Schuldrecht Flashcards
Leistungsstörung Prüfungsschema AGB Forderungsabtretung Schuldübernahme Vertrag zugunsten Dritter Erlöschen von Schuldverhältnissen Widerrufsrecht Schuldverhältnisse Rechtsfolgen bei Sachmängeln +Gewährleistungsausschluss +Verbrauchsgüterkauf UN Kaufrecht Werkvertrag Rechtsfolgen bei Mängeln Darlehensverträge Bürgschaft Patronatserklärung Wertpapiere Leistungskondition Grundtatbestand Gefährdungshaftung Produkthaftung Halterhaftung
Nenne 4 Leistungsstörungen
Unmöglichkeit = Schuldner kann nicht leisten
Verzug = Schuldner leistet zu spät
Schlechtleistung = Schuldner leistet schlecht
Nebenpflichtverletzung = Verhalten außerhalb des Vertrags
Nenne mögliche Rechtsfolgen der Leistungsstörung nach Allg. Schuldrecht
- Schadensersatzneben der Leistung, § 280 Abs. 1 (nicht bei Unmöglichkeit)
- Schadensersatz statt der Leistung § 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. §§ 281-283 BGB
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen §§ 280 Abs. 1, 284 BGB
- Rücktritt §323
Nenne das Prüfungsschema für Schadensersatz
- Schuldverhältnis
- rechtswidrige Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen (Verschulden)
- Schaden ist entstanden (bleibt hinter
- Kausalität zw. Schaden und Pflichtverletzung
Welche Formen des Vertretenmüssen (Verschulden) kennen Sie?
Nach §276 BGB muss vertreten werden:
1. Vorsatz (Wissen und Wollen des pflichwidrigen Erfolges)
2. Fahrlässigkeit (Außerachtlassen der im Verkehr notwendigen Sorgfalt)
–> objektiver Sorgfaltsmaßstab
–> nach jeweiligen Verkehrkreis
–> einfach / grobe (besonders schwere Maß)
–> im AN Kreis (leicht, mittel, grob, gröbste)
Was ist ein Schaden?
jede unfreiwillige Einbuße an Gütern
Differenzhypothese = Vergleich der gegenwärtigen Lage mit der Lage, wie sie ohne das Schadensereignis bestehen würde
Wonach bemisst sich Art, Inhalt und Umfang des SE
A. Herstellung ist möglich
–> §249 Herstellung in Natur (Naturalrestitution)
–> §249,250 zur Herstellung der Naturalresitution notwendiger Geldbetrag
B. Herstellung ist unmöglich
–> §251,252,253 Entschädigung in Geld
C. Nichtvermögensschaden (Bsp. Rufschädigung, Erholungstage nach dem Urlaub)
–> muss im Gesetz separart geregelt sein §651n Reisevertragsrecht
entgangener Urlaub ist liquidabel
Was verstehen Sie unter Unmöglichkeit der Leistung? Erklären Sie anhand von 2 Schuldarten
- Stückschuld (bestimmte, hinreichend individualisierte Sache)
–> Untergang der Sache ist Voraussetzung - Gattungsschuld (nach allgemeinen Merkmalen bestimmte Sache)
–> Untergang der gesamten Sache ist Voraussetzung (Vorrat) §243 (2)
Was sind die Folgen der Unmöglichkeit der Leistung?
§326 Entfallen des Gegenleistungsansoruchs (Bsp. Bezahlung)
Ausnahmen:
–> Verantwortlichkeit des Gläubigers für Unmöglichkeit §326 (2)
–> Annahmeverzug des Gl. (2) 2. Alt.
–> Gl. verlangt das als Ersatz Empfangene §326 (3)
Welche Gefahrenübergange kennen Sie aus dem BGB?
- Übergabe nach §446
- Übergabe an Transportperson nach §447
- Abnahme §644
- Verantwortlichkeit des Bestellers §645
Wann kommt der Schuldner in Verzug?
Nach §286 müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Nichtleistung (nicht Unmöglichkeit)
2. Fälligkeit der Leistung
3. Mahnung (Ausnahem §286 (2,3)
4. Vertretenmüssen
Nennen Sie die Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs
A. Rechtsfolgen nach allg. Schuldrecht (Haftungsverschärfung §287
B. Verzugszinsen §288
Was bedeutet die Schlechtleistung?
wenn die Leistung zwar erbracht wurde, diese aber qualitativ nicht dem Geschuldeten entspricht, führt zu:
–> Rechtsfolgen nach allg. Schuldrecht
–> Sonderregeln im Kauf- Miet, Werk und Reisevertragsrecht
Wann ist eine Nebenpflichtverletzung gegeben?
der zur Leistung verpflichtete Schuldner verletzt Rücksichtnahme-, Neben-, bzw. Sorgfaltspflichten, führt zu:
–> Rechtsfolgen nach allg. Schuldrecht
–> Haftung auch im Rahmen vorvertraglicher Schuldverhältnisse (culpa in contrahendo) §311 (2)(Vertragsanbahnung)
–> Vertrauenshaftung Dritter §311(3) (Dritter hat soviel Vertrauen für sich in Anspruch genommen, deshalb soll dieser auch haften
Was verstehen Sie unter AGB?
- Regelungen die den Vertragsinhalt bestimmen (Vertragsbedingungen)
- für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert (3-5 Anwendungen)
- bei Vertragsschluss gestellt
–> AGB sind häufig zu Lasten des Verbrauchers gestaltet. Schutzbedürftig, da keine Verhandlungsvollmacht, Klauselverbote, eine unwirksame Klausel führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB
Wie werden die AGB vertraglich einbezogen?
- Hinweis des Verwenders (ersichtlich §305
- Möglichkeit zur Kenntnisnahme §305
- Einverständniserklärung (kann konkludent erfolgen)
Was sind Zessionär und Zedent?
Zedent ist der alte Gläubiger einer Forderung
Zessionär der neue Gl. bei Forderungsabtretung
Welche Arten der Forderungsabtretung kennen Sie? Kann eine Forderungsabtretung ausgeschlossen werden und was sind die Folgen?
- gesetzlicher Forderungsübergang (Vertrag) §398 Abtretung
- Sukzession -> Rechtsnachfolge
Ausschluss über §399 (Ausschluss der Abtretung bei Vereinbarung)
§816 (2) Verfügung eines Nichtberechtigten regelt die Geldübergabe an den Zedent, dieser muss an den Zessionär herausgeben
–> streng akzessorische Rechte, abhängig von der Forderung
Nennen Sie die Besonderheiten der Schuldübernahme
- Gläubiger muss zustimmen, da schutzbedürftig §415
Bsp.: Asset Deal
Was ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter?
A. echter VzGD
Eine dritte Person wird zum Forderungseinzug bemächtigt
B unechter VzGD
Eine dritte Person wird zur Entgegennahme der Leistung berechtigt
Zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger besteht ein Deckungsverhältnis (Vertrag Spareinlagen)
Zwischen Begünstigtem Dritten und Versprechendem ein Vollzugsverhältnis
Zwischen Versprechensempfänger und Drittem Valutaverhältnis (idR Schenkungsvertrag)