IFRS Flashcards

1
Q

IAS 2

A

Vorräte

Erstbewertung: Anschaffungs-/Herstellungskosten

Folgebewertung: Niederstwertprinzip von Anschaffungs-/Herstellungskosten vs. Nettoveräusserungswert.

Anschaffungskosten: inkl. Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen.
Herstellungskosten: Einzelkosten + direkt zurechenbare Gemeinkosten,

FIFO oder Durchschnittsmethode -> LIFO ist unter IFRS nicht erlaubt.

Negative Abgrenzung: Fin. Instrumente (IFRS 9), biologische Vermögenswerte (IAS 41)

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2
Q

IAS 12

A

Ertragssteuern (Latente Steuern)
Grundsatz: Latente Steuern wenn Temporäre Differenzen zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz

Temporäre Differenzen: Differenzen, die bei Realisierung des Vermögenswertes bzw. Erfüllung der Schuld zu steuerpflichtigen oder steuerlich abzugsfähigen Beträgen führen.

Bewertung: Zum Steuersatz der Periode, in welcher sich die Differenz voraussichtlich auflösen wird (zukunftsorientiert). –> Keine Abzinsung!

Aktive Latente Steuern, wenn
Vermögenswerte: IFRS < Steuerabschluss
Verbindlichkeiten: IFRS > Steuerabschluss

Passive Latente Steuern, wenn
Vermögenswerte: IFRS > Steuerabschluss
Verbindlichkeiten: IFRS < Steuerabschluss

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3
Q

IAS 16

A

Sachanlagen
(Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen)

Grundsatz: Aktivierung wenn zukünftiger Nutzen wahrscheinlich und Kosten verlässlich ermittelt werden können.

Ersterfassung: Anschaffungs-/Herstellungskosten

Folgebewertung: Wahlrecht
1. Anschaffungs-/Herstellkosten-Modell
- “Fortgeführte Anschaffungskosten”
- Planmässige Abschreibungen
- Wertminderungen gemäss IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten)
2. Neubewertungsmodell
- Bewertung zum FV (alle 3-5 Jahre)
- Planmässige Abschreibungen

Spezielthemen:
- Bei Tauschgeschäften gilt der FV des hingegebenen Vermögenswert als AHK.
- Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäss IAS 23
- Kosten für Abraumbesitigung und Wiederherstellung des Standortes gemäss IAS 37

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4
Q

IAS 36

A

Wertminderung von Vermögenswerten

Vermögenswerte - insbes. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen einer Wertminderung beurteilen.
Anzeichen vorhanden -> “Wertminderungstest”

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (bspw. Goodwill) -> Jährlicher Wertminderungstest

Wertminderungstest: Erzielbarer Etrag vs. Buchwert

Erzielbarer Ertrag = höhere von (Netto-)Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten

Nutzungswert = DCF Methode

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5
Q

IAS 38

A

Immaterielle Vermögenswerte

Definition:
- Identifizierbar
- Verfügungsmacht beim Unternehmen
- Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Kosten (Wert) verlässlich schätzbar

Erstbewertung nach Kategorien:
- Einzelerwerb -> Anschaffungskosten
- Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss -> Fair Value
- Erwerb durch öffentl. Zuwendung -> FV od. Nominalbetrag (IAS 20)
- Tausch -> FV falls Tausch wirtsch. Substanz, sonst Restbuchwert

Erstbewertung selbstgeschaffener Vermögenswerte:
Kosten der Entwicklung aktivierbar wenn,
- Technische Realisierbarkeit
- Absicht zur Fertigstellung
- Fähigkeit zum Verkauf oder Nutzung
- Nachweis des Nutzenzuflusses
- Verfügbarkeit der Ressourcen zur Fertigstellung
- Kosten verlässlich messbar,

Folgebwertung: Wahlrecht
1. Anschaffungs-/Herstellkosten-Modell
- “Fortgeführte Anschaffungskosten”
- Planmässige Abschreibungen
- Wertminderungen gemäss IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten)
2. Neubewertungsmodell (Voraussetzung aktiver Markt)
- FV zum Zeitpunkt der Neubewertung
- Planmässige Abschreibungen
- Neubewertung regelmässig durchführen

Nutzungsdauer unbestimmt:
- keine planmässigen Abschreibungen
- “Impairment-only Ansatz”
- Wertminderungen gemäss IAS 36

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6
Q

IAS 40

A

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
“Finanzimmobilie”

Definition: Grundstücke, Gebäude, Teile von Gebäuden (Eigentum oder Leasing)
- zur Erzielung von Mieteinahmen und/oder
- zum Zwecke der Wertsteigerung

Negative Abgrenzung: Grundstücke, Gebäude, Teile von Gebäuden
- zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen
- zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bestimmt

Bewertung
Im Eigentum:
- Erstbewertung -> Anschaffungskosten gem. IAS 16
- Folgebewertung: Wahlrecht FV oder AHK-Modell

Leasingverhältnis:
- Erstbewertung -> Anschaffungskosten gem. IFRS 16
- Folgebewertung -> FV des Nutzwertes, AHK-Modell gemäss IFRS 16

Wichtig: Immer IFRS 5 ebenfalls beachten

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7
Q

IFRS 5

A

Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte zum Verkauf:
- unmittelbar veräusserbar (“Bereit für Verkauf”)
- Verkauf hochwahrscheinlich, i.e. Management hat sich zum Verkauf beschlossen, Käufersuche bereits im Gange, Erwartung Verkauf innert 12 Monaten

Bewertung:
1. Ermittlung Buchwert vor Klassifizierung als “zum Verkauf”
2. Bewertung -> kleinere von Buchwert (Schritt 1.) und FV abzüglich Veräusserungskosten
3. keine weiteren Abschreibungen

Ausweis: Gesondert in Bilanz bei den kurzfristigen Vermögenswerten.

