SchKG 197 ff.: Materielles Konkursrecht Flashcards

1
Q

2 Monate nach Konkurseröffnung kommt dem Konkursiten eine Erbschaft zu. Darf er darüber verfügen?

A
  • SchKG 204: Der Schuldner darf nicht über die “Konkursmasse” verfügen
  • SchKG 197 II: zur Konkursmasse gehört, was dem Schuldner seit der Konkurseröffnung “anfällt”, d.h. ohne eigene Leistung erwirbt
  • FAZIT: über Erbe darf verfügt werden
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2
Q

Kann der Betrieb des Konkursiten weitergeführt werden & wer entscheidet darüber?

A
  • SchKG 238: dringlicher Beschluss
  • Gewerbe kann weitergeführt werden
    1. Gläubigerversammlung; im summarischen Konkursverfahren die Konkursverwaltung
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3
Q

Was passiert mit Betreibungen, die während des Konkursverfahrens eingeleitet werden?

A
  • SchKG 206 II: FALLS nach Konkurseröffnung entstanden -> IMMER Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
  • SchKG 206 I: FALLS Forderung VOR Konkurseröffnung entstanden -> Einleitung NICHT möglich (Forderung hätte nach Publikation oder Spezialanzeige eingegeben werden müssen)
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