Reinigung und Desinfektion – Teil 2 Flashcards
Anwendung von Desinfektion
Gießdesinfektion
Sprühdesinfektion (Tröpfchen >200 µm)
Feinsprühdesinfektion (Tröpfchen 50-200 µm)
Aerolsoldesinfektion (Tröpfchen <10 µmm)
Schaumdesinfektion
Prüfung von Desinfektionsmitteln
Anwendungstechnische Prüfung:
Prüfrichtlinie der Deutschen Landwirtschaftlichen
Gesellschaft (DLG)
Ökotoxikologische Prüfung:
Chemikaliengesetz, Gefahrstoff-VO,
Biozid-Richtlinie der EU
Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln
Händedesinfektionsmittel:
nach Vorschriften der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und
Mikrobiologie (DGHM)
Desinfektionsmittel in der Tierärztlichen Praxis, der Tierhaltung und im Lebensmittelbereich
nach Richtlinie der
Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)
Desinfektionsmittel in der Humanmedizin
jetzt organisiert durch Desinfektionsmittel-Kommission im
Verbund für Angewandte Hygiene (VAH)
(Instrumentendesinfektion)
Prüfung von Desinfektionsmitteln
Mindestanforderungen
armonisierung in Europa, Etablierung so genannter
Richtlinien nach CEN (Comité Européen de Normalisation)
Europäisches Komitee für Normung
= Mindestanforderungen für DVG-Listungen, zusätzlich aber:
teils höhere Anforderungen (Lebensmittelbereich)
anderen Wirksamkeitsbereichen (Virus- und Parasitenwirksamkeit)
unabhängige Prüfung (keine Firmengutachten)
Qulitätskontrolle und Wiederholbarkeit (zwei Gutachter,
Versuchswiederholungen)
DVG-Ausschuss
„Desinfektion in der Veterinärmedizin“
Expertisen: Mikrobiologen, Virologen, Parasitologen
Tierhygiene, Lebensmittelhygiene, Labordiagnostik, Öff. Veterinärwesen
Zusätzlicher Bedarf: Praxis-/Klinikhygiene
Schnittpunkte:
Desinfektion in der Tierseuchenbekämpfung FLI
Desinfektion in der Lebensmittelproduktion BfR
Desinfektion gemäß IfSG RKI
Händedesinfektion und Flächendesinfektion in Praxen VAH/DVV
Wirksamkeitsprüfung im Rahmen der Biozidzulassung BAuA
Gäste:
Expertise für spezielle Themen
„Kandidaten“ für den Ausschuss
DVG-Listung
auf Basis von EN-Prüfnormen, wenn etabliert
Tierhaltung Bakterizidie, Levoruzidie, Fungizidie
Lebensmittelbereich Bakterizidie, Levoruzidie, Fungizidie
Fleischbereich (gering belastet), Milchbereich,
Großküche
spezifische DVG-Prüfnormen (noch) für:
Tierhaltungsbereich: Viruzidie, Parasitenwirksamkeit (Kokzidien, Spulwürmer),
Tuberkulozidie
Lebensmittelbereich: Viruzidie; Fleischbreich (belastet)
Unterschiede zu den “reinen” EN-Prüfnormen
Unabhängigkeit: Begutachtung durch unabhängige Fachgutachter
Wiederholbarkeit: Versuchswiederholungen, zwei Gutachter (Eckwertprüfung)
Prüfung auf Validität: gründliche Prüfung der GA durch DVG-Ausschuss
Praxisrelevanz: z.B. Viruzidie (Keimträgertest), belasteter Fleischbereich,
MHK (Biozidresistenzen)
Listung von Desinfektionsverfahren:
keine EN-Prüfmethodik etabliert
je nach Fragestellung durch ein individuell durch den DVG-Ausschuss
festgelegtes Prüfprozedere für chemische und physikalische Verfahren
erste Verfahren “DVG-gelistet”
DVG – Listung, Aussagekraft
Nur Einsatz geprüfter/gelisteter Desinfektionsmittel (DVG, siehe Desinfektions-RL des BMEL)
mit den vorgeschriebenen/”gelisteten” Konzentrationen und Einwirkzeiten!!!
