Rückwirkung Flashcards

1
Q

Echte Rückwirkung

A

Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn an einen abgeschlossenen, in der Vergangenheit liegenden Tatbestand neue Rechtsfolgen geknüpft werden.
Diese ist zulässig, wenn:
1. mit einer neuen Regelung gerechnet werden musste
2. eine “unklare und verworrene” Rechtslage bereinigt wird
3. ein Bagatellfall vorliegt
4. zwingende Gründe des Gemeinwohls es erfordern
(3 und 4 sind eng auszulegen)

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2
Q

Unechte Rückwirkung

A

Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn an einen in der Vergangenheit begonnenen, noch nicht abgeschlossenen SV neue Rechtsfolgen geknüpft werden.
-> Zulässig, sofern nicht schutzwürdiges Vertrauen des Bürgers entgegensteht

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