IFRS Flashcards
IAS 2
Vorräte
Erstbewertung: Anschaffungs-/Herstellungskosten
Folgebewertung: Niederstwertprinzip von Anschaffungs-/Herstellungskosten vs. Nettoveräusserungswert.
Anschaffungskosten: inkl. Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen.
Herstellungskosten: Einzelkosten + direkt zurechenbare Gemeinkosten,
FIFO oder Durchschnittsmethode -> LIFO ist unter IFRS nicht erlaubt.
Negative Abgrenzung: Fin. Instrumente (IFRS 9), biologische Vermögenswerte (IAS 41)
IAS 12
Ertragssteuern (Latente Steuern)
Grundsatz: Latente Steuern wenn Temporäre Differenzen zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz
Temporäre Differenzen: Differenzen, die bei Realisierung des Vermögenswertes bzw. Erfüllung der Schuld zu steuerpflichtigen oder steuerlich abzugsfähigen Beträgen führen.
Bewertung: Zum Steuersatz der Periode, in welcher sich die Differenz voraussichtlich auflösen wird (zukunftsorientiert). –> Keine Abzinsung!
Aktive Latente Steuern, wenn
Vermögenswerte: IFRS < Steuerabschluss
Verbindlichkeiten: IFRS > Steuerabschluss
Passive Latente Steuern, wenn
Vermögenswerte: IFRS > Steuerabschluss
Verbindlichkeiten: IFRS < Steuerabschluss
IAS 16
Sachanlagen
(Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen)
Grundsatz: Aktivierung wenn zukünftiger Nutzen wahrscheinlich und Kosten verlässlich ermittelt werden können.
Ersterfassung: Anschaffungs-/Herstellungskosten
Folgebewertung: Wahlrecht
1. Anschaffungs-/Herstellkosten-Modell
- “Fortgeführte Anschaffungskosten”
- Planmässige Abschreibungen
- Wertminderungen gemäss IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten)
2. Neubewertungsmodell
- Bewertung zum FV (alle 3-5 Jahre)
- Planmässige Abschreibungen
Spezielthemen:
- Bei Tauschgeschäften gilt der FV des hingegebenen Vermögenswert als AHK.
- Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäss IAS 23
- Kosten für Abraumbesitigung und Wiederherstellung des Standortes gemäss IAS 37
IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten
Vermögenswerte - insbes. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen einer Wertminderung beurteilen.
Anzeichen vorhanden -> “Wertminderungstest”
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (bspw. Goodwill) -> Jährlicher Wertminderungstest
Wertminderungstest: Erzielbarer Etrag vs. Buchwert
Erzielbarer Ertrag = höhere von (Netto-)Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten
Nutzungswert = DCF Methode
IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte
Definition:
- Identifizierbar
- Verfügungsmacht beim Unternehmen
- Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Kosten (Wert) verlässlich schätzbar
Erstbewertung nach Kategorien:
- Einzelerwerb -> Anschaffungskosten
- Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss -> Fair Value
- Erwerb durch öffentl. Zuwendung -> FV od. Nominalbetrag (IAS 20)
- Tausch -> FV falls Tausch wirtsch. Substanz, sonst Restbuchwert
Erstbewertung selbstgeschaffener Vermögenswerte:
Kosten der Entwicklung aktivierbar wenn,
- Technische Realisierbarkeit
- Absicht zur Fertigstellung
- Fähigkeit zum Verkauf oder Nutzung
- Nachweis des Nutzenzuflusses
- Verfügbarkeit der Ressourcen zur Fertigstellung
- Kosten verlässlich messbar,
Folgebwertung: Wahlrecht
1. Anschaffungs-/Herstellkosten-Modell
- “Fortgeführte Anschaffungskosten”
- Planmässige Abschreibungen
- Wertminderungen gemäss IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten)
2. Neubewertungsmodell (Voraussetzung aktiver Markt)
- FV zum Zeitpunkt der Neubewertung
- Planmässige Abschreibungen
- Neubewertung regelmässig durchführen
Nutzungsdauer unbestimmt:
- keine planmässigen Abschreibungen
- “Impairment-only Ansatz”
- Wertminderungen gemäss IAS 36
IAS 40
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
“Finanzimmobilie”
Definition: Grundstücke, Gebäude, Teile von Gebäuden (Eigentum oder Leasing)
- zur Erzielung von Mieteinahmen und/oder
- zum Zwecke der Wertsteigerung
Negative Abgrenzung: Grundstücke, Gebäude, Teile von Gebäuden
- zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen
- zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bestimmt
Bewertung
Im Eigentum:
- Erstbewertung -> Anschaffungskosten gem. IAS 16
- Folgebewertung: Wahlrecht FV oder AHK-Modell
Leasingverhältnis:
- Erstbewertung -> Anschaffungskosten gem. IFRS 16
- Folgebewertung -> FV des Nutzwertes, AHK-Modell gemäss IFRS 16
Wichtig: Immer IFRS 5 ebenfalls beachten
IFRS 5
Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Langfristige Vermögenswerte zum Verkauf:
- unmittelbar veräusserbar (“Bereit für Verkauf”)
- Verkauf hochwahrscheinlich, i.e. Management hat sich zum Verkauf beschlossen, Käufersuche bereits im Gange, Erwartung Verkauf innert 12 Monaten
Bewertung:
1. Ermittlung Buchwert vor Klassifizierung als “zum Verkauf”
2. Bewertung -> kleinere von Buchwert (Schritt 1.) und FV abzüglich Veräusserungskosten
3. keine weiteren Abschreibungen
Ausweis: Gesondert in Bilanz bei den kurzfristigen Vermögenswerten.
