SchadensR Flashcards

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Q

Abgrenzung DSL und VSD

A

Konstruktiver Unterschied: Bei DSL wird Schaden zur AGL gezogen, beim VSD die AGL zum Schaden

Unterscheidung BGH: DSL bezweckt nur Ausgleich einer vom Schädiger her gesehen zufälligen Verlagerung des Schadens (keine Erhöhung des Risikos) - VSD führt dagegen zu Mehrung des Risikos, da nicht statt für Schäden des Gläubigers für die eines Dritten gehaftet wird

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