Spannungsverhältnis zur Fraktion Flashcards
Spannungsverhältnis
Dass ein Abgeordneter gemäß Art. 38 I 2 GG nicht an Weisungen gebunden ist, steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu seiner Eigenschaft als Vertreter einer Partei (Art. 21 GG)
Unzulässige Maßnahmen
Rechtlich bindende Weisungen der Wähler, der Partei oder der Fraktion an den Abgeordneten.
Anordnungen oder Verpflichtung, die zum Mandatsverlust führen.
Vertragliche Verpflichtungen, die zum Mandatsverlust führen-
Zulässige Maßnahmen
Gewisse Beschränkungen der Abgeordnetentätigkeit wie etwa die Einschränkung der Redezeit. Die Einschränkung darf jedoch nicht das grundsätzliche Rederecht des Abgeordneten antasten.
Sanktionen im “Innenbereich” von Partei und Fraktionen, die bis zum Ausschluss aus der Partei (§10 PartG) und der Fraktion führen können.
Fraktionsdisziplin (zulässig)
Der Abgeordnete fügt sich dabei in die Fraktionsmehrheit ein. Durch das Einfügen unterstützt der einzelne Abgeordnete andere in ihren Vorhaben und erfährt selbst Wiederrum Unterstützung für eigene Vorhaben. Der Abgeordnete ist aber dennoch frei darin, abweichend von seiner Fraktion zu stimmen.