FamilienR Flashcards
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Q
Schlüsselgewalt, § 1357 I 2 BGB
A
Recht, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensbedarfs beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen durchzuführen
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Schlüsselgewalt, § 1357 I 2 BGB
Recht, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensbedarfs beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen durchzuführen