Aufgegebene Geschäftsbereiche: sind abgrenzbare wesentliche Geschäftszweige oder geografisch abgrenzbare Tätigkeiten, die entweder bereits veräussert wurden oder zur veräusserung bestimmt sind.
Bewertung: gleich wie oben.
Sind in der G&V-Rechnung separat auszuweisen
IAS 27
Einzelabschlüsse (nicht relevant in CH)
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
Anwendungsbereich: Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen
Definition: Transaktion durch die ein Erwerber die Beherrschung (gem. IFRS 10) über ein oder mehrere Geschäfte erlangt.
Der Erwerber hat zum Erwerbszeitpunkt alle identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden anzusetzen und diese zum Fair Value zu bewerten.
Anwendungsbereich: Alle Zusammenschlüsse ausser
- Bildung von Joint Ventures
- Übernhame von Aktiven, die kein Unternehmen darstellen
- Zusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
Erwerbsmethode (acquisition methode):
1. Identifizierung des Erwerbers
2. Bestimmung des Erwerbszeitpunkts (Grundsatz: Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Beherrschung erlangt)
3. Ansatz und Bewertung identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und ggf. nicht beherrschenden Anteil
4. Ansatz und Bewertung Goodwill
Spezialthemen:
1. Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse (step acquisitions) -> Transaktion, in der ein Erwerber Beherrschung über einen Erworbenen erlangt, and dem er bereits zuvor einen Anteil gehalten hat -> Neubewertung zum FV
2. Unternehmenszusammenschlüsse ohne Übertragung einer Gegenleistung -> Erwerbsmethode findet auch Anwendung
IFRS 8
Geschäftssegmente
Anwendungsbrereich: Segmentberichterstattung
Für Unternehmen mit Anteilen oder Anleihen an Börse.
Die zu berichtenden Segmente basieren auf den intern berichteten Geschäftssegmenten (Management Approach).
Segmente, die eine der folgenden Grenzen übersteigen, sind berichtspflichtig:
- Erträge (Extern und Intern) sind > 10% aller Geschäftssegmente
- Ergebnis ist > 10% des Gesamtergebnisses (gilt auch bei Verlusten)
- Vermögenswerte sind > 10% aller Vermögenswerte
Angabepflichten:
Für jedes berichtspflichtige Segment ist eine Ergebnisgrösse anzugeben. Zusätzlich allenfalls Grössen welche vom Management regelmässig überwacht werden.
Unternehmensweite Angaben (zusätzlich zu den Segmenten):
- Erträge nach Produkten/Dienstleistungen
- Erträge und Vermögenswerte nach geografischen Bereichen
- Erträge nach wesentlichen Kunden
IFRS 10
Konzernabschlüsse
Mutterunternehemen ist eines, das mind. ein anderes Unternehmen beherrscht und hat grundsätzlich einen Konzernabschluss zu erstellen
Beherrschungskonzept: mehr als 50% der Stimmrechte
- Verfügungsgewalt über massbgebliche Tätigkeiten
- Anrechte auf variable Rückflüsse (zB. Dividenden)
- mittels Verfügungsgewalt kann das Mutterunternehmen diese Rückflüsse beeinflussen.
Falls Beherrschung gegeben, Vollkonsolidierung unter IFRS 10.
Stimmrechte:
50 - 100% -> Beherrschung (IFRS 10 / IFRS 3)
50% -> Gemeinschaftliche Führung (Joint Ops IFRS 11/JVs IAS 28)
20 - 50% -> Bedeutender Einfluss (IAS 28)
<20% -> kein Einfluss (IFRS 9)
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Joint Operations und Joint Ventures unter IFRS und FER bei der Konsolidierung?
