Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse Flashcards

3
Q

Gesetzliche Schuldverhältnisse

(4)

A

Geschäftsführung ohne Auftrag (§677)

Unerlaubte Handlung / Deliktrecht (§§ 823 ff.)

Ungerechtfertigte Bereicherung (§§812 ff.)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff.)

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4
Q

Bereicherungsrecht

(Bedeutung, Paragraphen)

A

Eine Partei hat einen Vermögensvorteil auf Kosten einer anderen Partei ohne Rechtsgrund erlangt.

Bereicherungsrecht ist Anspruchgrundlage für Rückabwicklung

§812

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5
Q

Voraussetzungen Bereicherungsrecht

(4 Leistungskodiktion, 3 Eingriffkondiktion, Sonderfälle Nichtleistungskondiktion)

A

Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1):

  • Etwas erlangt (jeder Vermögensvorteil)
  • durch Leistung (bewusste und zweckmäßige Vermögensmehrung durch Anspruchssteller)
  • ohne Rechtsgrund (es besteht kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch)
  • kein Ausschluss (zb, wenn der Leistende fehlende Rechtsgrundlage kannte)

Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1)

  • etwas erlangt
  • in sonstiger Weise auf Kosten des Anspruchstellers (Eingriff in Rechte oder Erhalt eines Vermögensvorteils, der dem Anspruchsteller gehört)
  • ohne rechtliche Grundlage

Sonderfälle

  • Nichtberechtigter verfügt über Gegenstand
  • Verfügung ist dem Berechtigtem ggü. wirksam
  • => Herausgabe des durch Verfügung erlangtem
  • => ohne Gegenleistung muss Begünstigter der Verfügung herausgeben
  • (selbes mit Leistung)
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6
Q

Rechtsfolgen Bereicherungsansprüche

(3)

A

Nach §818:

  • Herausgabe des Erlangen in Natur
  • Wert des Erlangen ersetzen, wenn Herausgabe umöglich
  • Anspruch erlischt, sobald Empfänger nicht mehr bereichert ist
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7
Q

Voraussetzungen Geschäftsführung ohne Auftrag

(Echt berechtigte, Echte unberechtigte, Unecht)

A

Echte berechtigte:

  1. Besorgt Geschäfte (§ 677)
  2. für einen anderen (§ 677)
  3. ohne Auftrag (§ 677)
  4. Berechtigt:
    • echte und mutmaßliche Interesse und Willen des Geschäftsherren entspricht oder (§ 683 Satz 1)
    • Geschäftsherr genehmigt Geschäftsführung (§ 684 Satz 2)

Echt unberechtigt:

  1. Besorgt Geschäfte (§ 677)
  2. für einen anderen (§ 677)
  3. ohne Auftrag (§ 677)
  4. Gegen echte und mutmaßliche Interesse und Willen des GH und ohne Genehmigung (und muss es wissen)

Unecht:

  1. Der Meinung, dass es sein eigenes Geschäft ist (§ 687 Abs. 1)
  2. Behandlung wie eingenes Geschäft, weiß es aber besser (§ 687 Abs. 2)
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8
Q

Rechtsfolge Geschäftsführung ohne Auftrag

(Echte berechtigte, Echte unberechtigte, Unecht)

A

Echte berechtigte:

  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung (§ 677)
  • Schadensersatz bei Pflichtverletzung (§ 280) bei Gefahrenabwehr nur bei grober Fahrlässigkeit (§ 680)
  • Nebenpflichten (§ 681)
    • Herausgabe des Erlangten (§667)
    • Verzinsung des Aufgewendetn Geldes (§ 668)
  • Ersatz der erforderlichen Ausfwendungen (§683)

Echte Unberechtigte:

  • Trotzdem Schadensersatzpflich (§ 678)
  • Herausgabe der Bereicherung (§ 684) statt Ersatz der Aufwendungen

Unechte (§ 687):

  • Irrtümliche Eigengeschaäftsführung:
    • allgemein Haftung
    • §§ 677 ff keine Anwendung
  • Angemaßte Eigengeschäftsführung
    • Haftet für alle Folgen
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9
Q

Anspruchsgrundlagen Deliktrecht

A
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10
Q

Voraussetzungen Schadenersatz nach § 823 Abs. 1

A
  1. Rechtsgutverletzung
  2. Klausale Tathandlung (Handlung muss die Rechtsgutverletzung vervorrufen)
  3. Rechtswiedrigkeit (indiziert durch Rechtsgutverletzung, wenn kein Ausnahmefall greift wie z.b.: Notwehr…)
  4. Verschulden
    • Vorsatz oder
    • Fahrlässigkeit (Außerachtlasseung der erforderlichen Sorgfalt)
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11
Q

Rechtsfolgen des Schadenersatzanspruchs

(5 zu Prüfende Faktoren)

A
  1. Begriff und Arten des Schadens
  2. Bestimmung des Schadens
  3. Haftungsausfüllende Kausalität
  4. Mitverschulden
  5. Art und Weise des Schadenersatzes
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12
Q

[Schadensersatz]

Begriffe und Arten des Schaden

(4 Katergorien)

A
  1. Materieller vs. immaterieller Schaden
    • materiell: Verminderung des Vermögens
    • immateriell: in der Regel nur in Natur; Geld nur nach Gesetz (§253)
  2. Negatives und positives Interesse
  3. Unmittelbare und mittelbare Schäden
    • unmittelbar: Einbußen im geschützten Rechtsgut
    • mittelbar: Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter
  4. Drittschaden: Mittelbarer Schäden Dritter nur in Fällen eines Vertrages mit Schutzpflicht
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13
Q

[Schadensersatz]

Bestimmung des Schadens

(Ermittlungsmethode Höhe + 5 Klausalitätsregeln)

A

Differenzmethode: Vermögensbestand mit und ohne Schädigung

Ermittlung Kausalzusammenhang:

  1. natürlicher Ursachenzusammenhang
  2. ganz ungewöhnliche und unerwartbare Klausalverläufe sind ausgeschlossen
  3. Eingriffe anderer sind unerheblich, wenn nicht komplett neues Ereignis
  4. Klauslität mehrerer möglich
  5. Hypothetische Kausalität hebt nicht auf (zb jemand anderes würde das gleich später auch machen)
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14
Q

[Schadensersatz]

Mitverschulden

(Definition, MV Dritter, Rechtsfolge)

A
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15
Q

[Schadensersatz]

Art und Weise der Schdenersatzes

(2 Arten)

A
  1. Grundsatz: Naturalresitution
  2. Geldersatz nach §§ 249 ff
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