Familienrecht Flashcards
Eheliche Güterstände Ehevertrag Unterhalts- / Ausgleichpflichten
Nenne 4 eheliche Güterstände
- Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB)
= gesetzlicher Güterstand
* Gütertrennung während der Ehe (§ 1363 Abs. 2 BGB)
* Hälftige Teilung des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes
(§ 1378 BGB) - Gütertrennung (§ 1414 BGB)
- Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB)
Gesamtheitsgemeinschaft, Erbengemeinschaft - Deutsch- französische Wahl- Zugewinngemeinschaft (§ 1519 BGB)
Nenne Besonderheiten des Ehevertrags §1408 BGB
Die Güterstände Gütertrennung und Gütergemeinschaft treten nur
ein, wenn sie ehevertraglich zwischen den Ehegatten vereinbart
werden.
–> Der Ehevertrag kann vor der Heirat, aber auch während einer Ehe
abgeschlossen werden.
–> Er unterliegt einer Inhaltskontrolle:
1. Wirksamkeitskontrolle
− Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse bei Vertragsschluss
− Einseitige Benachteiligung (z.B. ungleiche Verhandlungsposition einer
Schwangeren)
2. Ausübungskontrolle
− tatsächliche Gestaltung der ehelichen Verhältnisse weicht von der ursprünglichen,
dem Vertrag zugrunde gelegten Lebensplanung ab (z.B. Ausschluss
Betreuungsunterhalt, wollten nie Kinder, später aber 2 Kinder)
Welche Unterhalts-/Ausgleichspflichten kennen Sie?
▪ Trennungsunterhalt, § 1361 BGB
▪ Zugewinnausgleich, § 1378 Abs. 1 BGB
▪ Zugewinn, § 1373 BGB
= Betrag, um den das Endvermögen (§ 1375 BGB)
das Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) übersteigt
▪ Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des
anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen
Ehegatten als Ausgleichsforderung zu
▪ Nachehelicher Unterhalt, §§ 1569 ff. BGB
▪ Versorgungsausgleich, § 1587 BGB