Aufgegebene Geschäftsbereiche: sind abgrenzbare wesentliche Geschäftszweige oder geografisch abgrenzbare Tätigkeiten, die entweder bereits veräussert wurden oder zur veräusserung bestimmt sind.

Bewertung: gleich wie oben.
Sind in der G&V-Rechnung separat auszuweisen

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8
Q

IAS 27

A

Einzelabschlüsse (nicht relevant in CH)

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9
Q

IFRS 3

A

Unternehmenszusammenschlüsse
Anwendungsbereich: Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen

Definition: Transaktion durch die ein Erwerber die Beherrschung (gem. IFRS 10) über ein oder mehrere Geschäfte erlangt.

Der Erwerber hat zum Erwerbszeitpunkt alle identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden anzusetzen und diese zum Fair Value zu bewerten.

Anwendungsbereich: Alle Zusammenschlüsse ausser
- Bildung von Joint Ventures
- Übernhame von Aktiven, die kein Unternehmen darstellen
- Zusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Erwerbsmethode (acquisition methode):
1. Identifizierung des Erwerbers
2. Bestimmung des Erwerbszeitpunkts (Grundsatz: Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Beherrschung erlangt)
3. Ansatz und Bewertung identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und ggf. nicht beherrschenden Anteil
4. Ansatz und Bewertung Goodwill

Spezialthemen:
1. Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse (step acquisitions) -> Transaktion, in der ein Erwerber Beherrschung über einen Erworbenen erlangt, and dem er bereits zuvor einen Anteil gehalten hat -> Neubewertung zum FV
2. Unternehmenszusammenschlüsse ohne Übertragung einer Gegenleistung -> Erwerbsmethode findet auch Anwendung

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10
Q

IFRS 8

A

Geschäftssegmente
Anwendungsbrereich: Segmentberichterstattung

Für Unternehmen mit Anteilen oder Anleihen an Börse.

Die zu berichtenden Segmente basieren auf den intern berichteten Geschäftssegmenten (Management Approach).

Segmente, die eine der folgenden Grenzen übersteigen, sind berichtspflichtig:
- Erträge (Extern und Intern) sind > 10% aller Geschäftssegmente
- Ergebnis ist > 10% des Gesamtergebnisses (gilt auch bei Verlusten)
- Vermögenswerte sind > 10% aller Vermögenswerte

Angabepflichten:
Für jedes berichtspflichtige Segment ist eine Ergebnisgrösse anzugeben. Zusätzlich allenfalls Grössen welche vom Management regelmässig überwacht werden.

Unternehmensweite Angaben (zusätzlich zu den Segmenten):
- Erträge nach Produkten/Dienstleistungen
- Erträge und Vermögenswerte nach geografischen Bereichen
- Erträge nach wesentlichen Kunden

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11
Q

IFRS 10

A

Konzernabschlüsse

Mutterunternehemen ist eines, das mind. ein anderes Unternehmen beherrscht und hat grundsätzlich einen Konzernabschluss zu erstellen

Beherrschungskonzept: mehr als 50% der Stimmrechte
- Verfügungsgewalt über massbgebliche Tätigkeiten
- Anrechte auf variable Rückflüsse (zB. Dividenden)
- mittels Verfügungsgewalt kann das Mutterunternehmen diese Rückflüsse beeinflussen.

Falls Beherrschung gegeben, Vollkonsolidierung unter IFRS 10.

Stimmrechte:
50 - 100% -> Beherrschung (IFRS 10 / IFRS 3)
50% -> Gemeinschaftliche Führung (Joint Ops IFRS 11/JVs IAS 28)
20 - 50% -> Bedeutender Einfluss (IAS 28)
<20% -> kein Einfluss (IFRS 9)

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12
Q

Wie unterscheidet sich die Behandlung von Joint Operations und Joint Ventures unter IFRS und FER bei der Konsolidierung?
(Nenne die jeweiligen Standards)

A

IFRS:
Bei Gemeinsamen Vereinbarungen unter IFRS wird bei der Konsolidierung zwischen gemeinschaftlicher Tätigkeit (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterschieden.
Joint Operations: Quotenkonsolidierung gem. IFRS 11
Joint Ventures: Equity Accounting gem. IAS 28

FER:
Unter FER 30 wird nicht unter den Gemeinschaftsunternehmen unterschieden. Bei beiden Ausgestaltungen gibt es das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung oder Anwendung zum Equity Accounting.

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13
Q

IFRS 11

A

Gemeinsame Vereinbarungen

Definitionen:
Joint Arrangement: Vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehr Parteien mit gemeinschaftlicher Führung (Joint Control)
Joint Operation: Gemeinschaftlich beherrschende Parteien, Joint Operators, haben Rechte an den Vermögenswerten und Schulden. Handelt es sich um kein eigenständiges Vehikel, ist es immer als Joint Operation zu klassifizieren.
Joint Venture: Gemeinschaftlich beherrschende Parteien, Joint Venturers, nur Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangements.

