung der Anzahl Aktien
c) Kombinationsformen
Arten:
Konstitutiv (Freigabe von Mitteln durch Rückzahlung)
Deklarativ (Buchmässiger Vorgang , Beseitigung Unterbilanz)
Prüfung: Bewertung und Vorhandensein von Aktiven, Vollständigkeit der Verbindlichkeiten, Liquiditätslage.
Fusionsprüfung
Universalsukzession (alle Aktiven und Passiven)
Doppelmandat zulässig
1. Vertretbarkeit des Umtauschverhältnis
2. Angemessenheit der Bewertungsmethode (zB DCF)
Zugelassener Revisionsexperte nötig
Absorptionsfusion (A+B => A)
Kombinationsfusion (A+B => C)
Erleichterung (Mutter-Tochter-Fusion und Schwester-Fusion)
- Kein Fusionsbericht und kein Fusionsvertrag
KMU-Erleichterung (20/40/250)
- Zwischenbilanz notwendig nach 6 Monate nach Bilanzstichtag (Erleichterungen erlaubt)
Ist eine Zwischenbilanz für eine Fusion prüfpflichtig?
Die Frage, ob oder wie diese Zwischenbilanz geprüft werden muss, sofern eine Pflicht
zur Prüfung der Jahresrechnung besteht, wird im Gesetzestext nicht beantwortet, und
die Fachliteratur ist in dieser Frage uneinheitlich.
Opting-out => keine Prüfung
Handelsämter fordern mehrheitlich eine geprüfte Zwischenbilanz
Fusion von Gesellschaften mit Kapitalverlust und Überschuldung
Möglich, wenn diese über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang der Unterdeckung und ggf. der Überschuldung verfügt. Diese Voraussetzung entfällt, soweit Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten.
Es spielt keine Rolle, welche der beteiligten Gesellschaften einen Kapitalverlust oder
eine Überschuldung aufweist.
Gläubigerschutz / Schuldenruf
FusG Art. 25: Die an der Fusion beteiligten Gesellschaften müssen ihre Gläubigerinnen und Gläubiger im Schweizerischen Handelsamtsblatt dreimal auf ihre Rechte hinweisen. Sie können von einer Publikation absehen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass keine Forderungen bekannt oder zu erwarten sind, zu deren Befriedigung das freie Vermögen der beteiligten Gesellschaften nicht ausreicht.
Haftung der Gesellschafter
Die Ansprüche aus persönlicher Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Fusion.
Ist eine Fusion einer Gesellschaft in Liquidation möglich?
Eine Gesellschaft in Liquidation kann sich als übertragende Gesellschaft an einer Fusion beteiligen, wenn mit der Vermögensverteilung noch nicht begonnen wurde. (FusG, Art 5.)
Einsichtsrecht bei einer Fusion
Jede der an der Fusion beteiligten Gesellschaften muss an ihrem Sitz den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern während der 30 Tage vor der Beschlussfassung Einsicht in folgende Unterlagen aller an der Fusion beteiligten Gesellschaften gewähren:
a. den Fusionsvertrag;
b. den Fusionsbericht;
c. den Prüfungsbericht;
d. die Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie gegebenenfalls den Zwischenabschluss.
Symmetrische vs asymmetrische Spaltung
Bei der symmetrischen Spaltung werden den Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft an allen übernehmenden Gesellschaften Anteils- und Mitgliedschaftsrechte im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der übertragenden Gesellschaft zugewiesen.
Bei der asymmetrischen Spaltung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in einem Verhältnis zugeteilt, das nicht ihrer bisherigen Beteiligungsquote entspricht (Art. 31 Abs. 2 lit.b FusG). Im Extremfall ist es möglich, dass gewisse Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten.
Zeitlicher Ablauf der Fusion
Zeitlicher Ablauf der Fusion / rechtliche Schritte:
* Erstellen (ev. Prüfung) und genehmigen der (Zwischen-)Abschlüsse Art. 11
* Prüfung ob erleichterte Fusion Art. 23
* Erstellen Fusionsvertrag Art. 12 und –bericht Art. 14
* Beschlussfassung bzw. Unterzeichnung durch oberstes Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan
* Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten
* 30-tägige Wartefrist (Information Gesellschafter / Information Mitarbeiter) Art. 16 FusG
* Einladung zu den Gesellschafterversammlungen
* Durchführung der Gesellschafterversammlungen (Anwesenheit Notar)
* Anmeldung beim Handelsregisteramt der übernehmenden Gesellschaft
* Schuldenruf und Sicherstellung bzw. Bestätigung gem. Art. 25 Abs. 2 FusG
der Fusion ca. 2-3 Monate
Dauer der Fusion
ca. 2-3 Monate
Welcher PH ist für die Fusionsprüfung relevant?
PH30