(Nenne die jeweiligen Standards)
IFRS:
Bei Gemeinsamen Vereinbarungen unter IFRS wird bei der Konsolidierung zwischen gemeinschaftlicher Tätigkeit (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterschieden.
Joint Operations: Quotenkonsolidierung gem. IFRS 11
Joint Ventures: Equity Accounting gem. IAS 28
FER:
Unter FER 30 wird nicht unter den Gemeinschaftsunternehmen unterschieden. Bei beiden Ausgestaltungen gibt es das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung oder Anwendung zum Equity Accounting.
IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
Definitionen:
Joint Arrangement: Vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehr Parteien mit gemeinschaftlicher Führung (Joint Control)
Joint Operation: Gemeinschaftlich beherrschende Parteien, Joint Operators, haben Rechte an den Vermögenswerten und Schulden. Handelt es sich um kein eigenständiges Vehikel, ist es immer als Joint Operation zu klassifizieren.
Joint Venture: Gemeinschaftlich beherrschende Parteien, Joint Venturers, nur Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangements.
Joint Operation: Quotenkonsolidierung (auch Zeilenkonsolidierung)
Joint Venture: Equity Accounting (gem. IAS 28 Assoziierte Unternehmen)
Welche Standards sind für die Behandlung von Finanzinstrumenten unter IFRS relevant?
Nenne die 4 Standards und deren Bezeichnung.
IFRS 9: Finanzinstrumente
IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
IFRS 9: Finanzinstrumente
- Derivate und eingebettete Derivate
- Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten
- Ansatz & Ausbuchung
- Bewertung
- Wertminderung
- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting)
- Übergangsvorschriften
IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Wichtig: Wahlrecht ob IAS 39 oder IFRS 9 angewendet werden möchte.
- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting)
IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
- Unterscheidung von Instrumenten in FK und EK Instrumenten
- Saldierung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten
IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
IFRS 9
Unterscheidung der Bewertungsmöglichkeiten unter verschiedenen Geschäftsmodellen.
Finanzinstrumente
Geschäftsmodell:
Halten: Finanzielle Vermögenswerte deren Zielsetzung darin besteht sie zu halten, und die zu festgelegten Zeitpunkten ausschliesslich Tilgungs- und Zinszahlungen vorsehen, gehören zu der Kategorie Bewertung “zu fortgeführten Anschaffungskosten” (Amortized Costs)
Halten und Verkaufen: Besteht für diese Art von Instrumenten die Zielsetzung, nebst halten, zusätzlich darin, auch aus dem Verkauf Erlöse zu erzielen, handelt es sich um die Kategorie Bewertung “zum Fair Value mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis” (FVtOCI).
Sonstige: Alle anderen finanziellen Vermögenswerte gehören zur Kategorie Bewertung “zum Fair Value mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust” (FVtPL)
IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
(i.e. Fair Value)
Anwendungsbereich: Bewertung von Vermögenswerten, Eigenkapitalinstrumenten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) und Anhangangaben.
FV Hirarchie:
Level 1: Bewertung zu notierten Preisen auf aktiven Märkten identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -> Bspw. Aktien an der Börse, Metalle am LME (London Metal Exchange).
Level 2: Bewertung muss anhand von beobachtbaren Daten ermittelt werden. Bspw. Anleihen, die an einer Börse gehandelt werden, für die jedoch keine aktiven Marktpreise verfügbar sind; Derivate welche auf illiquiden Märkten gehandelt werden (wenig Daten zur Verfügung).
Level 3: Bewertung anahand von unbeobachtbaren Daten. Bewertung anhand von Modellannahmen und Schätzungen. Bspw. nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen an einem Unternehmen, für das keine zuverlässigen Marktdaten verfügbar sind; ausserbörsliche Terminkontrakte direkt mit einer Gegenpartei.
Definition: Der Fair Value stellt den Preis dar, der beim Verkauf eines Vermögenswert bzw. bei der Übertragung einer Schuld am Bewertungsstichtag in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmer erzielt bzw. bezahlt würde.
IFRS 15
Titel & 5-Schritte
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
- Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen
- Bestimmung des Transaktionspreises
- Aufteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
- Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen
Eselsbrücken:
- Vertragliche Leistungsverpflichtungen Preislich Alloziieren (und) Erfassen.
- Idefix ist Verpflichtet Preis und Allokation zu Erfassen.
IFRS 15
Schritt 1
Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
Vertrag besteht wenn:
- Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich
- Rechte des Kunden auf Güter und Dienstleistungen sowie Zahlungsbedingungen bestimmt werden können
- wirtschaftliche Substanz besteht
- der Vertrag genehmigt ist und Vertragspartner an ihre Pflichten gebunden sind.
