Obligationenrecht Flashcards
Erklären Sie die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu OR / FER / IFRS
OR:
- Gläubigerschutz
- Vorsichtsprinzip (Imparitätsprinzip, Niederwertsprinzip)
- keine True & Fair View
Swiss GAAP FER:
- True and Fair View (historische AHK und aktuelle Werte)
IFRS:
- True and Fair View (Historische AHK, Tageswert, Veräusserungswert, Barwert)
Welches sind die Bestandteile der Jahresrechnung unter OR / FER / IFRS
OR:
- Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
für grössere Unternehmen: (ges. zur ord. Revision verpflichtet)
- zusätzliche Angaben im Anhang
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
Swiss GAAP FER:
- Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anhang & Jahresbericht
IFRS:
- Bilanz, Erfolgsrechnung, EK-Veränderungen, Kapitalflussrechnung und Anhang
Welche Aktionäre dürfen beim Verwaltungsrat Auskunft verlangen?
Aktionäre, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten können vom VR schriftlich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.
Welche Aktionäre haben Einsichtsrecht auf Geschäftsbücher?
Die Geschäftsbücher und die Akten können von Aktionären eingesehen werden, die zusammen mindestens 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten.
Welche Aktionäre können eine Traktandierung an der GV verlangen?
- Bei börsenkotierten 0.5% dese Akitenkapitals oder Stimmrechte,
- 5% bei anderen Gesellschaften
Kann eine GV im Ausland ausgeführt werden?
Ja , wenn dies die Statuten vorsehen
Amtsdauer des VR
OR Art. 710
börsenkotiert: bis zur nächsten GV
andere: max. 3 Jahre
Wiederwahl ist möglich
Unübertragbare Aufgaben des VR
OR Art. 716a:
- Oberleitung der Gesellschaft
- Festlegung der Organisation
- Ausgestaltung des Rechnungswesen + Finanzkontrolle/-planung
- Ernennung und Aufsicht der Geschäftsführung
- Erstellung des Geschäftsberichts & Vorbereitung GV
- im Falle Überschuldung , Richter kontaktieren
- Vergütungsbericht (falls kotiert)
Organe einer Gesellschaft (AG)
VR
GV
Revisionsstelle
Opting up
von eingeschränkt zur ordentlichen Revision
- wenn Aktionäre, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, dies verlangen.
- wenn Statuten dies vorsehen
Opting out
Verzicht auf Revision
Zustimmung sämtlicher Aktionäre + nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Opting down
Voraussetzung für opting out müssen erfüllt sein,
Laienrevision
Opting in
von opting out auf eingeschränkte Revision
bereits 1 Aktionär kann dies verlangen
Wer muss zwingend eine ordentliche Revision (AG) machen?
- Publikumsgesellschaften
a) Beteiligungspapiere an einer Börse
b) Anleihensobligationen
c) mindestens 20 Prozent der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft nach Buchstatbe a oder b beitragen - Überschreitung 20/40/250
- Gesellschaften die zur einer Konzernrechnung verpflichtet sind.
Wann muss ein Verein ordentlich geprüft werden?
Gemäss ZGB 69b:
1. Bilanzsumme über 10 Mio.
2. Umsatzerlöse über 20 Mio.
3. 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Wann muss ein Verein eingeschränkt geprüft werden?
Wenn ein Vereinsmitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.
Wie wird die drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und Aufwertung von Vereinen behandelt?
Gemäss Aktienrecht
Welches Organ bezeichnet die Revisionsstelle bei einer Stiftung?
Das oberste Stiftungsorgan
Wann ist eine Stiftung zu einer ordentlichen Revision verpflichtet?
Gemäss Aktienrecht:
- Publikumsgesellschaften
a) Beteiligungspapiere an einer Börse
b) Anleihensobligationen
c) mindestens 20 Prozent der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft nach Buchstatbe a oder b beitragen - Überschreitung 20/40/250
- Gesellschaften die zur einer Konzernrechnung verpflichtet sind.
Ist die Stiftung zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet, so kann die Aufsichtsbehörde eine ordentliche Revision verlangen, wenn dies für die zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Stiftung notwendig ist
Kann eine Stiftung ein opting down machen?
Ja gemäss Aktienrecht.
Ausserdem kann die Aufsichtbehöre von der Pflicht befreien eine Revisionsstelle zu bezeichnen. Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Befreiung fest.
Erklären Sie mir das Vorgehen bei einer zahlungsunfähigen oder überschuldeter Stiftung (Vorgehen ist gleich).
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss das oberste Stiftungsorgan umgehend die Aufsichtbehörde benachrichtigen.
- Stellt die Revisionsstelle fest, dass überschuldet oder zahlungsunfähig, benachrichtigt diese die Aufsichtsbehörde.
- Aufsichtsbehörden verhängt Massnahmen. Bleibt die Stiftung untätig, so trifft die Aufsichtsbehörden die Massnahmen oder benachrichtigt das Gericht