Schneesport und Recht Flashcards
Durch welchen Grundsatz ist das Recht auf die Nutzung der Natur und damit auch Skilauf und Snowboardfahrer grundsätzlich geprägt?
Das “Betretungsrecht für jedermann” gilt, selbst wenn sie nicht in jeder der einschlägigen Vorschriften ausdrücklich erwähnt werden, stets auch für Schneesportler Gem. Art. 2 Abs. 1 GG “Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt u.a. Gesunderhaltung durch Sport, Eigentum verpflichet
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?
Unter (…) versteht man alle Pflichten, die derjenige auf sich zu nehmen hat, der ein Gelände dem öffentlichen Verkehr zugänglich macht. Er hat deshalb im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren alles zu tun, um den Pistenbenutzer vor unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Gefahren zu schützen.
Welche Sicherungsmöglichkeiten hat der Pistenbetreiber und welche Auswirkungen hat das für den Skifahrer?
Schließung und Sperrung - Skifahrer handelt auf eigene Gefahr
Was sind die FIS-Regeln rechtlich gesehen?
Sorgfaltsnormen
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldungshaftung?
Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.
Wovon hängt die Schuldfähigkeit für die Zurechnung einer Straftat ab?
“Schuldfähig ist, wer bei der Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre ist” - §19 StGB
Kann ein Verein / Reiseveranstalter sein / Wer ist Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter kann jede natürliche und juristische Person sein
Wonach richtet sich das Maß der Aufsicht gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Rechtsgrund der Aufsichtspflicht
- Gesetzliche / Vertragliche Aufsichtspflicht
Art der Aufsichtspflicht
- Aufsichtspflicht über Minderjährige zum Schutz Dritter vor Schädigung durch den Aufsichtbedürftigen
- Aufsicht zur Verhinderung von Schäden am Aufsichtsbedürftigen (Obhutspflicht)
Kriterien der Aufsichtspflicht
- Alter, Geistige Fähigkeiten, Charakter, etc.