EN-Prüfnormen (“IHO-Liste”) Mittel ist prinzipiell wirksam (keine Anwendungsempfehlung)
DVG-Prüfrichtlinien (“DVG-Liste”) Mittel ist unter den Bedingungen der Nutztierhaltung
wirksam (= Anwendungsempfehlung) und auch gegen
verschiedene Erregergruppen
Testbedingungen: geringe und hohe organische Belastung (Verschmutzung)
Welche Spalte wofür? Tierhaltungsbereich
Spalte 4a: spezielle Desinfektion von Bakterien
zur Bekämpfung vorhandener Infektionen, z.B. Salmonellen
1 Spalte 4a: “Spezielle Desinfektion”
Gezielte Maßnahmen gegen Erreger bakterieller Infektionskrankheiten mit Ausnahme von Mykobakterien (siehe unter Tuberkulozidie) und Bakteriensporen (siehe unter Sporizidie, derzeit nicht belegt). I.d.R. in unbelegten, gründlich gereinigten Stallungen. Zur Desinfektion auf rauen und glatten, gründlich gereinigten Oberflächen. Die angegebene Einwirkungszeit und die Mindestausbringmenge von 400ml Desinfektionsmittellösung pro Quatratmeter sind zu beachten.
Spalte 4b: prophylaktische Desinfektion von Bakterien
allgemeine Senkung des Infektionsdrucks (im belegten Stall)
2 Spalte 4b: “Vorbeugende Desinfektion”
Hygienische Maßnahme zur allgemeinen Verminderung des Bakteriengehaltes in belegten und unbelegten Stallungen (z.B. im Rahmen eines Hygieneprogramms). Zur Desinfektion auf glatten, gereinigten Oberflächen, teils mit Restverschmutzungen. Die angegebene Einwirkungszeit und die Mindestausbringmenge von 400ml Desinfektionsmittellösung pro Quatratmeter sind zu beachten.
Spalte 4a: spezielle Desinfektion von Bakterien (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
zur Bekämpfung vorhandener Infektionen, z.B. Salmonellen
Spalte 4b: prophylaktische Desinfektion von Bakterien
allgemeine Senkung des Infektionsdrucks (im belegten Stall)
Spalte 5a: spezielle Desinfektion von Mykobakterien (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
z.B. Tuberkulose
Spalte 6b: spezielle Desinfektion von Haut- und Schimmelpilzen
z. B. Trichophytie
Spalte 7a: spezielle Desinfektion von unbehüllten Viren (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
z.B. Rhinitis-Viren, Adenoviren, Papilam-Viren
Spalte 7b: spezielle Desinfektion von behüllten Viren (auch gemäß Desinfektions-RL im Tierseuchenfall)
z.B. EHV, EIV, IAV, Equine Enzephalomyelitis, Borna, West Nile
Spalte 8a: spezielle Desinfektion von Parasiten (Würmer)
z.B. Spulwürmer, Lungenwürmer, Bandwürmer, Strongyliden
Spalte 8b: spezielle Desinfektion von einzelligen Parasiten
z.B. Kryptosporidien
Resistenz gegen Desinfektionsmittel
Intrinsische Resistenz:
natürliche, chromosomal codierte Resistenz (Unempfindlichkeit/Tenazität)
determiniert das prinzipelle Wirkungsspektrum eines Desinfektionsmittels
Spezialform: “Phänotypische Resistenz” z.B. in Biofilmen
Erworbene (extrinsische) Resistenz:
durch Mutation (chromosomal)
durch Aufnahme mobiler genetischer Elemente (= horizontaler Gentransfer)
sehr leicht übertragbar (Plasmide)
oft gemeinsam mit Antibiotika- und Metall-Resistenzen
Mögliche wechselseitige Co-Selektion
Resistenz gegen Desinfektionsmittel
Antibiotika -vs. Desinfektionsmittelresistenz