Joint Operation: Quotenkonsolidierung (auch Zeilenkonsolidierung)

Joint Venture: Equity Accounting (gem. IAS 28 Assoziierte Unternehmen)

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14
Q

Welche Standards sind für die Behandlung von Finanzinstrumenten unter IFRS relevant?
Nenne die 4 Standards und deren Bezeichnung.

A

IFRS 9: Finanzinstrumente
IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben

IFRS 9: Finanzinstrumente
- Derivate und eingebettete Derivate
- Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten
- Ansatz & Ausbuchung
- Bewertung
- Wertminderung
- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting)
- Übergangsvorschriften

IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Wichtig: Wahlrecht ob IAS 39 oder IFRS 9 angewendet werden möchte.
- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting)

IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung
- Unterscheidung von Instrumenten in FK und EK Instrumenten
- Saldierung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten

IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben

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15
Q

IFRS 9
Unterscheidung der Bewertungsmöglichkeiten unter verschiedenen Geschäftsmodellen.

A

Finanzinstrumente

Geschäftsmodell:
Halten: Finanzielle Vermögenswerte deren Zielsetzung darin besteht sie zu halten, und die zu festgelegten Zeitpunkten ausschliesslich Tilgungs- und Zinszahlungen vorsehen, gehören zu der Kategorie Bewertung “zu fortgeführten Anschaffungskosten” (Amortized Costs)

Halten und Verkaufen: Besteht für diese Art von Instrumenten die Zielsetzung, nebst halten, zusätzlich darin, auch aus dem Verkauf Erlöse zu erzielen, handelt es sich um die Kategorie Bewertung “zum Fair Value mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis” (FVtOCI).

Sonstige: Alle anderen finanziellen Vermögenswerte gehören zur Kategorie Bewertung “zum Fair Value mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust” (FVtPL)

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16
Q

IFRS 13

A

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
(i.e. Fair Value)

Anwendungsbereich: Bewertung von Vermögenswerten, Eigenkapitalinstrumenten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) und Anhangangaben.

FV Hirarchie:
Level 1: Bewertung zu notierten Preisen auf aktiven Märkten identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -> Bspw. Aktien an der Börse, Metalle am LME (London Metal Exchange).

Level 2: Bewertung muss anhand von beobachtbaren Daten ermittelt werden. Bspw. Anleihen, die an einer Börse gehandelt werden, für die jedoch keine aktiven Marktpreise verfügbar sind; Derivate welche auf illiquiden Märkten gehandelt werden (wenig Daten zur Verfügung).

Level 3: Bewertung anahand von unbeobachtbaren Daten. Bewertung anhand von Modellannahmen und Schätzungen. Bspw. nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen an einem Unternehmen, für das keine zuverlässigen Marktdaten verfügbar sind; ausserbörsliche Terminkontrakte direkt mit einer Gegenpartei.

Definition: Der Fair Value stellt den Preis dar, der beim Verkauf eines Vermögenswert bzw. bei der Übertragung einer Schuld am Bewertungsstichtag in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmer erzielt bzw. bezahlt würde.

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17
Q

IFRS 15
Titel & 5-Schritte

A

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

  1. Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
  2. Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen
  3. Bestimmung des Transaktionspreises
  4. Aufteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen
  5. Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen

Eselsbrücken:
- Vertragliche Leistungsverpflichtungen Preislich Alloziieren (und) Erfassen.
- Idefix ist Verpflichtet Preis und Allokation zu Erfassen.

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18
Q

IFRS 15
Schritt 1

A

Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden

Vertrag besteht wenn:
- Erhalt der Gegenleistung wahrscheinlich
- Rechte des Kunden auf Güter und Dienstleistungen sowie Zahlungsbedingungen bestimmt werden können
- wirtschaftliche Substanz besteht
- der Vertrag genehmigt ist und Vertragspartner an ihre Pflichten gebunden sind.

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19
Q

IFRS 15
Schritt 2

A

Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen

Leistungsverpflichtung: Versprechen, Güter oder Dienstleistungen zu übertragen

Kumulative Kriterien:
1. Kann der Kunde die Leistung allein oder zusammen mit ihm unmittelbar verfügbaren Ressourcen nutzen?
2. Ist das Leistungsversprechen separat identifizierbar von anderen Leistungsversprechen im Vertrag?
Gutes Indiz für Punkt 2: wenn die multiplen Leistungsverpflichtungen auch separat zum Verkauf angeboten werden.

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20
Q

IFRS 15
Schritt 3

A

Bestimmung des Transaktionspreises

Transaktionspreis beinhaltet:
1. Fixen Betrag
2. Variable Kaufpreisbestandteile; Bewertung nach Erwartungswert oder wahrscheinlichster Wert -> Abzüge, Skonti, Rabatte, Leistungsprämien
3. Nicht in Barmitteln entgoltene Gegenleistung -> Tausch
4. Entgelte an einen Kunden -> Minderung des Transaktionspreises
5. Wesentliche Finanzierungskomponente

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21
Q

IFRS 15
Schritt 4

A

Aufteilung des Transaktionspreises auf Leistungsverpflichtungen

Allokation basiert auf den relativen Einzelveräusserungspreisen.