IFRS 15
Schritt 2
Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen
Leistungsverpflichtung: Versprechen, Güter oder Dienstleistungen zu übertragen
Kumulative Kriterien:
1. Kann der Kunde die Leistung allein oder zusammen mit ihm unmittelbar verfügbaren Ressourcen nutzen?
2. Ist das Leistungsversprechen separat identifizierbar von anderen Leistungsversprechen im Vertrag?
Gutes Indiz für Punkt 2: wenn die multiplen Leistungsverpflichtungen auch separat zum Verkauf angeboten werden.
IFRS 15
Schritt 3
Bestimmung des Transaktionspreises
Transaktionspreis beinhaltet:
1. Fixen Betrag
2. Variable Kaufpreisbestandteile; Bewertung nach Erwartungswert oder wahrscheinlichster Wert -> Abzüge, Skonti, Rabatte, Leistungsprämien
3. Nicht in Barmitteln entgoltene Gegenleistung -> Tausch
4. Entgelte an einen Kunden -> Minderung des Transaktionspreises
5. Wesentliche Finanzierungskomponente
IFRS 15
Schritt 4
Aufteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
Allokation basiert auf den relativen Einzelveräusserungspreisen.
Bestimmug der Einzelveräusserungspreise
Bester Nachweis -> Beobachtbarer Preis (Bspw. von Preislisten die den Einzelveräusserungspreis der Leistungsverpflichtung beinhalten)
Wenn nicht verfügbar -> Schätzung des Preises mittels:
1. Ableitung vom Markt mittels Anpassungen
2. Erwartete Kosten zuzüglich einer Marge
3. Residualwertmethode
IFRS 15
Schritt 5
Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen
Erfassung der Umsatzerlöse zum Zeitpunkt oder über einen Zeitraum bei dem die Kontrolle auf den Käufer übergeht.
Grundsätzlich: Es wird immer geprüft, ob Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung erfüllt sind. Wenn nicht, dann Zeitpunkt.
Kriterien zeitraumbezogener Umsatzerfassung (nicht kumulativ):
1. Kunde erhält und verbraucht Nutzen gleichzeitig mit Leistungserbringung durch Unternehmen (Bsp. Handy-Abo)
2. Leistun des Unternehmens schafft/verbessert Vermögenswert, der durch Kunde kontrolliert wird (Bsp. Hausbau auf vom kunden kontrolliertes Grundstück)
3. Leistung des Unternehmens führt zu Vermögenswert ohne alternative Nutzung und Unternehmen hat mit Leistung Vergütungsanspruch (Bsp. Recht auf Vergütung auch wenn Kunde Vertrag terminiert)
IFRS 15
Vertragskosten (Vertragsakquisitionskosten/Vertragserfüllungskosten) realisieren oder aktivieren?
Grundsätzlich: Abschreibungsdauer unter 12 Monaten -> Direkte Erfassung in der Erfolgsrechnung
Vertragsakquisitionskosten
Aktivieren wenn:
- Kosten dem Unternehmen ohne Abschluss des Vertrags nicht entstanden wären.
- Einbringung erwartet z.B. Verkauskommissionen
Vertragserfüllungskosten
Aktivieren wenn:
- Hängen unmittelbar mit Vertrag zusammen
- führen zur Schaffung von oder zur Verbesserung der Ressourcen des Unternehmens
- Einbringung wird erwartet
Beispiele aktivierbare kosten:
- Lohneinzelkosten (Löhne MA)
- Materialeinzelkosten (Vorräte)
- Zugerechnete Gemeinkosten die mit Vertrag zusammenhängen
- Kosten die gem. Vertrag weiterverrechnet werden können
- Sofortige Kosten aufgrund von Vertragsabschluss
**Beispiele nicht-aktivierbare Kosten: **
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Kosten in Verbindung mit bereits erfüllten Leistungsverpflichtungen
- Kosten die nicht im Preis berücksichtig sind (Bsp. Abfallentsorgung)
- Kosten die nicht zum Vertrag zugeordnet werden können (Bsp. Allgemeines Marketing)
IFRS 15
Prinzipal vs. Agent
Prinzipal: Leistungsverpflichtung besteht darin Güter selbst zu liefern bzw. Dienstleistung selbst zu erbringen. -> Umsatz wird Brutto erfasst.
Agent: Eine andere Partei ist mit der Lieferung der Güter oder Erbringung der Dienstleistung beauftragt. -> Umsatz wird Netto erfasst. Beispiel: Vermittler; Online-Reiseportal welches Flugtickets im Namen der Fluggesellschaft verkauft.
Prinzipal wenn:
- Unternehmen hat Bestandesrisiko vor Übertragung auf den Kunden
- Unternehmen ist primär für die Übertragung auf den Kunden verantwortlich
- Unternehmen kann Preisgestaltung beeinflussen