Arbeitsrecht Flashcards
Mankoabrede
Vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer unter Umständen verschuldensunabhängig) für etwaige Fehlbeträge beziehungsweise Fehlbestände einzustehen hat
Nach Rechtsprechung das Bundesarbeitsgerichts nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zulässig, wenn und soweit durch diese Abrede zulasten des Arbeitnehmers von Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs als zwingendem Arbeitnehmerschutzrecht abgewichen wird
Muss daher zu ihrer Wirksamkeit enthalten:
- angemessene Gegenleistung (zB Mankogeld / erhöhtes Entgelt)
- Bereichsbegrenzung (abgeschlossene vom AN kontrollierbare Bereiche)
- Haftungsbegrenzung (auf die Summe der innerhalb eines Ausgleichszeitraums gezahlten angemessenen Gegenleistung)