Bestimmug der Einzelveräusserungspreise
Bester Nachweis -> Beobachtbarer Preis (Bspw. von Preislisten die den Einzelveräusserungspreis der Leistungsverpflichtung beinhalten)

Wenn nicht verfügbar -> Schätzung des Preises mittels:
1. Ableitung vom Markt mittels Anpassungen
2. Erwartete Kosten zuzüglich einer Marge
3. Residualwertmethode

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22
Q

IFRS 15
Schritt 5

A

Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen

Erfassung der Umsatzerlöse zum Zeitpunkt oder über einen Zeitraum bei dem die Kontrolle auf den Käufer übergeht.

Grundsätzlich: Es wird immer geprüft, ob Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung erfüllt sind. Wenn nicht, dann Zeitpunkt.

Kriterien zeitraumbezogener Umsatzerfassung (nicht kumulativ):
1. Kunde erhält und verbraucht Nutzen gleichzeitig mit Leistungserbringung durch Unternehmen (Bsp. Handy-Abo)
2. Leistun des Unternehmens schafft/verbessert Vermögenswert, der durch Kunde kontrolliert wird (Bsp. Hausbau auf vom kunden kontrolliertes Grundstück)
3. Leistung des Unternehmens führt zu Vermögenswert ohne alternative Nutzung und Unternehmen hat mit Leistung Vergütungsanspruch (Bsp. Recht auf Vergütung auch wenn Kunde Vertrag terminiert)

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23
Q

IFRS 15
Vertragskosten (Vertragsakquisitionskosten/Vertragserfüllungskosten) realisieren oder aktivieren?

A

Grundsätzlich: Abschreibungsdauer unter 12 Monaten -> Direkte Erfassung in der Erfolgsrechnung

Vertragsakquisitionskosten
Aktivieren wenn:
- Kosten dem Unternehmen ohne Abschluss des Vertrags nicht entstanden wären.
- Einbringung erwartet z.B. Verkauskommissionen

Vertragserfüllungskosten
Aktivieren wenn:
- Hängen unmittelbar mit Vertrag zusammen
- führen zur Schaffung von oder zur Verbesserung der Ressourcen des Unternehmens
- Einbringung wird erwartet

Beispiele aktivierbare kosten:
- Lohneinzelkosten (Löhne MA)
- Materialeinzelkosten (Vorräte)
- Zugerechnete Gemeinkosten die mit Vertrag zusammenhängen
- Kosten die gem. Vertrag weiterverrechnet werden können
- Sofortige Kosten aufgrund von Vertragsabschluss

**Beispiele nicht-aktivierbare Kosten: **
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Kosten in Verbindung mit bereits erfüllten Leistungsverpflichtungen
- Kosten die nicht im Preis berücksichtig sind (Bsp. Abfallentsorgung)
- Kosten die nicht zum Vertrag zugeordnet werden können (Bsp. Allgemeines Marketing)

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24
Q

IFRS 15
Prinzipal vs. Agent

A

Prinzipal: Leistungsverpflichtung besteht darin Güter selbst zu liefern bzw. Dienstleistung selbst zu erbringen. -> Umsatz wird Brutto erfasst.
Agent: Eine andere Partei ist mit der Lieferung der Güter oder Erbringung der Dienstleistung beauftragt. -> Umsatz wird Netto erfasst. Beispiel: Vermittler; Online-Reiseportal welches Flugtickets im Namen der Fluggesellschaft verkauft.

Prinzipal wenn:
- Unternehmen hat Bestandesrisiko vor Übertragung auf den Kunden
- Unternehmen ist primär für die Übertragung auf den Kunden verantwortlich
- Unternehmen kann Preisgestaltung beeinflussen

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25
Q

IFRS 16

A

Leasingverhältnisse

Definition: Ein vertrag enthält ein Leasingverhältnis, wenn er das Recht einräumt, die Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren.

**Behandlung Leasingnehmer: **
Bilanzierung Leasingvermögenswert (Right of Use Asset) und Leasingverbindlichkeit. KEINE Unterscheidung zwischen Finanzierungs- oder Operatingleasing.

Behandlung Leasinggeber:
Finanzierungsleasing, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übergehen. Leasinggegenstand wird ausgebucht und eine Forderung wird angesetzt. Leasingerträge stellen Forderungstilgungen und Finanzerträge (Zinseinnahmen) dar.
Operating-Leasing: Leasinggegenstand bleibt bilanziert und Mieterträge werden als laufender Ertrag erfasst.

26
Q

Wie unterscheidet sich die Behandlung von Leasingverhältnissen zwischen IFRS und FER?
Nenne die Standards sowie der grösste Unterschied

A

IFRS 16
FER 13

Bei FER 13 wird sowohl beim Leasingnehmer sowie beim Leasinggeber zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen unterschieden. Die Abgrenzung erfolgt nach wirtschaftlichen Kriterien. Operatives Leasing wird nicht bilanziert beim Leasingnehmer (Im Anhang Ausweisen falls dauer länger als 12 Monate).

IFRS 16 unterscheidet lediglich beim Leasinggeber zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. Bei der Bilanzierung des Leasingnehmers wird keine Abgrenzung vorgenommen.

27
Q

Erläutere die wichtigsten Bestandteile von Sale-and-Leaseback Transaktionen gemäss IFRS

A

Erster Schritt: Feststellung ob es sich beim Verkauf tatsächlich um einen Verkauf unter IFRS 15 handelt.

