BereicherungsR Flashcards
0
Q
Erlangtes Etwas
A
Jeder Leistungsgegenstand
1
Q
Leistung
A
Bewusste zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
2
Q
Durch die Verfügung Erlangtes, § 816 I 1
A
eA: lediglich objektiver Wert des veräußerten Gegenstandes
hM: auch Herausgabe des commodum ex negotiatione (Erlös)
3
Q
Entreicherung
A
Liegt vor, wenn entweder der Bereicherungsgegenstand selbst oder dessen Wert nicht mehr im Vermögen des Schuldners vorhanden sind
4
Q
§ 826
A
Sittenwidrig ist, was gegen das Abstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Kenntnis der Umstände, welche die Sittenwidrigkeit auslösen, genügt.
5
Q
Modifizierte Zweikondiktionentheorie
A
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