Antibiotika- vs. Desinfektionsmittelresistenz:
Antibiotika haben meist nur eine spez. Targetstruktur
einzelne Mutation kann bereits Resistenz hervorrufen (z.B. PbP2b bei MRSA)
hohe Wahrscheinlichkeit einer Resistenzinduktion
Co-Induktion von Desinfektionsmittelresistenzen unwahrscheinlich/selten
Desinfektionsmittel haben meist mehrere Targetstrukturen
mehrere Mutationen für Resistenzbildung erforderlich (Mehrschrittresistenz)
geringere Wahrscheinlichkeit einer Resistenzinduktion
Co-Induktion von Antibiotikaresistenzen häufig
Resistenz gegen Desinfektionsmittel
bei Stoffklassen
Resistenzen bei folgenden Stoffklassen:
QAV, insbesondere Benzalkoniumchlorid
Inaktivierung/down-Regulation von Porinen, Überexpression von Effluxpumpen
Häufige Co-Induktion von Antibiotikaresistenzen
Chlorhexidin / Triclosan
Inaktivierung/Modifikation von Porinen, Überexpression von Effluxpumpen
Co-Induktion von Desinfektionsmittelresistenzen
selten auch Aldehyde und Sauerstoffabspalter
Formaldehyd Formaldehyddehydrogenase
Sauerstoffabspalter Proteine mit antioxidativer Wirkung plus Endonuklease IV zur Resparatur radikalinduzierter DNA-Schäden
Kreuzresistenzen zu Antibiotika?
Kreuzresistenzen zu Antibiotika?
Triclosan
Beta-Laktame, Chloramphenicol, Tetracykline, Fluorochinolone, Imipenem
QAV, insbesondere Benzalkoniumchlorid
Beta-Laktame, Chloramphenicol, Tetracyclin, Imipenem
Chlorhexidin
Beta-Laktame, Polymyxin B, Gentamycin, Fluorochinolone
Desinfektion in der
Tierseuchenbekämpfung
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei Anzeigepflichtigen Tierseuchen“
(Desinfektionsrichtlinie)
Vorläufige Desinfektion Reinigung Laufende Desinfektion Schlussdesinfektion Entwesung
Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen
Anwendung von Reinsubstanzen je nach Tierseuche festgelegt
oder Handelspräparate: müssen in jedem Fall DVG-gelistet sein Desinfektion von Bakterien
Für die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektionen ist die
Spalte 4a “Spezielle Desinfektion” der DVG-Desinfektionsmittelliste maßgebend.
Für die schwer zu desinfizierenden Mykobakterien gilt die Spalte 5 der DVG-Liste.
Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei
anzeigepflichtigen Tierseuchen
Flüssigmist, Jauche, Schmutzwass
Flüssigmist, Jauche, Schmutzwasser:
Die Desinfektion von Flüssigmist (Gülle) ist in der Praxis im Vergleich zum Festmist schwierig, da ohne Belüftung keine Selbsterhitzung eintritt. Für die Desinfektion von Gülle stehen grundsätzlich folgende Verfahren zur Verfügung: Biotechnische Verfahren: Ihre Anwendung ist in der Landwirtschaft begrenzt, da sie einen hohen technischen Aufwand. Zu den biotechnischen Verfahren gehören u.a.: a) die aerob-thermophile Güllebehandlung, bei diesem Verfahren wird Luft in die Gülle eingebracht und damit ein Teilabbau organischer Substanzen durch Oxydationsprozesse bei gleichzeitiger Wärmegewinnung erreicht; b) die anaerobe, alkalische, mesophile Güllefaulung zur Biogasgewinnung, bei der in der zweiten thermophilen Stufe Temperaturen von 55°C möglich sind; c) die Güllepasteurisierung.