Schuldrecht - Schuldverhältnisse Flashcards

1
Q

Inhalte eines Schuldverhältnisses

(4 Stück)

A

Leistungsgegenstand

Leistungsort

Leistungszeit

Art und Weise der Leistung

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2
Q

Leistungsgegenstand

(2 Schuldarten, …, REgelung zur Vollständigkeit der Leistung)

A

Schuldarten:

  1. Stpckschuld (eine individuell bestimmte Sache)
  2. Gattungsschuld (nur nach Gatungsmerkmalen bestimmt nach §243 Abs 1, bei Konkretisierung auf individuelle Sachen §243 Abs 2)

Vollständigkeit der Leistung:

Gläubiger braucht Teilleistungen nicht anzunehmen

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3
Q

Leistungsverweigerungsrecht

A

BGB §320:

Leistungs kann bis zur Gegenleistung verweigert werden.

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4
Q

Leistungsort

(3 Schuldarten)

A

Ergibt sich aus dem Vertrag nicht -> Leistungs am Sitz des Schuldners (BGB §269)

Schuldarten:

Holschuld, Schickschuld, Bringschuld

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5
Q

Herleitung Hole-, Schicke- und Bringschuld

(§)

A

Beendigung des Schuldverhältnisses erst bei Übereignung anch § 433

Dies ist erst bei Erlangen der tatsächlichen Gewalt gegeben nach § 854

Holschuld:

  • nach § 269 bei keiner weiteren Vereinbarung

Bringschuld:

  • eindeutig vereinbart

Schickschuld:

  • nur Verandtkosten vereinbart aber nur nach § 269 aber noch keine Bringschuld dadurch
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6
Q

Leistungszeit

(Fälligkeit und Erfüllbarkeit + §)

A

Der Schuldern muss und darf die Leistung sofort erfüllen (§ 271)

Bei einer Bestimmung, kann vorher geleistet werden.

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7
Q

Art und Weise der Leistung

(Leistung durch 3.?)

A

Grundsätzlich zulässig nach § 267

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