Transaktion klassifiziert nicht als Verkauf:
Transaktion wird bei beiden Parteien als Finanzierungsvorgang abgebildet.
Verkäufer-Mieter bucht den Vermögenswert nicht aus, sondern setzt eine Finanzverbindlichkeit in der Höhe des erhaltenen Entgelts an (Flüssige Mittel / Finanzverbindlichkeit).
Käufer-Vermieter erfasst ein Finanzaktivum in der Höhe des bezahlten Betrags (Finanzaktivum / Flüssige Mittel). Danach Behandlung nach IFRS 9.

Transaktion klassifiziert als Verkauf:
Verkäfer-Mieter bucht den Vermögenswert aus und erfasst ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die Rechte die er am Vermögenswert behält. Allfälliger Gewinn wird nur im Umfang der effektiv an den Käufer-Vermieter abgetretenen Rechte realisiert. Behandlung danach gemäss IFRS 16.
Wichtig: Bei der Realisierung einen Gewinns im Umfang der effektiv abgetretenen Rechte ist insbesondere dann Vorsicht geboten, falls variable Leasingzahlungen vereinbart würden. Dies, da die Leasingverbindlichkeit basierend auf den erwarteten variablen Leasingzahlungen festzusetzen ist, was zum einen zu Differenzen führen kann in der Folgebewertung und zum anderen einen Unterschied zur Bilanzierung sonstiger Leasingtransaktionen darstellt.

Käufer-Mieter wendet für die Bilanzierung des Vermögenswertes den relevanten IFRS (z.B. IAS 16 Sachanlagen) an.

28
Q

IAS 1

A

Darstellung des Abschlusses

Anwendungsbereich: Grundsätzliche Vorschriften zur Erstellung und Darstellung von Abschlüssen.

Pflichtbestandteile:
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Kapitalflussrechnung (Geldflussrechnung)
- Anhangsangaben

Zusätzlicher Pflichtbestandteil bei rückwirkenden Fehlerkorrekturen, Ausweisänderungen oder Ansatz- oder Bewertungsänderungen:
- Bilanz auf den Beginn der Vergleichsperiode

Mögliche Zusätze:
- Management Bericht zur Lage des Unternehmens (Lagebericht)
- Umweltbericht
- Wertschöpfungsrechnung

29
Q

IAS 7

A

Kapitalflussrechnung (Geldflussrechnung)

Anwendungsbereich: Erstellung und Darstellung von Kapitalflussrechnungen.

Die Kapitalflussrechnung bildet ein eigenständiges Element des Abschlusses. Sie erklärt die Veränderung des Finanzmittelbestandes.

Bereiche:
Cashflow aus betrieblichen Tätigkeiten
- Unterscheidung zwischen Direkter und Indirekter Methode
- Beispiele: Bestandesänderungen bei Vorräten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus L&L

Cashflows aus Investitionstätigkeiten
Beispiele: Kauf und Verkauf von Sachanalgen zur betrieblichen Nutzung

Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
Beispiele: Aufnahme eines Darlehens

30
Q

IAS 8

A

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler

Anwendungsbereich: Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bilanzierung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, von Änderungen der Schätzungen und von Korrekturen von Fehlern, die Vorjahre betreffen.

Schätzungsänderungen: Prospektiv anzuwenden ab dem Zeitpunkt der Änderung für den aktiellen und für zukünftige Abschlüsse. Vorjahreszahlen werden nicht angepasst.

Fehler: Retrospektiv anzuwenden. Vorjahreszahlen sind anzupassen.

Wechsel der Rechnungslegungsmethode: Retrospektiv anzuwenden, d.h. es ist so zu bilanzieren, als wäre die neue Methode schon immer angewendet worden. Vorjahreszahlen sind anzupassen.

Behandlung unter FER gleich.

OR wird nur Prospektiv angepasst und erlaubt keine Anpassung der Vorjahreszahlen auf Grund von Massgeblichkeitsprinzip, Steuern, Dividenden etc.

31
Q

IAS 10

A

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Definition: Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird, eintreten.

Im Abschluss berücksichtigen: Ereignisse die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die **bereits am Bilanzstichtag vorgelegen **haben.

Im Anhang berücksichtigen: Gegebenheiten, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind. Bspw. Beschlüsse zur Dividenenausschüttung.

32
Q

IAS 19

A

Leistungen an Arbeitnehmer

Bilanzierung der Leistungen an Arbeitnehmer richtet sich primär nach der Zugehörigkeit zi einer der vier Kategorien:
1. kurzfristig fällige Leistungen (bsp. Löhne)
2. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bsp. Einmalzahlungen, Gehaltsfortzahlung ohne weitere Gegenleistung)
3. Andere langfristig fällige Leistungen (bsp. lfr. Erwerbsunfähigkeitsleistungen)
4. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Unterscheidung zwischen
- Beitragsorientierte Pläne
- Leistungsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne (defined contribution):
Verpflichtung des Unternehmens ist begrenzt auf die Zahlung eines festgelegent Beitrages an einen Fonds, der später den Arbeitsnehmer bedient. Arbeitnehmer trägt Versicherungsmathematische und Analgerisiko.

Leistungsorientierte Pläne (defined benefit):
Verpflichtung des Unternehmens besteht in Zahlung einer zugesagten Leistung an dem Arbeitnehmer. Das Unternehmen trögt dabei das wesentliche versicherungsmathematische und Anlagerisiko.

33
Q

Wie werden die Pensionsrückstellungen unter IAS 19 berechnet?

A

Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen sind die zukünftigen Leistungsverpflichtungen mit einem aktuellen fristenkongruenten Zinssatz abzuzinsen.

