RGL - Vertrag(-sabschluss) Flashcards
Prüfungsschema. Wirksamer Vertragsabschluss?
- Zustandekommen des Vertrages
- Angebot (§ 130):
- Willenserklärung
- hinreichend bestimmt
- Abgabe und zugang
- Annahme:
- Willenserklärung
- inhaltsgleich
- Abgabe und Zugang
- rechtzeitig (§§ 147)
- Angebot (§ 130):
- Wirksamkeit des Vertrages, Nichtigkeitsgründe:
- Fehlende Geschäftsfähigkeit (§§ 104)
- Willensmängel §§ 116
- Anfechtung §§ 119
- Formmangel § 125
- Verstoß gegenverbote § 134
- Sittenwidrigkeit § 138
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
(Inhalt+§; 4 Vorraussetzungen; (2) Rechtsfolge)
Inhalt (HGB §342 & §362): Durch das Institut des kaufmännischen Bestätigungsschreibtens wird schweigen als zustimmende Willenerklärung gewertet.
Vorraussetzung:
- Beteiligte sind Kaufleute
- Bestätigungsschreiben in unmittelbarem Zusammehang mit Vertragsverhandlungen oder best. eines vermeitlichen Vertragsschlusses
- Kein unverzüglicher Wiederspruch
- Absender schutzwürdig 8nicht treuewidrig oder übermäßige Abweichungen
Rechtfolge:
Schweigen des Empfängers gilt als Zustimmung:
- Deklaratorische Wirkung (Beweisfunktion bei mündlichem Vertrag
- Konstitutive Wirkung bei Abweichungen von Vertragsverhandlungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(I. Anwendbarkeit der AGBs mit §)
- Vorliegen von AGBs nach § 305:
- Vertragsbedingungen
- für eine vielzahl von Verträgen
- einseitig vom Verwender gestellt - Sachlicher Anwendungbereich aus § 310:
- nicht bei erb- familien- oder gesell.- rehctlihcen Vorgängen - Persönlciher Anwendungsbereich aus §§ 305 ff ggü Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(II. Einbeziehung in Vertrag (3))
- Angebots und Annahme §§ 145
- Zusätzliche Vorraussetzungen nach § 305 Abs. 2:
* Zumutbarkeit der Kenntnisnahme bei Vetragsschluss (Hinweiß/ Aushang, Möglichkeit der Kenntnisnahme - Keine Einbeziehung:
- Individuelle Absprache hat Vorrag (§ 305 b)
- Überraschende und Mehrdeutige Klauseln (§ 305 c)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(III. Inhaltliche Worksamkeit)
Inhaltskontrolle nach der für den Verwender ungänstig auszulegenden Möglichkeit (§ 305c)
- Spezielle Verbote:
* §§ 308 309 - Generalklausel §307:
* Unwirksamkeit durch Benachteiligung von Treue und Glauben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(IV. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit)
Wenn nicht einbezogen oder unwirksam gilt: § 306
1 ) AGBs nicht wirksam, Vertrag wirksam
2) Halten an gesetzliche Vorgaben
3) Besondere Härte?
Was ist ein unentgeldlicher Auftrag?
Dienstvertrag/ Werkvertrag
Wann ist man Kaufmann?
Mitarbeiter in Kapitalgesellschaften sind immer Kaufmann (sonst HBG § 1)
Stellvertretung
(Inhalt, 4 Vorraussetzungen, 2 Rechtsfolgen)
Stellvertetung Offenkundigkeitsprinzip
(Bedingung, Grund, Rechtsfolge nicht offenkundig, 2 Fälle offenkundigkeit liegt vor: 1 + 2 Ausnahmen)
Handeln unter fremden Name
( §?, 2 Varianten (2. 2 Optionen)
Vertretungsvollmacht
(2 Arten)
Art 1: 2 Typen je 3 §
Art 2: 3 Vorraussetzungen + §
Rechtsscheinvollmachen
§§170:
Voraussetzung:
- Außenvollmacht
- nicht ggü. dem 3. widerrufen
Rechtsfolge:
- Vollmacht wirkt fort
Nach §§54, 56 HGB
Voraussetzungen:
- Nach § 54 Handlungsbevollmächtiger aber nicht Prokura
- Nach § 54 (2) Handlungsvollmacht nicht gesondert erteilt
- kennt nicht und muss nicht kennen nach Absatz 3
Rechtsfolgen:
- Dritter brauch Handlungsbreschränkungen nicht gegen sich geltend zu machen
- Vollamcht umfass alle Geschäfte des Gewerbes
Fehlerfolgen bei Stellvertretung
(2 Möglichkeiten)
§ 164 (2)
Voraussetzung: Erklärende nicht erkennbar in fremden Namen
Rechtsfolge: Wird selbst pflichtig und berechtigt aus der Willenerklärung
§§ 177, 179
Voruassetzung: Als Vertreter; Vertrag geschlossen; ihne Vertretungsmacht; im Namen eines anderen;
Rechtsfolge:
- > Genehmigung Vertretener: gibt nach 164
- > nicht genehmigt: Erfüllung oder Schadensersatz nach §179
Geschäftsfähigkeit
(2 Stufen je mit Voraussetzungen und Folgen)
Willensmängel
Definition
(2 Fallgruppen mit je 3 Fällen und §)
Abweichung von subjektiven Willen und objektiv Erklärten
Bewussten Abweichen
- § 116 Geheimer Vorbehalt (-> ist nicht nichtig)
- § 117 Scheingeschäft (-> Scheingeschäft ist unwirksam, Verdeckes Geschät ist wirksam(
- § 118 Scherzerklärung (-> nichtig aber nach 122 Vertrauensschaden)
Unbewusste Abweichungen
- §§ 119, 120 Irrtümer (-> können angefochten werden)
- § 123 Täuschung (-> anfechtbar)
- § 123 Drohung (-> anfechtbar)