SchadensR Flashcards
1
Q
Abgrenzung DSL und VSD
A
Konstruktiver Unterschied: Bei DSL wird Schaden zur AGL gezogen, beim VSD die AGL zum Schaden
Unterscheidung BGH: DSL bezweckt nur Ausgleich einer vom Schädiger her gesehen zufälligen Verlagerung des Schadens (keine Erhöhung des Risikos) - VSD führt dagegen zu Mehrung des Risikos, da nicht statt für Schäden des Gläubigers für die eines Dritten gehaftet wird