Im Rahmen der Ermittlung der Verpflichtungen sind zukünftige Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen. Von den so ermittelten Verpflichtungen sind etwaige Planvermögenswerte abzuziehen.

34
Q

IAS 19: Aus was ergibt sich der Aufwand in der Erfolgsrechnung und sonstigem Ergebnis im zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen?

A

Der Aufwand ergibt sich aus den Komponenten:
- Dienstzinsaufwand (Erfolgsrechnung)
- Netto-Zinsaufwand (Erfolgsrechnung)
- Neubwerertungsergebnis (sonstiges Ergebnis)

35
Q

IAS 20

A

Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

Definition: Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Beihilfen, die an ein Unternehmen gewährt und die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens dienen.

z.B. ein Darlehen der öffentlichen Hand zu einem Zinssatz, der unter dem Marktzins liegt.

Erfassung erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass (a) das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und (b) die Zuwendungen gewährt werden.

Erfolgsbezogene Zuwendungen können getrennt als ‘sonstige Erträge’ dargestellt oder von den zugehörigen Aufwendungen abgezogen werden in jener Perioden, n denen die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen.

36
Q

IAS 21

A

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

Anwendungsbereich: Umrechnung von Transaktionen und offenen Posten in fremder Währung und Umrechnung der Abschlussposten eines ausländischen Geschäftsbetriebes in einer Konzerndarstellungswährung.

Transaktionen in fremder Währung sind in die funktionale Währung mit dem Kurs am Tag der Transaktion umzurechnen.

Einzelabschluss Bilanzstichtag:
- monetäre Posten zum Stichtagskurs umzurechnen
- nicht-monetäre Posten zu historischen AHK bleiben mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet
- nicht-monetäre Posten nach dem Neubewertungsmodell sind mit dem Kurs am Tag der Neubewertung umzurechnen -> Differenzen sind grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen.

**Konsolidierung: **
- Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs
- Aufwendungen und Erträge mit dem Kurs am Tag der Transaktion, vereinfachend mit Durchschnittskursen
- Goodwills und Fair Value Anpassungen sind zum Bilanzstichtag in die Darstellungswährung umzurechnen.
- Sämtliche Umrechnungsdifferenzen sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

37
Q

Definiere die Funktionalwährung gemäss IAS 21

A

Die funktionale Währung eines Unternehmens ist die Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem ein Unternehmen tätig ist.

38
Q

IAS 23

A

Fremdkapitalkosten

Definition: Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital angefallene Kosten eines Unternehmens.

Aktivierung von FK-Kosten:
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen sind, sind als Teil der Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren. Andere Fremdkapitalkosten sind als Aufwand zu erfassen.

Definition qualifizierter Vermögenswerte:
Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht-finanzieller Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.
Negative Abgrenzung: Vermögenswerte, die routinemässig gefertigt oder auf andere Weise in grossen Mengen wiederholt über einen kurzen Zeitraum hergestellt werden, sind keine qualifizierten Vermögenswerte.

39
Q

Was ist ein qualifizierter Vermögenswert gemäss IAS 23?

A

Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht-finanzieller Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigen gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.

Negative Abgrenzung: Vermögenswerte, die routinemässig gefertigt oder auf andere Weise in grossen Mengen wiederholt über einen kurzen Zeitraum hergestellt werden, sind keine qualifizierten Vermögenswerte.

40
Q

IAS 24

A

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen: Alle Unternehmen, auf die das berichtende Unternehmen mindestens einen direkten massgeblichen Einfluss hat sowie alle Unternehmen, die mindestens einen direkten massgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen haben.

Zusätzlich: umfangreiche mittelbare Einflussverhältnisse -> zB. Schwestergesellschaften

Nahestehende Personen: alle natürlichen Personen, die einen mindestens massgebihcen Einfluss auf das berichtende Unternehmen haben oder Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind. Hierzu gehören auch nahe Angehörige dieser natürlichen Person.

Anhangsangaben sind zu machen über bestehende Beherrschungsverhältnisse, zu Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und zu Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

41
Q

IAS 27

A

Einzelabschlüsse
Sofern ein Konzernabschluss oder ein Einzelabschluss im weiteren Sinne nach IFRS aufgestellt werden muss, kann ein Einzelabschluss gemäss IAS 27 immer nur zusätzlich aufgestellt werden.

Anwendungsbereich: Bilanzierung und Bewertung sowie Anahngangaben in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen in einem Einzelabschluss.

Wahlrecht: Beteiligungen können zu
- Anschaffungskosten
- nach IFRS 9
- Equity-Methode

bewertet werden.

42
Q

IAS 28

A

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)

Kontrolle/Stimmrechte: 20 - 50%

Beachte Unterscheidung Joint Operations und Joint Ventures gem. IFRS 11

Erstbewertung zu Anschaffungskosten
Folgebewertung gemäss Equity-Methode.

Goodwill wird nicht planmässig abgeschrieben

Gesamtbuchwert ist nach den Vorschriften der IFRS 9 und IAS 36 auf Werthaltigkeit zu überprüfen.

43
Q

IAS 29

A

Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Hochinflation kann an verschiedenen Merkmalen festgemacht werden, wie z.B. dass die kumulative Preissteigerungsrate innerhalb von drei Jahren bis zu oder mehr als 100% erreicht.

Abschlüsse von Unternehmen in Hochinflationswährung:
- Posten der Bilanz, die noch nicht in einer monetären Einheit geführt werden mit einem allgemeinen Preisindex anzupassen.

44
Q

IAS 32

A

Finanzinstrumente: Darstellung

Einteilung Finanzinstrumente in:
1. finanzielle Vermögenswerte
2. finanzielle Verbindlichkeiten
3. Eigenkapitalinstrumente

Eigenkapitalinstrument: Instrument, das einen Residualanspruch auf das Vermögen nach Abzug der Schulden begründet. Des weiteren darf das Unternehmen keine vertragliche Zahlungsverpflichtungen haben, der sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

45
Q

IAS 33

A

Ergebnis je Aktie

Unterscheidung zwischen dem unverwässerten und verwässerten Ergebnis je Aktie.

Unverwässertes Ergebnis je Aktie: Nur ausstehende Stammaktien werden berücksichtigt.
Division des Ergebnisses, das den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zusteht, abzüglich etwaiger für die Periode zu leistender Vorzugsdividende, durch die Anzahl der gewichteten, durschnittlich während der Periode ausstehenden Stammaktien.

Verwässertes Ergebnis je Aktie: Inkludiert die Effekte, die durch eine Umwandlung aller verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien eintreten würden. -> Ausstehende, noch nicht umgewandelte Wandelanleihen/Options.

46
Q

IAS 34

A

Zwischenberichterstattung

Anwendungsbereich: Mindestinhalt und Darstellung von Zwischenabschlüssen, anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Grundsätzlich gleich wie Jahresabschluss.

Ein Zwischenabschluss hat die gleichen Pflichtbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhangangaben) wie im Jahresabschluss zu enthalten. Bestandteile können in verkürzter Form dargestellt werden.

47
Q

IAS 37

A

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Rückstellungen:
- Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses > 50%
- gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen
- Ereignis der Vergangenheit

Bewertung der Rückstellung erfolgt nach dem Best-Estimate-Konzept: Es ist der Betrag zu passivieren, der die bestmögliche Schätzung der Ausgabe darstellt. Abzinsung falls Effekt wesentlich.

Eventualverbindlichkeiten und -forderungen sind lediglich im Anahng aufzuführen. Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses zwischen 5 - 50%.

48
Q

IAS 39

A

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Wichtig: Ein Unternehmen wendet IFRS 9 ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen, grundsätzlich für die Bilanzierung und Bewertung seiner Finanzinstrumente an.

Jedoch besteht ein Wahlrecht zur Anwendung von IAS 39. IAS 39 stellt jedoch komplexere und restriktivere Vorgaben, es empfiehlt sich also, IFRS 9 anzuwenden.

49
Q

IAS 41

A

Landwirtschaft

Anwendungsbereich: Bilanzierung und Bewertung biologischer Vermögenswerte, landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Zeitpunkt der Ernte und Zuwendungen der öffentlichen Hand für biologische Vermögenswerte.

50
Q

IFRS 1

A

Erstmalige Anwendung der IFRS

Grundsätzlich sind im ersten IFRS-Abschluss, einschliesslich der Vergleichszahlen des Vorjahres, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden retrospektiv anzuwenden, die am Stichtag des ersten IFRS-Abschlusses gültig sind. Dies, als wären diese Vorschriften schon immer angewendet worden.

Befreiungswahlrechte der retrospektiven Anwendung (nicht abschliessend):
- Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3
- Anteilsbasierte Vergütungen (IFRS 2)
- Leasingverhältnisse (IFRS 16)
- Kumulierte Umrechnungsdifferenzen (IAS 21)
- Hybride Finanzinstrumente -> keine Aufteilung in EK- und FK-Komponenten erforderlich

Verbot der retrospektiven Anwendung (nicht abschliessend):
- Schätzungen
- Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Schulden gem. IFRS 9
- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften -> Alle zu FV bewerten

51
Q

IFRS 2

A

Anteilsbasierte Vergütung

Bei anteilsbasierten Vergütungen erhalt ein Unternehmen Güter und Dienstleistungen und gewährt dafür Eigenkapitalinstrumente (“echte EK-Instrumente”) oder geht eine Schuld ein, die entweder in Geld oder in anderen Vermögenswerten beglichen wird und deren Wert auf dem der EK-Instrumente basiert (“virtuelle EK-Instrumente”).

Echte EK-Instrumente sind grundsätzlich mit dem Fair Value der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen zu bewerten (direkte Bewertung). Ist dies nicht verlässlich ermittelbar -> bspw. bei Vergütung von Arbeitnehmern für Arbeitsleistungen, Bewertung zum Fair Value der gewährten Eigenkapitalinstrumente (indirekte Bewertung).

Marktbedingungen und Nicht-Ausübungsbedingungen (non-vesting conditions) sind im Fair Value wertmindernd zu berücksichtigen. Bspw. Wenn erwartet wird, dass nur 7 von 10 Mitarbeiter die Vesting-Conditions erreichen.

Beispiel Buchung: Personalaufwand / Kapitalreserve

Virtuelle EK-Instrumente: Bewertung der erhaltenen Güter/Dienstleistungen zum Fair Value der Schuld unter Berücksichtigung aller Vertragsbedingungen. Beispiel: Aktienbasierte Vergütung mittels Barausgleich.

Beispiel Buchung: Personalaufwand / Rückstellugen

52
Q

IFRS 6

A

Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen

Anwendungsbereich: Bilanzierung von Ausgaben für die Exploration und die Evaluierung von Bodenschätzen.

Ausgaben für die Eploration und Evaluierung von Bodenschätzen sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren.

53
Q

IFRS 7

A

Finanzinstrumente: Angaben
(Anhangangaben zu Finanzinstrumenten)

Unterteilung:
- Angaben die sich unmittelbar auf den Abschluss beziehen
- Angaben die eher mit dem Risikomanagement des Unternehmens zu tun haben

Angaben die sich unmittelbar auf den Abschluss beziehen:
- Angaben zu den betroffenen Bilanzwerten und ER-Posten
- Bilanzierungs- und Bewerthungsmethoden
- Buchwerte finanzieller Vermögenswerte/Schulden mit ihren Fair Values pro Klasse vergleichen
- Erläuterungen zu Spezialfällen -> bspw. Reklassifizierungen

Risikoorientierten Angaben umfassen:
- qualitative Beschreibungen der Risikopolitik gegliedert nach Ausfall-, Liquiditäts- und Marktrisiken
- Umfangreiche quantitative Angaben zu den genannten Riskogruppen

54
Q

IFRS 12

A

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Ein Unternehmen hat die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen zur Klassifizierung der Anteile in eine bestimmte Kategorie anzugeben.

Zu jeder Kategorie von Beteiligungsarten sind umfangreiche Angaben zu machen, die ein Verständnis über die Art der Beziehungen, verbundene Risiken sowie einfluss auf den Abschluss erläutern.

Beteiligungsarten:
- Tochterunternehmen
- gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations)
- Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)
- nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen

55
Q

IFRS 14

A

Regulatorische Abgrenzungsposten

Anwendungsbereich: Preisregulierte Unternehmen, die in ihren bisherigen Abschlüssen nach nationalen Bilanzierungsvorschriften regulatorische Abgrenzungsposten in der Bilanz angesetzt haben. Diese Unternehmen haben in ihrem ersten IFRS-Abschluss das Wahlrecht zur Anwendung von IFRS 14. In den folgenden IFRS-Abschlüssen darf IFRS 14 nur dann angewendet werden, wenn dieser auch im ersten IFRS-Abschluss angewendet wurde.

Beispiel regulatorischer Abgrenzungsposten: Eine Rückstellung für die Beseitigung von Umweltschäden, die durch regulatorische Anforderungen entstanden ist.

56
Q

IFRS 17

A

Versicherungsverträge

Anwendungsbereich: Bilanzierung von Versicherungsverträgen, Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und passiven Rückversicherungsverträgen.

Ziel: Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Versicherungsunternehmen zu erhöhen.

57
Q

IFRS 18

A

Darstellung und Angaben im Abschluss

Gültig ab 01. Januar 2027, frühzeitige Anwendung zulässig.
Ersetzt IAS 1

Zielsetzung: Anforderungen an die Darstellung und die Offenlegung von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke festzulegen.

58
Q

Was sind die Neuerungen, welche IFRS 18 bringen wird?

A

Kategorien PnL: Etrags- und Aufwandsposten müssen neu in der Gewinn- und Verlustrechnung in eine von fünf Kategorien eingeordnet werden:
1. Betriebskategorie -> Ausschlussverfahren, Erträge und Aufwendungen, welche nicht den anderen Kategorien zuordnungsbar sind.
2. Investitions-Kategorie (bspw. Verkauf von Sachanlagen)
3. Finanzierungskategorie (bspw. Darlehen
)
4. Kategorie Einkommenssteuern/Ertragssteuern
5. Kategorie der aufgegebenen Geschäftsbereiche

*Beispiele sind unter der Annahme, das die Unternehmung keine bestimmte Hauptgeschäftstätigkeit in der Investitions- oder Finanzierungsbranche.

Neue Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung:
1. Operativen Gewinn oder Verlust
2. Gewinn oder Verlust vor Finazierung und Ertragssteuern

Neue Anhangsangaben zu Management-Defined Performance Measures (MPMs).
Dabei handelt es sich um vom Management ausserhalb des Konzernabschlusses öffentlich kommunizierte Leistungskennzahlen, die nicht furch IFRS-Rechnunglsegungsstandards spezifiziert sind.

59
Q

IFRS 19

A

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Gültig ab 01. Januar 2027, frühzeitige Anwendung zulässig.

Überblick: IFRS 19 legt reduzierte Angabevorschriften fest, die ein in Frage kommendes Unternehmen anstelle der Angabevorschriften in den anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden darf.

Reduzierte Angabevorschriften für:
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IAS 12 Ertragssteuern
IAS 16 Sachanlagen

Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen dürfen den Standard NICHT anwenden.
Ein Unternehmen ist öffentlich Rechenschaftspflichtig wenn:
1. es an einer Börse kotiert ist
2. Vermögenswerte Treuhänderisch verwaltet (bspw. Bank/Versicherung)

60
Q

Welche Unternehmen dürfen IFRS 19 anwenden?

A

Ein Unternehmen kann sich dafür entscheiden, diesen Standard in seinem Konzern- oder Einzelabschluss anzuwenden, wenn, und nur wenn, es am Ende der Berichtsperiode:
1. ein Tochterunternehmen ist
2. keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt
3. ein oberstes oder zwischengeschaltetes Mutterunternehmen hat, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss erstellt, der im Einklang mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellt wird.

Ein Unternehmen ist öffentlich Rechenschaftspflichtig wenn:
1. es an einer Börse kotiert ist
2. Vermögenswerte Treuhänderisch verwaltet (bspw. Bank/Versicherung)